Oberster Grundsatz eines jeden Rechtsstaat ist
es, das vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind.
In der Bunten Republik aber wurden Recht und
Gesetz herabgewürdigt auf das Niveau einer
Bananenrepublik. In den Bananenrepubliken
besaßen die Ureinwohner auch weniger als
der Ausländer, und genau das erleben wir
jetzt in Deutschland.
Die Rechtsverhältnisse in Deutschland sind
wieder beim mittelalterlichen Ständerecht
angelangt, mit der Unterteilung in vier
Klassen!
In Deutschland hat sich nämlich quasi schon
ein vier Klassenrecht etabliert, das jedem
Rechtsstaat blanken Hohn spricht.
1. Klasse : Die Reichen, Prominenten und die
Politiker, die stets mit Bewährung und sehr
geringen Strafen davon kommen.
2. Klasse : Ausländer und Straftäter mit einem
Migrationshintergrund. Diese werden zumeist
deutlich geringer für eine Straftat bestraft als
ein Deutscher. Der sogenannte Migrations –
bonus an deutschen Gerichten ist längst ein
offenes Geheimnis.
Für Klasse 1 und 2 wurden sogar eigens Straf –
milderungsgründe förmlich erfunden, wie der,
der ´´ medialen Vorverurteilung „!
3. Klasse ist der Volksdeutsche, der für das –
selbe Vergehen stets stärker bestraft wird
als der Migrant.
4. Klasse ist der Neonazi, Rechte oder Reichs –
bürger, der zu dem eigentlichen Strafmaß für
seine Straftat stes noch ein Gesinnungsurteil
obendrauf bekommt.
Zu Klasse 4 zählt auch das Urteil gegen Beate
Zschäpe, die wegen Haushaltsführung für die
eigentlichen Täter, zu lebenslanger Haft ver –
urteilt worden. Gibt es etwa ein Gegegenstück
zu diesem Urteil ? Wurde denn je eine Freundin
eines arabischen Familienclanmitglieder oder
eines Mafiosi zu Haft verurteilt, weil sie ihm
den Haushalt geführt ? Oder etwa eine der IS-
Bräute ? Natürlich nicht, denn es ist eines der
klassischen Gesinnungsurteile!
Wo bei andersherum Gesinnungsurteile dazu
führen, das der, welcher für das System lügt
straffrei ausgeht! Das gilt für den Erfinder
einer Holocaustvergangenheit, mit angeb –
licher Lagerhaft und angeblich ermordeten
Angehörigen ebenso, wie für das Erfinden
eines toten Flüchtlings vor dem Lageso in
Berlin!
Nimmt man den Fall Sami A. oder die Fälle
somalischer Piraten, die hier gleich Asyl er –
halten, könnte man meinen, das je krimi –
neller der Migrant, desto mehr schützt ihn
dieser Staat! Im Fall Sami A. geht die Juistiz
in Deutschland sogar soweit Tunesien die
Rechtsstaatlichkeit abzusprechen, nur um
das Subjekt vor einer Gefängnisstrafe dort
zu schützen !
Das dürfte auch für Denis Yücel zutreffen,
denn im Fall des deutschen Journalisten
Billy Six als dieser in Syrien inhaftiert, da
setzte sich niemand so für ihn ein, wie
für den Hetzer Yücel!
So, wie sich die Justiz in Deutschland in
den letzten Tagen für den Islamisten
Sami A. eingesetzt, wird auch der ein –
fältigste Gutmensch das Vertrauen in
diese Justiz verlieren.
Während die Präsidentin des Oberver –
waltungsgericht noch der Meinung ist :
´´ Der Fall des Sami A. wirft Fragen zu De –
mokratie und Rechtsstaat – insbesondere
zu Gewaltenteilung und effektivem Rechts –
schutz – auf „, stellen wir uns diese Fragen
schon gar nicht mehr, denn wir wissen
nur zu gut wer da regiert!