In Sachsen versucht das Etablissement alles um die AfD
auszuschalten. Von den Überfällen linksextremistischer
Schlägerbanden, über tägliche Hetze in den Medien, bis
hin zur Streichung über der Hälfte aller Listenplätze
durch einen ,,Wahlausschuss„.
Aus der, wie üblich, stark tendenziösen Berichterstatt –
ung der Medien erfahren wir seltsamer Weise nicht,
wer da so alles in diesem ,,Wahlausschuss„ sitzt.
Man verweist nur auf Gesetze. Dort heißt es: ,, Die Mit –
glieder der Wahlvorstände und die erforderlichen Hilfs –
kräfte werden durch die Stadt- oder Gemeindeverwalt –
ung aus den Reihen der Wahlberechtigten und Gemein –
debediensteten bestellt; bei der Auswahl sollen nach
Möglichkeit die in der Stadt / Gemeinde vertretenen
Parteien und Wählervereinigungen angemessen be –
rücksichtigt werden „.
Es wäre daher schon sehr interessannt zu erfahren,
welche Parteien dabei in Sachsen besonders berück –
sichtigt wurden! Aber genau dazu schweigt alles.
Daher erübrigt sich wohl hier auch die Frage: Welche
Parteien derzeit genau überwiegend ihre Parteimit –
glieder in den Stadt – und Gemeindeverwaltung zu
sitzen haben!
Immerhin hatte selbst das Verfassungsgericht es zu –
gegeben: ,, dass der Ausschluss etlicher Listenkandi –
daten der AfD mit hoher Wahrscheinlichkeit rechts –
widrig war „! Auf einmal verlegt sich sogar die Jus –
tiz auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen, genau dort,
wo eine klare Ansage von Nöten wäre.
Warum versteift man sich plötzlich so sehr auf mehr
als schwammige Formulierungen?
In der immer noch Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz, in der sogar das eigentlich unabhängig agierende
Justizministerium offen Linksextremisten unterstützt,
wie der Fall Sören Kohlhuber es bestens belegt, arbei –
tet man immer noch nach dem Motto : Eine Krähe hakt
der anderen kein Auge aus! Dementsprechend leistet
das Verfassungsgericht nun sozusagen mit solch zwei –
deutigen Aussagen Beihilfe, um somit die Zeit bis zu
den Wahlen zu überbrücken, und damit alle vor voll –
endete Tatsachen zu stellen.
Immerhin hatte man ja schon zugegeben müssen,
dass das Zusammenstreichen der AfD-Liste bis auf
18 Plätzen ,,rechtswidrig„ war. Die entscheidende
Frage wäre also, in wie weit ein rechtswidrig han –
delnder Wahlausschuss überhaupt Entscheidungs –
gewalt hat.
Aber augenscheinlich ist die Rechtsbeugung gegen
Rechte in diesem Staat also nicht nur auf das Trei –
ben von linksextremistischen Gewalttätern und
deren Verharmlosung beschränkt!
Wir müssen also davon ausgehen, dass bei den an –
stehenden Wahlen die Parteien nur wahrscheinlich
und nicht tatsächlich gewählt werden!