Nach der Messerattacke im Regionalexpress bei
Aachen konnte der Täter, ein irakischer Muslim,
gar nicht schnell genug für „psychisch-krank“ und
damit für „schuldunfähig“ erklärt werden. Die dies-
bezüglich der Presse zugespielte Erklärung erfolgte
schon, noch bevor ein Psychologe den Täter über –
haupt begutachtete!
Der Beweis dafür, findet sich in Deutschland schon
darin, dass man eben die psychische Erkrankung
eines biodeuschen Täters, wie etwa des deutschen
Täters von Hanau, der sogar die eigene Mutter er –
schoss, hier dessen „psychische Erkrankung“ in
keinster Weise als Tatmotiv anerkannt. Vielmehr
wird die Tat eines „Einheimischen“ sofern Migran-
ten unter seinen Opfern gnadenlos instrumentali-
siert und auf das Schamloseste für seine perfide
Politik ausgenutzt.
Dies wird eben vor allem in Hanau deutlich, wo der
Tattag sogleich in die staatlich verordnete „Erinner –
ungskultur“ aufgenommen und jährlich gedacht.
Den Opfer mit Migrationshintergrund sogar ein
Denkmal errichten wird oder Straßen und Plätze
nach ihnen benannt.
Den Deutschen, die das Opfer von Migranten wur-
den, wird dagegen von den buntdeutschen Politi-
kern jedes Gedenken verweigert. Eben auch, weil
diese Politiker als willenlose Handlanger der Asyl –
und Migrationslobby, nur zu genau wissen, dass es
sich dabei um direkte Opfer ihrer Politik handelt!
Im Grunde genommen kommt, dass, wie die Bunte
Regierung hier betreibt einem Aufruf zum Mord
am eigenem Volk gleich. Jeder Muslim kann also
Deutsche messern, vor Bahnen schupsen u.a. zu
Tode bringen, und braucht hinterher nur zu sagen,
dass ihm Stimmen dies befohlen hätten, und schon
kommt er nicht nur vollkommen straflos damit da-
von, sondern wird zudem noch mit einem lebens-
langen Aufenthalt in Deutschland, wo er ohne je
einen Tag zu arbeiten gut versorgt wird, zusätz-
lich belohnt.
Denn zur gängigen Mordpraxis der Eurokraten ge-
hört auch, dass Migranten, die lange genug im Ge –
fängnis oder einer Psychiatrischen Klinik gesessen,
nicht mehr abgeschoben werden dürfen, sondern
in dem betreffendem EU-Land dauerhaft auf Kosten
des Volkes versorgt werden müssen. Darüber hinaus
unterliegen „psychisch-kranke“ Mörder einem ganz
besonderen Schutz.
Umgekehrt aber wird der EU-Bürger, – ganz beson-
ders die, welche schon länger hier leben -, in keins-
ter Weise vor „Psychisch-kranken“ Tätern geschützt,
insbesondere nicht vor psychisch-kranken Tätern mit
Migrationshintergrund.
Wenn bei einem Videospiel es unter einer Million
Spieler nur zu einem einzigen Fall von Epilepsie
kommt, muss jedes Spiel mit einem Warnhinweis
versehen werden. Angesichts der vielen Fälle von
Muslimen, die gemessert, Menschen vor Bahnen
geschupst und Köpfe abgeschnitten, müsste längst
an jeder Moschee eine Warntafel angebracht, auf
der steht: „Das Betreten der Moschee kann zu re-
ligiösen Wahnvorstellungen führen“ ! Desgleichen
müsste jegliche innerhalb der EU erwerbliche Koran-
Ausgabe mit einem Hinweis versehen werden, dass
das Lesen des Korans zu psychischen Erkrankungen
führen kann. Da dies nicht geschehen, zeigt, dass die
psychischen Erkrankung bei den Messer-Musels nur
vorgeschoben.
Für die Gefährder und Beihilfeleister in den Parla-
menten ist es einfacher, aus jedem, der ihre gängige
Praxis anprangert, einen „Kriminellen“ zu machen,
der vorgeblich „Hasskriminalität“ verbreitet. Wie in
jedem politischem System muss der Kritiker zum
Schweigen gebracht werden, weil es der primitive
Deutschenhasser aus dem Bundestag es niemanden
erklären kann, warum den Opfern von Hanau Denk-
mäler gesetzt, während die Opfer der Messerattacke
von Würzburg namenlos und damit der Vergessenheit
anheimfallen müssen. Im Grunde genommen ist da-
mit ihre gesamte verordnete „Erinnerungskultur“ nur
ein Teil des fortgesetztem Verrats am eigenen Volk.
Eines Verrates, bei dem die Täter von Würzburg und
Aachen unter dem ganz besonderen Schutz des Staa-
tes gestellt, und dies erst macht den Verrat so voll-
kommen!
