Während natürlich das Messerattentat eines fünfzehnjährigen
marokkanischen Mädchen, das seit Jahren in der Salafistenszene
mit dem Hersagen von Koranversen glänzte, hierzulande natürlich
keinerlei mediale Vorverurteilung erfährt, so gilt dieses für
angeblich an Brandanschlägen beteiligte NPD-Leute natürlich
nicht. Obwohl denn nun die Aufklärung im Falle der NPD-Leute
noch nicht im Mindesten abgeschlossen, begann augenblicklich
die mediale Vorverurteilung. Nicht, dass es für den anstehenden
Prozess von Belang wäre, dass es von den Politkern und den
Medien im Voraus zu einer medialen Vorverurteilung der NPD –
Männer gekommen, diesen Umstand nämlich heben sich deutsche
Gerichte einzigst für die Täter mit Migrationshintergrund und
allenfalls für deutsche Promis auf.
Bei der messerschwingenden Koran-Braut prüft man erst ein –
mal deren Geisteszustand. Während man jedes Videospiel, wo
es auf eine Person unter einer Million zu Epilepsie kommen
kann und deshalb jedes Spiel mit Warnhinweise versehen, wird
man den Koran nie mit Warnungen versehen, daß das Lesen
des Koran zum Ausbruch von Geisteskranken führen kann.
Und natürlich werden die Drahtzieher des messerschwingen –
den Koran-Mädchen nicht bestraft.
Dagegen kamen die NPD-Leute sofort in Haft und niemand
erfährt, ob V-Leute sie denunziert. Lapidar heißt es : ´´ Die
Ermittler prüfen nun, ob es Verknüpfungen zu anderen rechts –
extremistischen Straftaten in der Stadt gibt. Unter anderem
hatte im August 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft
in Nauen gebrannt „. Es gibt also garkeinen Zusammenhang,
der bewiesen, trotzdem erfolgte augenblicklick die mediale
Vorverurteilung der NPD-Leute.
Auffällig auch, das obwohl diese Taten bereits im August
2015 ereignet, nun mehr medienträchtig die Ereignisse
erst jetzt zum angestrebtem NPD-Verbotsverfahren, pro –
pagandistisch und mediengerecht in Szene gesetzt.
Hat dies auf glauben_ist_nicht_wissen rebloggt.
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