Richter Thomas Kelm vom Landgericht Dortmund (NRW)
ist so einer dieser Richter, für die es in Polen eine Disipli-
nierungsstelle gibt. Hier in Buntdeutschland aber dürfen
solche Richter willkürlich nach ethnischer Herkunft und
politischer Gesinnung urteilen. Oder den Rechtsstaat mit
dem an buntdeutschen Gerichten immer noch geltenden
Migrantenbonus verhöhnen.
Denselben hatte auch Richter Kelm für Alim K. sofort pa-
rat. Alim hatte seiner schwangeren Ex-Freundin mit dem
Messer aufgelauert, also eine vorsätzlich geplanter Mord,
und seine Ex-Freundin mit 76 Messerstichen niedergemet-
zelt. Es war kaltblütiger Mord! Nicht aber für Richter Kelm,
für den es nur Totschlag ist, damit Alim mit einer weitaus
geringeren Strafe davon kommt. Die extrem fragwürdige
Begründung dieses Richters: ,, „Es war auch eine Tat ge-
gen sich selbst. Denn er wollte ja das Kind.“!
Sichtlich wäre Richter Kelm ideal für ein Schariagericht
aber eine Schande für jeden echten Rechtsstaat. Ganz im
Sinne arabischen Rechtempfindens galt es für den Richter
als weitere Strafmilderungsgründe, da das Opfer dem Täter
,, Kontra gab und sich in der Beziehung nicht alles gefallen
ließ“. Besser hätte man es sichtlich auch in einem Scharia-
gericht im IS-Staat nicht ausdrücken können. Eine Frau,
die ihrem Freund widerspricht und sich nicht in allem
fügt, unvorstellbar für Richter Thomas Kelm!
Solche Neandertaler im Gerichtssaal, sind dass, was man
in Buntdeutschland unter einem „Rechtsstaat“ versteht!
Der oberste Grundsatz eines Rechtsstaat, dass vor dem
Gesetz alle Menschen gleich zu sein haben, gilt an den
buntdeutschen Gerichten ohnehin nicht, schon weil,
hier der orientalische Messermann jederzeits dem bio-
deutschen Nazi vorgezogen wird.
So wie am buntdeutschen Gerichten die Beate Zschäpe
wegen Führung des Haushalts hauptsächlich bestraft,
während für die IS-Braut das Führen des Haushalts als
Strafbestand plötzlich alleine nicht ausreicht.
Man braucht sich an dieser Stelle wohl gar nicht erst
zu fragen, wie ein Richter Thomas Kelm so einen deut-
schen Rechten, der von einer Türkin beschimpft zum
Messer gegriffen, geurteilt hätte.
Von einer wirklich unabhängigen Justiz ist Deutschland
so weit entfernt wie Bangladesch von der Mondlandung.
Man blicke hier nur auf den NSU-Prozess gegen Beate
Zschäpe. Der angeblich „unabhängige“ Richter Manfred
Götzl erblödete sich vor dem Prozessbeginn (sensations)-
lüsternen türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche
der Zschäpe vorzuführen. Nicht einmal der linientreueste
russische Richter würde sich dermaßen vergehen, russ-
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Pussy
Riot-Girls vorzuführen! So etwas findet man eben nur in
Deutschland!
Überhaupt war der NSU-Prozess eher eine reine Farce,
mit medialer Vorverurteilung der Angeklagten, fingierten
Nebenklägern und brachte kaum echte Aufklärung. So
konnte es nie geklärt werden, warum die beiden Uwes,
die ja angeblich nichts mehr hassten als Migranten, so-
dann ausgerechnet selbst mit einer Migrantin, Zschäpes
Vater ist Rumäne, durch die Gegend zogen. Seltsam auch
wie man die beiden Uwes in Zusammenhang mit Bank-
überfälle brachte: Angeblich fand man in ihrem in Brand
gesetzten Wohnmobil einen Rucksack, bei dessen ersten
Durchsuchung man nichts vorfand, bei so einer zweiten
Durchsuchung will man dann plötzlich Geld aus Banküber-
fälle in besagtem Rucksack vorgefunden haben. Und so
sieht es mit vielen Indizien für die Täterschaft der beiden
Uwes aus. Um das ohnehin schon im Vorfeld feststehende
Urteil gegen die Zschäpe denn noch durchzusetzen, verfiel
man am Gericht auf den Dreh mit der Haushaltsführung!
Und da wagen es die, welche solch einer Justiz frönen, An –
klage gegen die Justiz in Ungarn und Polen zu erheben!
Sichtlich hat dass, was in Buntdeutschland „Recht“ spricht,
große Angst davor, dass auch hier die Bürger solch eine
Disiplinierungsstelle für Richter fordern, die dann solche
Richter wie Kelm und Götzl und ihre „Rechtsprechung“
beurteilen und nötigenfalls auch solche Richter aus dem
Amt entfernt!
Das Urteil des Richter Thomas Kelm ist hier nur ein wei –
terer Sargnagel, mit dem man den Deckel auf dieser Jus-
tiz draufbehalten will. Echte Rechtsstaatlichkeit geht an-
ders! Aber in einem echten Rechtsstaat würden sich die
Verfassungsrichter auch nicht konspirativ zu einem Essen
mit der Staatsführung treffen!
