Zwischen Macheten-Mann und Rechtstaatlichkeit

Wie schon bei dem Gleisschupser zu Frankfurt am
Main, so sind Relotius-Presse und Born-Medien
auch beim Machetenmann von Stuttgart sogleich
wieder dabei, das Märchen vom ,, mutmaßlichen
Täter„ auszustreuen als könne es denn an der
Täterschaft noch irgendwelche Zweifel geben.
Andersherum ist bei ,,rechten„ Strafttaten nie
von einem ,,mutmaßlichem Täter„die Rede,
weil dort, in typisch medialer Vorverurteilung
der Schuldige sowie sein Motiv feststeht.
Wäre übrigens der Machetenmann ein rechter
Deutscher, dann hätte die Staatsanwalschaft
sofort nach dem Lieferanten der Machete fahn –
den lassen, um sodann aus Käufer und Verkäufer
eine rechte Organisation zusammenzuzaubern,
um so einen neuen NSU in die Welt zu setzen.
Warum hören wir im Zusammenhang mit Tätern
mit Migrationshintergrund nie, dass auch deren
Waffenverkäufer festgenommen und wegen Bei –
hilfe zum Mord angeklagt werden ?
Wohl weil bestimmte ,,Gesetze„ oder besser ge –
sagt deren Auslegung nur für rechte Deutsche in
der immer noch Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz gelten!
Dies dürfte auch erklären, warum nur eine Beate
Zschäpe wegen des ,,Führung des Haushaltes
für die beiden Uwes angeklagt, aber keine einzige
der heimgekehrten IS-Bräute.
Übrigens gilt der Strafmilderungsgrund einer
,,medialen Vorverurteilung„ auch nur für Täter
mit Migrationshintergrund oder straffällig gewor –
dene Systemlinge, und hat weder Anwendung bei
der wohl in der BRD am meisten medial vorverur –
teilten Beate Zschäpe Anwendung gefunden, noch
wird sie dem Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke
zuerkannt!
Davon ab, dass sich die Staatssender der Ersten
Reihe regelmäßig weigern überhaupt über Mord –
fälle zu berichten, in denen der Täter einen Migra –
tionshintergrund hat, und die Relotius-Medien
diese Täter ebenso regelmäßig als ,,Deutsche
ausgeben, dürfen diese durchaus auf Strafmilder –
ung wegen angeblicher ,, medialer Vorverurteil –
ung„ rechnen.
Sichtlich wollte die Erste Reihe nicht über den
Fall informieren, weil all die Details typisch für
Merkels Gäste oder ,,Goldstücke„. So heißt es :
,, Der Tatverdächtige wird bislang als 28-Jähriger
mit syrischer Staatsbürgerschaft angegeben. Nach
Informationen der Stuttgarter Nachrichten soll
der Mann jedoch seit vier Jahren unter falscher
Identität in Deutschland leben. Demnach sei er
in Wirklichkeit bereits 30 Jahre alt und Palästi –
nenser. Nun werde laut Bericht ermittelt, ob es
sich tatsächlich um eine andere Person handelt“.
Na da sieh einer an!
Im Fall des Stuttgarter Machetenmannes zieht
es die Staatsanwaltschaft vor, erst einmal die
Zeugen der Tat zu kriminalisieren : ,, Die Staats –
anwaltschaft Stuttgart prüft, ob sich Menschen,
die Videos aufgezeichnet und hochgeladen haben,
strafbar gemacht haben. Laut einem Sprecher geht
es hier um die „Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen „.
Nach und nach wird nun bekannt, dass es sich bei
dem Täter um den üblich ,,polizeibekannten„
Flüchtling handelt. Wegen was der Machetenmann
der Polizei bekannt, will diese lieber nicht
öffentlich machen. Im Mordfall Lübcke kennt die
Staatsanwaltschaft Kassel solche Zurückhaltung
bei ihren Mutmaßungen über den vermeintlich Tat –
verdächtigen nicht!
Seltsam, dass die Staatsanwaltschaft dann nicht
