Beate Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Beate Zschäpe ist am Bundesverfassungsgericht mit
ihrer Klage gegen ihre lebenslange Haft gescheitert.
Wir erinnern uns : Beate Zschäpe, selbst mit Migra-
tionshintergrund, – ihr Vater ist Rumäne – soll mit
den beiden Uwes, – Uwe Mundlos und Uwe Böhn-
hardt, die angeblich nichts mehr hassten als Migran-
ten durch Deutschland gezogen sein und zahllose
Verbrechen begangen haben, welche sich wunder-
bar von der Politik instrumentalisieren ließen.
Nach medialer Vorverurteilung bekam die Zschäpe
einen Richter vorgesetzt, namens Manfred Götzl.
Götzl vertritt den so was von unabhängigen Rich-
tertypen, der schon vor Prozessbeginn (sensations)
lüsternen türkischen Journalisten die Gefängnis-
bettwäsche der Beate Zschäpe vorführte.
Der Prozess gegen Beate Zschäpe, schon im Vor-
feld zum NSU-Prozess von einer Presse erhoben,
die mit ihrer gewohnt extrem tendenziösen Bericht-
erstattung von Anfang an das Geschehen bestimm-
ten und dies nicht nur dadurch, dass auf ihr Veto
sogar der Verhandlungsort geändert werden musste,
weil es für die anwesende Journaille schlichtweg zu
eng wurde.
Auch der Prozess selbst hatte zwar alle Anzeichen
eines Schauprozesses, war daneben aber eher selbst
ein Krimi, indem es wirklich an nichts fehlte, um
dass bloßzustellen, was man in der Bunten Repu-
blik unter einer unabhängigen Justiz oder gar un-
ter einem Rechtsstaat versteht.
Von nicht existierenden Nebenklägern, bis zum
mysteriösen Ableben von Zeugen und V-Männern,
bis hin zu seltsamen Ableben der beiden Uwes. Von
denen soll der eine den anderen erschossen haben,
dann den Wohnwagen in Brand gesteckt und sich
selbst erschossen haben. In den Lungen beider
Uwes wurde keine Brandrauch-Spuren gefunden,
welche diese Theorie bestätigt hätte. Trotzdem
störte sich niemand im Gericht daran. Auch mit
dem Beweis für die angeblichen Banküberfälle
welche die beiden Uwes begangen haben sollen,
verhielt es sich ähnlich seltsam. Da wird im aus-
gebrannten Wohnwagen ein Rucksack gefunden,
untersucht und nichts gefunden. Später wird,
warum auch immer derselbe Rucksack wieder-
um untersucht und nun findet man darin das
Geld aus den Banküberfällen darin vor.
Überhaupt war man hyperaktiv darin den bei-
den Uwes so ziemlich jede unaufgeklärte Straf-
tat anzulasten, selbst Sexualstraftaten, wie den
Fall Peggy, wo angeblich DNA-Spuren vertauscht.
Nicht nur dies lässt auf eine gewollt schlampige
Untersuchung der Fälle schließen. Dazu auch die
gezielte Vernichtung der Akten des Verfassungs-
schutz!
So konnte schließlich das Gericht unter Richter
Götzl der Beate Zschäpe nichts außer einer Brand-
stiftung vorweisen, die kaum eine lebenslange Haft-
strafe gerechtfertigt hätte. Also kam man auf dem
Dreh es zum Hauptanklagepunkt zu machen, dass
die Zschäpe den beiden Uwes den Haushalt geführt.
Auch dies in der buntdeutschen Justiz ein einmali-
ger Vorgang, denn noch nie wurde eine Mafiosi –
oder IS-Braut, die Freundin eines Mörders oder
der arabischen Terroristen in diesem Land dafür
angeklagt, dass sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt! Was Beate Zschäpe die Höchst-
maß an Haftstrafe einbrachte, reicht bei IS-Bräu-
ten alleine angeblich als Grund nicht aus um sie
anzuklagen. Im buntdeutschen Rechtsstaat sind
eben doch nicht alle im Gericht vor dem Gesetz
gleich!
Nach all dem teilt nun das Bundesverfassungsge-
richt fest: “ Es sei weder dargelegt worden noch
aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in
ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei „.
Hier schließt sich der Kreis buntdeutscher Justiz
und des Rechtsstaats 2023!