Amoklauf
Bahn-Messerer schon wieder schuldunfähig
Im Regionalexpress auf der Fahrt von Herzogenrath
nach Aachen sticht ein Iraker wahllos auf Menschen
ein und verletzt sechs Menschen schwer.
Selbstredend war der Iraker „polizeibekannt“, galt
als ein “ Prüffall Islamismus“ und anders als im ge-
planten Amoklauf von Essen, wo es von vornher-
ein gleich als „rechtsextremistische“ Tat gewertet,
mit der üblichen medialen Vorverurteilung, so ist
hier nun nicht von einem „islamischen Tatmotiv“
die Rede, sondern wird so getan als ob der Iraker
einfach so spontan mal Lust bekommen auf andere
Menschen einzustechen.
Dazu heißt es in der Presse: „Dass es sich um einen
Terroranschlag gehandelt haben könnte, davon gin-
gen die Ermittler am Freitagabend nicht aus. «Für
ein islamistisches Motiv der Tat haben wir bislang
nichts Belastbares», sagte eine Sprecherin der Staats-
anwaltschaft Aachen“.
Beim psychisch-kranken Amokläufer von Hanau, der
sogar seine Mutter tötete, musste dagegen gleich ein
„rechtsextremistisches Staatmotiv“ her, damit die Po-
litik den Vorfall gehörig instrumentalisieren konnte.
Inzwischen wird den Opfern dort ein Denkmal gesetzt.
Dagegen wird an die Opfer von Würzburg nie erinnert
und auch die Opfer im Express nach Aachen werden
wohl kein Denkmal gesetzt bekommen.
Wie gewöhnlich wird der Iraker gleich auf „Schuldun-
fähigkeit“ untersucht ( „Es gebe aber Anhaltspunkte,
die die Schuldfähigkeit des Verdächtigen infrage stel-
len“). So verlaufen die „Ermittlungen“ szenetypisch
einzig in der Richtung “ ob gegen den Mann Haftbe-
fehl oder etwa die Unterbringung in einer Psychiatrie
beantragt wird“.
Anders als im Fall von Essen oder Hanau gibt hier auch
nicht gleich die Staatsanwaltschaft interne Erkenntnisse
der Ermittlungen an die Presse weiter. Sondern in dersel-
ben heißt es: “ Ob sich der Verdächtige zur Tat geäußert
hat, oder sogar schon vernommen wurde, wollte die Staats-
anwältin nicht verraten“.
Natürlich könnte man es sich fragen, wie es in einem mut-
maßlichen Rechtsstaat sein kann, das gleichliegende Fälle
so unterschiedlich gehandhabt werden. Wie kann es sein,
dass bei Fällen von deutschen Amokläufern schon vor der
eigentlichen Untersuchung das „rechte“ Tatmotiv feststeht,
während bei Amokläufern mit Migrationshintergrund, die
alle samt Muslime sind, nie ein Tatmotiv ermittelt?
Im Fall des Amokläufers bei Aachen kommt noch hinzu,
dass er sichtlich, wie üblich in diesen Kreisen, von den
Behörden gedeckt wurde. Seine Radikalisierung war be-
kannt, auch, dass er mit mehreren Namen unterwegs ge-
wesen. Stattdessen, weil nicht sein darf, was ist, wird er
wieder unter „Psychisch-krank“ zu den Akten gelegt!
Und der zuständige NRW-Innenminister Herbert Reul
verschwendet keine Sekunde, um die Tat gleich für seine
Politik gleich zu instrumentalisieren: „Die Vorkommnisse
der letzten beiden Tage in Herzogenrath und Essen zeig-
ten, dass die Gefahren durch den Rechtsextremismus und
den Islamismus nicht verschwunden seien. «Sie sind wei-
ter existent, bedrohlich und können lebensgefährlich sein“.
Da ist Reul wohl etwas zu weit vorgeprescht, dass er die
Tat als die eines Islamisten bezeichnete! Mal sehen, wie
er aus dieser Nummer wieder heraus kommt.
Presseauftrag erfüllt
Endlich hat man wieder seinen rechten Vorfall.
Ein 16-jähriger Jugendlicher in Essen soll einen
Amoklauf an zwei Essener Schulen geplant ha-
ben soll.
Selbst die Presse gibt zu : “ Es gebe Hinweise,
dass der Jugendliche massive psychische Pro-
bleme und Suizidgedanken hatte“.
Das hindert die Politik aber nicht im Mindestem,
den Fall gleich für sich zu instrumentalisieren.
Anders als bei psychisch-kranken Migranten,
wo man stets über die Tatmotive nichts wissen
will, wird hier sofort ein rechter Anschlagsver-
such verkündet. Ohne zuvor überhaupt erst ein-
mal ein psychologisches Gutachten des Jugend-
lichen eingeholt worden, verkündete NRW-Vize-
Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) augen-
blicklich die „Verhinderung eines mutmaßlichen
Nazi-Terroranschlags“!
