Wer für oder im Interesse der Regierung lügt, hat
in diesem Land die besten Voraussetzungen um
damit ungeschoren davon zu kommen. So, wie
zum Beispiel die Erfinder eines toten Flüchtlings
vor dem Lageso in Berlin.
Sichtlich kann auch Gil Ofarim nun mit seinen
erhobenen Antisemitismus-Vorwürfen davon
profitieren. Nachdem sein Versuch gescheitert
die Gerichtsverhandlung zum Platzen zu brin-
gen mit Befangenheitsanträgen, eilt ihm nun
das Landgericht Leipzig selbst zur Hilfe und
lässt den Prozess platzen. Als Grund wird eine
angebliche Fürsorgepflicht für den Angeklagten
vorgeschoben, welcher auch über ein Jahr nach
dem Vorfall sichtlich noch nicht einmal in der
Lage ist, sich entscheiden zu können über „of-
fene Verteidigungsmittel“ seiner Anwälte. Da-
zu benötige Ofarim noch Zeit und die gibt man
ihm gerne, bis halt die Tat verjährt. Offensicht-
lich haben seine Anwälte längst keine Beweise
mehr, mit denen sie noch hätten Ofarims Un-
schuld belegen können.
Die Entscheidung des Landgerichts ist um so
weniger nachvollziehbar, da vor dem Gesetz
in diesem Land sichtlich nicht alle Menschen
gleich sind. Bei rechten Hasskomentaren wird
im Eilverfahren abgeurteilt, und da scheint es
keinerlei Fürsorgepflicht für Angeklagte zu ge-
ben, noch wird denselben unendlich viel Zeit
eingeräumt, sich auf ein Verfahren vorzuberei-
ten! Und gerade diese Ungleichbehandlung ent-
larvt nun die juristischen Hütchenspielertricks
mit denen das Gericht Menschen die vor dem
Gesetz sichtlich etwas gleicher sind, goldene
Brücken zu bauen.
Wobei sich der, welcher sich nicht mit den Fall-
stricken buntdeutscher Justiz so auskennt, es
sich fragt, warum es dann nicht auch eine Für-
sogepflicht für die Angestellten des klagenden
Leipziger Hotels gibt, schnellstmöglich den Pro-
zess durchzuziehen, um so den geschädigten
Ruf des Hotels wiederherzustellen. Immerhin
können Arbeitsplätze davon abhängen, da der
Ruf des Hotel beschädigt und Linke zu einem
Boykott desselben aufgerufen! Billigt dann jetzt
das Gericht auch einen Boykottaufruf von Kon-
zerten Gil Ofarims, um den so zu einer schnel-
len Prozesseröffnung zu zwingen oder wäre dies
gleich wieder strafbarer Antisemitismus?
Ob es in der Zwischenzeit wenigsten zu Eil-
verfahren gegen die kommt, welche Hasskom-
mentare gegen das Leipziger Hotel und seine
Angestellten in den Sozialen Netzwerken ver-
breitet, dürfte ebenfalls mehr als fraglich sein.
Gehören die in einer recht parteiischen Justiz
eher nicht der Klientel an, gegen die Staatsan-
waltschaft einzig noch eifrig aktiv wird!
Nachdem weder sichtlich die eigenen Anwälte
noch das Gericht von Ofarims Unschuld wirk-
lich überzeugt sind, soll dieser einen Versuch
für einen Täter-Opfer-Ausgleich und damit
eine außergerichtliche Einigung zu unterneh-
men. Mit anderen Worten Ofarim wird durch
die Hintertür angeboten sich freizukaufen!
Und es sind genau solche Handlungen, die da-
zu führen antisemitische Vorurteile zu bestäti-
gen und weiter zu schüren. Damit erschafft sich
Ofarim mit seinem Verhalten quasi den Antise-
mitismus selbst, auf den er angeblich aufmerk-
sam machen wollte. Gibt es doch schon jetzt in
den Sozialen Netzwerken viele, die es sich bereits
fragen, warum es in Deutschland immer noch
Menschen gibt die seine Konzerte besuchen!
Für die steht schon jetzt fest, dass jemand der
unschuldig ist einem Prozess mit erhobenen
Hauptes entgegensehen und ihn schnellst mög-
lich hinter sich bringen würde umso allen sicht-
bar zu zeigen, dass man eben nichts zu verbergen
habe und unschuldig ist!
Sichtlich tut sich in diesem Fall keine Seite einen
Gefallen damit und erst recht nicht wurde der Ge-
rechtigkeit Genüge getan. Die, welche schon im-
mer erhebliche Zweifel am Rechtsstaat hatten,
sehen sich bestätigt, die Angestellten des Leipzi-
ger Hotels diffamiert und so mindestens für ein
weiteres halbes Jahr weiteren Anfeindungen aus-
gesetzt und Gil Ofarim kommt seinem Ruf be-
deutend näher von vielen für ein Arschloch ge-
halten zu werden. Einzig dessen Anwälte dürf-
ten sich mit ihrem Honorar im wahrsten Sinne
des Wortes verdient gemacht haben!