Weitaus schlimmer als die Justiz in Polen

Gerade sind die Eurokraten dabei gegen Polen vor-
zugehen, weil dort angeblich die Regierung zu viel
Einfluss auf die Justiz nehme.
Dagegen sollten die Abgeordneten aus dem Bundes –
tag lieber erst mal ihre eigene Justiz in Augenschein
nehmen. Nicht nur, dass gerade eine sozialdemokrat-
ische Ministerin, das Recht vergewaltigt, indem sie
Gesetzesverschärfungen durchsetzen will, welche in
gleich mehrfach gegen die Verfassung verstoßen. Je-
doch ist Christine Lambrecht, nicht die Einzige, die
weitaus mehr politischen Einfluss auf die Justiz ge-
nommen als es sich die polnische Regierung je im
Traum hätte einfallen lassen.
So wurde zum Beispiel unter Heiko Maas als Bundes-
justizminister das Justizministerium sogar dazu miss-
braucht mit Linksextremisten zusammenarbeiten zu
müssen, wie der Fall Sören Kohlhuber bestens belegt.
Die politische Beeinflussung der Justiz zeigt sich be-
sonders im Fall des Amoklaufes von München 2016.
Hier übernahmen nicht etwa Polizei und Staatsanwalt-
schaft die Einstufung des Verbrechens, sondern drei
Politikwissenschaftler bzw. Soziologen, Christoph
Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb machten
aus dem Iraner Ali einen „deutschen Rechtsextremis-
ten“! Ein größere Verquickung von Politik und Justiz
hatte es, bis auf den so genannten NSU-Prozess bis
daher nicht gegeben.
Drei inkompetente „Rechtsextremismusforscher“
sorgten mit ihrem „Gutachten“ dafür, dass die Jus-
tiz den Fall plötzlich ganz anders bewertete. In der
üblichen Verlogenheit, die solchen „Rechtsextre-
misforschern“ innewohnt, brauchte man die Opfer
von München in den gefälschten Bilanzen unbedingt
als Opfer von Rechtsextremisten. So erschufen die
drei Schwachköpfe einfach rechtsextremistische
Opfer, weil man diese als „Rechtsextremismus-
forscher“ dringend benötigte, nur um seine eigene
zumeist komplett nutzlose Arbeit zu rechtfertigen!
Bei genauer Hinsicht sind die Argumente geradezu
lächerlich. So soll sich der Täter Ali Songboly an-
geblich oft antisemitisch geäußert haben. Das ist
kaum glaubhaft, zumal sich der Iraner Ali selbst
den jüdischen Vornamen David ausgesucht! Ein
von seinen Mitschülern wegen seines Namens
Ali Gehänselter legt sich dann auch noch selbst
einen jüdischen Vornamen zu?
Zu den Beweisen der drei Stümper zählt auch,
dass der Iraner Ali ein Fan von Anders Behring
Breivik gewesen. Doch ließe sich daraus ebenso
konstruieren, dass es die Tat eines jüdischen Frei-
maurers gewesen. Breivik war selbst eine Zeit lang
Mitglied der Freimaurer. In seinem Pamphlet zur
Rechtfertigung seiner Tat zitierte er seitenweise
aus Texten jüdischer Autoren. Und der ohnehin
schon wegen seines Namens Gehänselte legt sich
dann auch noch den jüdischen Vornamen David
zu. Dies wären nun ebenso viel „Beweise“, dass
es sich um einen Anschlag von Freimaurern ge-
handelt hat als wie man denn für die Tat eines
„deutschen Rechtsextremisten“ gehabt. Dabei
geht schon aus seiner persönlichen Vornamens-
wahl deutlich hervor, dass der Iraner Ali der üb-
lich psychisch-Kranke gewesen, der durch das
Mobbing seiner Mitschüler zu der Tat gedrängt.
Also nur weil drei untalentierte „Rechtsextre-
mismusforscher“ den Bodycount von 7 Toten
für ihre „Arbeit“ benötigten, wurde aus dem
Iraner Ali ein „Deutsch-Iraner“ und schließ-
lich ein „deutscher“ Rechtsextremist!
Nicht viel anders verhielt es sich im so genann-
ten „NSU-Prozess“. Dort sollen Uwe Böhnhardt
und Uwe Mundlos, die angeblich nichts mehr
hassten als Migranten, mit der Beate Zschäpe,
die selbst einen Migrationshintergrund hat, –
ihr Vater ist Rumäne -, durch das Land gezo-
gen sein und Migranten ermordet haben, wenn
sie nicht gerade Banken ausraubten.
Schon im Vorfeld durften türkische Journalisten
den Prozessort bestimmen und machten damit
die „unabhängige“ Justiz in Deutschland lächer-
lich. Dem folgte ein Richter, Manfred Götzl, der
sich schon vor Prozess erblödete, diesen Journa-
listen die Gefängnisbettwäsche der Beate Zschäpe
zu präsentieren. Wohl noch nicht einmal der linien-
treueste russische Richter hätte sich dazu hergege-
ben, irgendwelchen (sensations)geilen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vor-
zuführen. So einen Richterschlag findet man eben
nur in Buntdeutschland!
Es dürfte in der gesamten buntdeutschen Justiz
wohl nicht einen einzigen Fall in dem gegen bio-
deutsche Rechtsextremisten verhandelt, indem
nicht politischen Einfluss auf die Strafverfolgung
genommen!
Wenn man nun also gegen Polen klagt und vorgeht,
um wie viel dringender wäre es dann, einmal einen
genauen Blick auf die buntdeutsche Justiz zu werfen,
wo kaum nach Rechtstaatlichkeit, sondern willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinnung
abgeurteilt wird?

NSU: Schauprozess-Urteil bestätigt

Das Urteil gegen Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft
ist nun „rechtskräftig“. Ob auch rechtstaatlich sei da-
hingegestellt! Es hatte mehr etwas von einem Schau-
prozess wie man ihn aus Diktaturen kennt, was aber
auch für die Bunte Republik nicht ungewöhnlich ist.
Anders als im stalinistischen Schauprozess wurden
hier sogar noch Nebenkläger frei erfunden!
Selbstredend wurde der zwielichtige Anwalt der
einen Nebenkläger einfach erfand nicht zur Ver-
antwortung betrogen, denn wer im Sinne der Po –
litik der Regierung lügt, stiehlt oder betrügt, darf
immer auf die Milde der buntdeutschen Justiz hof-
fen, in der das regierungsnahe Handeln als ganz
besonderer Tatbestand zur Abmilderung eines Ur –
teils führt.
Richter Manfred Götzl ist schon vor Prozessbginn
jegliche gegebene Neutralität über Bord geworfen,
indem er sich erblödete, zumeist türkischen, (sen-
sations)lüsternen Journalisten die Gefängnisbett-
wäsche der Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht ein-
mal der linientreueste russische Richter hätte sich
dazu verleiten lassen, derartigen Journalisten die
Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzu-
führen. Nein solche Richter gibt es wirklich nur
made in Federal Republic of Germany.
Da das in Brand stecken ihrer Wohnung für eine
lebenslange Haft nicht ausreichte, weil man A)
dann auch alle linksextremistischen Brandstifter
für mindestens 10 Jahre einsperren müsste, und
B) weil man nichts anderes hatte, musste man
also, ganz wie in einem stalinistischen Schaupro –
zess üblich, einen Strafbestand erfinden. Schließ –
lich konnte niemand in einem ehrlichen Prozess
es überzeugend beweisen, dass die Zschäpe aus
„ausländerfeindlichen Motiven“ gehandelt. Man
hätte es allenfalls als „Selbsthass“ darstellen kön-
nen, denn die Zschäpe hat ja selbst einen Migra-
tionshintergrund: ihr Vater ist Rumäne!
So erfanden Richter und Staatsanwalt als „Tat-
bestand“, dass die Zschäpe für die beiden Uwe
den Haushalt geführt habe. Natürlich wäre die
in den Händen der Sozialdemokratie befindliche
Justiz keine der Bunten Republik, wenn nicht
selbst hier noch gravierende Unterschiede ge-
macht werden würden. In einer Justiz, in der
eben nicht alle Menschen vor dem Gesetz voll-
kommen gleich behandelt werden, sondern
vollkommen willkürlich nach ethnischer Her-
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt
wird, reicht bei nach Deutschland zurückge-
holte IS-Bräute der „Tatbestand“, dass sie
dem eigentlichen IS-Straftäter den Haushalt
geführt, nicht aus um ihnen den Prozess zu
machen! Ebenso wenig wie man der Freundin
eines Haaspredigers, eines islamischen oder
linksextremistischen Terroristen, eines Ma-
fiosi oder eines Familienclanmitgliedes usw.
jemals dafür wird anklagen in der Justiz der
Bunten Republik!
Es sind also typische Gesetzesauslegungen,
wie sie in der Bunten Republik jeder Rechts-
staatlichkeit zum Trotz, einseitig nur gegen
Rechte zur Anwendung gebracht.
So wie es in der Justiz eben szenetypisch ist,
nur den illegalen Waffenverkäufer, der einen
Rechten eine Waffe besorgt, mit wegen Mor-
des anzuklagen, um damit in der Bevölkerung
den Anschein zu erwecken es habe sich bei
dem Täter, anstatt in Wahrheit um einen Ein-
zelteten, eben um eine „rechte Gruppierung“
gehandelt habe. Bei Moden oder Anschlägen
von Straftätern mit Migrationshintergrund
wurden noch nie deren Waffenverkäufer mit
angeklagt um den Anschein einer „terrorist-
ischen Vereinigung“ zu erzeugen. Sodann
müsste nämlich auch jeder Waffenhändler,
der die Waffe illegal für einen „Ehrenmord“
dem Täter besorgt, für Jahre ins Gefängnis,
ganz so, wie die vermeintlichen „Helfer“ des
NSU.
In einem anderen Prozess in Buntdeutschland
wurde eine 24-jährige Frau die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren hatte, wo die-
selben einen Brandanschlag auf ein Asylheim
begingen, bei dem niemand zu Schaden kam,
zu 4 ½ Jahre Haft. Kennt jemand einen Pro-
zess in dem Jemand, der einen Terroristen,
Mafiosi oder Clanmitglied usw. zum Tatort
gefahren je zu solch einem Strafmaß verur-
teilt worden?
Nachdem man so Tatbestände erfunden und
die Mitgliedszahl des NSU zu einer „Gruppier-
ung“ künstlich erhöht, konnte man dann der
Zschäpe den Prozess machen. Auch der lief
dann alles andere als „rechtsstaatlich“ ab.
Man hatte nichts außer Mutmaßungen, wie
zum Beispiel der Behauptung, dass die Beate
Zschäpe etwa Tatorte mit ausgespäht habe.
Aber was braucht man schon Beweise, wenn
das Urteil bereits vor Prozessbeginn von vorn-
herein feststand! Demensprechend stützte die
Beweisaufnahme auch in keinster Weise das
Urteil! Selbst die „Süddeutsche Zeitung“ muss
es denn auch offen eingestehen: „Es ist eine
durchaus mutige rechtliche Konstruktion, auf
die sich das Urteil gegen die einzige Überleb-
ende des NSU stützt“. Was ist daran mutig?
Würde Annette Rammelsberger in der „Süd-
deutschen“ wohl auch die Urteile von Roland
Freisler oder Hilde Benjamin als „mutig“ be-
zeichnen? Wohl kaum!
Wie man in der Bunten Republik wohl auch
kaum einen Straftäter mit Migrationshinter-
grund finden würde, der 10 Jahre in Unter-
suchungshaft gesessen, der für einen Mord
ohne je an einen Tatort gewesen zu sein zu
lebenslanger Haft verurteilt worden wäre?
Um wirkliche Aufklärung der Taten ging es
indes im gesamten NSU-Prozess nicht.
Es wurde nie geklärt, wie es sein kann, dass
man bei der ersten Durchsuchung eines im
Wohnwagen gefundenen Rucksack nichts
vorfand, bei einer zweiten Durchsuchung
desselben plötzlich Geld fand, dass aus von
den angeblich von Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt begangene Banküberfälle stam –
men soll.
Nie geklärt wurde auch der Tod der beiden
Uwes. Bei der Obduktion fand man keinerlei
Rauchpartikel in deren Lungen, wonach die
Theorie, dass der eine Uwe den anderen er-
schoss, dann den Brand legte, und sich an-
schließend selbst erschoss, mehr als fraglich
macht.
Auch das seltsame Ableben vermeintlicher
Zeugen, wurde nie aufgeklärt, so wie vieles
andere im Zusammenhang mit dem NSU.
Dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft
extrem schlampig gearbeitet, schon bei der
Vorbereitung des Prozess, zeigt bereits der
Umstand, dass ein nicht existenter Neben-
kläger zum Prozess zugelassen worden!
Das Ergebnis des Prozesses war dann auch
ganz „ergebnisorientiert“, wie es Zschäpes
Anwalt ausdrückte!

