Weitaus schlimmer als die Justiz in Polen

Gerade sind die Eurokraten dabei gegen Polen vor-
zugehen, weil dort angeblich die Regierung zu viel
Einfluss auf die Justiz nehme.
Dagegen sollten die Abgeordneten aus dem Bundes –
tag lieber erst mal ihre eigene Justiz in Augenschein
nehmen. Nicht nur, dass gerade eine sozialdemokrat-
ische Ministerin, das Recht vergewaltigt, indem sie
Gesetzesverschärfungen durchsetzen will, welche in
gleich mehrfach gegen die Verfassung verstoßen. Je-
doch ist Christine Lambrecht, nicht die Einzige, die
weitaus mehr politischen Einfluss auf die Justiz ge-
nommen als es sich die polnische Regierung je im
Traum hätte einfallen lassen.
So wurde zum Beispiel unter Heiko Maas als Bundes-
justizminister das Justizministerium sogar dazu miss-
braucht mit Linksextremisten zusammenarbeiten zu
müssen, wie der Fall Sören Kohlhuber bestens belegt.
Die politische Beeinflussung der Justiz zeigt sich be-
sonders im Fall des Amoklaufes von München 2016.
Hier übernahmen nicht etwa Polizei und Staatsanwalt-
schaft die Einstufung des Verbrechens, sondern drei
Politikwissenschaftler bzw. Soziologen, Christoph
Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb machten
aus dem Iraner Ali einen „deutschen Rechtsextremis-
ten“! Ein größere Verquickung von Politik und Justiz
hatte es, bis auf den so genannten NSU-Prozess bis
daher nicht gegeben.
Drei inkompetente „Rechtsextremismusforscher“
sorgten mit ihrem „Gutachten“ dafür, dass die Jus-
tiz den Fall plötzlich ganz anders bewertete. In der
üblichen Verlogenheit, die solchen „Rechtsextre-
misforschern“ innewohnt, brauchte man die Opfer
von München in den gefälschten Bilanzen unbedingt
als Opfer von Rechtsextremisten. So erschufen die
drei Schwachköpfe einfach rechtsextremistische
Opfer, weil man diese als „Rechtsextremismus-
forscher“ dringend benötigte, nur um seine eigene
zumeist komplett nutzlose Arbeit zu rechtfertigen!
Bei genauer Hinsicht sind die Argumente geradezu
lächerlich. So soll sich der Täter Ali Songboly an-
geblich oft antisemitisch geäußert haben. Das ist
kaum glaubhaft, zumal sich der Iraner Ali selbst
den jüdischen Vornamen David ausgesucht! Ein
von seinen Mitschülern wegen seines Namens
Ali Gehänselter legt sich dann auch noch selbst
einen jüdischen Vornamen zu?
Zu den Beweisen der drei Stümper zählt auch,
dass der Iraner Ali ein Fan von Anders Behring
Breivik gewesen. Doch ließe sich daraus ebenso
konstruieren, dass es die Tat eines jüdischen Frei-
maurers gewesen. Breivik war selbst eine Zeit lang
Mitglied der Freimaurer. In seinem Pamphlet zur
Rechtfertigung seiner Tat zitierte er seitenweise
aus Texten jüdischer Autoren. Und der ohnehin
schon wegen seines Namens Gehänselte legt sich
dann auch noch den jüdischen Vornamen David
zu. Dies wären nun ebenso viel „Beweise“, dass
es sich um einen Anschlag von Freimaurern ge-
handelt hat als wie man denn für die Tat eines
„deutschen Rechtsextremisten“ gehabt. Dabei
geht schon aus seiner persönlichen Vornamens-
wahl deutlich hervor, dass der Iraner Ali der üb-
lich psychisch-Kranke gewesen, der durch das
Mobbing seiner Mitschüler zu der Tat gedrängt.
Also nur weil drei untalentierte „Rechtsextre-
mismusforscher“ den Bodycount von 7 Toten
für ihre „Arbeit“ benötigten, wurde aus dem
Iraner Ali ein „Deutsch-Iraner“ und schließ-
lich ein „deutscher“ Rechtsextremist!
Nicht viel anders verhielt es sich im so genann-
ten „NSU-Prozess“. Dort sollen Uwe Böhnhardt
und Uwe Mundlos, die angeblich nichts mehr
hassten als Migranten, mit der Beate Zschäpe,
die selbst einen Migrationshintergrund hat, –
ihr Vater ist Rumäne -, durch das Land gezo-
gen sein und Migranten ermordet haben, wenn
sie nicht gerade Banken ausraubten.
Schon im Vorfeld durften türkische Journalisten
den Prozessort bestimmen und machten damit
die „unabhängige“ Justiz in Deutschland lächer-
lich. Dem folgte ein Richter, Manfred Götzl, der
sich schon vor Prozess erblödete, diesen Journa-
listen die Gefängnisbettwäsche der Beate Zschäpe
zu präsentieren. Wohl noch nicht einmal der linien-
treueste russische Richter hätte sich dazu hergege-
ben, irgendwelchen (sensations)geilen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vor-
zuführen. So einen Richterschlag findet man eben
nur in Buntdeutschland!
Es dürfte in der gesamten buntdeutschen Justiz
wohl nicht einen einzigen Fall in dem gegen bio-
deutsche Rechtsextremisten verhandelt, indem
nicht politischen Einfluss auf die Strafverfolgung
genommen!
Wenn man nun also gegen Polen klagt und vorgeht,
um wie viel dringender wäre es dann, einmal einen
genauen Blick auf die buntdeutsche Justiz zu werfen,
wo kaum nach Rechtstaatlichkeit, sondern willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinnung
abgeurteilt wird?

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