Würde ein Mitglied einer rechten Gruppierung
in Deutschland mit seiner Gruppe stundenlang
eine Autobahn blockieren, um auf diese Art und
Weise seine Propaganda kund zu tun, würden
Politik, Staat und Justiz sofort reagieren. Und
wenn sich dann der Täter noch dazu vor Gericht
vollkommen uneinsichtig zeigt, würde er wohl
nie und nimmer mit solch im Vergleich dazu
geradezu lächerlichen Strafen davonkommen,
wie die Klimakleber der „Letzten Generation“.
Natürlich würde in der Bunten Republik auch
keine Richterin einen solchen Rechten vor Ge-
richt freisprechen, weil der während der Ver-
handlung „so nett“ gewesen!
Auch würde es vor Gericht nie vorkommen,
dass Richter mit Rechten bei deren polirische
Ansichten so offen mit ihnen sympathisieren,
wie mit den Klimaklebern.
Diese Beispiele mögen aufzeigen, wie heuchler-
isch-verlogene Doppelmoral mit ihren doppel-
ten Standards überall im Buntdeutschen Staat
ihren Einzug halten und auch die Justiz längst
mit eingezogen hat!
Auch ist es ein offenes Geheimnis, dass Staats-
funk und Staatspresse offen mit den Klimakle-
bern sympathisieren und denn ihre Sender und
Zeitungen immer wieder als Plattformen zur
Verbreitung ihrer Endzeitsekten-Propaganda
zur Verfügung stellen. Das nun genau diese
Staatsmedien die lächerliche Verurteilung der
vollkommen uneinsichtigen Klimaaktivistin
Carla Hinrichs zu zwei Monaten Gefängnis
auf Bewährung als harte Strafe aufbauschen,
passt da gut ins Bild. Auch das dieselben Me-
dien geradezu gegen ein Gerichtsurteil Amok
laufen würden, wenn ein Rechter nur zu zwei
Monaten auf Bewährung verurteilt worden
wäre!
Natürlich würden die Staatsmedien einen
Rechten nach einer solchen Aktion auch nie
in Talkshows der Ersten Reihe einladen oder
ihm in der Staatspresse Gastbeiträge oder
ganzseitige Interviews zugestehen! Diese Art
von Beihilfeleistung konnte sich die Carla
Hinrichs zu jeder Zeit erfreuen! Dement-
sprechend groß ist nun auch der Hype um
ihre Verurteilung!
Schon jetzt darf sich Carla Hinrichs in der
Lücken-Presse als das vermeintliche Opfer of-
fen präsentieren: ,, Ich soll davon abgehalten
werden, mich drei Jahre lang friedlich dafür
einzusetzen, dass mein Leben geschützt wird?
Natürlich werde ich mich weiter für mein Le-
ben einsetzen.“
Einem Rechten, der unmittelbar nach der Ur-
teilsverkündung in den Sozialen Medien ver-
kündet, dass er unverzagt weiter wie bisher
machen werde, würde man dies wohl sofort
als eindeutigen Verstoß gegen seine Bewähr-
ungsauflagen auslegen. Nicht aber bei der
selbsternannten „Klima-Aktivistin“! Diese
kommt am Ende sogar noch um die Kosten-
erstattung des Polizeieinsatzes für ihre Blo-
ckade im Frankfurter Bankenviertel herum!
Das ist nun wirklich der Gipfel an buntdeut-
scher Kuscheljustiz!
Bewährungsstrafen
Natürlich nur wieder gegen Rechte
Gerade erst musste es der Bundesinnenminister Horst
Seehofer offen eingestehen, dass rechte Straftaten nur
1 Prozent aller Straftaten ausmachen. Das würde dem
normalen Menschen zu denken geben, und er würde
sich bei der Kriminalitätsbekämpfung dann mehr auf
die Gebiete konzentrieren, in denen die meisten Ver –
brechen verübt worden.
Aber normal gibt es bei der Merkel-Regierung nicht,
und da man aus Unfähigkeit und Inkompetenz sicht –
lich schon nichts anderes mehr kann als den Kampf
gegen Rechts, so wurde sofort der Schwerpunkt der
Kriminalitätsbekämpfung einzig auf den Kampf ge –
gen den Rechtsextremismus gesetzt.