Beate Zschäpr
Was tun mit den Beihilfeleistern und Radikalisieren? 2.Teil
Im Fall des Iraker Sarmad A. sind die Hintermänner
der Tat schnell ausgemacht. Obwohl sein Asylantrag
abgelehnt und er als sowohl ,,polizei bekannt„ und
,,psychisch auffällig„ galt, mehrere ,,Körperverletz –
ungen„ verdächtigt, wurde er von der Merkel -Re –
gierung und dem links versifften Berliner Senat wei –
terhin als tickende Zeitbombe in Deutschland ,,ge –
duldet„. Wofür man seine Fachkraft dringend be –
nötigte, wollen oder können die Beihilfeleister und
Gefährder der inneren Sicherheit aus Bundestag
und Berliner Senat nicht sagen.
Das man den abgelehnten Asylbewerber Sarmad A.
noch Jahre lang duldete, um ihn auf Kosten des deut –
schen Steuerzahlers zu alimentieren, zeigt einmal
mehr deutlich auf, dass rigorose Abschiebung Men –
schenleben rettet. Auch deutsche Leben zählen,
wengleich es die Beihilfeleister und Gefährder
aus dem Bundestag nicht wahrhaben wollen!
Die Behilfeleister und Gefährder aus der bunt –
deutschen Jusstiz verschafften Sarmad A. nach
seinen Taten 2019 einen Freispruch ,, wegen
phasenweiser Schuldunfähigkeit „ und bestärk –
ten in dieser Phase den Iraker darin, dass er hier
in Deutschland ohne jegliche Strafe ungestört
weitere Verbrechen begehen kann. Die jetzige
Tat dürfte die unmittelbare Folge dessen sein,
dass die blinde Justiz ,,keinen Anlass für einen
Haftbefehl„ gesehen.
,,Nach gegenwärtigen Erkenntnissen gibt es kein
Netzwerk, das im Hintergrund arbeitet, aber wir
werden sehen, was da noch an Ermittlungsergeb –
nissen kommt“, erklärte Berlins Innensenator
Andreas Geisel, natürlich SPD.
Was ist mit dem Netzwerk im Bundestag, im Ber –
liner Senat und all den Asylantenlobby-Organisa –
tionen? Schließlich haben die dafür gesorgt, das
der abgelehnte Asylbewerber sich weiterhin in
Deutschland aufhalten konnte.
Sie alimentierten ihn, besorgten ihn Wohnung,
Führerschein und übernahmen die Kosten für
seine Behandlung in einer psychiatrischen Kli –
nik.
Wir erinnern uns an den NSU-Prozess. Dort war
einer der Hauptanklagepunkte gegen Beate Z.,
dass sie den eigentlichen mutmaßlichen Tätern
den Haushalt geführt. Müssten dann nicht in
diesem Fall die Beihilfeleister und Gefährder
aus Bundestag und Berliner Senat sich dafür
auch vor Gericht wiederfinden, dass sie dem
mutmaßlichen Täter die Haushaltung bezahlt,
ihm eine Wohnung besorgt und so gut alimen –
tierten, dass sich Sarmad A. sogar ein Auto
davon leisten konnte?
Selbstredend sorgen jetzt dieselben Gefährder
und Beihilfeleister, die ihm schon einmal mit
ihrem Freispruch zu weiteren Taten animiert,
nun dafür, dass der Täter Sarmad A. als ,,psych –
isch-krank„ und wieder ,,schuldunfähig„ gilt,
und so statt als Sträfling im Knast als Patient in
einer Klink landet. Zudem ermöglichen sie es
dem Täter so, dass er weitere Jahre ruhig in
Deutschland verbringen kann. Der General –
bundesanwalt entzieht sich des Falles, weil
sich angeblich keine ,,Verbindungen des Man –
nes zu einer terroristischen Vereinigung„ her –
ausstellt. Allerdings behauptet derselbe, dass
er jeden Stein umdrehen werde„. Ob die Spur
der Steine direkt zu den Komplizen im Berliner
Senat führt, ist ungewiss.
Das Sarmad A. die Tat geplant, u.a. dafür am
dem zur Tat benutzten Opel Astra falsche Kenn –
zeichen anbrachte und vor der Tat Bilder von
sich vor dem Auto postete, wird wahrscheinlich
in der immer noch Heiko Maas-geschneiderten
Justiz keinerlei Rolle spielen, da der Täter unbe –
dingt als ,,psychisch kranker Einzeltäter„ gelten
muss.
Übrigens, was ist dem Auftreten des Iraker in
den Sozialen Netzwerken ? Wie viele Follower
hatte er? Wie oft wurden seine Beiträge gelikt?
Wäre Sarmad A. ein deutscher Rechter hätten
sich die Ermittlungen längst auf dieses Thema
gestürzt.
Hatte er Unterstützer? Wer finanzierte ihm das
Auto? Wer besorgte die falschen Nummernschil –
der? Wieso durfte ein ,, zeitweise nicht zurech –
nungsfähiger„ psychisch-Kranker überhaupt
einen Führerschein in Deutschland machen
und in seinem Zustand Auto fahren? Wer fi –
nanzierte ihm Führerschein und Auto und
wozu? Was in seinem Fall als weiteres Bei –
hilfeleisten zu werten ist!
All diese Fragen werden die Ermittlungen
wohl eher nicht ans Tageslicht fördern.
Wird doch schon jetzt alles daran gesetzt,
um Sarmad A. als ,,psychisch-krank„ und
damit als ,,schuldunfähig„ einzustufen, um
so den Fall möglichst schnell ohne eigentliche
Aufklärung abzuschliessen, bevor man den in
diesem Fall eigentlichen Komplizen, all den
auf die Spur kommt. Schon jetzt lässt der Ge –
neralbundesanwalt nur dort ,,jeden Stein um –
drehen„, wo es keinem der Gefährder und
Beihilfeleister weh tut. Nicht solange die Mit –
täter selbst die Ermittlung leisten!