Anders als in sonstigen Fällen wird noch vor Ab-
schluß der eigentlichen Untersuchung des Falles
Informationen durchsickern gelassen. Mit anderen
Worten es wurde gleich die Medien über Insider-
Details informiert, wie: “ In der Wohnung sollen
auch verbotene NS-Symbole wie Hakenkreuze
und Runen gefunden worden“ oder “ In der Wohn-
ung seien außerdem zahlreiche antisemitische und
antimuslimische Schriftstücke sichergestellt wor-
den“. Sichtlich ließ man derlei Details ganz be-
wusst durchstechen, um die Presse gleich in die
einzige vorgegebene Richtung zu lenken.
Während für einen psychisch-kranken muslim-
ischen Amokläufer selbst „Allahu Akbar“-Rufe
und bei ihm vorgefundenes IS-Propagandama-
terial „kein hinreichendes Tatmotiv“ ergeben,
muss es bei einem psychisch-auffälligen mut-
maßlichen Deutschen unbedingt von Anfang an
gleich ein „rechtes“ Tatmotiv sein. Bevor man
den Deutschen überhaupt zu einem möglichen
Tatmotiv befragt, wird dieses schon der Presse
zugespielt.
Die Redaktion ließ nicht lange auf sich warten.
So verkündet Mohamed Amjahid sogleich auf
Twitter: “ Bei dem Jugendlichen, der Straftaten
am Essener Schulen geplant haben soll, handelt
es sich offenbar um einen Neonazi“. Rober Fietzke
verkündet: “ Die Polizei hat offenbar einen rechten
Terroranschlag eines 16-jährigen Jungnazi auf zwei
Schulen in #Essen vereitelt“. T-Online titelte gleich:
„Mutmaßlicher Nazi-Anschlag auf Essener Schulen
verhindert“ und schickte gleich noch hinterher: „16-
Jähriger besaß selbstgebastelte Schusswaffe und SS-
Runen“ Bei „Tagesspiegel“ und „Spiegel“ ist eben-
falls vom „Nazi-Anschlag“ die Rede. ntv titelt: „Hin-
weise auf rechte Gesinnung“, Tag24 titelt: “ 16-
Jähriger plante offenbar Nazi-Amoklauf“ usw.
Presseauftrag erfüllt!
Interne Ermittlungsergebnisse ausgeplaudert : Staat handlungsunfähig, weil selbst verstrickt
Es muss der Redaktion der „ZEIT“ sehr wichtig
gewesen sein, den Amokläufer von Heidelberg in
einen „Rechten“ zu verwandeln. Immerhin waren
gleich vier Leute, – Christian Fuchs, Astrid Geisler,
Yassin Musharbash und Martin Steinhagen -, sehr
schwer damit beschäftigt, den diesbezüglichen Ar-
tikel fertigzustellen.
Immerhin „interessierte“ sich der Täter als Vierzehn-
jähriger angeblich für die Partei „Der Dritte Weg“.
Für was sich Nikolai G. sonst noch als Teenager so
alles interessierte, das erfahren wir aus der wie üb-
lich stark tendenziösen Berichterstattung der „ZEIT“
natürlich nicht.
Für die linksversiffte „ZEIT“ ist einzig wichtig, dass
es „eine Spur ins rechtsextreme Spektrum“ gibt. Den
nur so kann man die Tat gehörig instrumentalisieren.
Es ist zudem recht fraglich warum die Ermittler in
diesem Fall, noch während den laufenden Ermittlun-
gen derartige Details an die Presse durchgeben. Dies
geschieht bei sogenannten „rechten“ Fällen immer
wieder. Würde umgekehrt ein Beamter Details zu
Taten von linken oder Straftätern mit Migrations –
hintergrund an die Öffentlichkeit weiterleiten, wür-
den sofort eine Untersuchung gegen den Betreffen-
den eingeleitet. Immerhin behauptet die „ZEIT“ aus
„Sicherheitskreisen“ informiert worden zu sein!
Hierin zeigt sich mal wieder die gute Zusammenar-
beit zwischen Staatspresse ( die es angeblich nicht
gibt ) und Staat bzw. dessen Sicherheitsapparat!
Geht es um mutmaßliche „Rechte“ setzen Staatsan-
waltschaft und Ermittlungskommission schnell mal
geltenden Recht außer Kraft und geben diesbezüglich
Informationen an die Presse weiter!
Sichtlich hatte man in diesen Kreisen ein auffallend
großes Interesse daran, der „ZEIT“ die Information
zuzuspielen, nach den „Ermittler den Namen des 18-
Jährigen auf einer älteren internen Liste der Partei
gefunden haben“.
