Gerade erst musste es der Bundesinnenminister Horst
Seehofer offen eingestehen, dass rechte Straftaten nur
1 Prozent aller Straftaten ausmachen. Das würde dem
normalen Menschen zu denken geben, und er würde
sich bei der Kriminalitätsbekämpfung dann mehr auf
die Gebiete konzentrieren, in denen die meisten Ver –
brechen verübt worden.
Aber normal gibt es bei der Merkel-Regierung nicht,
und da man aus Unfähigkeit und Inkompetenz sicht –
lich schon nichts anderes mehr kann als den Kampf
gegen Rechts, so wurde sofort der Schwerpunkt der
Kriminalitätsbekämpfung einzig auf den Kampf ge –
gen den Rechtsextremismus gesetzt.
Da auf diese Weise dem Innenministerium langsam
die Rechten ausgehen, wird mit allen Spitzwinklig –
keiten und juristischen Winkelzügen versucht aus
rechten Einzeltätern sich eine rechtsextremistische
Gruppierung zusammenzubasteln. So gestalteten
sich dementsprechend die Aufklärung der Blutta –
ten von Hanau und Halle zur reinen Verschwör –
ungstheorien und da man keine weiteren Schuldi –
gen vorzuweisen hat, werden eben diejenigen, auf
deren Internetseiten sich die Täter vermeintlich
,,radikalisiert„ zu Komplizen erklärt.
Wie man es in der Bunten Republik gewohnt, wer –
den derlei Gesetzesauslegungen einseitig nur gegen
Rechte eingesetzt. Kein Linksextremist oder Isla –
mist braucht zu befürchten, dass er mit seiner
Hetze in einen Mordprozess oder Anschlagspro –
zess als vermeintlicher Komplize des eigentlichen
Täters vor Gericht gestellt.
Eine weitere beliebte Methode ist es, einzig bei
von deutschen Rechten verübten Morden, dann
deren Waffenverkäufer zum Komplizen zu erklä –
ren um sich so eine rechtsextremistische Grupp –
erung zusammenzubasteln. Gerade steht so nun
der mutmaßliche Waffenverkäufer im Mordfall
Walter Lübcke vor Gericht. Auch diese Gesetzes –
auslegung gilt einzig für deutsche Rechte. Kein
Araber der mit einer Schußwaffe wild bei Hoch –
zeiten auf der Straße herum feuert, muss es in
diesem Land befürchten, zusammen mit seinem
Waffenverkäufer als terroristische Gruppierung
angeklagt zu werden. Ob bei Überfällen, Ehren –
morden oder Attentaten, noch nie wurden hier
bei Straftätern mit Migrationshintergrund de –
ren Waffenverkäufer mit angeklagt! Selbst bei
der ausufernden Clankriminalität werden deren
Waffenverkäufer nicht als zur Bande gehörig
dazu addiert. Wie schon gesagt gelten, und dies
ist einem echten Rechtsstaat extrem unwürdig,
derartige Gesetzesauslegungen nur bei rechten
und damit deutschen Straftätern.
Anders als bei Strafttätern mit Migrationshin –
tergrund, die nach Anschlägen immer sogleich
zu psychisch-kranken Einzeltätern erklärt, darf
der psychisch-kranke Täter von Hanau, so eben
nicht der psychisch-kranke Einzeltäter sein, son –
dern muss hinter ihm stets, nach Ansicht der
staatlichen Verschwörungstheoretiker, ein Netz –
werk oder eine Gruppierung verbergen.
Während in einem echten Rechtsstaat der oberste
Grundsatz ist, dass vor dem Gesetz alle gleich zu
sein haben, wird in Buntdeutschland willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinn –
ung abgeurteilt.
Während so ein syrischer Totschläger in Sachsen –
Anhalt, wie der Fall Hempel belegt, mit einer Be –
währungsstrafe und ein sechszehnjähriger Flücht –
ling der einen Obdachlosen angezündet mit 14
Tagen Jugendarrest davon kommt, wird wohl
der NSU 2.0-Drohbriefeschreiber mit einer
mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen dürfen.
Auch der Waffenverkäufer im Mordfall Lübcke
dürfte nicht ungeschoren davonkommen.
Während so Mörder, Totschläger und Vergewal –
tiger mit Migrationshintergrund immer wieder
mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon kom –
men, musste bei einem Brandanschlag auf ein
Asylantenheim, bei dem niemand zu Schaden
kam, eine junge Deutsche, die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren, gleich für
vier Jahre ins Gefängnis! Sichtlich, da deutsch,
durfte diese junge Frau nicht auf den an den
deutschen Gerichten üblichen Migrantenbo –
nus rechnen. Man mag sich gar nicht erst in
diesem Fall fragen, welches Strafmaß wohl
eine Muslima bekommen, welche ihren islam –
ischen Ehemann oder Freund zum Anschlags –
ort gefahren, oder eine Linksextremistin die
ihre Antifa-Freunde zum Anschlagsort kut –
schierte!
Wo der Rechtsstaat systematisch in einen
Schlechtstaat verwandelt, da häufen sich
eben die skandalösen Urteile, einer Justiz,
die nur noch einseitig gegen den politischen
Gegner der Herrschenden agiert, ansonsten
aber inzwischen vollkommen unfähig ist die
Mindestanforderungen an Rechtsstaatlich –
keit zu erfüllen!
Stell dir mal vor, Martin Sellner würde beschließen, ein Haus zu „besetzen“, also einzubrechen, um zu bleiben. Wie schnell wäre die Polizei vor Ort und würde die Bude räumen? Wir ahnen es.
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