Neues zum Prozess im Mordfall Walter Lübcke

Nie wurde in der jüngeren Geschichte der bunten Republik

ein Mordfall so politisch instrumentalisiert worden, wie der

Mordfall Walter Lübcke.

Und um diesen vollsten auszunutzen, muss es unbedingt

mehrere Täter geben, aus denen man sich sodann einen

neuen NSU zusammenbasteln kann. Bislang waren der –

artige Versuche immer schief gegangen. So wollte zum

Beispiel niemand glauben, dass sieben Sachsen, bewaff –

net mit nur einem Luftgewehr den Umsturz in der Repu –

blik herbei geführt hätten. Also soll es nun unbedingt der

Mordfall Lübcke sein.

Jedoch bricht auch hier das Gebilde immer mehr zusam –

men. Schon musste der Mitangeklagte mangels jeglicher

Beweise freigelassen werden. Das will die Bundesanwalt –

schaft nicht hinnehmen. Die hängz immer noch ihren Ver –

schwörungstheorien an! Also legte sie Beschwerde ein. Da

es keinerlei Beweis für eine direkte Tatbeteiligung gibt, ver

sucht man es mit dem Vorwand der Beihilfeleistung.

Markus H. muss der Bundesanwaltschaft nach unbedingt

an der Tat beteiligt gewesen sein, denn er ist als Neonazi

bekannt. Nur so kann man einen Zusammenhang zwischen

der ,,rechten Szene„ und dem Täter, Stephan Ernst, kons –

truieren. Was nicht passt, wird eben passend gemacht!

So kann es in der bunten Justiz dazu kommen, dass Markus

H. ,,verdächtig ist„, nur weil Lübckes Angehörige behaup –

ten, sie seien ,, fest davon überzeugt, dass die Tat von bei –

den Angeklagten gemeinschaftlich geplant und gemein –

schaftlich verübt worden ist“!

Hat man in Mordfällen, in denen der Traftäter einen Mi –

grationshintergrund hatte, sich im Prozess auch jemals

danach gerichtet, wenn die Angehöriger des Opfers für

schuldig halten? Hat die Bundesanwaltschaft in solch

einem Mordfall denn auch schon einmal so energisch

Beschwerde eingelegt, wenn Komplizen des Straftäters

mit Migrationshintergrund, auf Grund mangelnder Be –

weise frei kamem? Hat man in einem einzigen solchen

Fall die NGOs der Asyl – und Migrantenlobby, durch de –

ren Treiben der Mörder mit Migrationshintergrund ins

Land gekommen, der Beihilfe bezichtigt, sie als krimi –

nelles Netzwerk bezeichnet und sie angeklagt? Wurde

auch nur bei einem Mord oder Straftat dievon Migran –

ten begangen, bei denen  eine Schusswaffe im Spiel, je –

mals dessen Waffenlieferant mit angeklagt und beide

zusammen als kriminelle Bande bezeichnet?

Augenscheinlich ist der gesamte Lübcke-Mordprozess

rein politisch motiviert, weil man unbedingt eine Ver –

bindung zur rechten Szene braucht, um einen neuen

NSU daraus konstruieren zu können. Dagegen kann

man aus einer weiteren kriminellen Migrantenbande

keinerlei Kapital schlagen und den Fall politisch und

propagandistisch ausschlachten. Hier wäre eher das

Gegenteil der Fall! Also daher gibt es eine Justiz inner –

halb der buntdeutschen Justiz, mit eigenen Gesetzes –

auslegungen, die ausschließlich an deutschen Gerichten

nur für deutsche ,,Rechte„ gelten! Ein Rechtsstaat, in –

dem vor dem Gesetz alle gleich sind, sieht wahrlich an –

ders aus!

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