Sichtlich gehen der Heiko Maas geschneiderten Justiz
allmählich die Rechten oder diente die Verurteilung
eines 95-jährigen SS-Mannes ledentlich dazu nunmehr
die gefühlte oder moralische Mitverantwortung in das
pervertierte Strafgesetz einzubringen ? Und natürlich
gilt diese moralische Mitschuld wieder einmal nur für
Deutsche !
So brauchen nach einer weiteren Vergewaltigung in diesem
Land nun nicht alle ´´ südländisch „ aussehenden Männer
zu befürchten, das man sie einer ´´ moralischen Mitschuld „`
wegen verhaften täte. Nein, im Falle der Täter mit einem
deutlich sichtbarem Migrationshintergrund, gilt ja auch der
Strafmilderungsgrund einer ´´ medialen Vorverurteilung „,
auch so eine Erfindung des Justizministers, damit selbst die
Mehrfach – und Intensivtäter mit Migrationshintergrund
immer wieder mit lächerlicher Bewährungsstrafe davon
kommen.
Harte Strafen gibt es in diesem Land nur noch für ´´ Rechte „,
wie man es uns in Bautzen gerade wieder präsentierte ! Nun
hat es Maas endlich geschafft und kann selbst das gefühlte
Verbrechen bestraften lassen, wie in besten Hexenverfolgungs –
zeiten. Was kommt als Nächstes ? Kann der Linke dann den so –
genannten ´´ Rechten „ schon anzeigen, nur weil der ihm im
Traum begegnet. Das geträumte Verbrechen wird somit wohl
das nächste Steckenpferd des Herrn Maas !