Wo Fahnen mit dem Wind gedreht

Sichtlich hat die SPD-Regierung in Mecklen-
burg-Vorpommern nichts Besseres zu tun als
die Flaggenordnung umzuwandeln. Künftig
sollen bei besonderen Anlässen auch das Auf –
ziehen nichthoheitlicher Flaggen möglich sein.
Flaggen von Lobbyorganisationen wie etwa die
der Regenbogenfahne jener der Homolobby!
Und sichtlich nur wegen der Minderheit dieser
Lobbyisten soll eigens das Flaggengesetz ge-
ändert werden.
“ Als Beispiel wurde die Regenbogenflagge am
Christopher-Street-Day genannt, wenn an den
Kampf sexueller Minderheiten um Gleichbe –
rechtigung erinnert wird“ heißt es dazu in der
Presse. Aber natürlich haben Sozis, Linke, Grü –
nen und schlappe Liberale dabei einzig nur an
ihre Lobby gedacht!
Aber wenn schon, dann richtig, so darf dann
die Sternchenflagge der Gender-Gläubigen
oder die Hansa-Flagge nicht vergessen. Oder,
wenn man Fördergelder an Unternehmen ver-
teilt die Werbefahnen der Unternehmen. Hier
bieten sich besonders die Werbebanner der
pleitegegenangen Werften-Betreiber an.
Und wenn beim Sport sogar schon die Natio –
nalmannschaft mit Werbeaufnäher auftritt,
warum nicht dann demnächst auch die Poli –
tiker und Politikerinnen des Landtages?
Wäre doch schön, wenn jeder zum Beispiel
die Aserbaidschan-Lobbyisten im Bundes –
und den Landtagen an einen entsprechenden
Flaggen-Aufnäher deutlich erkennbar sind
oder die Unterstützer des Linksextremismus
aus der Politik sich deutlich mit einer Antifa-
Flagge kennzeichnen müssen.
So aber ist es immer schön parteiisch. Wäh-
rend dem Rechten seine altdeutsche Reichs-
kriegsflagge und andere verboten, werden
Staatgebäude nun mit den Fahnen der Ho –
molobby beflaggt.
Die Kosten darf dann mal wieder der Steuer-
zahler tragen.
Wenn in den USA mal wieder ein krimineller
Schwarzer bei seiner Verhaftung stirbt, und
sei es an einer Überdosis Drogen, müssen
natürlich in Buntdeutschland alle Staatsge-
bäude mit der Black-live-matter-Fahne ge-
flaggt und wenn die örtliche Antifa aufmar-
schiert darf die Antifa-Flagge natürlich auch
nicht fehlen.
Und um genau solchen Missbrauch entgegen-
zuwirken, war das Flaggengesetz so gut, wie
es war!
Selbst die Mitläufer von der FDP wachen auf
und fordern ,,die neue Beflaggungsverordnung
sollte aus seiner Sicht deshalb nicht so offen ge –
staltet werden, dass Wildwuchs entstehe„.
Und genau der könnte mit dem Aufziehen der
Regenbogenfahne der Homolobby entstehen,
die jeden Menschen diskriminiert, der hetero
ist oder der Meinung, dass eine richtige Fami –
lie aus Vater, Mutter und Kind bestehe!
Zumal es zur Zeit in MVP ohnehin keine ,,be –
sonderen Anlässen“, – und schon gar nicht un-
ter Corona -, etwas zu feiern gäbe!
Aber sichtlich ist die Nichtigkeit des Änderns
des Flaggengesetzes willkommene Ablenkung,
um sich im Landtag nicht mit ernsthaften Pro –
blemen befassen zu müssen, von denen es nicht
nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in
der gesamten Bunten Republik mehr als genü –
gend gibt!

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