Ginge es um die Aktionen eines „Zentrums für
politische Schönheit “ oder zu Mordaufrufen
gegen AfD-Politiker, indem man sich als eine
Stauffenberg-Imitation verkleidet, wie ein
Mitglied von „Der Partei“, dann ist dies immer
angeblich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Geht es aber um Aktionen von Sven Liebich,
dann gilt dies plötzlich nicht.
Sven Liebich hat sich mit zahllosen Events in
linken, roten und grünen Kreisen unbeliebt
gemacht. Der eigene Parolen überspitzt wie-
dergegeben, dass sich diese Partei oft genug
auf ihren eigenen Kundgebungen dafür ent-
schuldigen mussten, oder bei der Buchmesse
schnell mal im Alleingang einhundert linke
Dauerdemonstranten der Amadeus-Antonio-
Stiftung dominiert, indem er sie mit ihren
eigenen Parolen schlug, damit hat sich Sven
Liebich nicht nur einen Namen gemacht, son-
dern erzielte beachtliche Erfolge.
Dieser Erfolg lässt sich an seinen Gegnern
messen. Ganze Kohorten von Antifa-Spitzeln,
verhinderten Stasi-IM und linken bis links-
extremen NGOs hefteten sich an seine Fer –
sen. Fotos Liebichs aus seiner Jugendzeit
wurden bei der örtlichen Antifa gesammelt
und getauscht, wie Autogrammkarten von
Stars. Natürlich wurde Liebich auch selbst
von ihnen viel abgelichtet, so dass, man
ohne weiteres behaupten kann, dass Sven
Liebich einer der meistfotografierten Per-
sonen in Deutschland ist!
Da ihm so nicht beizukommen, schalteten
die Linken die ihnen nahestehende, da sich
fest in roten Genossen-Händen befindliche,
Justiz ein. Das übliche Mittel halt, mit dem
man versucht in diesem Land Oppositionelle
mundtot zu machen. Die verhängen dann
auch zumeist existenzvernichtende Strafen,
wie etwa 6.000 Euro Strafe plus 4.000 Euro
Gerichtskosten gegen Akif Pirincci wegen
eines einzigen Facebook-Kommentars, in
dem er angeblich Luisa Neubauer sexuell
beleidigt haben soll. Auf die gleiche Art
und Weise zerrt man auch Sven Liebich
immer wieder vor Gericht.
Und auch dieses brachte Liebich gleich
sehr in Erklärungsnot, indem er sich auf
Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit beruft.
Letztere mag auf der letzten documenta ab-
geschafft worden sein. Trotzdem muss nun
die buntdeutsche Justiz sich erklären, wa-
rum bei Linken die Kunstfreiheit bis an je-
de Schmerzgrenze vertretbar ist und vom
Gesetzgeber gedeckt, aber eben bei Rechten
nicht. Bei Liebich will man plötzlich nämlich
,, Überspitzungen und satirische Interpreta-
tionen„ nicht gelten lassen. Schon vor 2
Jahren verhängte ein Gericht eine elfmo-
natige Bewährungsstrafe gegen Liebich
wegen angeblicher „Volksverhetzung“:
Selbst die Aussagen Liebichs vor Gericht
werden noch zu „strafbaren Handlungen
umgemodelt! So sagte Liebich vor Gericht
aus: ,, Martin Schulz habe die Flüchtlinge
«als Gold» für Deutschland bezeichnet.
Tausende vergewaltigte Menschen und
erstochene Menschen werden das nicht
so empfinden». Solch unangenehmen
Wahrheiten stellen für die Nebenkläger
bereits eine Straftat dar, denn es könnte
sich um „Volksverhetzung“ handeln!
Hier zeigt sich einmal mehr wie sehr der
gesamte Prozess gegen Sven Liebich rein
politisch motiviert ist! Alleine schon der
Umstand, dass in einer dpa-Meldung über
den Prozess berichtet wird, deutet auf ei-
nen reinen Schauprozess hin, in dem ganz
bestimmt nicht fair mit Liebichs Kunst –
und Meinungsfreiheit umgegangen wird.