eben so gegen die Verbreiter des Videos von der
Chemnitzer Hetzjagd vorgegangen. Wie man da –
ran sehen kann, gibt es keinen Rechtsstaat in der
BRD, dessen oberster Grundsatz wäre, dass vor
dem Gesetz alle Menschen gleich zu sein haben!
Nein, in der BRD wird willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeurteilt,
wobei der Deutsche sichtlich weitaus schlechter
gestellt als jeder Ausländer.
Sichtlich will die Staatsanwaltschaft kein Beweis –
material in den Medien. Denn, wie im Mordfall
Jose M. aus Münster, der Afghane Seyed M. trotz
sechs Messerstiche noch ,,Notwehr„ von Richter
und Staatsanwaltschaft attestiert. 2013 schon wurde
in Berlin dem Afrikaner Mahamad N. das Niedermes –
sern seines Landsmannes Hamidou S. als ,,Notwehr
ausgelegt, und der Afrikaner bekam noch 5.450 Euro
,,Haftentschädigung„ obendrauf! Auch zwei junge
Afghanen die am Aachener Busbahnhof auf ihre
Kontrahenten im Drogenhandel einstachen, wur –
den im Juni 2019 selbstverständlich freigesprochen,
und bescheinigt aus ,,Notwehr„ gehandelt zu ha –
ben! Insofern hätte der Macheten-Mann wohl gute
Chancen gehabt, auch mit ,,Notwehr„ davonzu –
kommen, wenn es nicht so viele Videoaufnahmen
von der Tat gegeben. Kein Wunder, dass da also
nun die Filmer das büßen sollen!
Ein anderes schönes Beispiel bietet hier der Mord –
fall Lübcke. Schon vor Prozessbeginn gibt hier die
mehr als parteiische Karlsruher Staatsanwaltschaft
jede Vermutung und Verdächtigung über den Täter
sofort an die Medien weiter. Wir erinnern uns noch
gut an den Fall als ein Gefängniswärter nur die Ko –
pie eines Schreibens betreffend eines Täters mit Mi –
grationshintergrund der Öffentlichkeit zugänglich
machte, sofort mit harten Strafmaßnahmen rech –
nen musste.
Die Parteilichkeit von Richtern und Staatsanwälten,
wenn es bei den Verdächtigen um rechte Deutsche
geht, kennt kein Maß!
So gefiel sich etwa der Richter im NSU-Prozess, Man –
fred Götzl, schon vor Prozessbeginn darin, lüsternen
türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche von
Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht einmal der linien –
treueste russische Richter hätte sich dazu erblödet,
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot –
Girls vorzuführen. So etwas passiert eben nur in der
Bunten Republik Deutschland.

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Ein Gedanke zu “Zwischen Macheten-Mann und Rechtstaatlichkeit

  1. …. gefährlich sind für dieses verbrecherische System natürlich Videos, die Beweise liefern können.
    wenn man dann sieht, wie z.B. nach dem Mord in Frankfurt, wo Bürger in einer Schweigeminute ihre Trauer und Entsetzen über so ein Verbrechen zum Ausdruck bringen, von intellektuellen Tieffliegern, die genau das verhindern wollen, angepöpelt werden! Diejenigen, die Kerzen und Blumen ablegen werden von solchen Landsleuten beschimpft. Denn das ist räächtes Gedankengut in deren blödsinnigen, gehirngewaschenen Köpfen!

    Den Täter zu schützen ( aber nur bei Asylanten) ist also wichtiger als die Trauer und das Entsetzen über so eine Untat!
    Die Verblödungsmaschinerie hat wirklich ganze Arbeit geleistet – und zwar auf allen Ebenen!
    Und das ist die größere Katastrophe! Und die ‚Macht‘ dieser ‚Elite‘!

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