Ganz, wie leicht vorherzusehen, entwickelt sich nun der
Beate Zschäpe-Prozess zuvor groß angekündigte große
Durchbruch der Staatsanwaltschaft unter Bundesanwalt
Herbert Diemer immer immer mehr zum blanken Rohr –
krepierer. Das liegt zum Einen an der stark ideologisch
bedingten Politischen Korrektheit der Heiko Maas-ge –
schneiderten Justiz und zum anderen aber in der gewis –
sen Unfähigkeit von Staatsanwaltschaft und Richter
begründet.
Gleich einer Katze, die versucht den eigenen Schwanz
zu haschen, dreht man sich unaufhörlich im Kreise,
da man außer der Brandstiftung, welche die Zschäpe
auch eingestanden, ansonsten so ziemlich mit leeren
Händen dasteht. Vergeblich der Versuch Diemers
die Haushaltführung Zschäpes nunmehr zur Mord –
planung hochstilisieren zu wollen, nur um ideolog –
isch bedingt, von der ständigen Unterdrucksetzung
sogenannter Nebenkläger und dem Wohlgefallen
der türkischen Presse, insofern dieselbe von Erdogan
noch nicht verhaftet, nun irgendwie, die scheinbar
schon lange vorher feststehende, lebenslängliche
Haftstrafe von Beate Zschäpe rechtfertigen zu
können. Auf das Führen des Haushalts für Uwe
Mundlos und Uwe Böhnhardt, beruht einzig der
Blick des Bundesstaatsanwalts, welches derselbe
als ´´ entscheidende Stabilitätsfaktor der Gruppe „
ansieht. Das ist in ungefähr so als täte man jene
Einrichtung einer Asylunterkunft, welche den
islamischen Terroristen Anis Amri einst mit
Unterkunft und Verpflegung versorgt, in Zu –
kunft als terroristische Vereinigung ansehen
täte !
Natürlich muß auch keine der aus dem IS zu –
rückgeholten Koran-Bräute es befürchten, daß
sie in Deutschland wegen Haushaltsführung
für ihren IS-Kämpfer als ´´ ruhender Pol „
angeklagt, da kann ihr islamischer Gatte
noch so viel Menschen auf dem Gewissen
haben ! Es hat in der Tat noch nicht einen
einzigen Fall gegeben, wo etwa die Ehefrau
eines islamischen Hasspredigers wegen der
Führung des Haushalts, mit wegen gemein –
schaftlichem Handeln angeklagt worden !
Solch feine Unterschiede werden ebend nur
in der Heiko Maas-geschneiderten Justiz ge –
macht, wo eben nicht alle Menschen vor dem
Gesetz gleich sind.
Wie stark ideologisiert dabei die Staatsanwalt –
schaft auftritt, lässt schon Diemer Äußerung
davon, dass Zschäpe dem ´´ widerwärtigen
Naziregime den Boden zu bereiten „ erahnen,
als stehe hier nicht die Beate Zschäpe, mit dem
Migrationshintergrund eines rumänischem Vaters,
sondern das Dritte Reich vor Gericht. Überhaupt
lässt man in diesem Fall Zschäpes Migrationshin –
tergrund vollkommen weg, schon um so die ´´ vor –
wiegend rassistisch motivierten Morden „ hervor –
heben zu können.
Natürlich kann die Zschäpe so auch nicht, von dem
eigens von der Maas-geschneiderten Justiz quasi für
Straftäter mit Migrationshintergrund neu erfundene
Strafmilderungsgrund einer ´´ medialen Vorverurteil –
ung „ nicht in Anspruch nehmen und dass, obwohl
seit Ilse Koch wohl kaum eine Frau in Deutschland so
sehr von der deutschen Presse vorverurteilt worden !
Die Unschultsvermutung stand für Beate Zschäpe von
Anfang an nie zur Debatte !
Unvoreingenommenheit sieht in einem echtem Rechts –
staat anders aus !