Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Nicht in Deutschland !

Während in diesem Land jedem Rechten, der einen
Chinaböller vor einer Asylunterkunft zündet, sofort
Tötungsabsichten unterstellt, kann in Bremen die
Polizei gar nicht schnell genug betonen, dass keine
Tötungsabsicht vorgelegen habe, als man mit einer
Handgranate das Auto eines türkischen Rockers in
die Luft gesprengt !
Am 31. Oktober 2017 rotteten sich in Köln vor dem
Dom Hunderte aggressive Araber zusammen. Die
Polizei sah das als ´´ normal „ für einen Feiertag
an ! Hätte man es etwa auch als normal angesehen,
wenn sich an einem hohen islamischen Feiertag
hunderte aggressive Rechte vor einer Moschee
zusammengerottet ?
Ein weiteres schönes Beispiel für eine derartig ein –
seitige Gesetzauslegung bildet der sogenannte NSU-
Prozeß. Hierin ist der Hauptanklagepunkt der die
Beteiligung der Beate Zschäpe an den Verbrechen
belegen soll, der Umstand, dass die Zschäpe den
beiden toten Tätern den Haushalt geführt habe und
damit der ruhende Pol der Gruppe gewesen ! Gibt
es einen vergleichbaren Fall an dem die Ehefrauen,
Freundinnen oder Geliebten von Rockern, von krimi –
nellen Familienclans oder islamischen Terroristen,
auch nur in einem einzigen Fall, deswegen vor Ge –
richt gestanden, dass sie den eigentlichen Straftätern
den Haushalt geschmissen ?
Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs ! Man könnte
Hunderte Gerichtsurteile miteinander vergleichen und
würde es mit Entsetzen feststellen, dass im vergleich –
baren Fällen Deutsche immer mit einer bedeutend hö –
heren Strafe rechnen müssen als der Straftäter mit Mi –
grationshintergrund.
Das nennt sich die Heiko Maas-geschneiderte Justiz !

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