Da auf diese Weise dem Innenministerium langsam
die Rechten ausgehen, wird mit allen Spitzwinklig –
keiten und juristischen Winkelzügen versucht aus
rechten Einzeltätern sich eine rechtsextremistische
Gruppierung zusammenzubasteln. So gestalteten
sich dementsprechend die Aufklärung der Blutta –
ten von Hanau und Halle zur reinen Verschwör –
ungstheorien und da man keine weiteren Schuldi –
gen vorzuweisen hat, werden eben diejenigen, auf
deren Internetseiten sich die Täter vermeintlich
,,radikalisiert„ zu Komplizen erklärt.
Wie man es in der Bunten Republik gewohnt, wer –
den derlei Gesetzesauslegungen einseitig nur gegen
Rechte eingesetzt. Kein Linksextremist oder Isla –
mist braucht zu befürchten, dass er mit seiner
Hetze in einen Mordprozess oder Anschlagspro –
zess als vermeintlicher Komplize des eigentlichen
Täters vor Gericht gestellt.
Eine weitere beliebte Methode ist es, einzig bei
von deutschen Rechten verübten Morden, dann
deren Waffenverkäufer zum Komplizen zu erklä –
ren um sich so eine rechtsextremistische Grupp –
erung zusammenzubasteln. Gerade steht so nun
der mutmaßliche Waffenverkäufer im Mordfall
Walter Lübcke vor Gericht. Auch diese Gesetzes –
auslegung gilt einzig für deutsche Rechte. Kein
Araber der mit einer Schußwaffe wild bei Hoch –
zeiten auf der Straße herum feuert, muss es in
diesem Land befürchten, zusammen mit seinem
Waffenverkäufer als terroristische Gruppierung
angeklagt zu werden. Ob bei Überfällen, Ehren –
morden oder Attentaten, noch nie wurden hier
bei Straftätern mit Migrationshintergrund de –
ren Waffenverkäufer mit angeklagt! Selbst bei
der ausufernden Clankriminalität werden deren
Waffenverkäufer nicht als zur Bande gehörig
dazu addiert. Wie schon gesagt gelten, und dies
ist einem echten Rechtsstaat extrem unwürdig,
derartige Gesetzesauslegungen nur bei rechten
und damit deutschen Straftätern.
Anders als bei Strafttätern mit Migrationshin –
tergrund, die nach Anschlägen immer sogleich
zu psychisch-kranken Einzeltätern erklärt, darf
der psychisch-kranke Täter von Hanau, so eben
nicht der psychisch-kranke Einzeltäter sein, son –
dern muss hinter ihm stets, nach Ansicht der
staatlichen Verschwörungstheoretiker, ein Netz –
werk oder eine Gruppierung verbergen.
Während in einem echten Rechtsstaat der oberste
Grundsatz ist, dass vor dem Gesetz alle gleich zu
sein haben, wird in Buntdeutschland willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinn –
ung abgeurteilt.
Während so ein syrischer Totschläger in Sachsen –
Anhalt, wie der Fall Hempel belegt, mit einer Be –
währungsstrafe und ein sechszehnjähriger Flücht –
ling der einen Obdachlosen angezündet mit 14
Tagen Jugendarrest davon kommt, wird wohl
der NSU 2.0-Drohbriefeschreiber mit einer
mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen dürfen.
Auch der Waffenverkäufer im Mordfall Lübcke
dürfte nicht ungeschoren davonkommen.
Während so Mörder, Totschläger und Vergewal –
tiger mit Migrationshintergrund immer wieder
mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon kom –
men, musste bei einem Brandanschlag auf ein
Asylantenheim, bei dem niemand zu Schaden
kam, eine junge Deutsche, die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren, gleich für
vier Jahre ins Gefängnis! Sichtlich, da deutsch,
durfte diese junge Frau nicht auf den an den
deutschen Gerichten üblichen Migrantenbo –
nus rechnen. Man mag sich gar nicht erst in
diesem Fall fragen, welches Strafmaß wohl
eine Muslima bekommen, welche ihren islam –
ischen Ehemann oder Freund zum Anschlags –
ort gefahren, oder eine Linksextremistin die
ihre Antifa-Freunde zum Anschlagsort kut –
schierte!
Wo der Rechtsstaat systematisch in einen
Schlechtstaat verwandelt, da häufen sich
eben die skandalösen Urteile, einer Justiz,
die nur noch einseitig gegen den politischen
Gegner der Herrschenden agiert, ansonsten
aber inzwischen vollkommen unfähig ist die
Mindestanforderungen an Rechtsstaatlich –
keit zu erfüllen!
