Es ist an widerwärtig-verlogener Heuchelei kaum
zu überbieten, dass die Karlsruher Verfassungs-
richter das Gesetz über Verbot von Kinderehen
in Deutschland nunmehr ,,als gegen das Grund-
gesetz verstoßend“ einstufen.
Man beugte sich einmal mehr der Scharia, indem
man einem 21-jährigen Syrer Recht gab, der eine
erst Vierzehnjährige geehelicht und sich dann
nach Deutschland absetzte.
Die Karlsruher Richter behaupteten, dass das
Gesetz gegen Kinderehen Ausnahmen zulassen
müsse. Unter dem Vorsatz, dass die minderjäh-
rigen Bräute den Anspruch auf Unterhaltszahl-
ungen verlieren, sollen Zwangs – und Kinder-
ehen nun teilweise legalisiert und anerkannt
werden!
Mal davon abgesehen, dass der überwiegende
Teil solcher Kindergatten hier in Deutschland
ohnehin Hartz IV. bzw. Asylgeld beziehen und
so ohnehin keinen Unterhalt zahlen wollen und
können, wird damit ein weiteres Einfallstor des
Islam in Deutschland geöffnet.
Es hatte lange genug gedauert, bis 2017 dass, was
in Deutschland die Regierung stellt, überhaupt ge-
gen Kinderehen aktiv geworden. Nun soll dieses
Gesetz auch schon wieder aufgeweicht werden.
Damals waren alleine 2016 1600 Flüchtlinge wa-
ren im vergangenen Jahr in Deutschland als
minderjährig verheiratet registriert. Davon
waren rund 360 Mädchen bei der Eheschließ-
ung keine 14 Jahre alt!
Schon 2017 waren die Islamversteher und sich
der Scharia Beugende eifrig bemüht, das Gesetz
zu entschärfen. Schon damals ließ man stellen-
weise in Buntdeutschland die Scharia gelten,
etwa bei Scheidungen, wo deutsche Gerichte
die Scheidungsgesetze des Herkunftslands des
Brautpaars annehmen müssen bis hin zur Zahl-
ung von Blutgeld, welches einfach dem Scha-
densersatzzahlungen im deutschen Recht gleich-
gestellt wird! Zum Blutgeldzahlung erklärte da-
mals die Staatspresse: ,, Der Staat wolle in so ei-
nem Fall verhindern, dass nach einem Verkehrs-
unfall mit Todesfolge die Hinterbliebenen mit
einem Messer losziehen und den Unfallverur-
sacher lynchen“. Das erklärt wohl auch, warum
umgekehrt die Familien von psychisch-kranken
muslimischen Messermännern, nicht von einem
deutschen Gericht zu Blutgeldzahlungen an
die Familien der deutschen Opfer verurteilt
werden, eben, weil Biodeutsche nicht durch
die Scharia geschützt werden. Allerdings von
der deutschen Justiz auch nicht!
Bekannt wurden die Blutgeldzahlungen 2018
durch den Fall des Schalke-Fußballspielers
Amine Harit, welcher in seiner Heimat Marokko
in einen Autounfall verwickelt war, bei dem ein
Mann ums Leben kam und dann in Deutschland
zur Zahlung eines Blutgeldes von 10.000 Euro
an die Familie des Opfers verurteilt wurde.
Wenn im Juni 2024 eine Neuregelung des dann
stark aufgeweichten Gesetzes gegen Kinderehe
kommt, werden wohl eher die Ehegatten oben-
drein auch noch Kindergeld abkassieren und
damit geradezu dazu verleitet, vermehrt wieder
in Deutschland einzufallen.
Die Forderung nach einer Gesetzesänderung
zeigt zugleich deutlich auf, dass alles Einsetzen
der Regierung Scholz für die Rechte von Frauen
und Mädchen im Iran und Afghanistan nur elen-
diges Geheuchel ist, zumal sämtliche islamischen
Ländern denen sich die Regierung zu Geschäfts-
partner gemacht, – wie etwa Saudi Arabien, Katar
oder Pakistan, von den staatlich gelenkten Protes-
ten ausgenommen sind. Sichtlich denkt hier so
nur eine Heuchelei die andere!
Kein Wunder, dass in diesem Land immer mehr
Bürger den Glauben an Demokratie, Staat und
Rechtstaatlichkeit verlieren!