Vielmehr dient das gesamte Verfahren
ganz ausschließlich dazu einen weiteren
bekannten Oppositionellen in diesem
Land mundtot machen zu wollen! Nicht
zuletzt deshalb, weil Liebich in den Sozia-
len Netzwerken alles andere als die Mein-
ung der Bunten Regierung im Ukraine-
Krieg vertreten hat! Es ist in der Tat schon
auffallend, dass 2022 besonders viele Pro-
zesse gegen bekannte Oppositionelle, allen
voran gegen führende Köpfe der Querden-
ker und „rechten“ Szene angestrengt wur –
den, um diese vor dem gefürchteten heißen
Herbst zum Schweigen zu bringen!
Bewährungsstrafe
Ein jordanischer Messermann beweist heuchlerisch-verlogene Doppelmoral in diesem Land
In Dresden steht nun ein 35-jähriger jordanischer
Messermann vor Gericht, der gewaltsam in die
Wohnung einer Vierundzwanzigjährigen einge-
brochen, die Frau mit dem Messer bedroht und
vergewaltigte. Dabei stach der Jordanier mehr-
fach mit dem Messer auf sein Opfer ein.
Die Mittäter sind die üblichen Verdächtigen aus
Politik, Justiz sowie der übliche Asyl – und Mi-
grantenlobby. Diejenigen, die so ein Subjekt ins
Land geholt und alimentiert, diejenigen, welche
den mehrfach vorbestraften Bewährung gewährt
und die, welche seine sofortige Abschiebung ver-
hindert. Ein Teil der Verdächtigen entscheidet
gerade darüber, ob die Anklage gegen den Mes-
sermann überhaupt zugelassen wird. In üblicher
Komplizenschaft lautet die Anklage nicht auf ver-
suchten Mord, obwohl dem Opfer Messerstiche
in Hals und Oberkörper beigebracht, sondern
nur auf ,,gefährliche Körperverletzung„. Es
ist also nicht auszuschließen, dass ein Teil der
Bande weiterhin den Angeklagten zu decken
versucht!
Hätte umgekehrt ein vorbestrafter deutscher
Rechter ein Kopftuchmädchen vergewaltigt
und versucht abzustechen, dann hätte man
im Landgericht Dresden bestimmt nicht erst
lange darüber getagt ob eine Anklage über-
haupt zulässig sei. Schon durch die übliche
mediale Vorverurteilung wäre ein deutscher
Rechter sofort wegen versuchten Mordes und
Vergewaltigung angeklagt worden. Ein solcher
hätte auch eine entsprechend weitaus höhere
Haftstrafe als der Jordanier zu erwarten, der
schon jetzt den ersten Bonus mit der Herab-
stufung auf bloße Körperverletzung kassiert.
Natürlich hätten dann auch alle NGO, Ver-
eine, Zentralräte und sonstige Asyl – und Mi-
grantenlobby, die jetzt wie szeneüblich zu
den Fall schweigen, lautstark ihr ganzes Ras-
sismus-,Diskriminierungs-, und Rechte Ge-
walt-Programm abgespult und sich in der
Staatspresse mit den üblichen Gastbeiträgen
Gehör verschafft. Aber nicht einer der People
of Color bezieht zum Fall des Jordanier Stell-
ung.
Die buntdeutschen Erfüllungspolitiker hätten
sich bei einem „rechten Fall“, den sie für ihre
Politik instrumentalisieren können, sich gegen-
seitig die Klinke in die Hand gegeben, ihr Mitge-
fühl und ihre Solidarität mit dem Opfer bekun-
det und schonungslose Aufklärung des Falles ge-
fordert! Wahrscheinlich wäre sogar der Bundes-
präsident aufgelaufen, um das Opfer in seiner
Erinnerungskultur aufzunehmen. Die üblichen
Linken, Roten und Grünen hätten dem Richter,
der auf Bewährung plädiert vorgeworfen auf
dem rechten Auge blind gewesen zu sein und
seine Entfernung aus dem Amt gefordert. Die
Schauspieler der Zivilgesellschaft hätten Pro-
testdemos organisiert. Die radikalen Feminis –
tinnen hätten mit entblößter Brust gegen den
versuchten Femizid demonstriert.