G-20-Prozess in Hamburg : Wo man sich am besten mit Fußball das Versagen der Justiz zu erklären versucht
Nach den jüngsten Randalen und Plünderungen in
Berlin und Stuttgart ist es ein geradezu fatales Sig –
nal, dass die einzigen vier deutschen Linksextremis –
ten, welche nach den schweren Ausschreitungen auf
dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg nun vor Gericht
standen, zu den üblichen, in Bezug auf ihre Taten
geradezu lächerlichen, Bewährungsstrafen verur –
teilt wurden.
Damit leistet die die buntdeutsche Justiz geradezu
Beihilfe für zukünftige Ausschreitungen und Plün –
derungen! Aber in einer Justiz, in der Rechtsstaat –
lichkeit kaum gilt und in der vor dem Gesetz nicht
alle Menschen gleich sind war wohl nichts anderes
zu erwarten!
Wären die Straftäter Rechte gewesen, wären sie
zweifelsohne nicht mit Bewährung davon gekom –
men, sondern hätte in diesem Fall dem Gericht
das Strafmaß gar nicht hoch genug sein können.
Bewährungsstrafen lässt man daher eben nur
Linksextremisten und Straftätern mit Migrations –
hintergrund im üppigem Maße zukommen. Die
gefällten Urteile zeigen nur einmal mehr allen
deutlich auf, dass an deutschen Gerichten nicht
rechtsstaatlich, sondern willkürlich nach ethn –
ischer Herkunft und politischer Gesinnung ab –
geurteilt wird!
Wahrlich konnten nur die Zuschauer aus der
linken Szene im Gericht das Skandalurteil mit
Appleaus bejubeln. Die fünf Angeklagten ließen
sich von 80 Unterstützern feiern. Anders als bei
Prozessen gegen Rechte, hatte man im Hambur –
ger Gericht nichts dagegen einzuwenden, dass
der Großteil der Zuschauer als derselben Szene
wie die Straftäter stammten. Selbst darin gibt
es eben keine Gleichheit an buntdeutschen Ge –
richten.
Die Vorsitzende der Jugendkammer am Land –
gericht, Anne Meier-Göring, nahm den Beifall
der Linksextremisten mit gelassener Genugtu –
ung auf. Immerhin dürfte es der einzige Beifall
sein, den sie für derlei Urteile bekommt.
,, Laut Anklage wurden 19 Autos angezündet
und weitere 19 beschädigt. Zahlreiche Scheiben
von Geschäften und Wohnungen wurden einge –
schlagen, Brände gelegt und Gebäude mit Farbe
beschmiert „. Da alles ist für Meier-Göring kein
Grund zu Haftstrafen und man fragt sich, was
kann ein Linksextremist in der Bunten Republik
eigentlich noch alles anstellen, bevor er dafür un –
ter solchen Richtern im Knast landet?
,,Sonst kommen eher Verbrecher mit Migrationshinter –
grund in den Genuss ihrer Fürsorge. Drei muslimische
Migranten, die ein junges Mädchen maltraitierten, er –
hielten sogar eine Entschuldigung von Meier-Göring
nach dem Freispruch: „Ich hoffe sehr, dass Sie in
den Monaten der Haft nicht bitter geworden sind und
nicht das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat ver –
loren haben.“ Das Vertrauen hat nur das Opfer verlo –
ren. In einem anderen Fall sah die Richterin zwar die
Bissspuren, Hämatome sowie die schwere Traumati
sierung eines weiblichen Opfers, weil der angeklagte
Afghane sein Entsetzen über die eigene Tat aber gut
vorspielen konnte und sagte „Ich habe einen Fehler
gemacht, und das tut mir sehr leid“, ging auch der
lachend aus dem Gerichtsgebäude „( aus SPAET –
Nachrichten vom 13. Juni 2019 ).
Wie in einer solchen Show üblich , argumentierten
die Verteidiger, dass die Polizei die ,,friedlichen„
Demonstranten erst provoziert habe. Natürlich
haben umgekehrt die Linksextremisten aus der
Roten Flora, die schon Tage vor Gipfelbeginn
offen zu Gewalt aufgerufen, damit nicht ,,provo –
ziert„ und wurden von der Justiz erst gar nicht
vor Gericht gestellt, um diese Posse voll zu machen.