Wo Zensur von Rassismus nur 1000 Schritt entfernt

Als ich bei Twitter vor etlicher Zeit mal nur die Über –
schrift eines meiner Blog-Artikel postete, wurde ich
dort sofort dauerhaft gesperrt. Sichtlich fand man
den Satz ,, Von Köln nach Clausnitz nur 1.000 Über –
griffe entfernt „ für Deutschland höchst gefährlich.
Wahrscheinlich störte man sich an dem Wort Über –
griffe, dass im Jahre 2018 nach den Übergriffen von
Köln in der Silvesternacht 2015/2016 und den vielen
Übergriffen in Schwimm – und Freibädern bedenk –
lich. Den dazu gehörigen Blogartikel haben die Zen –
soren ganz bestimmt nicht einmal gelesen. Es ging
in der Zensur nur um Worte wie Übergriffe und
Köln in einem Satz.
Nachdem die Medien 2016 nach etwa vierwöchiger
für deutsche Medien ungewohnt offen über die Über –
griffe von Migranten berichtet, wurde nach dem Fall
Clausnitz sofort wieder auf den wie üblich stark ten –
denziösen Berichtstil umgeschwenkt, in dem uns der
Migrant stets nur als Opfer präsentiert. Selbst noch
zwei Jahre später also im Jahre 2018 würde man al –
so sofort gelöscht und gesperrt, wenn man nur das
Wort Übergriffe verwendet.
Inzwischen sind die Staatsmedien nach der 2020
inszenierten Black live mater-Kampagne vollkom –
men auf die Schiene umgestellt, dass angeblich in
diesem Land nur Migranten zu Opfer von Übergrif –
fen werden.
Für die Opfer der Silvesternacht 2015/2016 und all
die deutschen Opfer davor oder danach interessierte
sich tatsächlich niemand. Wenn die Staatspresse
doch einmal berichtete, dann weil es nach massiven
User-Protesten unter Druck geschah, oder wenn für
sie die ,,Gefahr„ bestand, dass Rechte den Vorfall
publik machen. Oft genug wurde es dann in besag –
ten Medien als ,,Beziehungstat„ dargestellt. Und
die Berichterstattung wird immer schlimmer. Man
nehme nur die über den Gerichtsprozess eines Af –
ghanen der eine 15-Jährige ermordet. Man erfährt
nicht einmal mehr den Vornamen des Opfers in
den Medien! Denn, wenn ein Opfer einen Namen
hat, dann hat es auch ein Gesicht! Aber in diesen
Land müssen die Opfer namenlos bleiben, damit
niemand den verantwortlichen Politikern deren
Namen entgegenrufen kann! Hier steht die Be –
richterstattung der Staatsmedien im krassen Ge –
gensatz zu der über Migranten als Opfer. Diesel –
ben haben immer einen Namen, damit die Poli –
tik denselben besser instrumentalisieren kann!
Andersherum hat auch der Straftäter mit Migra –
tionshintergrund nie einen Namen, weil man an
dessen Namen sofort seinen Migrationshinter –
grund erkennen würde. Man denke in diesen
Zusammenhang nur an Merkels namenlose
Messermänner ( MNMM ), diese Gäste von
Flüchtlingsmutti, die sich durch Deutschland
gemessert. Selbstverständlich ist daher auch
der Begriff ,,Messermänner„ in Buntdeutsch –
land in den Staatsmedien und Sozialen Netz –
werken tabu, weil jeder sofort weiß, was da –
runter zu verstehen ist.
Bei Nennung des Migrationshintergrund ist
schnell Schluß mit der propagierten offenen
Gesellschaft und wird diese sehr verschlossen.
In den geschätzt mittlerweile Millionen Zeilen
über die NSU, erfährt man zum Beispiel nie,
dass die Beate Zschäpe selbst einen Migrations –
hintergrund hat, ihr Vater ist Rumäne! Oft ge –
nug wird aus dem Straftäter mit Migrations –
hintergrund in den Medien ein ,,Deutscher„.
Wie etwa aus dem Irakerbengel Ali, dem At –
tentäter von München ein deutscher Rechs –
radikaler wurde.
Aber ist man wirklich ein Deutscher, nur weil
man von der Bunten Regierung deren Pass be –
kommen? Bei Tieren ist Art bzw. Rasse um vie –
les deutlicher geklärt. Wenn ich mir zum Bei –
spiel im Ausland zwei kaukasische Schäfer –
hunde besorge, schicke die auf eine deutsche
Hundeschule und besorge ihnen deutsche Pa –
piere, dann hab ich auch keinen deutsch-kau –
kasischen Schäferhund, geschweige denn ei –
nen deutschen Schäferhund, sondern schlicht
und ergreifend einen kaukasischen Schäfer –
hund mit deutschen Papieren!
Beim Menschen setzt spätestens an dieser
Stelle dann der Rassismus-Vorwurf ein. Wer
klar einen unleugbaren Sachverhalt offen aus –
spricht, der ist ein Rassist, zumindest nach der
gängigen Meinung der Gutmenschen. Aber um
wie viel rassistischer ist eigentlich Derjenige,
der seine Herkunft, sein Vaterland und Mutter –
sprache so verachtet, dass er unbedingt einer
anderen Nationalität angehören will?
Der Gutmensch kommt dann mit der Theorie
daher, dass, wer in Deutschland geboren doch
auto matisch ein ,,Deutscher„ sei. Der Rechte
kontert ironisch, dass dann eine Maus, nur
weil sie in einem Pferdestall geboren auto –
matisch ein Pferd sein würde! Bislang kann
keine linksdrehende Jogurt-Kultur dieses
widerlegen.
Aktuell lässt sich dieser Widerspruch gut im
Skandal im britischen Königshaus sichtbar
machen. Als damals die Medien sich äusser –
ten, endlich käme etwas Farbe ins stets so
weiße Königshaus, und dies müsse noch viel
farbiger werden, empfand es niemand als
,,rassistisch„. Als aber nun innerhalb des
Könighauses einer es genau wissen wollte,
mit wie viel Farbe er denn nun zu rechnen
habe, da war es ein ,,rassistischer Skandal„!
Natürlich ist es ebenso rassistisch ganz aus –
schließlich nur Weißen Rassismus zu unter –
stellen.
Wir kennen diese Einseitigkeit nur zu gut aus
Buntdeutschland. Wenn ein Deutscher etwa
einen Türken als Kümmel bezeichnet, ist er
ein Rassist. Bezeichnet dagegen ein Türke
einen Deutschen als Kartoffel ist es ganz nor –
mal in diesem Land und kein Rassismus!
Das kann schnell zu juristischen Verwirrungen
führen. Etwa, wenn ein Gericht in Deutschland
einen Türken erlaubt alle Deutschen als Hunde –
rasse und Köterclans zu bezeichnen. Was umge –
kehrt vor dem selben Gericht einem Deutschen
blüht, der daraus schlussfolgert, was dann ein
Türke ist, der sich praktisch von dem ernährt,
was der deutsche Köter fallen lässt, will man
lieber nicht wissen!
Aber so ist es nun einmal in einem Land, in
dem heuchlerisch-verlogene Doppelmoral
zum Standard in der Politik geworden und
das Belügen des eigenen Volkes als Höchst –
form dessen angesehen, was man hier unter
Demokratie versteht!

