Neutralität ist keine Voraussetzung für eine journalistische Tätigkeit

Als die Würzburger Polizei die Wohnung des
Journalisten Thomas Herterich durchsuchte,
da konnte sie nicht ahnen, in was für ein Wes-
pennest sie da gestochen.
Denn der „freie“ Journalist Herterich arbeitet
nämlich überwiegend als Fotograf der in bester
Stasimanier die Demonstrationen Andersden-
kender fotografiert. So ist er von der „Recherche-
und Informationsstelle Antisemitismus Bayern“
(RIAS Bayern) damit beauftragt, die Ereignisse
rund um die Protestkundgebungen gegen die
Corona-Maßnahmen zu dokumentieren.
Also nichts da mit „unabhängiger“ oder gar „ob-
jektiv-sachlicher“ Berichterstattung! Sondern
eingekaufter Journalismus übernimmt sogar
noch Spitzel – und Denunziantendienste für
ihre Auftraggeber! Und da Herterich in bester
Stasimanier fotografiert, besaß er bessere Auf-
nahmen als die Bundespolizei, und diese wollte
die Polizei auch haben. Also ließ man Herterichs
Wohnung durchsuchen.
Sichtlich hätte Thomas Herterich sofort mit der
Polizei kooperiert, nur gab es da einen kleinen
Haken, denn die Polizei wollte die von ihm be-
schlagbarten Fotos “ als Beweismittel in den Er-
mittlungen gegen eine „linksextreme Gegende-
monstration“ an dem Tag“ !
Natürlich würde in diesem Land kein „unabhän-
giger als linker Journalist, seiner noch „unabhän-
gigeren“ als noch links versiffteren Presse Fotos
bringen, die eindeutig belegen das die Gewalt von
Linken ausgegangen und die womöglich bei starf-
baren Handlungen gefilmt wurden! Zumal, wenn
der „unabhängige “ freie Fotograf extra dafür ein-
gekauft worden, um nur diesbezügliche Fotos von
mutmaßlichen Rechten zu schießen. Selbst die für
die Hausdurchsuchung zuständigen Richter urteil-
ten über Herterich: “ Der Fotograf „engagiere sich
selbst im linken Spektrum“ und veröffentliche das
gefertigte Material „ausschließlich auf eigenen Ka-
nälen“.
Jedoch, da auch die Justiz in diesem Land nicht
nur auf dem linken Auge voll erblindet, und seit
Heiko Maas als Bundesjustizminister vollends in
linker Hand und somit außer dem „Kampf gegen
Rechts“ kaum noch etwas zu leisten vermag, so
sprang die Justiz dem linken Journalisten mit
Stasiambitionen bei, und das Landgericht Würz-
burg erklärte die Hausdurchsuchung für unzu-
lässig. Im diesbezüglichen Urteil wurde behaup-
tet damit die „Pressefreiheit“ zu stärken.
Die linksversiffte Presse war gleich schwer am
Jubeln: “ Mit dem Beschluss hat das Landgericht
Würzburg einige grundsätzliche Dinge in Sachen
Pressefreiheit festgestellt, die über den Fall Her-
terich hinausweisen. So stellte das Landgericht
klar, dass auch die „Veröffentlichung von eigens
angefertigten Inhalten unter redaktioneller Auf-
bereitung durch eine Themen- und Inhaltsaus-
wahl auf Twitter“ als journalistische Tätigkeit
angesehen werden können. Posts auf Twitter,
Instagram, Facebook und Co. seien im Hinblick
auf das Grundrecht der Pressefreiheit nicht we-
niger schützenswert, als Beiträge in Print, Hör-
funk oder Fernsehen“.
Endlich wird der vollkommen parteiische, linke
Journalist geschützt und seine Stasi-Wühltätig-
keit und diffamierende Berichterstattung gleich
mit!
Da beginnt man es zu begreifen, warum Deutsch-
land bei der Pressefreiheit um zwei Ränge abge-
sackt, weil solche Journalisten, wenn man sie als
solche entdeckt, mit Schmähungen und Schlägen
bedacht werden. Wo die Polizei machtlos und die
Justiz eher Beihilfe leistet, meint man selbst im-
mer mehr der Gerechtigkeit eigenhändig Genug-
tuung verschaffen zu wollen.
Der Auslöser des Ganzen sieht sich nun durch die
buntdeutsche Justiz vollends bestätigt: “ „Es ist er-
leichternd, dass die Sache jetzt durch ist und das
Landgericht feststellen konnte, dass ich journalist-
isch tätig bin und das Framing der Staatsanwalt-
schaft, dass ich Aktivist sei, damit nichtig ist. Für
seine weitere Arbeit hoffe er nun, dass es auf Sei-
ten der Polizei und Justizbehörden eine Veränder-
ung gibt: Dass ich mehr geschützt werde auf De-
monstrationen, wo ich normalerweise Übergriffen
ausgesetzt bin und dass ich mich nicht ständig vor
irgendwelchen Leuten rechtfertigen muss“, sagte
Thomas Herterich.
Endlich wird also in Zukunft das stasimäßige Be-
spitzeln und Fotografieren von Oppositionellen
von Polizei – und Justizbehörden geschützt. Und
ganz gewiss wird der Verfassungsschutz unter
Thomas Haldenzwang nicht nachforschen, wo-
zu die sogenannte „Recherche- und Informa-
tionsstelle Antisemitismus Bayern“ all die vielen
Fotos von Oppositionellen benötigt, die ihr einge-
kaufter Fotograf Thomas Herterich da so geknipst!
Übrigens bestätigte das Landgericht Würzburg
indirekt auch, dass es keinen „unabhängigen“ oder
gar „sachlich-objektiven“ Journalismus in diesem
Land gibt: “ Auch, dass seine Beiträge dem linkspo-
litischen Spektrum angehörten, stehe der Annahme,
dass Herterich journalistisch aktiv ist, nicht entge-
gen: Neutralität sei keine Voraussetzung für eine
journalistische Tätigkeit„.
Den letzten Satz sollten wir von nun an immer im
Hinterkopf haben, wenn wir einen Zeitungsartikel
lesen oder uns Nachrichten und Berichte im Öffent-
lich Rechtlichen anschauen!
Ganz so, wie eben Rechtsstaatlichkeit in diesem
Land nicht die Voraussetzung für das Erlassen
von Gesetzen darstellt! Nur so konnte schließ-
lich eine Christine Lambrecht jahrzehntelang
in solch einer Justiz tätig sein, nur um sodann
als Bundesjustizministerin Gesetzesentwürfe
zu erlassen, die gleich in mehrfacher Sicht ge-
gen die Verfassung verstießen. Immerhin be-
nötigt man in Deutschland keinerlei fachliche
oder geistige Fähigkeiten um Politiker zu wer-
den. Wenigstens dem Journalismus wurde es
nun juristisch bestätigt!

