Wie nicht anders zu erwarten, wird im Schauprozess
gegen den Täter des Anschlags von Halle gleich zu
Prozessbeginn in die Kiste derjenigen Gesetzausleg –
ungen gegriffen, die definitiv in dieser Justiz nur für
rechte Straftäter gelten.
So werden etwa die Eltern und eine Halbschwester
des Angeklagten dazu befragt, wie sich der Ange –
klagte zum Täter entwickelt habe. Da die drei dazu
nicht aussagen wollen, lässt das Gericht nunmehr
den Ex-Freund der Schwester sowie ehemalige Mit –
schüler und Lehrer des Angeklagten verladen.
Hat man je gehört, dass an einem deutschen Gericht
Eltern, Freunde, Mitschüler und Lehrer von Intensiv –
tätern mit Migrationshintergrund, von islamischen
Terroristen und Hasspredigern, von Familienclanan –
gehörigen und so weiter und so fort vorgeladen wur –
den, um vor Gericht aussagen zu müssen, warum sich
ihrer Meinung nach der oder die Angeklagte so ent –
wickelt haben? Wurden im Freiburger Vergewaltig –
ungsprozess die Eltern, Mitschüler, Lehrer, der Ex-
Freund(in) der Geschwister der 11 Angeklagten vor –
gladen, um zu mutmaßen warum sich diese 11 Mi –
granten zu solchen Subjekten entwickelt?
Es gibt in der buntdeutschen Justiz eben bestimmte
Gesetzesauslegungen, die nur für mutmaßlich rechte
Angeklagte gelten. So wie etwa der Umstand, dass bei
rechten Straftätern auch Derjenige der dem Rechten
eine Waffe verkauft hat mit vor Gericht gestellt, damit
der Eindruck einer größeren rechten Gruppe vorge –
täuscht wird.
Wurden etwa bei den sogenannten ,,Ehrenmorde„ die
Waffenhändler zusammen mit den Mördern angeklagt?
Wurden etwa bei den RAF-Morden die Waffenlieferer
mit als Teil der Bande angeklagt? Wurde etwa je der
Waffenlieferant einer türkischen Hochzeitsgesellschaft
mit angeklagt, wenn diese Autobahnen versperrt und
wild in die Luft geballert ? Sichtlich geschieht dies ex –
plizit eben nur bei rechten Straftaten!
Oder denken wir nur an den sogenannten NSU-Prozess
gegen Beate Schäpe, wo die Justiz ungewöhnlich oft in
diese Trickkiste griff. So war einer der Hauptverurteil –
ungsgründe der Zschäpe, der, dass sie den beiden Uwe
den Haushalt geführt. Aber wurde in Deutschland je
eine Freundin eines RAF-Mitglieds, eines Familien –
clan-oder Mafiamitglieds, eines islamischen Terroristen
u.s.w. dafür angeklagt dem eigentlichen Täter den Haus –
halt geführt zu haben? Wurde dafür denn je eine dieser
nach Deutschland zurück gekehrten IS-Bräute angeklagt
und verurteilt?
Ich will hier weiß gut keine Lanze für rechte Straftäter
brechen, denn deren Taten sind auf das schärfste zu
verurteilen. Jedoch sollte wenigstens ein klein wenig
Rechtsstaatlichkeit herrschen und der oberste Grund –
satz, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben, ein –
gehalten werden. Denn erst die Nichteinhaltung dessen
macht solch einen Prozess zum Schauprozess!