Das aber im Fall des jordanischen Messerman –
nes nichts von all dem geschiegt, zeigt deutlich
genug auf, wem Politik, Justiz und Staat in die-
sem Land dienen! Es bestätigt zudem, dass man
die aller größten Rassisten stets dort findet, wo
vorgegeben wird Rassismus zu bekämpfen, und
überhaupt die heuchlerisch-verlogene Doppel-
moral der bunten Gesellschaft!
Und schon wieder Afghanen
In der früher Heiko Maas-geschneiderten Justiz, die
nun von Christine Lambrecht mit gegen die Verfass –
ung verstoßenen Ermächtigungsgesetze ausgebaut
werden sollen, zum dem was man eben unter Sozial-
demokraten unter einem „Rechtsstaat“ versteht.
Das die Ermächtigungsgesetze dann ganz ausschließ-
lich nur für Bio-Deutsche gelten und insbesondere
nur für deutsche Rechte, versteht sich von selbst.
Wie zum Beweis dessen wurde gerade der Afghane
Khodai R. , der sich mehrfach sexuell an einer geistig
Behindeten verging und das 11-jährige Mädchen noch
an zwei weitere Afghanen weiterreichte zu der in der
Christine Lambrechtschen Justiz üblichen „Bewähr-
ungsstrafe“ verurteilt. Natürlich konnte der Afghane
wieder auf den offiziell nicht vorhandenen aber an
allen Gerichten offen praktizierten „Migrantenbo –
nus“ profitieren, der regelmäßig dafür sorgt, dass
Migranten auch bei schlimmsten Verbrechen noch
mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon kom-
men.
Praktisch haben in diesem Land alle Intensivtäter
mit Migrationshintergrund ihre kriminelle Karriere
mit Migrationsbonus und Bewährung begonnen.
Da wundert es einem nicht, dass man genau solche
Richter in Polen und Ungarn aus den Ämtern ent-
fernt! Zwar gibt die Justiz der Bunten Republik an
ein Rechtsstaat zu sein, doch ist sie in Wirklichkeit
von einem echten Rechtsstaat so weit entfernt wie
Afghanistan von einer Mondlandung! Ein Staat, in
dem willkürlich nach ethnischer Herkunft und polit-
ischer Gesinnung abgeurteilt wird und damit gegen
den obersten Grundsatz eines jeden Rechtsstaat,
nämlich den, dass vor dem Gesetz alle Menschen
gleich zu sein haben, ist nun einmal kein Rechts-
staat.
Die Frage, ob ein deutscher Rechter, der mehrfach
eine behinderte Türkin vergewaltigt und diese dann
an zwei Glatzen weitergereicht auch mit einer zwei-
jährigen Bewährungsstrafe davon gekommen wäre,
stellt sich in diesem Land erst gar nicht.
Im Grunde genommen sind die Vergewaltiger der
Gesetze, die sich „Justizminister“ nennen, ebenso
schlimm wie die vergewaltigten Afghanen! Selbst-
redend haben die auch dafür gesorgt, dass die Ver-
gewaltiger nicht in ihr Heimatland abgeschoben
werden, weil dort die unmittelbare Gefahr besteht,
dass die Taliban ein weitaus gerechteres Urteil über
sie verhängen könnten!
In einem Land in dem die eigene Justiz die aller
schlimmsten Beihilfeleister und die eigenen Poli-
tiker die größten Gefährder der inneren Sicherheit
sind, da fühlt sich der vergewaltigende Migrant
eben so sicher wie das Familienclanmitglied, der
Hassprediger oder gewöhnliche Kriminelle mit
einem Migrationshintergrund und zwar nur noch
die!
