Im Regionalexpress auf der Fahrt von Herzogenrath
nach Aachen sticht ein Iraker wahllos auf Menschen
ein und verletzt sechs Menschen schwer.
Selbstredend war der Iraker „polizeibekannt“, galt
als ein “ Prüffall Islamismus“ und anders als im ge-
planten Amoklauf von Essen, wo es von vornher-
ein gleich als „rechtsextremistische“ Tat gewertet,
mit der üblichen medialen Vorverurteilung, so ist
hier nun nicht von einem „islamischen Tatmotiv“
die Rede, sondern wird so getan als ob der Iraker
einfach so spontan mal Lust bekommen auf andere
Menschen einzustechen.
Dazu heißt es in der Presse: „Dass es sich um einen
Terroranschlag gehandelt haben könnte, davon gin-
gen die Ermittler am Freitagabend nicht aus. «Für
ein islamistisches Motiv der Tat haben wir bislang
nichts Belastbares», sagte eine Sprecherin der Staats-
anwaltschaft Aachen“.
Beim psychisch-kranken Amokläufer von Hanau, der
sogar seine Mutter tötete, musste dagegen gleich ein
„rechtsextremistisches Staatmotiv“ her, damit die Po-
litik den Vorfall gehörig instrumentalisieren konnte.
Inzwischen wird den Opfern dort ein Denkmal gesetzt.
Dagegen wird an die Opfer von Würzburg nie erinnert
und auch die Opfer im Express nach Aachen werden
wohl kein Denkmal gesetzt bekommen.
Wie gewöhnlich wird der Iraker gleich auf „Schuldun-
fähigkeit“ untersucht ( „Es gebe aber Anhaltspunkte,
die die Schuldfähigkeit des Verdächtigen infrage stel-
len“). So verlaufen die „Ermittlungen“ szenetypisch
einzig in der Richtung “ ob gegen den Mann Haftbe-
fehl oder etwa die Unterbringung in einer Psychiatrie
beantragt wird“.
Anders als im Fall von Essen oder Hanau gibt hier auch
nicht gleich die Staatsanwaltschaft interne Erkenntnisse
der Ermittlungen an die Presse weiter. Sondern in dersel-
ben heißt es: “ Ob sich der Verdächtige zur Tat geäußert
hat, oder sogar schon vernommen wurde, wollte die Staats-
anwältin nicht verraten“.
Natürlich könnte man es sich fragen, wie es in einem mut-
maßlichen Rechtsstaat sein kann, das gleichliegende Fälle
so unterschiedlich gehandhabt werden. Wie kann es sein,
dass bei Fällen von deutschen Amokläufern schon vor der
eigentlichen Untersuchung das „rechte“ Tatmotiv feststeht,
während bei Amokläufern mit Migrationshintergrund, die
alle samt Muslime sind, nie ein Tatmotiv ermittelt?
Im Fall des Amokläufers bei Aachen kommt noch hinzu,
dass er sichtlich, wie üblich in diesen Kreisen, von den
Behörden gedeckt wurde. Seine Radikalisierung war be-
kannt, auch, dass er mit mehreren Namen unterwegs ge-
wesen. Stattdessen, weil nicht sein darf, was ist, wird er
wieder unter „Psychisch-krank“ zu den Akten gelegt!
Und der zuständige NRW-Innenminister Herbert Reul
verschwendet keine Sekunde, um die Tat gleich für seine
Politik gleich zu instrumentalisieren: „Die Vorkommnisse
der letzten beiden Tage in Herzogenrath und Essen zeig-
ten, dass die Gefahren durch den Rechtsextremismus und
den Islamismus nicht verschwunden seien. «Sie sind wei-
ter existent, bedrohlich und können lebensgefährlich sein“.
Da ist Reul wohl etwas zu weit vorgeprescht, dass er die
Tat als die eines Islamisten bezeichnete! Mal sehen, wie
er aus dieser Nummer wieder heraus kommt.
Aachen
Und wieder so ein typischer somalischer People of Color
Plötzlich erinnerte sich so ein People of Color offen –
sichtlich überraschend wieder daran, dass Politiker,
Vertreter diverser einschlägiger NGOs, Räte und Ver –
eine, sowie ähnlich gelagerte Interessenvertretungen,
um nicht offen zu sagen, blanke Lobbyisten, es nach
dem blutigen Anschlag von Würzburg überall ver –
künden ließen, dass man nicht alle Somalier für die
Tat verantwortlich machen und daher nun alle Soma –
lier unter dem ganz besonderen Schutz der Merkel –
Regierung und ihrer Asyl – und Migrantenlobby
stehen.
Von daher fasste dieser somalische People of Color
den Entschluß, nachdem er bereits unter acht ver –
schiedenen Namen versucht hatte sich ein Asylrecht
in Buntdeutschland zu erschleichen, es halt ein 9.
Mal zu versuchen. So meldete er sich in Aachen wie –
derum an.
Beim Vergleichen der Fingerabdrücke stellten die
buntdeutschen Beamten nicht nur fest, dass der
People of Color aus Somalia bereits unter acht
Alias-Namen „polizeilich bekannt“ ist, sondern
seine „dringend benötigte Fachkraft“ in diesem
Land schon mit Trunkenheit im Verkehr, Sach –
beschädigung, Verstoß gegen das Betäubungsmit –
telgesetz und Diebstahls den Vertreter-NGOs und
Vereinen der People of Colors, sowie allen sonsti –
gen Rassismus – und Diskriminierungsbekämpfern
hinlänglich zur Verfügung gestellt hatte.
Den Beamten gegenüber bekannte der People of
Color aus Somalia, sich an keine seiner Straftaten
erinnern zu können, da er betrunken gewesen sei.
Die Aachener Beamten nahmen den 23-jährigen
Somalier in Gewahrsam, so dass er nun erst ein –
mal seinen verdienten Aufenthalt in Buntdeutsch –
land erhalten hat. Wenn die Lambrechtsche Justiz
ihn nun lange genug verurteilt, steht seinem dauer –
haften Aufenthalt und die deutsche Staatsbürger –
schaft nichts mehr im Wege, es sei denn so ein
rassistischer und diskriminierender Richter ver –
kündet unter Berücksichtigung des Migranten –
bonus die übliche Aussetzung der Haft durch die
bei Migranten übliche Bewährungsstrafe. In die –
sem Fall könnte dem People of Color die Abschieb –
ung drohen. Allerdings könnte ihm eventuell in
seiner Heimat Somalia eine körperliche Schädig –
ung drohen, wenn er sich auch dort, wie er es hier
in Deutschland tat, täglich betrinken will. Von da –
her wird ihm bestimmt nun in Buntdeutschland
genau der Schutz für Somalier zuteilwerden, den
die Merkel-Regierung nach der Bluttat von Würz –
burg allen Somaliern versprochen.