Die Anwälte der fünf vor Gericht Gestellten argu –
mentierten, ,, Die Nicht-Anwendung des Demons –
trationsrechts mache die gesamte Anklage verfass –
ungswidrig „. Sichtlich folgte Anne Meier-Göring
solch Argumentation, als wenn es denn zum De –
monstrationsrecht gehöre, Autos anzuzünden,
Scheiben einzuwerfen, Gebäude anzumalen und
Brände zu legen. Wogegen Rechte, wie etwa die
Identitäre Bewegung, schon wegen dem Anbringen
von Bannern und Aufkleber oder einer auf dem Geh –
weg aufgesprühten Parole wegen ,,Sachbeschädig –
ung„ dran sind! Aber wie gesagt, da Deutschland
kein Rechtsstaat, so gelten halt für Linke, Rechte
und Migranten jeweils andere Gesetzauslegungen.
Bei Haftstrafen gilt: Für Rechte immer, für Linke
und Migranten nimmer! Ganz in diese Kategrorie
fallen denn auch die lächerlichen Bewährungsstra –
fen für die Linksextremisten, die Meier-Göring aus –
gesprochen. Selbst Staatsanwalt, Tim Paschkowski,
musste offen einräumen: „Die Tathandlungen haben
mit dem Demonstrationsrecht so viel zu tun wie der
HSV mit der Champions League, nämlich gar nichts.“
Fussballfan zu sein, scheint in diesem Land, wo sich
also nicht nur gerne Politiker, sondern nun auch die
Buntdeutsche Justiz sich Vergleiche aus dem Fußball
gerne bedienen, um Politik und Justiz in der BRD zu
verstehen. Aber sogesehen: Einlochen wollte die Meier –
Göring den Ball, äh die Linksextremisten, trotzdem
nicht. Vielleicht ist sie mit den Fußballregeln ebenso
wenig vertraut, wie mit der Rechtsstaatlichkeit. Die
verhängte nämlich ,,für schweren Landfriedensbruch
und Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährlicher
Körperverletzung „ 20 Arbeitsleistungen! Was für ein
ungeahndetes Faul, um es mal mit einem Begriff aus
dem Fußball zu erklären!
Hart kann Meier-Göring auch, natürlich nur, wenn es um
Rechte oder Nazis geht. Gegen einen 93-jährigen im Roll –
stuhl sitzenden ehemaligen SS-Mann, der mit 17 ins KZ
Stutthof abkommandiert zeigt sie dagegen alles andere
als Mitgefühl, sondern nur die ganze Härte buntdeutscher
Gesetze. Da zeigte sie nichts von Neutralität im Amt, son –
dern schnauzte den alten Mann an ,, Die Nazis haben Mil –
lionen Menschen umgebracht„. Man hätte sich von ihr
solch Engagement auch im G20-Prozess gewünscht und
dass sie auch dort bei den Angeklagten so genaustens im –
mer wieder nachgefragt hätte.
Gegen Richterin Anne Anne Meier-Göring wurde schon
vor Beginn des Prozesses zwei Anträge wegen Befangen –
heit gestellt. ,, Sie habe erkennbar die Dimension der ver –
fahrensgegenständlichen Tat aus dem Blick verloren“, hieß
es im Beschluss des übergeordneten Oberlandesgerichts zu
dem ersten Befangenheitsantrang im Juni 2019.
Bei den nächsten Ausschreitungen, Randalen, Krawal –
len, Brandlegungen und Plünderungen in einer deut –
schen Stadt, sollten die Einwohner daher nicht verges –
sen der Richterin Anne Meier-Göring dafür persönlich
ihren Dank auszusprechen!
Gemäß der jüngsten BLM-Kampagne würde es uns nicht
im Mindesten wundern, wenn der Einzige, der zu einer
Haftstrafe verurtelt worden, ein Ausländer, nämlich ein
Franzose, dies Urteil wegen Diskriminierung und Ras –
sismus der deutschen Justiz gegenüber Ausländern,
anfechten, und sodann dessen Haftstrafe ebenfalls,
im Namen des seligen Sträflings George Floyd, in
Bewährung umgewandelt wird. Dies würde das Bild
der Justiz in dieser Gesellschaft abrunden!
Beihilfeleister aus dem Bundestag endlich abwählen
In Offenburg wurde ein deutscher Rentner das
Opfer von Merkels Goldstücken. Der Täter, ein
Somalier, wie üblich polizeilich bekannt und
vorbestraft.