Und das neuste Schandurteil dass am Landgericht
Hannover der Beihilfeleister und Gefährder Richter
Stefan Lücke fällte wird ihnen Recht geben.
Man darf es sich angesichts solcher Gerichtsurteile
nur fragen, wie es hierzulande sich die Politiker mit
einer ungeheuerlichen Dreistigkeit wagen, da die
Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn zu kriti-
sieren. Die täten weitaus besser daran, erst einmal
gründlich vor der eigenen Haustür zu kehren!
Aber man versteht, warum die Politiker vor nichts
mehr Angst haben als vor dem eigenen Volk, denn
wenn sich das einmal wirklich in großen Massen
organisiert, sind die Tate dieser Politiker in den
Bundes – und Landtagen und solcher Richter an
den Gerichten in Deutschland gezählt! Das wissen
die nur zu gut und es zeigt ihre ungeheure Angst
vor PEGIDA, Qurdenkern & Co, quasi vor allem,
was zu zu über 10.000 in diesem Land organisiert.
Nur einen Monat später nachdem Richter Lücke
Beihilfe dazu leistete, dass der Afghane als freier
Mann das Landgericht Hannover verlassen konnte,
vergewaltigte der Afghane schon wieder dieses Mal
ein 13-jähriges Mädchen. Das war zu erwarten und
in Polen wäre Richter Lücke heute arbeitslos! Hier
im Bunten Deutschland dagegen darf so ein Richter
weiterhin als Gefährder und Beihilfeleister sein Amt
ausüben!
Wenn es in Deutschland schon keinen Rechtsstaat
gibt, wie wäre es dann mit Gerechtigkeit? In diesem
Land ließe sich ganz gewiss eine demokratische Mehr –
heit finden, welche Khodai R. mit Freuden den Tali –
ban in Afghanistan ausliefern würde und dem Richter
Lücke ein Gewehr in die Hand drücken würden, damit
dieser der Demokratie, welcher er bisher so schlecht ge-
dient, am Hindukusch verteidigen kann, gerade jetz,
wo die Bundeswehr dort abgezogen! Da können der
Richter Lücke und sein Schützling Khodai R. dann
dafür sorgen, dass Kabul nicht in die Hände der Tali –
ban fällt. Und hier in Deutschland tummeln sich noch
etliche andere kriminelle Afghanen herum, aus denen
man bestimmt schon ein, zwei Bataillon zusammen –
bekäme. Anstatt Abschiebstopp sollte man die also
nun erst recht alle samt schnell nach Kabul schaffen.
Und was das beste daran ist, die könnten dann noch
nicht einmal, wie die Mehrzahl der Regierungssolda-
ten zu den Taliban überlaufen, ja noch nicht einmal
desertieren, weil ihre eigenen Familien sie wegen
ihrer kriminellen Laufbahn verachten. Und hatte
sich die Kramp-Karrenbauer nicht gerade erst mehr
Soldaten mit Migrationshintergrund gewünscht?
Das ist wie die Kinderüberraschungseier gleich drei
Dinge auf einmal! Komisch, manchmal wünscht man
sich eine Diktatur zurück, wo so etwas möglich wäre,
und dies nur, weil man eine echte Demokratie nie hat
kennenlernen dürfen, dank denen aus dem Bundestag!
Und wieder so ein typischer somalischer People of Color
Plötzlich erinnerte sich so ein People of Color offen –
sichtlich überraschend wieder daran, dass Politiker,
Vertreter diverser einschlägiger NGOs, Räte und Ver –
eine, sowie ähnlich gelagerte Interessenvertretungen,
um nicht offen zu sagen, blanke Lobbyisten, es nach
dem blutigen Anschlag von Würzburg überall ver –
künden ließen, dass man nicht alle Somalier für die
Tat verantwortlich machen und daher nun alle Soma –
lier unter dem ganz besonderen Schutz der Merkel –
Regierung und ihrer Asyl – und Migrantenlobby
stehen.