Berlin: Mit Pyrrhussiegen gegen Clans

Obwohl die Bunte Republik propagandistisch groß den
Kampf gegen die organisierte Clan-Kriminalität verkün –
det und mit ein paar Razzien Pyrrhussieg erfochten, so
konnten die Clans 2020 alleine in Berlin 1.013 ihnen
eindeutig zuzuweisende Straftaten verüben. Die Dun –
kelziffer dürfte um einiges höher sein.
Berlin ist unter Innensenator Andreas Geisel, natür –
lich SPD, und Polizeipräsidentin Babara Slowik, so –
wie dem grünen Justizsenator Dirk Behrendt deren
Inkompetenz sich gegenseitig lahm legt, so geradezu
zum Mekka für alle arabischen Clans geworden. Dem
einzig wirksamen Mittel, nämlich eine konsequente
Abschiebung, steht die Asyl – und Migrantenlobby im
Weg, welche mit ihren Einflüsterungen die Politik der
Merkel-Regierung voll im Griff haben. Gerade erst ha –
ben Armin Laschet und Angela Merkel wieder hinter
dem Rücken des Volkes über einen weiteren Türkei –
Deal verhandelt, welcher den Deutschen weitere Clans
bzw. Angehörige derselben bescheren wird. Vielleicht
hätte die CDU-Führung anstatt heimlich lieber einmal
offen mit den Herkunftsländern der Clans wegen deren
Rückführung verhandelt! Dies hätte sich bestimmt auch
positiv auf die letzten Wahlergebnisse ausgewirkt!
Da in Berlin eine Hand gegen die andere arbeitet und
so die buntdeutsche Justiz die wenigen Clanmitglieder,
welche Innenministerium in 240 Polizeieinsätzen doch
noch festgenommen, sofort wieder auf freien Fuss setzt,
so tangiert der Erfolg nahezu gegen Null. Dass die Justiz
dazu noch viele Fälle verjähren lässt unter der Ausrede
der ,,Überlastung„ trägt auch nicht zu Erfolgen bei.
Das es sich bei der Überlastung um eine Schutzausrede
handelt, beweist schon der Umstand, dass man bei so –
genannten ,,rechten Straftaten„ immer noch genüg –
end Ressourcen zur Verfügung hat. Wieso man diesel –
ben nicht auch im selben Umfang gegen die Clans auf –
stellt, bleibt eine der unbeantworteten Fragen, der sich
fest in Händen der SPD-geführten Bundesjustizminis –
teium bleiben, zeigt aber, dass dort Null der politische
Wille zum tatsächlichen Handeln vorherrscht. Ebenso
werden bei Clanprozessen, – so beschlagnahmte man
allein in Berlin 2020 bei Clanmitglieder 91 Waffen -,
nicht wie bei Prozessen gegen Rechtsextremisten auch
deren Waffenlieferanten als ,,Gruppenmitglieder„ mit
angeklagt oder deren Freundinnen, Geliebte und Ehe –
frauen auch nicht, wie Beate Zschäpe, wegen Führung
des Haushaltes für kriminelle Clanmitglieder mit ange –
klagt! Aber Gesetzesauslegungen, die sichtlich einzig
für deutsche Rechte gelten, nicht aber für Straftäter
mit Migrationshintergrund, zeigen deutlich die letzten
Auflösungserscheinungen des Rechtsstaat in Deutsch –
land!
Es darf daher niemanden verwundern, dass sich die
SPD für ein konsequentes Abschiebeverbot stark
macht. Und für das Handeln ganz im Sinne der Asyl –
und Migrantenlobby ist man in Sozikreisen gerne be –
reit die innere Sicherheit im Lande zu gefährden.
Von dieser Politik profitieren letztendlich nur die
Clans und dies anscheinend ganz im Sinne von
Links-Rot-Grün. Und solange man in Berlin wei –
ter die Böcke zu Gärtnern macht, wird sich daran
nicht das aller Geringst ändern. Eher noch wird
sich bei der aktuellen Politik der Merkel-Regier –
ung die Anzahl dieser Clan-Banden und ihre Mit –
glieder nur noch vergrößern. Dies bestätigt auch,
dass die aller schlimmsten Gefährder und Beihilfe –
leister der inneren Sicherheit samt und sonders mit
Mandat im Bundestag sitzen.