Die „ZEIT“ erfuhr auf ihre Anfrage hin, dass man es
selbst bei den „Rechten“ vom Dritten Weg weitaus
ernster mit dem Datenschutz nimmt als beim Blatt
und ihren staatlichen Informanten: „Ein Sprecher
der Partei Der Dritte Weg wollte auf Anfrage von
ZEIT ONLINE mit Verweis auf den Datenschutz
weder bestätigen noch dementieren, dass der mut-
maßliche Täter früher Mitglied der Partei gewesen
war“!
Das Einzige, was an dem Artikel der „ZEIT“ tatsäch-
lich interessant wäre, dass erfährt man natürlich in
dem Blatt nicht, nämlich wer von der 32-köpfigen
Ermittlungsgruppe „Botanik“ unter Leitung der
Staatsanwaltschaft Heidelberg solch ein auffallend
großes Intresse daran hat solche Details unmittelbar
an die Presse weiterzureichen! Auch der für sie zu –
ständige baden-württembergische Innenminister
Thomas Strobl (CDU), der noch vor Abschluss der
Untersuchungen die in solchen Fällen übliche Meld-
ung verbreiten ließ, dass der Täter psychisch-krank
gewesen, und dies noch während der „laufenden Er-
mittlung“ macht sich damit sehr verdächtig!
Man könnte sich an dieser Stelle auch fragen, warum
die beiden großen Rechtsstaat – und Demokratiebe-
wahrer, Bundesjustizminister Marco Buschmann
und Bundesinnenministerin Nancy Faeser in diesem
Fall nicht längst dringenden Handlungsbedarf sehen
oder gar handeln!
Heidelberger Uni-Schiesserei
DPA meldet gerade: „Im Hörsaal der Uni Heidelberg
eröffnet ein Mann das Feuer. Es gibt Verletzte. Die
Polizei ist mit einem Großaufgebot vor Ort. Die Mo –
tive sind bislang noch unklar“.
Wenn die „Motive noch unklar“ sind, dürfte es sich
bei dem Täter wohl eher nicht um einen deutschen
„Rechtsextremisten“ oder „Impfgegner“ handeln,
denn dann wäre längst die Instrumentalisierung
des Vorfalles, – wie etwa der Tankstellenmord von
Idar-Oberstein -, im Großformat angelaufen, da
sich die „Qualitätsmedien“ so etwas nicht entge-
hen lassen werden. Immerhin quollen die Medien-
berichte wegen mutmaßliche Gewalttätigen der
Impfgegner in den letzten Tagen geradezu über.
Vielleicht hält man sich dieses Mal mit der Be –
richterstattung auch nur zurück, damit man spä-
ter nicht wieder, – wie beim Münchener Amok-
lauf -, die Geschichte Wells „1984“-mäßig um-
schreiben muss.
Der mutmaßliche Täter soll ja tot sein, und so
hält man sich alle möglichen Tatmotive erst
einmal offen.
Zum Jahrestag des Amoklaufs von München
In München missbrauchen die typischen Vertreter der
Asyl – und Migrantenlobby den Amoklauf eines Iraners,
um denselben als „rechtsextremistischen“ und „frem –
denfeinlichen“ Anschlag darzustellen und das Geden –
ken daran für ihre Ideologie zu missbrauchen.
Der Iranerjunge Ali wurde von Mitschülern mit Migra –
tionshintergrund gemobbt, u.a. wegen seines Namens
Ali. Dieselben lud der späterer Täter ins McDonald’s –
Restaurant an der Hanauer Straße ein, um sich an
ihnen zu rächen. Dies ist der Hintergrund des Amoks –
laufs, welcher am 22. Juli 2016 neun Menschen das
Leben kostete. Ali war, wie es bei Einzeltätern mit
Migrationshintergrund fast schon die Regel ist, be –
reits als psychisch-krank bekannt und hatte auch
schon einen Aufenthalt in der Psychiatrie hinter
sich!
Der Iraner Ali wird uns, wenn überhaupt in den Me –
dien als „Deutsch-Iraner“, ansonsten aber immer als
„Deutscher“ präsentiert. Dazu immer unter dem Vor –
namen David, welchen er sich selbst zugelegt!
Zuerst wurde die Tat dann auch richtig als Amok –
lauf gewertet, erst später von durch entsprechende
„Gutachten“ zum deutschen rechtsextremistischen
Terroranschlag“ umgemünzt worden, um die Tat
perfide für sich politisch ausschlachten zu können.
Ein Täter mit so deutlichem Migrationshintergrund
wird allerdings wohl kaum aus „Fremdenfeindlich –
keit“ heraus gehandelt haben!
Als „Beweise“ galten dann, dass der 18-jährige Ali
den psychisch-kranken Einzeltäter aus Norwegen,
Anders Behring Breivik, welcher 2011 77 Menschen
erschoss, verehrt habe, und seinen Amoklauf genau
am Jahrestag des norwegischen Anschlag, am 22.
