Nach dem Überfall auf einen jüdischen Studenten vor
einer Hamburger Synagoge war man sich vor Gericht
schnell klar, dass es sich um einen psychisch-kranken
Einzeltäter handelte. Keine der ansonsten üblichen
Instrumentalisierungen der Tat durch Politiker und
Zentralrat der Juden fanden statt, noch wurde nach
angeblichen Hintermännern geforscht, über die sich
der Täter im Netz radikalisiert haben könnte. Die ge –
samte Maschinerie, die ansonsten aufgefahren wird,
wenn es sich um einen deutschen Täter gehandelt,
unterblieb, weil es sich bei dem Tätern um einen
Kasachen gehandelt!
Derselbe taugte somit nicht zur platten Propaganda,
so wie sie nach der Tat eines ebenfalls stark psychisch
Kranken in Haunau aufgezogen wurde. Da half es sehr
wenig den Täter in den gleichgeschalteten Medien als
einen ,,Deutsch-Kasachen„ zu verkaufen.
Während sich ein echter deutscher Täter unbedingt im
Netz radikalisiert haben muss, damit der Staat einen
Vorwand hat, gegen ihm unliebsame rechte Blogger
und Kommentatoren vor zu gehen, will man bei so
einem Kasachen eher nicht wissen, wo dieser sich sei –
nen ,,religiösen Wahn, der sich gegen das Judentum
richtete„ her hatte. Während der Deutsche Täter al –
so nie Einzeltäter sein darf, in den mehr von Ideologie
als von Rechtsstaatlichkeit geprägten Verfahren, muss
dagegen ein Straftäter mit Migrationshintergrund un –
bedingt ,,ein psychisch-kranker Einzeltäter„ bleiben.
In besagtem Verfahren gegen den Kasachen heißt es
dazu lapidar: ,,Woher genau die feindselige Einstell –
ung Juden gegenüber komme, habe das Gericht nicht
heraus finden können „. Nicht können oder nicht wol –
len, dass ist hier die eigentliche Frage!
Das der Kasache auf Anraten seiner Mutter stets einen
Zettel mit einem aufgemalten Hakenkreuz als Schutz
bei sich tragen musste, führte anders als bei dem Täter
von Hanau, nicht dazu zu erkennen, dass derselbe sich
in seiner Familie radikalisiert haben könne.
An dieser Stelle wurde einfach nicht weiter nachgehakt,
weil es unangenehme Fragen aufgeworfen hätte, wie zum
Beispiel jene, warum und wozu man in der bunten Repu –
blik unbedingt die Fachkräfte dieser Kasachen benötigte.
Und wie viele solch psychisch-kranker Migranten, dazu
noch mit religiösen Wahnvorstellungen die Regierung
noch nach Deutschland geholt hat. Offensichtlich gilt
Deutschland als das Mekka psychisch-kranker Einzel –
täter mit Migrationshintergrund! Um unangenehme
Fragen zu vermeiden fand die Gerichtsverhandlung
unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Sichtlich
war man sich schon im Vorfeld einig und so dauerte
die Verhandlung für einen rechten Straftäter eher un –
gewöhnlich, nur 3 Tage! So wird nun die Fachkraft des
Kasachen dauerhaft in einer Psychiatrie benötigt und
damit ist das Verfahren abgeschlossen.