Zum Thema: Ende des Haller Schauprozesses

Erwartungsgemäß endete der Prozess zu Halle mit der
Verkündung der Höchststrafe für den Täter. Die bunt –
deutsche Justiz gab sich wieder einmal die Blöße eines
Schauprozesses.
Durch gezielte mediale Vorverurteilung des Opfers be –
stand kaum noch ein Zweifel daran, dass das Urteil be –
reits im Vorfeld fest stand und der gesamte Prozess so
nur ein Schauspiel, besonders für die sensationsgeilen
Medien gewesen.
Irritierend dürfte an dem Prozess nur gewesen sein,
dass die buntdeutsche Justiz, ganz wie in Regimen
üblich zur Sippenhaft übergehen sollte. Unbedingt
sollte die Familie des Eigenbrötlers Stephan Balliet
mit den Fall hineingezogen und für die Tat mit ver –
antwortlich gemacht werden. Daher dürfte nur die
Sensationspresse und das von vorn herein partei –
ische Gericht noch darüber verwundert gewesen
sein, dass der Angeklagte daher eher lieber keine
Angaben zu seiner Biographie machte.
Um eine echte Aufarbeitung ging es in diesem Fall
ohnehin nicht. Die beiden eigentlichen, weil deut –
sche, Opfer wurden zur reinen Nebensache damit
sich die Juden als ewige Opfer zelebrieren konnten.
Daneben wurde der Fall von der Regierung gerade –
zu schamlos ausgenutzt, um unter dem Vorwand
der Bekämpfung von ,,Hasskriminalität„ die to –
tale Kontrolle und Zensur über die Sozialen Netz –
werke zu bekommen. So musste Balliet unbedingt
,,Komplizen„ im Netz gehabt haben, auf deren
Seiten er sich radikalisiert habe. Aber diese polit –
ische Ausnutzung kennzeichnet eben auch einen
typischen Schauprozess, und somit gelang es der
buntdeutschen Justiz zu keiner Zeit die Politik
aus dem Prozess herauszuhalten. Um dieses, trotz
aller Beweise dafür, dass Balliet ein Einzeltäter
gewesen ist, schamlos durchzusetzen erfand die
Politik einfach den Begriff des ,,neuen globalisierten
Typus von isolierten Terroristen „. Das dies kein
neuer Typ ist, schon weil sie die meisten Islamisten
auf diese Weise ebenso radikalisieren, wie die mili –
tanten Umweltschutzaktivisten, war scheiß egal,
weil man eben bloß einen Vorwand zur Kontrolle
über das Internet brauchte. Da kam allen der Fall
Baillet gerade recht! Sie brauchten halt als Vor –
wand eine ,, Internet-Kultur„ über die sich der
Täter radikalisiert habe.
Wie parteiisch etwa die Richterin Ursula Mertens
gewesen, geht aus deren Aussagen klar hervor:
,, Dass jemand jahrelang in seinem Kinderzimmer
sitze und unbemerkt Waffen und Sprengsätze zu –
sammenbaue, habe eine neue Qualität. Wie kommt
es, dass Bildung, Familie und soziales Umfeld so ver –
sagen? Das treibt uns um „. Ob Richterin Mertens
solches auch jenen linksextremistischen Bomben –
bauer aus Thüringen gefragt hätte, welcher sogar
mit dem Demokratiepreis der Thüringer Landes –
regierung geehrt? Hätte Richterin Mertens etwa
die Familie der linksextremistische Leipziger
,,Kommandoführerin„ Lisa zu der Entwicklung
ihrer Tochter gefragt? Natürlich nicht, weil solch
Versuche der Einführung von Sippenhaft in die –
sem Land und unter dieser Justiz ausschließlich
deutschen Rechten vorbehalten ist!
Das erinnert uns in beschämender Weise stark
an den NSU-Prozess, in dem ein ebenso partei –
ischer Richter, Manfred Götzl, schon vor Prozess –
beginn sich dazu erblödete lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorzuführen. Auch Zschäpe wurde ein –
seitig dafür verurteilt, dass sie den beiden Uwes
den Haushalt geführt! Dagegen heißt es in der
parteiischen Justiz der bunten Republik bezüg –
lich der IS-Bräute, dass das Führen des Haus –
halts alleine für eine Anklage nicht ausreiche.
Für Beate Zschäpe dagegen war es vollkommen
ausreichend, um sie für Jahre einzusperren!
Im Fall Balliet zeigte sich Richterin Mertens zu –
tiefst enttäuscht, dass sie,, seiner Familie keine
Schuld dafür geben, dass sie die Verbrechen nicht
verhindert habe „ und man ihr so eine Sippenhaft
nicht zugestehen wollte. Der eigentliche Grund da –
für dürfte aber wohl eher gewesen sein, dass solches
etwas zu sehr an die Sippenhaft der Nationalsozialis –
ten erinnert hätte! Immerhin verglich selbst Balliets
Pflichtverteidiger Hans-Dieter Weber dessen Tat mit
,, mit den Verbrechen der Nationalsozialisten „. So
wie eben in einem richtigen Schauprozess ist noch
nicht einmal die Verteidigung frei von ideologischer
Beeinflussung!
Auch wenn Stephan Balliet zur Höchststrafe mit an –
schließender lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung
verurteilt worden, wird seine Tat noch jahrzehntelang
von Medien und Politik gnadenlos instrumentalisiert
werden, um Kapital daraus zu ziehen. Was anderes
kann man in diesem Land nicht erwarten.