Juli, verübte.
Genaugenommen hätte man aus derartigen Bewei –
sen ebenso gut es konstruieren können, dass der
Iraner Ali den Anschlag im Namen jüdischer Frei –
maurer begangen: Hier die Beweise: So legte sich
der wegen seines Vornamens „Ali“ ohnehin von sei –
nen muslimischen Mitschülern gemobbte Iraner
sich ausgerechnet auch noch selbst einen jüdischen
Vornamen „David“ zu. Fakt! Könnte man also als
seinen „Kampfnamen“ David Sonboly aufassen.
( Interessant wäre es in diesem Zusammenhang
einmal zu erfahren wie denn der falsche Name
war im von ihm gefälschten Profil auf Facebook
mit welchem Ali seine Opfer in das McDonald’s –
Restaurant eingeladen ).
Kommen wir nun zum Hauptargument, nämlich
dem, dass Ali sich den „rechtsextremistischen“
Norweger Breivik zu Vorbild genommen habe.
Breivik war selbst eine Zeit lang Mitglied bei den
Freimauern in Norwegen. Fakt!
Dazu verwendete Brevik in seinem 1.500 seitigen
Pamphlet seitenweise Textauszüge aus Werken jüd –
ischer Autoren, wie z. B. Gisele Littman. Ja er ver –
weist sogar auf Hendryk M. Broder. Fakt!
Wir sehen schon an diesen drei Fakten kann man
leicht ein Tat konstruieren, welche höchstwahr –
scheinlich sogar noch mehr Fakten liefert als ein
„rechtsextremistischer fremdenfeindlicher Ter –
roranschlag“, welchen man schließlich aus der
Tat des psychisch-kranken iranischen Mobbing –
opfer Ali machte.
So hieß es noch am 24. Juli 2016 in der Presse
über den Münchener Amokläufer klar und deut –
lich: „Er hat seine Tat ein Jahr lang vorbereitet
und dazu ähnlich wie der norwegische Massen –
mörder Anders Behring Breivik ein Manifest
verfasst. Einen politischen Hintergrund schließen
die Behörden aber aus. Seine Opfer, die überwie –
gend einen Migrationshintergrund haben, suchte
er sich nach den Erkenntnissen der Ermittler
nicht gezielt aus ( Quelle: shz.de ).
Noch im März 2017 stuften Staatsanwaltschaft und
LKA den Fall als unpolitischen Amoklauf ein. Dies
hatte auch ein Gutachten ergeben, in dem der Täter
als „ein psychisch-gestörter Jugendlicher, der Opfer
von Mobbing und körperlichen Misshandlungen
wurde und hierdurch selbstwertbelastende Kränk –
ungen erlitt“. Auch die Amokforscherin Britta
Bannenberg bewertete im November 2017 die
Tat als „klassischen Amoklauf“. Der Täter sei
kein Rechtsextremist gewesen, wie die „selek –
tive Wahrnehmung mancher Politikwissenschaft –
ler“ nahegelegt habe„.
Auf „Wikipedia“ finden wir dann jenen in diesem
Fall sehr aufschlussreichen Hinweis: “ Drei im Auf –
trag der Fachstelle für Demokratie der Landeshaupt –
stadt München von Christoph Kopke, Matthias Quent
und Florian Hartleb erstellte und Anfang Oktober 2017
vorgestellte Gutachten ordnen die Tat dagegen unab –
hängig voneinander alle als „politisch motiviert“ ein“.
Christoph Kopke ist Politikwissenschaftler mit Schwer –
punkt Rechtsextremismus und Antisemitismus, Matt –
hias Quent ist Rechtsextremismusforscher und Florian
Hartlieb ebenfalls Politikwissenschaftler mit Forsch –
ungsschwerpunkt Populismus und Rechtsextremis –
mus!
Also alle drei schon beruflich derart vorbelastet, dass
von man von ihnen wohl kaum als ein neutrales oder
gar „unabhängiges“ Gutachten erwarten könnte. So
dürfte hier einzig deren Gutachten als von vornerein
„politisch motiviert“ anzusehen ist!
Im Gegenteil : Diese scheinunabhängigen Gutachter
schlachteten die Tat sogar noch für ihre eigenen Ar –
beiten schamlos aus! Dazu heißt es auf „Wikipedia“:
,,Hartleb publizierte seine Thesen mit einem Plä –
doyer für eine Neubewertung als Rechtsterrorismus
in der Fachzeitschrift Kriminalistik, die vom Bun –
deskriminalamt und von den Landeskriminaläm –
tern (auch Bayern) herausgegeben wird„.
