Spätestens seit der Europäische Gerichtshof die
Benes-Dekrete zu „EU-Recht“ erklärt, weiß man,
dass dort weder Demokraten und schon gar nicht
Juristen mit irgendwelchem Fachwissen über
Rechtsstaatlichkeit sitzen.
Dementsprechend wollen diese Laienschauspieler
sich auch immer in das Rechtssystem anderer EU –
Staaten einmischen, mit Vorliebe in den Staaten,
in denen das Recht noch nicht so vergewaltigt wor-
den, wie am EU-Gerichtshof.
In Polen wird die Disiplinierstelle für Richter be-
mängelt. Dabei würden sich die Bürger wohl in
vielen ihrer EU-Staaten solch eine Stelle wünschen,
in der man etwa Richter, die immer noch den zwar
offiziell nicht vorhandenen „Migrantenbonus“ ge-
währen oder gravierende Fehlurteile fällen, dem-
entsprechend diszipliniert und notfalls aus dem
Amt entfernt werden kann. Hier fürchten wohl
derlei Richter am EU-Gerichtshof folgerichtig
um ihren Job. Für sie nicht auszudenken, dass
in Zukunft vielleicht Juristen nach Befähigung
zum Richter ernannt, und nicht von einem Sys-
tem, dass die mörderischen Bens-Dekrete, die
einer Viertel Million deutscher Zivilisten das
Leben kostete, Enteignung, Zwangsarbeit und
Vertreibung „legalisierte“ zu EU-Recht ernannt.
Dagegen ist selbst die Arbeit des linientreusten
polnischen oder ungarischen Richters noch be-
merkenswert!
Nun wollen die Laientrichter vom Europäischen
Gerichtshof sich in die ungarische Gesetzgebung
einmischen. In der ungarischen Gesetzgebung
werden nämlich die „Flüchtlingshelfer“ also die
Mitarbeiter von NGOs die als professionelle
Schlepper und Schleuser agieren, als dass ange-
sehen, was sie wirklich sind, nämlich gewöhn-
liche Kriminelle!
Das aber ist den Kriminellen vom EU-Gerichts-
hof die mit ihrem Asylgesetzen den Schleppern
und Schleusern Vorschub leisten und Beihilfe
beim illegalen Eindringen in die EU ein Dorn
im Auge. Nicht auszudenken, wenn an den EU-
Außengrenzen wieder Recht und Ordnung herr-
schen!
Konnten die Gefährder vom Europäischen Ge-
richtshinterhof schon nicht die polnische Grenz-
sicherung verhindern, so soll es ihnen nun der
Ungar büßen!
Schon die ungarische Gesetzgebung zum Thema
George Soros ist dem Gerichtshinterhof ein Dorn
im Auge. Denn so wie ihnen die Benes-Dekrete
rechtens sind, soll es auch sein, dass Milliardäre
das EU-Finanzsystem mit Spekulationen gefähr-
den und mit den Gewinnen daraus ganz gezielt
Einfluß auf die Politik der EU-Staaten nehmen!
Ganz in diesem Stil verstößt jetzt Ungarn auch
gegen EU-Recht, weil es „Strafandrohung für
Organisationen, die „Beihilfe zur illegalen Mi-
gration“ leisten – die also Asylbewerber unter-
stützen, bei denen die ungarischen Kriterien
nicht erfüllt sind„ androht. Also wer dafür
eintritt, dass sich Migranten illegal in einem
Land aufhalten, dieselben unterstützt, der ge-
nießt den vollen Rechtsschutz der EU!
Denn nur so können die Beihilfeleister der ille-
galen Migration und die Gefährder der inneren
Sicherheit in den Parlamenten, allem voran im
EU-Parlament ihrer „Arbeit“ nachgehen, so wie
eben diverse NGOs an den EU-Außengrenzen
und im Mittelmeer ihre Schleuser und Schlep-
pertätigkeit. Umgekehrt ist eben die Unterstütz-
ung von illegalen Migranten also EU-Recht.
Vielleicht sollte man am Europäischen Hinter-
hofgericht einmal bedenken, dass Polen und
Ungarn sich rächen, indem sie die Benes-De-
krete, also bestehendes EU-Recht, dass ja für
deutsche Vertriebene und somit denn auch für
Flüchtlinge galt, ganz korrekt für Migranten
anwendet. Also denen ihre Handys und Smart-
phones wegnimmt, sie unentgeltlich Zwangs-
arbeit leisten lässt und dann, wenn man ihrer
überdrüssig, sie einfach wieder vertreibt. Ge-
nau dieses wiesen nämlich die Benes-Dekrete
einst an! Das hieße dann die Eurokraten mit
ihren eigenen Gesetzen zu schlagen.
Ach, ich könnte dazu keine besseren Worte finden als M. Thatcher.
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