Mehr als fragwürdiges Weihnachtsgeschenk der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat dieses Jahr noch ein ganz
besonderes Weihnachtsgeschenk für seine Bürger,
nämlich die IS-Mitglieder nach Deutschland zurück –
zuholen als wollten sie so allen zeigen, dass der Is –
lam zu Deutschland gehöre.
Zum Dank für ihr Treiben im Islamischen Staat darf
der deutsche Bürger nun die Weiber und Kinder des
IS durchfüttern.
Während es bei Beate Zschäpe ausreichte, dass sie
den beiden Uwes den Haushalt geführt, um sie für
Jahre wegzusperren, gilt solch Gesetz für IS-Bräute
natürlich nicht. Plötzlich reicht Haushaltführung
alleine nicht aus um sie anzuklagen. Auch für die
IS-Mitglieder, die ihre deutschen Pässe verbrannt,
gelten Sonderrechte, da die Politik sie weiterhin
zu deutschen Staatsbürgern erklärt. So wird schon
im Vorfeld mit üblichen Kuschelkurs dafür gesorgt,
dass sich dies Gesindel wieder in Deutschland wohl –
fühlt und auf Kosten des deutschen Steuerzahlers
sich hier ihre Zukunft sichern.
Überhaupt zeigt das IS-Gesocks eindrucksvoll, was
passiert, wenn schwachsinnige Politiker aber auch
wirklich alles ins Land holen. Gerade schreit die –
selbe Politikerclique danach Gewalttäter und Brand –
stifter aus griechischen Lagern nach Deutschland
zu holen. Man hat also nicht das alle Geringste im
Kanzleramt aus dem Fall Amri gelernt. Tunesien
ist ein sicheres Herkunftsland und von daher hätte
dieses Stück Scheiße gar nicht erst nach Deutsch –
land hereingelassen dürfen! Aber die Idioten im
Bundestag ordern weiter und weiter genau solche
Migranten und erlassen eine Gesetzesänderung
nach der anderen, um solch Gesocks und Gesin –
del nicht abschieben zu können. Und somit ist
die Asyl – und Migrantenlobby der Pate des Ter –
rors und Verbrechens! Wobei die aller schlimms –
ten Gefährder der inneren Sicherheit samt und
sonders mit Mandat im Bundestag sitzen! 249
dieser Gefährder und Beihilfeleister fordern ge –
rade wieder die vermehrte Aufnahme weiterer
Migranten!