Von daher fasste dieser somalische People of Color
den Entschluß, nachdem er bereits unter acht ver –
schiedenen Namen versucht hatte sich ein Asylrecht
in Buntdeutschland zu erschleichen, es halt ein 9.
Mal zu versuchen. So meldete er sich in Aachen wie –
derum an.
Beim Vergleichen der Fingerabdrücke stellten die
buntdeutschen Beamten nicht nur fest, dass der
People of Color aus Somalia bereits unter acht
Alias-Namen „polizeilich bekannt“ ist, sondern
seine „dringend benötigte Fachkraft“ in diesem
Land schon mit Trunkenheit im Verkehr, Sach –
beschädigung, Verstoß gegen das Betäubungsmit –
telgesetz und Diebstahls den Vertreter-NGOs und
Vereinen der People of Colors, sowie allen sonsti –
gen Rassismus – und Diskriminierungsbekämpfern
hinlänglich zur Verfügung gestellt hatte.
Den Beamten gegenüber bekannte der People of
Color aus Somalia, sich an keine seiner Straftaten
erinnern zu können, da er betrunken gewesen sei.
Die Aachener Beamten nahmen den 23-jährigen
Somalier in Gewahrsam, so dass er nun erst ein –
mal seinen verdienten Aufenthalt in Buntdeutsch –
land erhalten hat. Wenn die Lambrechtsche Justiz
ihn nun lange genug verurteilt, steht seinem dauer –
haften Aufenthalt und die deutsche Staatsbürger –
schaft nichts mehr im Wege, es sei denn so ein
rassistischer und diskriminierender Richter ver –
kündet unter Berücksichtigung des Migranten –
bonus die übliche Aussetzung der Haft durch die
bei Migranten übliche Bewährungsstrafe. In die –
sem Fall könnte dem People of Color die Abschieb –
ung drohen. Allerdings könnte ihm eventuell in
seiner Heimat Somalia eine körperliche Schädig –
ung drohen, wenn er sich auch dort, wie er es hier
in Deutschland tat, täglich betrinken will. Von da –
her wird ihm bestimmt nun in Buntdeutschland
genau der Schutz für Somalier zuteilwerden, den
die Merkel-Regierung nach der Bluttat von Würz –
burg allen Somaliern versprochen.
Mortaza D. – Die typische Fachkraft der Merkel-Regierung
Der Fall der afghanischen ,, dringend benötigten
Fachkraft „ Mortaza D. ist symptomatisch für das
Versagen der Merkel-Regierung.
Im Jahre 2010 stellte Mortaza D. in Deutschland
einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Natürlich
wurde er nicht abgeschoben, sondern von der
Merkel-Regierung ,, geduldet„. War er doch so
etwas, wie der Vorläufer des ,, unbegleiteten
jugendlichen Flüchtlings„!
Von der Merkel-Regierung, mit überzogenem
Jugendstrafrecht, unter Anwendung des in der
Heiko Maas-geschneiderten Justiz üblichen Mi –
grantenbonus, wurde er selbstredend nur mit
Bewährung bestraft und konnte so weitere, ins –
gesamt 23 Straftaten, begehen. Ganz abgesehen
davon, dass er mit falscher Identität unterwegs.
Zwischendurch spielte er auch den arttypischen
psychisch-Kranken, und ließ selbstverständlich
auch keine Drogen aus!
Dazu auch Nötigung, schwere Körperverletzung,
Raub und Diebstahl. Schließlich kam selbst die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz nicht umhin,
Mortaza D. endlich für drei Jahre einzusperren,
natürlich im Jugendarrest!
Seit 2016 versuchte man die dringend benötigte
Fachkraft nun abzuschieben. Davor hatte er mit
Duldung der Merkel-Regierung sechs Jahre hin –
durch Verbrechen begehen können.