2 Gedanken zu “Neutralität ist keine Voraussetzung für eine journalistische Tätigkeit

  1. Rein rechtlich darf Neutralität auch keine Voraussetzung für eine journalistische Tätigkeit sein. Denn der Staat hat die Kommunikation der Bürger nicht zu unterbinden. Das, was Leute ankotzt ist, dass linke Medien oft nicht zugeben, Parteien, Parteiprogrammpunkte und Kandidaten absichtsvoll zu unterstützen und andere absichtsvoll schlecht zu machen. Das ist auch mitnichten einfach so ein unterschwelliger „Bias“ wie oft behauptet wird. Viele Journalisten sehen ihre Aufgabe darin, ihre politische Wunschliste durchzudrücken, geben es aber nicht zu. Ich geb offen zu, welche Sachen ich will und welche nicht (Atomkraftwerke, Kohlekraftwerke, Meinungsfreiheit, Einwanderungsbegrenzung usw.). Diese Leute haben auch ihre Wünsche, behaupten aber unehrlich, dass sie beiden Seiten eines Konfliktes zuhören und fair Gehör verschaffen, was sie dann natürlich nicht tun.

    Was für den Fall oben wichtiger ist, ist der Persönlichkeitsschutz. Es geht wohl weniger um Journalismus als um das Abfotografieren von nicht öffentlichen Personen zum Zwecke der Denunziation. Aus der Perspektive des Persönlichkeitsrechts bestimmt jeder selbst, was er aus seinem Leben an die Öffentlichkeit bringen will und was nicht. Der Pegida-Hutbürger z.B. hatte Fug und Recht darauf zu bestehen, dass er hier bitte nur als ein Element der Demonstrationsmenge wahrgenommen werden will und nicht, dass sein Arbeitsplatz später geleakt wird. Das war übrigens eine illegale Handlung des sächsischen Innenministeriums und so weit ich weiß wurde sie nicht strafrechtlich verfolgt.

    Öffentliche Personen tun öffentliche Dinge. Und nur diese öffentlichen Dinge, die die Allgemeinheit betreffen – und nicht etwa sexuelle Affairen oder sonstiges kompromittierendes Material – haben etwas in der Öffentlichkeit zu suchen.

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