Wie Lügen fürs System einen Schauprozess entlarven

Die immer noch Heiko Maas-geschneiderte Justiz in
diesem Land macht mit ihrem jüngsten Schandurteil
einmal mehr deutlich, dass, wer für das System lügt in
der Bunten Republik vollkommen straflos davon zu
kommen pflegt.
So ist es in diesem Land vollkommen straffrei sich als
ein den Holocaust überlebender Jude auszugeben die
absurdesten Leidensgeschichten zu erfinden, darüber
in der Öffentlichkeit Vorträge hält, solange man dafür
nicht irgendwelche Dokumente fälscht. Wobei man
sich letztere Spitzfindigkeit nur ausgedacht, weil es
schon die Holocaust-Leugnungsparagraphen jedem
Betreffenden nahezu unmöglich machen von einem
vermeintlichen Holocaust-Überlebenden Beweise
wie eben Dokumente abzufordern. Solch eine For –
derung würde sofort als Herabwürdigung des Holo –
caustes angesehen und hätte für den Betreffenden
weitreichende Folgen.
Jedoch der Holocaustgeschichtenerfinder bleibt da –
gegen vollkommen straffrei, da er ja für eine ,,gute
Sache„, im Sinne des Staates und System gelogen
hat!
Genauso muss man den nunmehrigen Freispruch
des Anwalts Ralph Willms betrachten. Auch dieser
log ja für das politische System, in dem er im soge –
nannten NSU-Prozess vorgab ein Opfer zuvertreten,
dass gar nicht existierte. Solch Handlungsweise er –
innert eher an die dunklen Zeiten der Hexenverfolg –
ungen, in den die armen Hexen auch Dingen bezich –
tigt wurden, die es gar nicht gab. Ganz so wie dann
im NSU-Prozess nichtexistierende Opfer!
Damit machte die buntdeutsche Justiz wieder ein –
mal deutlich, dass im ,,deutschen Rechtsstaat„ vor
dem Gesetz nicht alle gleich sind. Erfindet nämlich
so ein Rechter ein Opfer indem er etwa eine Verge –
waltigung einer Deutschen durch einen Ausländer
erfindet und diese Meldung in den Sozialen Netz –
werken postet, dann ist es eine Straftat ( weil er
eben nicht für das bestehende politische System
gelogen ), wobei dann nicht nur der eigentliche
Verursacher verfolgt, sondern gleich alle, welche
seine Meldung weiterverbreitet!
Wenn dagegen ein Anwalt ein Opfer mit Migra –
tionshintergrund von Deutschen erfindet, lügt
er damit für das System und kommt somit eben
vollkommen straffrei davon!
Ebenso wie jener Mitglieder eines Berliner Asyl –
und Migrantenlobbyvereins, welche eine toten
Flüchtling vor dem Lagesos in Berlin erfanden.
Auch diese Lüge war nach buntdeutscher ,,Recht –
sprechung„ nicht strafbar, weil man halt für das
System gelogen.
Wenn man in einem Land lebt, dass von Politi –
kern regiert, für welche das Belügen des Volkes
die Höchstform dessen darstellt, was diese für
Demokratie halten, muss es da eben auch eine
so bescheissende Justiz geben, damit denn so
mancher Politiker nicht mehr Zeit auf der An –
klagebank als auf seinen Sitz im Bundestag ver –
bringt. Da ja der betreffende Politiker oder Poli –
tikerin für das System gelogen, kommen auch
sie vollkommen strafbar davon.
Zu einer Lüge gehört natürlich auch immer eine
weitere Lüge mit der man die Erste deckt. Im
Fall des Anwalts Ralph Willms gibt man daher
einfach dem Migranten Atilla Ö. die Schuld, weil
dieser 2017 verstorben und damit nicht mehr
Rede und Antwort stehen kann. Dieser alleine
habe die Frau namens Meral Keskin erfunden.
,,Nach Ansicht des Gerichts hat Atilla Ö. gleich
zwei falsche Opfer als Nebenklägerinnen in den
NSU-Prozess gebracht: seine Mutter und ihre an –
gebliche Freundin, Meral Keskin. Atilla Ö. wusste
aus eigener Erfahrung, dass die Bundesregierung
den Opfern des NSU jeweils 5000 Euro Entschä –
digung zahlt. Und er wusste, dass es Anwälte gibt,
die großes Interesse haben, an diesem »Jahrhun –
dertprozess« teilzunehmen. Atilla Ö. soll sich für
die Vermittlung von Mandaten Geld versprochen
haben„heißt es in der Presse dazu.
Mit anderen Worten: Attila Ö. wusste von Anfang
an, dass es sich bei dem sogenannten NSU-Prozess
um einen reinen Schauprozess gehandelt, in wel –
chem die mutmaßlichen Täter längst medial vor –
verurteilt und damit feststanden und es eigentlich
nur noch darum ging, daraus gehörig Kapital zu
schlagen! Das alles wirft ein mehr als beschämen –
des Bild auf die vermeintlichen Opfer und deren
Opferanwälte im NSU-Prozess. Und es fügt den
vielen Ungereimtheiten, welche nicht wenige da
mehr an eine staatliche Verschwörung als an die
rechte Dreibande glauben, eine weitere Seite hin –
zu!
Warum allerdings Willms das nicht vorhandene
Opfer 2 ½ Jahre lang an 230 Verhandlungstagen
vor Gericht vertreten, dafür ließ sich dann keine
erklärende Lüge finden. Obwohl damit der An –
walt gegen so ziemlich jede anwaltliche Pflicht
verstoßen hat, konnte die Vorsitzende Richterin
Melanie Theiner jedoch keinen fahrlässigen Be –
trug. »Anders gesagt: Der fahrlässige Betrug ist
nicht strafbar.« Ehrlicher wäre es gewesen offen
einzugestehen, dass Betrug im Sinne des Systems
nicht strafbar ist. Denn was ist mit dem Rechten,
der in seinem Blog oder auf seiner Seite in den
Sozialen Medien nur die erfundene Vergewaltig –
ung durch einen Migranten nur weiter gepostet?
Der hat dann, wenn er angezeigt wird, ja auch
nur ,,fahrlässig„ gehandelt, trotzdem wird bei
dem dann ,,Hasskriminalität„ oder gar ,,Volks –
verhetzung„ daraus!
An dieser Stelle muss man sich eher schon fragen,
ob Richterin Theiner überhaupt fähig gewesen so
einen Betrug einschätzen zu können. Entweder ist
die nämlich extrem unfähig oder es wurde absicht –
lich im Sinne Lügen fürs System so von ihr ,,Recht
gesprochen. Immerhin hatte Willms, zwischen 2013
und 2015, 25 Vorschusszahlungen für seine Phantom-
Tätigkeit beantragt und bekommen. Insgesamt über
211.000 Euro an Gebühren, Auslagen und Reisekos –
ten! Dazu hatte Willms noch wissentlich ein gefälsch –
tes Attest eingereicht ! Mit solcher Urkundenfälsch –
ung wäre es sogar für einen Holocaustüberlebenden-
Vorlüger eng geworden. Nicht aber für den schmieri –
gen Anwalt! Übrigens, wenn dies kein hinlänglicher
Betrug, warum muss der Anwalt dann dies Geld zu –
rückzahlen?
Daneben fragt man sich, wie glaubhaft es ist, dass
jemand als Anwalt zweieinhalb Jahre in einem Pro –
zess auftritt ohne überhaupt die Prozessakten ge –
lesen zu haben. Immerhin geht nun das Gericht
davon aus ,,, dass der Anwalt die NSU-Akten nie
gelesen hat. Andernfalls wäre ihm vielleicht auf –
gefallen, dass nirgendwo der Name Meral Keskin
auftaucht „. Allerdings müssten dann auch sämt –
liche Richter und Staatsanwälte nie die Akten ge –
lesen haben, da sie die nicht existente Keskin als
angebliche Geschädigte die ganze Zeit über zuge –
lassen, ohne das jemals nachgefragt wurde. Das
hingegen bestätigt eher den Verdacht, dass nie –
mand in diesem Prozess die Akten wirklich zu
lesen brauchte, eben weil er als ein reiner Schau –
prozess in Szene gesetzt, bei dem die Täter ohne –
hin schon im Vorfeld feststanden. Das wirft aller –
ding ein weiteres zutiefst beschämendes Bild auf
die Bunddeutsche Justiz.
Es ging also bloß noch ums reine Abzocken der
deutschen Steuerzahler, der für all die vielen Ge –
richtskosten aufkommen muss. Alleine Willms
kassierte ja über 211.000 Euro ab!
Bei solch Summen noch von einer ,,geringfügigen
Fahrlässigkeit zu sprechen, muss man als Richterin
fast schon verlogener agieren als Attila Ö. und sein
Anwalt zusammen!
Ganz nebenbei ergibt sich aus dem Vorfall in welch
großem Stil der NSU-Prozess zur reinen Abzocke
verkommen, und dass wusste ganz bestimmt nicht
nur Attila Ö.!
Hier noch ein schönes Beispiel für alle Opfer von
Migrantengewalt oder deren Angehörigen, die oft
jahrelang um eine Entschädigung kämpfen müssen:
,, Willms hat für Meral Keskin auch die 5000 Euro
Entschädigung aus dem Opferfonds der Bundesre –
gierung beantragt. Das zuständige Bundesamt für
Justiz zahlte es ihm aus „!
Ein Gutes hat der Fall, denn das Gericht fand nun
erst heraus: ,, Auch der Senat des Oberlandesgerichts
München unter Vorsitz von Manfred Götzl, die Staats –
anwaltschaft Köln, das Bundesamt für Justiz und die
Staatsanwaltschaft Aachen hätten versagt „. Dabei
hatte jeder schon vor Prozess erkennen können, dass
Richter Götzl ein Komplettversager ist, der mit dem
Fall überfordert. Schon vor Prozessbeginn hatte sich
jener Richter erdreistet, (sensations)lüsternen türk –
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der
Beate Zschäpe vorzuführen. Spätestens hier hätten
in der buntdeutschen Justiz alle Alarmglocken auf –
schrillen müssen, dass so ein Lüstling eher ungeeig –
net ist. Kein regimetreuer Richter in Russland hätte
sich dazu erblödet russischen Journalisten die Ge –
fängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzuführen!
Nein, so etwas darf tatsächlich nur in Deutschland
Recht sprechen!
Zum Thema mediale Vorverurteilung haben wir an
dieser Stelle auch noch gleich etwas finden können.
So heißt es da: ,, Das Bundesamt für Justiz habe zwar
»immerhin gezögert«, dann aber doch die 5000 Euro
Entschädigung an ein Phantom gezahlt – aus Angst,
dass sich Meral Keskin, sollte es sie doch geben, an
die Medien wendet und sich über die Verweigerung
der Entschädigung beklagt „. Hier haben wir nun
endgültig die Bestätigung eines reinen Schauprozes –
ses!
Dementsprechend kommt Anwalt Willms milde da –
von: Die Staatsanwaltschaft hatte für Willms als Ge –
samtstrafe zwei Jahre auf Bewährung und ein auf
zwei Jahre befristetes Berufsverbot im Bereich Straf –
recht gefordert. Natürlich ist dies Urteil noch nicht
rechtskräftig, denn in der buntdeutschen Justiz lässt
immer noch was drehen!

Ein schmerzhafter Preis

Die tunesische IS-Braut Omaima A. konnte nach dem Tod

ihrer zwei IS-Ehemänner ungestört nach Deutschland zu –

rückkehren, um hier sich selbst und ihren Wurf aus drei

Kindern in einer Hambeurger Reihenhaussiedlung dauer –

haft vom deutschen Steuerzahler alimentieren zu lassen.

Nun stand sie vor Gericht und kam mit drei Jahren güns –

tig davon.

