Die neue Religionsfreiheit

In Niedersachsen werden nun also schon Gläubige,
natürlich nur, wenn sie Christen sind, bis in ihre
Wohnung von der Polizei verfolgt. So erging es
einem katholischen Kaplan, der in einer Wohnung
unter 15 Gläubigen einen Gottesdienst abhielt und
darin unterbrochen, von der Polizei gejagt.
Natürlich würde die Polizei nie einen Iman der
auf gleiche Weise jagen, wenn der heimlich ein
Freitagsgebet mit Gläubigen abgehalten. Ebenso
wenig einen Rabbiner!
Schon in den Ankündigungen der verschärften Co –
rona-Maßnahmen wurden nur Gottesdienste in
Kirchen erwähnt und Moscheen und Synagogen
bewusst außen vorgelassen, das heißt, mit keinem
Wort erwähnt. Plötzlich gehörte in diesen Anord –
nungen der Islam nicht mehr zu Deutschland und
die Synagogen stehen ohnehin unter dem beson –
deren Schutz des Staates. Von einer Gleichheit der
Religionen kann also keinerlei Rede sein.
Das musste nun auch der katholische Pfarrer im
Emsland am eigenen Leib erfahren. Und Corona
bietet nun den gewünschten Vorwand, dass die
Polizei keine Privatwohnung und dessen beson –
deren Schutz mehr zu beachten braucht. Aber
mit Hausdurchsuchungen bei Einzelnen fingen
die Verfolgungen ja immer an! So stehen den
deutschen Christen wohl harte Zeiten bevor.

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