Endlich gelang es dann doch Mortaza D. abzu –
schieben. Leider gehörte er nicht zu den in sei –
ner Heimat dringend benötigten Fachkräfte und
so schickten ihn die Afghanen wieder zurück nach
Deutschland. Wohl weil die afghanischen Behör –
den es gehört haben, das bei den dümmlichen
Merkel-Politikern solche Fachkräfte wie Mortaza,
wertvoller als Gold seien, sowie diese inzwischen
aus ihn einen ´´ Deutsch-Afghanen`` gemacht, für
den es in keiner afghanischen Passstelle einen Aus –
weis gibt!
Daneben fanden es selbst die Taliban unter ihrer
Würde an ihn eine Kugel zu verschwenden und
fanden, dass Mortaza D. als psychisch kranker
Einzeltäter bestens für Deutschland geeignet
sei.
Durch den Hin – und Rückflug ist Mortaza D. nun
so schwer traumatisiert, dass er wohl bis an sein
Lebensende nicht als dringend benötigte Fach –
kraft eingesetzt werden kann. Aber ProAsyl ar –
beit bestimmt schon an einer Familienzusam –
menführung in Deutschland, sobald sich denn
in Afghanistan einer findet, der offen zuzugeben
wagt, mit so etwas wie Mortaza auch nur entfernt
verwandt zu sein.
So wird Mortaza D. nun den Deutschen, zu dessen
Lasten, wohl noch auf Jahrzehnte als dringend be –
nötigte Fachkraft erhalten bleiben. Zur Zeit er –
arbeitet sich Mortaza im deutschen Strafvollzug
schon kräftig Punkte für seine zukünftige Rente
in Deutschland.
Totale Schräglage deutscher Rechtsstaat und Demokratie : An sächsischen Gerichten zahlen Linksextremisten Bußgelder direkt an linksradikale Zentren
Würde in der deutschen Blumenkübel-Demokratie
ein Rechter einen Anschlag auf das Büro eines Mit –
glieds der Linkspartei, der Grünen oder einer Sozi –
Bonze verüben, dann würde sofort der Staatsschutz
ermitteln und der Rechte würde hart bestraft, und
gewiß nicht nur zur Zahlung von 1.000 Euro Strafe
an eine NPD-nahe Organisation und zu einer Bewähr –
ungsstrafe !
Geht es jedoch um die AfD, dann ist alles anders
und die Vier-Klassen-Justiz der immer noch Heiko
Maas-geschneiderten Justiz fällt Gesinnungsurteile,
welche einem Rechtsstaat Hohn sprechen. Aber die
BRD ist schon lange kein Rechtsstaat, denn dessen
oberster Grundsatz, das vor dem Gesetz alle Men –
schen gleich sind, wurde hier noch nie eingehalten.
Ein beschämendes Beispiel dafür gab es vor kurzem
in Chemnitz.
Auf das Büro des AfD-Landtagsabgeordneten Carsten
Hütter wurden bereits 33 Anschläge innerhalb von 3
Jahren verübt ! Als der Staat endlich aktiv und einen
der Linksextremisten schnappte, da verurteilte ihn
einer dieser Richter der Heiko Maas-geschneiderten
Justiz am Chemnitzer Amtsgericht, zu einer Bußgeld –
zahlung von 1.000 Euro an das linksradikale Alternative
Jugendzentrum Chemnitz. Wie bei der Kriminellen be –
günstigenden Justiz üblich, wurde seine Haftstrafe von
1 Jahr und 6 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.
Selbstredend würde ein Rechter, der einen Anschlag
auf ein Parteibüro verübt, niemals mit Bewährung
davon kommen, aber so sieht sozialdemokratische
Rechtsprechung in diesem Land nun einmal aus !