Wäre sie eine deutsche Rechte wäre das Urteil selbstver –

ständlich um vieles härter ausgefallen. Aber Gründe, die

scheinbar nur für Deutsche gelten, wie bei Beate Zschäpe

der angebliche Strafverschärfungshauptgrundgrund, dass

sie den beiden Uwes den Haushalt geführt, gelten für eine

Omaima A. natürlich nicht. Das diese zwei IS-Kämpfern

im IS-Staat den Haushalt führte, galt für sie nicht als ein

Grund das Strafmaß drastisch zu erhöhen.  Aber anders

als im Fall von Beate Zschäpe urteilte der Bundesgerichts –

hof, das reine Haushaltführen und Versorgen der Kinder

im IS-Gebiet reiche nicht aus, um eine Frau als IS-Terro –

ristin zu definieren. Es müsse mehr hinzukommen! Wie

es eben in diesem Staat üblich ist, dass bei Straftätern mit

Migrationshintergrund immer erst mehr dazukommen

muss, bis diese endlich einmal ins Gefängnis müssen!

Aber so ist es nun einmal, wenn man nicht in einem Rechts –

staat lebt, sondern einer Justiz unterworfen ist die willkür –

lich nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinnung

aburteilt. Von daher dürfen Terroristinnen mit Migrations –

hintergrund mit weitaus milderen Urteilen als deutsche

Rechte rechnen.

So wie eine vierundzwanzigjährige Deutsche, die nur die

beiden eigentlichen Täter zum Tatort gefahren, wo diese

einen Brandanschlag auf ein Asylheim begingen, bei dem

niemand verletzt wurde, gleich zu viereinhalb Jahren Haft

verurteilt worden. Omaima A. die mit ihren Kindern illegal

in den IS-Staat ausgereist, die der IS-Ideologie voll anhäng –

lich, machte Werbung für das Kalifat, fotografierte ihre Kin –

der in Militäruniformen und mit IS-Flaggen in der Hand,

hat zwei IS-Kämpfer unterstützt und den Haushalt geführt

und obendrein noch eine 13-jährige Gesidin als Sklavin be –

aufsichtigt, kommt dagegen mit lächerlichen 3 Jahren da –

von!

Und zur Krönung darf Omaima A., wenn sie denn über –

haupt die drei Jahre voll absitzen muss, weiterhin hier in

Deutschland bleiben, weil ja die Merkel-Regierung unbe –

dingt solche ,,Fachkräfte„ dringend benötigt, um hier

mit samt ihrem Nachwuchs für den Rest ihres Lebens

vom deutschen Steuerzahler alimentiert zu werden!

Lachend über diese Justiz kann Omaima A. sogar noch

in den staatlichen Medien von einem ,, schmerzhaften

Preis„, den sie bezahlen müsse, sich als Opfer darstel –

len. Was hätte wohl Beate Zschäpe dazu gesagt?

Zugleich ist die Tunesierin Omaima A. ein gutes Beispiel

dafür, was passiert, wenn solche Subjekte nicht rigoros

abgeschoben und am besten gar nicht erst nach Europa

hereingelassen werden. Alle, die mit dafür gesorgt, dass

Omaima A. und ihre zwei Ehemänner nach Deutschland

kommen durften, die ihnen hier ein Bleiberecht eingeräumt

und aus ihnen ,,Deutsche„ gemacht, gehören in diesem spe –

ziellen Fall mit vor ein ordentliches Gericht gestellt und als

Gefährder mit verurteilt!

Aber hier in Deutschland werden solche Beihilfe leistende

gefährliche Gruppierungen eben nicht als Terroristen, sowie

als Schlepper und Schleuser vor ein ordentliches Gericht ge –

stellt und abgeurteilt, sondern können in aller Öffentlichkeit

weitere Subjekte wie Omaima A. und Denis Cuspert ins Land

holen und dauerhaft zu alimentieren lassen, und dies oft ge –

nug hinter dem Rücken des eigenen Volkes!

Dies dürfte aber eher für die Demokratie in Deutschland ein

schmerzhafter Preis sein!

Vom Unterschied des Schauprozess

Wie nicht anders zu erwarten, wird im Schauprozess
gegen den Täter des Anschlags von Halle gleich zu
Prozessbeginn in die Kiste derjenigen Gesetzausleg –
ungen gegriffen, die definitiv in dieser Justiz nur für
rechte Straftäter gelten.
So werden etwa die Eltern und eine Halbschwester
des Angeklagten dazu befragt, wie sich der Ange –
klagte zum Täter entwickelt habe. Da die drei dazu
nicht aussagen wollen, lässt das Gericht nunmehr
den Ex-Freund der Schwester sowie ehemalige Mit –
schüler und Lehrer des Angeklagten verladen.
Hat man je gehört, dass an einem deutschen Gericht
Eltern, Freunde, Mitschüler und Lehrer von Intensiv –
tätern mit Migrationshintergrund, von islamischen
Terroristen und Hasspredigern, von Familienclanan –
gehörigen und so weiter und so fort vorgeladen wur –
den, um vor Gericht aussagen zu müssen, warum sich
ihrer Meinung nach der oder die Angeklagte so ent –
wickelt haben? Wurden im Freiburger Vergewaltig –
ungsprozess die Eltern, Mitschüler, Lehrer, der Ex-
Freund(in) der Geschwister der 11 Angeklagten vor –
gladen, um zu mutmaßen warum sich diese 11 Mi –
granten zu solchen Subjekten entwickelt?
Es gibt in der buntdeutschen Justiz eben bestimmte
Gesetzesauslegungen, die nur für mutmaßlich rechte
Angeklagte gelten. So wie etwa der Umstand, dass bei
rechten Straftätern auch Derjenige der dem Rechten
eine Waffe verkauft hat mit vor Gericht gestellt, damit
der Eindruck einer größeren rechten Gruppe vorge –
täuscht wird.
Wurden etwa bei den sogenannten ,,Ehrenmorde„ die
Waffenhändler zusammen mit den Mördern angeklagt?
Wurden etwa bei den RAF-Morden die Waffenlieferer
mit als Teil der Bande angeklagt? Wurde etwa je der
Waffenlieferant einer türkischen Hochzeitsgesellschaft
mit angeklagt, wenn diese Autobahnen versperrt und
wild in die Luft geballert ? Sichtlich geschieht dies ex –
plizit eben nur bei rechten Straftaten!
Oder denken wir nur an den sogenannten NSU-Prozess
gegen Beate Schäpe, wo die Justiz ungewöhnlich oft in
diese Trickkiste griff. So war einer der Hauptverurteil –
ungsgründe der Zschäpe, der, dass sie den beiden Uwe
den Haushalt geführt. Aber wurde in Deutschland je
eine Freundin eines RAF-Mitglieds, eines Familien –
clan-oder Mafiamitglieds, eines islamischen Terroristen
u.s.w. dafür angeklagt dem eigentlichen Täter den Haus –
halt geführt zu haben? Wurde dafür denn je eine dieser
nach Deutschland zurück gekehrten IS-Bräute angeklagt
und verurteilt?
Ich will hier weiß gut keine Lanze für rechte Straftäter
brechen, denn deren Taten sind auf das schärfste zu
verurteilen. Jedoch sollte wenigstens ein klein wenig
Rechtsstaatlichkeit herrschen und der oberste Grund –
satz, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben, ein –
gehalten werden. Denn erst die Nichteinhaltung dessen
macht solch einen Prozess zum Schauprozess!