Von Leitkultur und Grundgesetz

Gerne beruft sich man sich in der Deutschen
Blumenkübeldemokratie auf das altbackene
Grundgesetz. Da steht nämlich vieles nicht
drin, eben weil es das damals in Deutschland
gar nicht gab, wie etwa Islamisten, Burka
tragende Muslimas oder ´´ Deutschland ver –
recke „-Gröhler. Ebenso wenig, wie man es
denn im Grundgesetz erwarten täte, etwas
über die Rechte bei der Benutzung von Inter –
net oder Computern zu erwarten.
Von daher berufen sich heute auch vor allem
diejenigen auf das Grundgesetz, für die es gar
nicht gemacht ! Von daher berufen sich vor
allem die kulturellen Bereicherer und ihre
Gutmenschen-Unterstützer auf ein Grund –
gesetz, dass sie selbst nicht einmal ansatz –
weise kennen.
Wohin gegen all Jene für die es ursprüng –
lich einmal gedacht, heute immer weniger
Nutzen daraus ziehen. Immerhin gibt es
dort im Grundgesetz auch keinen Hinweis
darauf, dass sich Politiker des Bundestages,
welche sich seit dem Jahre 2000 weigern das
deutsche Vol zu vertreten, überhaupt ein An –
recht darauf haben sich auf das Grundgesetz
berufen zu dürfen, dass ja ausschließlich für
das deutsche Volk gemacht. So lebt also der
Staat BRD von Voraussetzungen, die er selbst
nicht garantieren vermag.
Niemand schützt etwa das deutsche Volk vor
kultureller Bereicherung, die zu einer Auslösch –
ung der eigenen Kultur führt oder gegen eine
Überfremdung, welche die eigene Nationalität
zwangsläufig früher oder später auslöschen
wird. Man bräuchte heute also schon ein ak –
tuelles Grundgesetz, dass den deutschen Bür –
ger in aller erster Linie vor der Politik der
Blumenkübel-Demokratie schützt und be –
wahrt, sowie vor den Machenschaften der
Eurokraten. Sozusagen ein Schutzgesetz für
das deutsche Volk und die deutsche Kultur !
Dies kann keine ´´ Leitkultur „ übernehmen,
zumal wenn sie nur noch eine Leichtkultur ist,
in der man schon die tägliche Begrüßung in
Frage stellt ! Was nützen Gesetze gegen Volks –
verhetzung, wenn man vollkommen ungestraft
zur Ausrottung allem Deutschen und zur voll –
kommenen Auslöschung der deutschen Natio –
nalität aufrufen kann ? Für die Gründerväter
der BRD war so etwas unvorstellbar und von
daher gibt es auch keine Gesetzesregelung da –
für ! Im Gegenteil die Blumenkübel-Demokra –
tie erst hat die Gesetze so pervertiert, dass sich
Volksverhetzung ins Gegenteil verkehrt und
man gegen das eigene Volk ganz nach Lust
und Laune hetzten darf.
Ebenso wie es denn für die Gründungsväter
undenkbar, dass sich ruchlose Politiker einst
dem verweigern, ihrem eigenen Volk zu die –
nen. So gibt es seit dem Jahre 2000 auch keine
Volksvertreter mehr, sondern nur noch Bevöl –
kerungsvertreter, von denen aber völlig unklar
ist, welche Bevölkerung sie denn vertreten. Nur
eines ist gewiß, dass die Abgeordneten im deut –
schen Bundestag nicht mehr das deutsche Volk
vertreten und damit auch nicht im Sinne und
schon gar nicht zum Wohle des deutschen Vol –
kes handeln.
Den Verrat am eigenen Volk setzten allerdings
schon die Gründerväter voraus, mit der vielsin –
nigen Passage ´´ den Nutzen des deutschen Vol –
kes zu mehren „. Wem das nutzen soll, ließ man
schon damals offen und die Blumenkübel-Politiker
nehmen für sich in Anspruch, dass der Nutzen des
deutschen Volkes einzig den Eurokraten zusteht.
Um so nutzloser hat sich dass erwiesen, was da
nun im Bundestag als Abgeordneter das Sagen
hat. Während das alte Grundgesetz überholt, ist
das, was die Blumenkübel-Demokraten daran
ändern wollen, das reinste Verbrechen am deut –
schen Volk ! Schon von daher brachten sie nie
eine anständige Verfassung zustande !

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