Schließlich schwenkten die Parteien auf die Seite der
Politikwissenschaftler und prompt wurde dann ab
2018 aus dem Amoklauf eines psychisch-kranken
Iraners ein „Terroranschlag eines deutschen Rechts –
extremisten“, welcher aus „rassistischen“ und „frem –
denfeindlichen“ Motiven gehandelt habe! Diese Ein –
schätzung dürfte letztendlich die einzige „politische
Motivation“ des Amoklaufes von München sein.
Die Profiteure des Amoklaufs dürfte nicht nur das
Häuflein geltungssüchtiger Politikwissenschaftler
gewesen sein, sondern neben einer ganzen Reihe
unehrlicher Politiker vor allem die typischen Ver –
treter der Asyl – und Migrantenlobby, welche sich
einmal mehr in der Rolle des ewigen Opfern ehren
ließen, und die alle heute am Jahrestag ihr perver –
ses Schaulaufen gerade erst wiederholten!
Die politische Ausschlachtung ist aber auch eines
der widerlichsten Kapitel der buntdeutschen Poli –
tik und ihrer Justiz, denn sie zeigt deutlich das Zu –
sammenspiel von Ideologie, Politik und Lobbyisten
auf.
Nach der Bluttat von Würzburg nun auch noch der Flüchtling als Held!
Hatte man bislang geglaubt, dass es bei der Bluttat
von Würzburg nicht perverser werden könne als in
der ARD-Tagesschau, wo uns der an Heuchelei und
Verlogenheit wohl kaum zu überbietende Reporter,
Alexander von Ammon, die Tat zunächst als „Bezieh –
ungstat“ zu verkaufen versuchte, indem der Reporter
den Umstand, dass der muslimische Täter ganz ge –
zielt auf Frauen losging, uns damit verkaufen wollte,
dass der Somalier „mit einer Frau in Streit geraten
wäre“, überbietet nun die Politik selbst dies!
Die nicht im Interesse ihres Volkes handelnde Politik,
möchte den Anschlag von Würzburg schnell vergessen
machen. Da man diese Bluttat nicht für seine wider –
liche Politik zu instrumentalisieren vermag, hat man
sich etwas anderes ausgedacht.
Unter allen, die sich dem muslimischen Flüchtling
in den Weg stellten, wird ausgerechnet nur einer,
und der ist natürlich selbst ein Flüchtling ausge –
wählt und für das Bundesverdienstkreuz vorge –
schlagen. Das ist ebenso durchschaubar wie ge –
radezu pervers! Nachdem ein Flüchtling diese
abscheuliche Bluttat begangen auch noch einen
anderen zum Helden zu machen! Wie ansonsten
in der Politik das eigene Volk bleiben all die an –
deren Würzburger, die sich dem Angreifer in den
Weg gestellt außen vor. Sichtlich waren die der
Politikmafia zu Deutsch!
So passt nur der Kurde Chia Rabiei mit iranischer
Staatsbürgerschaft perfekt in das Bild einer Poli –
tikerclique, die ebenso willen – wie hirnlos den
Einflüsterungen der Asyl – und Migrantenlobby
erlegen ist. Die Systempresse leistet wie üblich
dabei Schützenhilfe. So hat man schon im Vor –
feld nur Chia Rabiei interviewt und in den Me –
dien zu Wort kommen lassen und keinen der
anderen Helfer! Auch Markus Söder wendet
sich dann mediengerecht einzig an Chia Rabiei
und will ihm eine Tapferkeitsmedaille verleihen.
Noch nicht einmal den eigenen Polizisten, die
den Angreifer mit einem Schuss gestoppt, gilt
der Dank des bayrischen Ministerpräsidenten!
Da man die Bluttat eines abgelehnten Asylbe –
werbers, dessen Wohlergehen diesen Politikern
weitaus wichtiger gewesen als die Sicherheit
des eigenen Volkes, nicht vertuschen kann,
wird einfach ein anderer Flüchtling als Held
aufgebaut. Mehr Perversion geht nun wirk –
lich nicht!
Vom Unterschied des Schauprozess
Wie nicht anders zu erwarten, wird im Schauprozess
gegen den Täter des Anschlags von Halle gleich zu
Prozessbeginn in die Kiste derjenigen Gesetzausleg –
ungen gegriffen, die definitiv in dieser Justiz nur für
rechte Straftäter gelten.
So werden etwa die Eltern und eine Halbschwester
des Angeklagten dazu befragt, wie sich der Ange –
klagte zum Täter entwickelt habe. Da die drei dazu
nicht aussagen wollen, lässt das Gericht nunmehr
den Ex-Freund der Schwester sowie ehemalige Mit –
schüler und Lehrer des Angeklagten verladen.
