Das Urteil gegen Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft
ist nun „rechtskräftig“. Ob auch rechtstaatlich sei da-
hingegestellt! Es hatte mehr etwas von einem Schau-
prozess wie man ihn aus Diktaturen kennt, was aber
auch für die Bunte Republik nicht ungewöhnlich ist.
Anders als im stalinistischen Schauprozess wurden
hier sogar noch Nebenkläger frei erfunden!
Selbstredend wurde der zwielichtige Anwalt der
einen Nebenkläger einfach erfand nicht zur Ver-
antwortung betrogen, denn wer im Sinne der Po –
litik der Regierung lügt, stiehlt oder betrügt, darf
immer auf die Milde der buntdeutschen Justiz hof-
fen, in der das regierungsnahe Handeln als ganz
besonderer Tatbestand zur Abmilderung eines Ur –
teils führt.
Richter Manfred Götzl ist schon vor Prozessbginn
jegliche gegebene Neutralität über Bord geworfen,
indem er sich erblödete, zumeist türkischen, (sen-
sations)lüsternen Journalisten die Gefängnisbett-
wäsche der Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht ein-
mal der linientreueste russische Richter hätte sich
dazu verleiten lassen, derartigen Journalisten die
Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzu-
führen. Nein solche Richter gibt es wirklich nur
made in Federal Republic of Germany.
Da das in Brand stecken ihrer Wohnung für eine
lebenslange Haft nicht ausreichte, weil man A)
dann auch alle linksextremistischen Brandstifter
für mindestens 10 Jahre einsperren müsste, und
B) weil man nichts anderes hatte, musste man
also, ganz wie in einem stalinistischen Schaupro –
zess üblich, einen Strafbestand erfinden. Schließ –
lich konnte niemand in einem ehrlichen Prozess
es überzeugend beweisen, dass die Zschäpe aus
„ausländerfeindlichen Motiven“ gehandelt. Man
hätte es allenfalls als „Selbsthass“ darstellen kön-
nen, denn die Zschäpe hat ja selbst einen Migra-
tionshintergrund: ihr Vater ist Rumäne!
So erfanden Richter und Staatsanwalt als „Tat-
bestand“, dass die Zschäpe für die beiden Uwe
den Haushalt geführt habe. Natürlich wäre die
in den Händen der Sozialdemokratie befindliche
Justiz keine der Bunten Republik, wenn nicht
selbst hier noch gravierende Unterschiede ge-
macht werden würden. In einer Justiz, in der
eben nicht alle Menschen vor dem Gesetz voll-
kommen gleich behandelt werden, sondern
vollkommen willkürlich nach ethnischer Her-
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt
wird, reicht bei nach Deutschland zurückge-
holte IS-Bräute der „Tatbestand“, dass sie
dem eigentlichen IS-Straftäter den Haushalt
geführt, nicht aus um ihnen den Prozess zu
machen! Ebenso wenig wie man der Freundin
eines Haaspredigers, eines islamischen oder
linksextremistischen Terroristen, eines Ma-
fiosi oder eines Familienclanmitgliedes usw.
jemals dafür wird anklagen in der Justiz der
Bunten Republik!
Es sind also typische Gesetzesauslegungen,
wie sie in der Bunten Republik jeder Rechts-
staatlichkeit zum Trotz, einseitig nur gegen
Rechte zur Anwendung gebracht.
So wie es in der Justiz eben szenetypisch ist,
nur den illegalen Waffenverkäufer, der einen
Rechten eine Waffe besorgt, mit wegen Mor-
des anzuklagen, um damit in der Bevölkerung
den Anschein zu erwecken es habe sich bei
dem Täter, anstatt in Wahrheit um einen Ein-
zelteten, eben um eine „rechte Gruppierung“
gehandelt habe. Bei Moden oder Anschlägen
von Straftätern mit Migrationshintergrund
wurden noch nie deren Waffenverkäufer mit
angeklagt um den Anschein einer „terrorist-
ischen Vereinigung“ zu erzeugen. Sodann
müsste nämlich auch jeder Waffenhändler,
der die Waffe illegal für einen „Ehrenmord“
dem Täter besorgt, für Jahre ins Gefängnis,
ganz so, wie die vermeintlichen „Helfer“ des
NSU.
In einem anderen Prozess in Buntdeutschland
wurde eine 24-jährige Frau die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren hatte, wo die-
selben einen Brandanschlag auf ein Asylheim
begingen, bei dem niemand zu Schaden kam,
zu 4 ½ Jahre Haft. Kennt jemand einen Pro-
zess in dem Jemand, der einen Terroristen,
Mafiosi oder Clanmitglied usw. zum Tatort
gefahren je zu solch einem Strafmaß verur-
teilt worden?
