Was wirklich im Migrationspakt steht

Seit Wochen weigern sich Politik und Medien in
diesem Land über den Inhalt des Migrationspakt
die Bürger zu informieren. Wie immer wird jede
Kritik daran als ,, rechte Hetze„ abgetan. Sicht –
lich hat man allen Grund dazu den Bürgern den
Inhalt des Paktes vorzuenthalten.
Aber was steht sonst noch in dem Pakt, was
man dem deutschen Bürger unbedingt vor –
enthalten will ?
In Punkt 7 heißt es : Dieser Globale Pakt stellt
einen rechtlich nicht bindenden Kooperations –
rahmen dar, der auf den Verpflichtungen auf –
baut, die sich die Mitgliedsstaaten in der New
Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten
geeinigt haben.
Dasselbe wird in Punkt 16 noch einmal bekräf –
tigt: Mit der New Yorker Erklärung für Flücht –
linge und Migranten haben wir eine politische
Erklärung und ein Paket von Verpflichtungen
angenommen. Wir bekräftigen diese Erklärung
in ihrer Gesamtheit und bauen mit dem nach –
stehenden Kooperationsrahmen auf ihr auf ;
dieser umfasst 23 Ziele und deren Umsetzung,
Weiterverfolgung und Überprüfung. Jedes Ziel
enthält eine Verpflichtung, gefolgt von einer
Reihe von Maßnahmen, die als relevante Politik –
instrumente und bewährte Verfahren angesehen
werden.
Hier belügt man bewusst die Öffentlichkeit, daß
der Pakt ja nicht bindend sei, während sich die
Merkel-Regierung klammheimlich zur Einhalt –
ung verpflichtet hat!
Weder Politik noch Medien vermögen es, uns
auch nur ansatzweise zu erklären, wie ein Pakt,
der 92 mal das Wort ´´Verpflichtung„ enthält,
ganz ,, unverbindlich„ sein soll!
Unter Punkt 8 heißt es : Migration war schon
immer Teil der Menschheitsgeschichte, und
wir erkennen an, dass sie in unserer globali –
sierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der
Innovation und der nachhaltigen Entwicklung
darstellt und dass diese positiven Auswirkun –
gen durch eine besser gesteuerte Migrations –
politik optimiert werden können.
Es ist also eine dreiste Lüge es zu behaupten,
dass durch den Pakt sich die Zahl der Migran –
ten, die nach Deutschland kommen verringern
werde, wenn man gleichzeitig die ´´ legale
Migration fördern und optimieren will!
Dies wird auch in Punkt 18 klar gesagt : Wir
verpflichten uns ferner, für eine rasche und
vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung zu sorgen sowie auf
anderen bestehenden Rahmenwerken aufzu –
bauen und ihre Umsetzung zu investieren, um
die Gesamtentwicklung des Globalen Paktes
zur Erleichterung einer sicheren, geordneten
und regulären Migration zu erhöhen.
Migration soll also gefördert und nicht etwa
eingedämmt werden!
In Punkt 10 heißt es : Wir müssen außerdem
allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objek –
tive, faktengestützte und klare Informationen
über die Vorteile und Herausforderungen der
Migration vermitteln, um irreführende Narra –
tive, die zu einer negativen Wahrnehmung von
Migratanten führen, ausräumen.
Etwa so, wie man uns über den Inhalt des Pak –
tes informiert ? Oder wie wir es täglich durch
die tendenziöse Berichterstattung der Medien,
etwa in Bezug auf Straftäter mit Migrations –
hintergrund erleben? Wer von ihnen kennt
denn den Inhalt der New Yorker Erklärung
Oder der Agenda 2030 ? Und warum wohl
hat man uns über deren Inhalte bewusst
nicht einmal ansatzsweise informiert ?
Noch krasser in Punkt 20, wo jeder illegale
Migrant, der sich noch nicht einmal aus –
weisen kann, volle Grundrechte und Zu –
gang zum Sozialsystem bekommt! Dort
heißt es wörtlich unter Punkt f : die Be –
stimmungen zur Erbringung des Staatsan –
gehörigkeitsnachweises in Einrichtungen
zur Bereitstellung von Diensten überprüfen
und revidieren, um sicherzustellen, dass
Migranten, die ihre Staatsangehörigkeit
oder rechtliche Identität nicht nachweisen
können, weder der Zugang zu Grundleist –
ungen nich ihre Menschenrechte verwehrt
werden.
So sieht also die Bekämpfung illegaler Mi –
gration in Wirklichkeit aus!
Unter 20 i dürfen wir dann auch noch für
deren Familien aufkommen : i. für Migran –
ten auf allen Qualifikationsniveau den Zu –
gang zu Verfahren der Familienzusammen –
führung durch geeignete Maßnahmen er –
leichtern.
Unter 25 c dürfen wir auch für die vollkom –
mene medizinische Versorgung von Flücht –
lingen aufkommen : den gesundheitlichen
Bedürfnissen von Migranten im Rahmen
der nationalen und lokalen Gesundheits –
politik und – planung Rechnung tragen, in –
dem beispielsweise die Kapazitäten für die
Leistungserbringer im Gesundheitswesen
in kultureller Sensibilität geschult werden,
um körperliche und geistig-seelische Ge –
sundheit von Migranten und Gemeinschaf –
ten allgemein zu fördern.
Na da wissen wir doch gleich, warum bei
uns die Krankenkassenbeiträge weiter an –
steigen werden!
Das man nicht im aller Geringsten an der
Eindämmung illegaler Migration interes –
siert, zeigt Punkt 23 : Wir verpflichten uns
ferner, zu gewährleisten, dass Migranten
nicht strafrechtlich dafür verfolgt werden
können, dass sie Gegenstand der Schleus –
ung waren, ungeachtet einer potenziellen
straftrechtlichen Verfolgung wegen ande –
rer Verstösse gegen nationales Recht.
Natürlich werden auch gleich alle Kritiker
des Migrationspaktes mundtot gemacht.
So heißt es unter 17 a : Wir werden Rechts –
vorschriften erlassen, umsetzen oder auf –
rechterhalten, die Hassstraftaten und
schwere Hasssstraftaten, die sich gegen
Migranten richten, unter Strafe stellen.
Was genau ´´ Hassstraftaten „ sein sollen,
wird dabei ganz bewusst offen gelassen!

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