Hat man je gehört, dass an einem deutschen Gericht
Eltern, Freunde, Mitschüler und Lehrer von Intensiv –
tätern mit Migrationshintergrund, von islamischen
Terroristen und Hasspredigern, von Familienclanan –
gehörigen und so weiter und so fort vorgeladen wur –
den, um vor Gericht aussagen zu müssen, warum sich
ihrer Meinung nach der oder die Angeklagte so ent –
wickelt haben? Wurden im Freiburger Vergewaltig –
ungsprozess die Eltern, Mitschüler, Lehrer, der Ex-
Freund(in) der Geschwister der 11 Angeklagten vor –
gladen, um zu mutmaßen warum sich diese 11 Mi –
granten zu solchen Subjekten entwickelt?
Es gibt in der buntdeutschen Justiz eben bestimmte
Gesetzesauslegungen, die nur für mutmaßlich rechte
Angeklagte gelten. So wie etwa der Umstand, dass bei
rechten Straftätern auch Derjenige der dem Rechten
eine Waffe verkauft hat mit vor Gericht gestellt, damit
der Eindruck einer größeren rechten Gruppe vorge –
täuscht wird.
Wurden etwa bei den sogenannten ,,Ehrenmorde„ die
Waffenhändler zusammen mit den Mördern angeklagt?
Wurden etwa bei den RAF-Morden die Waffenlieferer
mit als Teil der Bande angeklagt? Wurde etwa je der
Waffenlieferant einer türkischen Hochzeitsgesellschaft
mit angeklagt, wenn diese Autobahnen versperrt und
wild in die Luft geballert ? Sichtlich geschieht dies ex –
plizit eben nur bei rechten Straftaten!
Oder denken wir nur an den sogenannten NSU-Prozess
gegen Beate Schäpe, wo die Justiz ungewöhnlich oft in
diese Trickkiste griff. So war einer der Hauptverurteil –
ungsgründe der Zschäpe, der, dass sie den beiden Uwe
den Haushalt geführt. Aber wurde in Deutschland je
eine Freundin eines RAF-Mitglieds, eines Familien –
clan-oder Mafiamitglieds, eines islamischen Terroristen
u.s.w. dafür angeklagt dem eigentlichen Täter den Haus –
halt geführt zu haben? Wurde dafür denn je eine dieser
nach Deutschland zurück gekehrten IS-Bräute angeklagt
und verurteilt?
Ich will hier weiß gut keine Lanze für rechte Straftäter
brechen, denn deren Taten sind auf das schärfste zu
verurteilen. Jedoch sollte wenigstens ein klein wenig
Rechtsstaatlichkeit herrschen und der oberste Grund –
satz, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben, ein –
gehalten werden. Denn erst die Nichteinhaltung dessen
macht solch einen Prozess zum Schauprozess!
Zum Prozessauftakt in Magdeburg
Endlich kann die buntdeutsche Medienlandschaft auf –
atmen. Mitten in das Sommerloch erfolgt nun gerade
noch rechtzeitig der Prozessbeginn über den Amok –
lauf von Halle. Da können endlich die Presstituierten
wieder über das Einzige schreiben, was sie glauben
halbwegs zu beherrschen, nämlich über die bösen
Rechten. Da braucht man keine richtige Recherchiere,
was die meisten von denen ohnehin nicht mehr be –
herrschen, sondern man kann einfach alte Parolen
wiederholen, Begriffe sinnlos aneinander reihen, da –
zu noch ein Zitat des obligatorisch dazu befragten
Politologen und schon ist der Artikel fertig.
Für genau diese Art von Berichterstattung wurde
der Prozess auch von Halle nach Magdeburg ver –
legt, weil hier mehr Zuschauer Platz finden. Und
Zuschauer kann man nie genug haben in so einem
Schauprozess.
Auch die Richterin, welche die gebotene Neutralität
ihres Amtes gleich zu Prozessbeginn über Bord wirft,
ist wieder mit dabei. Wäre Stephan Balliet eine Frau,
so hätte man bestimmt auch wieder lüsternen Repor –
tern seine Gefängnisbettwäsche vorgeführt, aber an –
sonsten lief vom Saalwechsel bis zum ersten Auftritt
der Richterin alles ganz nach dem Drehbuch des so
genannten NSU-Prozesses ab.
Selbst der Bundesstaatanwalt spielt mit und sagt über
den Täter: ,, Er handelte aus einer rassistischen, anti –
semitischen und fremdenfeindlichen Gesinnung her –
aus „. Etwas mehr Fantasie war von der Anklage
auch nicht zu erwarten. Ansonsten ist sich, wie es
eben bei Schauprozessen üblich, alles darüber einig,
dass der Angeklagte das Höchststrafmaß bekommt.