Das Staat und Justiz eng mit Linksextremisten zusam –
menarbeiten, ist bekannt, so wie etwa selbst das Jus –
tizministerium unter den damaligen Justizminister
Heiko Maas mit Linksextremisten, wie Sören Kohl –
huber, zusammenarbeitete und dessen Agitprop
alimentierte und in Thüringen gar ein linksextre –
mistischer Bombenbastler mit dem Demokratie –
preis des thüringer Landtages ausgezeichnet !
In der deutschen Blumenkübel-Demokratie hat
man halt seine ganz eigene Vorstellung von einer
Demokratie, die quasi gänzlich ohne Volk aus –
kommt ! Das hier nun selbst die Justiz zur blan –
ken Alimentierungsstelle für Linksextremisten
verkommen, dürfte da niemanden mehr ver –
wundern.
Nach dieser bitterbösen Persiflage eines Gerichts –
urteils eines Rechtsstaates, will der AfD-Landtags –
abgeordneten Carsten Hütter nun im Landtag an –
fragen, in wie vielen Fällen sächsische Gerichte
Geldstrafen angeordnet haben, die an linksradi –
kale Zentren gespendet werden müssen. Auf das
Ergebnis dürfen wir schon gespannt sein.
Warum der Kampf gegen den islamischen Terror in Europa ständig scheitert
Will man die wahren Gefährder, Hintermänner und
Beihilfeleister islamischer Terroristen tatsächlich
erfolgreich bekämpfen, dann müßte man zuerst
einmal jene Eurokraten zur Verantwortung ziehen,
welche
a ) all die Islamisten ohne jegliche Kontrolle in die
EU-Länder gelassen.
b ) immer wieder kriminelle Islamisten vor Haft und
Abschiebung bewahrt. Es ist beileibe kein Zufall das
sämtliche Anschläge in Europa von polizeibekannten
und vorbestraften Muslimen begangen ! Immer wie –
der wird bei von ihnen beeinflußten Gerichten und
Staatsanwaltschaften kriminelle Muslime in skanda –
lösen Urteilen freigesprochen oder zu lächerlichen
Bewährungsstrafen verurteilt. Wie viele von diesen
Muslimen sind seitdem in die islamistischen Szene
abgerutscht ?
c ) die kriminellen und radikalisierten Islamisten nicht
nur nicht abgeschoben, sondern auch deren Abschieb –
ung zum Teil unter fadenscheinigen Menschenrechts –
schutz in deren Herkunftsländern verhindert.
d ) den Islam aktiv in Europa gefördert, indem man
ohne jede Kontrolle Imamen aus stark islamistischen
Staaten importiert, von diesen Staaten Moscheen und
Koranschulen finanzieren ließ und somit der Islami –
sierung auf allen nur erdenklichen Weise massiv Vor –
schub geleistet und sich von der eigenen Bevölkerung
noch dazu jegliche Kritik an diesen Zuständen als vor –
gebliche ´´ Islamphobie „ verbieten lassen. Selbst noch
nach islamistischen Terroranschläge durften Immane in
der heuchlerischsten sowie höhnischsten Art und Weise
öffentlich für die Opfer beten. Mehr noch, die muslim –
ischen Täter wurden gar noch als die eigentlichen Opfer
der europäischen Gesellschaft hingestellt !
e ) die Täter immer wieder als vermeintliche Einzeltäter
hingestellt und behauptet, das deren Taten nichts mit
dem Islam zu tun habe. Die uns das Märchen vom ´´ fried –
liebendem „ Islam zu verkaufen suchten, Die tatsächlich
glaubten, das Fussfesseln die absolut härteste Bestrafung
für Islamisten sei. All die Beschwichtiger haben damit
massiv Beihilfe geleistet und massiv verharmlost!
Ebenso wie all Jene, die uns den Islam allen Ernstes
als kulturelle Bereicherung verkaufen wollten.
Solange solche Gefährder im EU-Parlament und in all
den EU-Länder-Parlamenten mit Mandat sitzen, ist der
Kampf gegen den islamischen Terror schlichtweg nicht
zu gewinnen !