Nachdem man so Tatbestände erfunden und
die Mitgliedszahl des NSU zu einer „Gruppier-
ung“ künstlich erhöht, konnte man dann der
Zschäpe den Prozess machen. Auch der lief
dann alles andere als „rechtsstaatlich“ ab.
Man hatte nichts außer Mutmaßungen, wie
zum Beispiel der Behauptung, dass die Beate
Zschäpe etwa Tatorte mit ausgespäht habe.
Aber was braucht man schon Beweise, wenn
das Urteil bereits vor Prozessbeginn von vorn-
herein feststand! Demensprechend stützte die
Beweisaufnahme auch in keinster Weise das
Urteil! Selbst die „Süddeutsche Zeitung“ muss
es denn auch offen eingestehen: „Es ist eine
durchaus mutige rechtliche Konstruktion, auf
die sich das Urteil gegen die einzige Überleb-
ende des NSU stützt“. Was ist daran mutig?
Würde Annette Rammelsberger in der „Süd-
deutschen“ wohl auch die Urteile von Roland
Freisler oder Hilde Benjamin als „mutig“ be-
zeichnen? Wohl kaum!
Wie man in der Bunten Republik wohl auch
kaum einen Straftäter mit Migrationshinter-
grund finden würde, der 10 Jahre in Unter-
suchungshaft gesessen, der für einen Mord
ohne je an einen Tatort gewesen zu sein zu
lebenslanger Haft verurteilt worden wäre?
Um wirkliche Aufklärung der Taten ging es
indes im gesamten NSU-Prozess nicht.
Es wurde nie geklärt, wie es sein kann, dass
man bei der ersten Durchsuchung eines im
Wohnwagen gefundenen Rucksack nichts
vorfand, bei einer zweiten Durchsuchung
desselben plötzlich Geld fand, dass aus von
den angeblich von Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt begangene Banküberfälle stam –
men soll.
Nie geklärt wurde auch der Tod der beiden
Uwes. Bei der Obduktion fand man keinerlei
Rauchpartikel in deren Lungen, wonach die
Theorie, dass der eine Uwe den anderen er-
schoss, dann den Brand legte, und sich an-
schließend selbst erschoss, mehr als fraglich
macht.
Auch das seltsame Ableben vermeintlicher
Zeugen, wurde nie aufgeklärt, so wie vieles
andere im Zusammenhang mit dem NSU.
Dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft
extrem schlampig gearbeitet, schon bei der
Vorbereitung des Prozess, zeigt bereits der
Umstand, dass ein nicht existenter Neben-
kläger zum Prozess zugelassen worden!
Das Ergebnis des Prozesses war dann auch
ganz „ergebnisorientiert“, wie es Zschäpes
Anwalt ausdrückte!
Neben Brandstiftung kann man ihr Vernichtung von Beweisen, also Behinderung der Strafverfolgung, vorwerfen. Der eigentliche Skandal aus meiner Sicht ist, dass man nicht die Konsequenz zieht, dass das Strafmaß für Behinderung der Strafverfolgung erhöht werden muss. In besonders schweren Fällen, bei denen absehbar weitere Morde stattfinden werden, wenn die Polizei am Zugriff gehindert wird, sollte man meiner Meinung nach auch lebenslänglich Zuchthaus verhängen, wenn sich die Politiker dazu bequemen würden. Und da drückt der Schuh.
Wir erziehen ja statt zu bestrafen. Und unser Strafgesetzbuch muss möglichst soft aussehen. Richter rotieren derweil freischwebend und erweitern existierende Straftatbestände durch Laberurteilsbegründungen zur Unkenntlichkeit, um prinzipiell jeden nach belieben wegsperren zu können. Zschärpe hat keinen Mord begangen, aber man will sie so hart bestrafen. Da das Strafmaß unstimmig ist, begründet man die Strafe eben mit einem Verbrechen, das sie nicht begangen hat.
Das ist nicht der einzige Fall. Es gab auch Autorennen mit Todesfolge, die zum Mord umgelabert wurden, weil man besonders fahrlässige Tötung nicht hart genug bestrafen darf. Für den Deutschen gilt aber: Wenn ein Richter etwas sagt, ist es Gotteswort. Gesetze sind sekundär. Hier gibt es keine Kontrolle von Staat und Macht.
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