Zum Prozessauftakt in Magdeburg

Endlich kann die buntdeutsche Medienlandschaft auf –
atmen. Mitten in das Sommerloch erfolgt nun gerade
noch rechtzeitig der Prozessbeginn über den Amok –
lauf von Halle. Da können endlich die Presstituierten
wieder über das Einzige schreiben, was sie glauben
halbwegs zu beherrschen, nämlich über die bösen
Rechten. Da braucht man keine richtige Recherchiere,
was die meisten von denen ohnehin nicht mehr be –
herrschen, sondern man kann einfach alte Parolen
wiederholen, Begriffe sinnlos aneinander reihen, da –
zu noch ein Zitat des obligatorisch dazu befragten
Politologen und schon ist der Artikel fertig.
Für genau diese Art von Berichterstattung wurde
der Prozess auch von Halle nach Magdeburg ver –
legt, weil hier mehr Zuschauer Platz finden. Und
Zuschauer kann man nie genug haben in so einem
Schauprozess.
Auch die Richterin, welche die gebotene Neutralität
ihres Amtes gleich zu Prozessbeginn über Bord wirft,
ist wieder mit dabei. Wäre Stephan Balliet eine Frau,
so hätte man bestimmt auch wieder lüsternen Repor –
tern seine Gefängnisbettwäsche vorgeführt, aber an –
sonsten lief vom Saalwechsel bis zum ersten Auftritt
der Richterin alles ganz nach dem Drehbuch des so
genannten NSU-Prozesses ab.
Selbst der Bundesstaatanwalt spielt mit und sagt über
den Täter: ,, Er handelte aus einer rassistischen, anti –
semitischen und fremdenfeindlichen Gesinnung her –
aus „. Etwas mehr Fantasie war von der Anklage
auch nicht zu erwarten. Ansonsten ist sich, wie es
eben bei Schauprozessen üblich, alles darüber einig,
dass der Angeklagte das Höchststrafmaß bekommt.
Was in Fällen, wo der Täter einen Migrationshinter –
grund hat, durchaus dem als Strafmilderungsgrund
zugute kommt, nämlich die ,,mediale Vorverurteil –
ung„, gilt für Stephan B. nicht. Schon vor Beginn
der eigentlichen Gerichtsverhandlung galt Balliet
als ,,Nazi-Killer„ und ,,deutscher Rechtsextremist„,
wohingegen sein englisch-sprachiges Video auf dem
er seine Tat festhielt sich eher an den Fans derlei
Videos in Übersee gerichtet haben dürfte als an
deutsche Rechte, und damit eher belegt, dass sich
der Täter in der Welt der Videospiele und im Netz
der Videoszene radikalisiert hat, und nicht ansatz –
weise in der deutschen Rechtenszene oder der inter –
nationalen Naziszene aktiv gewesen ist. Selbst die
extremlinke ,,Junge Welt„ gestand ein: ,,Er traf
sich im Netz anonym auf sogenannten Image Boards
mit Gleichgesinnten vor allem aus den USA, die
sich gegenseitig in ihrem Juden- und Frauenhass
bestärkten „. Balliet ist, wie er es selbst aus –
drückte einfach nur der totale Versager, welcher
unbedingt mit irgend was berühmt werden wollte!
Und so einen baute man, wie zuvor schon den Atten –
täter von Hanau oder den Amokläufer von München,
zum ,,deutschen Rechtsextremen„ propagandistisch
in den Medien auf. Weil man dessen in den Medien
unbedingt benötigte zur Ablenkung von den wirklichen
Problemen im Lande.
Aber wie schrieben die selbsternannten Faktenchecker
von MIMIKAMA im Oktober 2019 so schön: ,,Es bleibt
nur zu sagen: Diese Art der Verschwörungstheorien sind
einfach schäbig. Ein Mann, dessen Identität eindeutig 
identifiziert wurde, der seine Taten live gestreamt hat,
der sich schriftlich im Netz dazu bekannt hat, der bei
der Ausführung der Tat gefilmt wurde, dessen Familie
befragt wurde, der mittlerweile gestanden hat, wird
Netz mit purer Absicht manipulativ dargestellt, um
Desinformation zu schaffen „. Damit sollten die von
MIMIKAMA doch wirklich einmal recht behalten
haben!
Wobei ich die Taten des Angeklagten auf schärfste
verurteile und keineswegs gut heiße. Allerdings will
ich auch nich gut heißen, wie man jetzt seine Tat pro –
pagandistisch auszuschlachten versucht..
Da er als Täter zweifelsohne fest steht und zwei Men –
schen getötet, steht sein Urteil ohnehin fest. Alles,
was das Gericht nun noch leisten muss, ist nicht die
echte Aufklärung, sondern aus den durch Ballerspiele
und Videos von Amokläufen radikalisierten Täter, der
weniger aus politischer Überzeugung gehandelt, son –
dern einzig nur berühmt werden wollte, den perfekten
Nazi zu machen, den man sodann in der Propaganda
schamlos schablonenhaft auf alle Rechten anlegen
kann.
Wir sind uns sicher, dass in dieser Hinsicht Richterin
Ursula Mertens und ihr Team ( Richterin Mertens leitet
die Verhandlung und wird dabei von zwei Richterinnen
und zwei Richtern unterstützt ) ganze Arbeit leisten wer –
den. Insofern kann man sich das Lesen der Berichter –
stattung über den Prozess vollkommen sparen und so
das verkündete Endurteil abwarten.
Wichtige Details wird dieser Prozess ohnehin nicht zu
Tage fördern, wie etwa, warum die 40-jährigen Passan –
tin. B., die sich dem Täter mutig in den Weg gestellt und
ihn zur Rede stellte, woraufhin der Täter sie erschoss,
für ihre mutige Tat nicht postum das Verdienstkreuz
verliehen bekommen. Oder reichte der Umstand, dass
sie Deutsche und gerne deutsche Schlager hörte, im
Schloß Bellevue als Ablehnunggrund völlig aus? Da –
bei könnte man auch gleich die Frage klären, warum
Steinmeier nie die Angehörigen der zwei deutschen
Opfer zu sich ins Bellevue eingeladen, zumal der ja
einer der Eifrigsten ist, wenn es darum geht die Blut –
tat von Halle propagandistisch auszuschlachten.

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