Was in Fällen, wo der Täter einen Migrationshinter –
grund hat, durchaus dem als Strafmilderungsgrund
zugute kommt, nämlich die ,,mediale Vorverurteil –
ung„, gilt für Stephan B. nicht. Schon vor Beginn
der eigentlichen Gerichtsverhandlung galt Balliet
als ,,Nazi-Killer„ und ,,deutscher Rechtsextremist„,
wohingegen sein englisch-sprachiges Video auf dem
er seine Tat festhielt sich eher an den Fans derlei
Videos in Übersee gerichtet haben dürfte als an
deutsche Rechte, und damit eher belegt, dass sich
der Täter in der Welt der Videospiele und im Netz
der Videoszene radikalisiert hat, und nicht ansatz –
weise in der deutschen Rechtenszene oder der inter –
nationalen Naziszene aktiv gewesen ist. Selbst die
extremlinke ,,Junge Welt„ gestand ein: ,,Er traf
sich im Netz anonym auf sogenannten Image Boards
mit Gleichgesinnten vor allem aus den USA, die
sich gegenseitig in ihrem Juden- und Frauenhass
bestärkten „. Balliet ist, wie er es selbst aus –
drückte einfach nur der totale Versager, welcher
unbedingt mit irgend was berühmt werden wollte!
Und so einen baute man, wie zuvor schon den Atten –
täter von Hanau oder den Amokläufer von München,
zum ,,deutschen Rechtsextremen„ propagandistisch
in den Medien auf. Weil man dessen in den Medien
unbedingt benötigte zur Ablenkung von den wirklichen
Problemen im Lande.
Aber wie schrieben die selbsternannten Faktenchecker
von MIMIKAMA im Oktober 2019 so schön: ,,Es bleibt
nur zu sagen: Diese Art der Verschwörungstheorien sind
einfach schäbig. Ein Mann, dessen Identität eindeutig
identifiziert wurde, der seine Taten live gestreamt hat,
der sich schriftlich im Netz dazu bekannt hat, der bei
der Ausführung der Tat gefilmt wurde, dessen Familie
befragt wurde, der mittlerweile gestanden hat, wird
Netz mit purer Absicht manipulativ dargestellt, um
Desinformation zu schaffen „. Damit sollten die von
MIMIKAMA doch wirklich einmal recht behalten
haben!
Wobei ich die Taten des Angeklagten auf schärfste
verurteile und keineswegs gut heiße. Allerdings will
ich auch nich gut heißen, wie man jetzt seine Tat pro –
pagandistisch auszuschlachten versucht..
Da er als Täter zweifelsohne fest steht und zwei Men –
schen getötet, steht sein Urteil ohnehin fest. Alles,
was das Gericht nun noch leisten muss, ist nicht die
echte Aufklärung, sondern aus den durch Ballerspiele
und Videos von Amokläufen radikalisierten Täter, der
weniger aus politischer Überzeugung gehandelt, son –
dern einzig nur berühmt werden wollte, den perfekten
Nazi zu machen, den man sodann in der Propaganda
schamlos schablonenhaft auf alle Rechten anlegen
kann.
Wir sind uns sicher, dass in dieser Hinsicht Richterin
Ursula Mertens und ihr Team ( Richterin Mertens leitet
die Verhandlung und wird dabei von zwei Richterinnen
und zwei Richtern unterstützt ) ganze Arbeit leisten wer –
den. Insofern kann man sich das Lesen der Berichter –
stattung über den Prozess vollkommen sparen und so
das verkündete Endurteil abwarten.
Wichtige Details wird dieser Prozess ohnehin nicht zu
Tage fördern, wie etwa, warum die 40-jährigen Passan –
tin. B., die sich dem Täter mutig in den Weg gestellt und
ihn zur Rede stellte, woraufhin der Täter sie erschoss,
für ihre mutige Tat nicht postum das Verdienstkreuz
verliehen bekommen. Oder reichte der Umstand, dass
sie Deutsche und gerne deutsche Schlager hörte, im
Schloß Bellevue als Ablehnunggrund völlig aus? Da –
bei könnte man auch gleich die Frage klären, warum
Steinmeier nie die Angehörigen der zwei deutschen
Opfer zu sich ins Bellevue eingeladen, zumal der ja
einer der Eifrigsten ist, wenn es darum geht die Blut –
tat von Halle propagandistisch auszuschlachten.
Generalbundesanwalt in Bedrängnis
Nach dem Amoklauf von Hanau gerät der
Generalbundesanwalt Peter Frank selbst
immer mehr unter Druck. Da kommt es
gut, wenn man praktisch seinen eigenen
Fall untersucht.
Der psychisch-kranke Täter von Hanau
hatte schon im November 2019 ein Be –
kennerschreiben an den Generalbundes –
anwalt geschickt. Dort aber reagierte man
nicht, weil sich das Pamphlet des stark Ge –
störten, sich nicht als ,,rechtsextremistisch„
oder ,,rassistisch„ einordnen ließ!
Zugleich ein beschämendes Beispiel dafür,
dass der Generalbundesanwalt nur gegen
Rechte vorgeht und ansonsten kaum han –
delt. Das kostete nun zwölf Menschen das
Leben!