Als Deutscher braucht das Opfer, der Rentner
Detlef J., der mit zertrümmertem Gesicht im
Krankenhaus liegt, nicht auf die Unterstütz –
ung der Beihilfeleister aus dem Bundestag
rechnen. Dieselben interessieren deutsche
Opfer nicht! Hätte aber nun umgekehrt der
deutsche Rentner den Somalier grundlos zu –
sammengeschlagen, wäre ihm die volle Auf –
merksamkeit derer, die im Bundestag hocken
zuteil geworden, und dieselben hätten ihre
Empörung gar nicht laut genug in die Welt
hinaus posaunt.
Aber bei einem deutschen Opfer geht man
im Bundestag einfach ( O-Ton Claudia Roth)
,, zur Geschäftsordnung über„! Was wohl
deutlich aufzeigt, dass das was derzeit im
Bundestag sitzt, kaum dazu geeignet das
deutsche Volk würdig zu vertreten.
Während man für die deutschen Opfer und
deren Angehörige nur Hohn und Spott übrig
hat, die Verfahren gegen ihre Täter einstellen
lässt oder dieselben allenfalls mit dem Migra –
tionsbonus lächerliche Bewährungsstrafen zu –
erkennt, wird den deutschen totgeschlagenen
Opfern, ganz wie es im Dritten Reich üblich
,, Tod durch Herzversagen„ attestiert!
Daneben bemüht sich das, was im Bundestag
sitzt nach Kräften, die Abschiebung von Täter
mit Migrationshintergrund unter allen mög –
lichen Vorwänden zu verhindern. Dazu wer –
den heimlich hinter dem Rücken der Bevöl –
kerung weitere psychisch-Kranke als ,, beson –
ders schützenwerte Personen „ nach Deutsch –
land eingeflogen, wo sie sich zu den Messer –
männern und Islamisten gesellen. So hat da –
her mittlerweile jede deutsche Großstadt
ihren Auftritt eines geisteskranken Migran –
ten gehabt. Wie viele von denen frei im
Land herumlaufen und somit tickende Zeit –
bomben sind, dass gestehen die Abgeord –
neten aus dem Bundestag ihrem Volk nie
und nimmer offen ein. Immerhin haben
die in jedem ,, Einzelfall„ massiv Beihilfe
geleistet! Auch das ein guter Grund all die
Beihilfeleister aus dem Bundestag ein für
alle mal massiv abzuwählen!
Justiz : Schon wieder reine Gesinnungsurteile
Im Ansbacher Fall waren Richter und Staatsan –
waltschaft schnell mit dem berüchtigten Mi –
grantenbonus zur Stelle, um nach einer Ab –
sprache die üblichen Bewährungsstrafen zu
verhängen und so dem allgemeinem Rechts –
empfinden des deutschen Bürgers einen wei –
teren Schlag ins Gesicht zu erteilen.
Man muß es sich an dieser Stelle wohl nicht
erst fragen, ob wohl umgekehrt eine Gruppe
betrunkener Rechter, die wahllos auf Migran –
ten eingeprügelt, im gleichen Fall hätten auch
mit Bewährungsstrafen rechnen können.
Statt des Rechtsstaat haben wir den Schlecht –
staat, wo willkürlich nach ethnischer Herkunft
und politischer Gesinnung reine Gesinnungs –
urteile gefällt werden.
Ebenso wenig wäre wohl der Mord an dem
Bonner Niklas P. kaum eingestellt worden,
wenn es sich bei den Tätern, anstatt der
üblichen Migranten, um deutsche Rechte
gehandelt hätte. Wohl kaum!
Auch in diesem Fall wurde das allgemeine
Rechtsempfinden der Bürger mit Füssen
von der Gesinnungsjustiz getreten!
Da muß man sich nicht wundern, wenn in
diesem Land immer mehr Bürger das Ver –
trauen in diesen Staat verlieren!
Null Toleranz gegen Familienclans bedeutet Null Erfolg!
Es ist mal wieder kurz vor den Wahlen in irgend
einem Bundesland. Also versuchen genau die
Politiker, die über 30 Jahre lang nichts gegen
Familienclans unternommen haben, nun sehr
medienträchtig gegen die Clans vorzugehen.
Weil man aber nicht tatsächlich ernsthaft ge –
gen die Migranten vorgehen will, nennt sich
das Ganze ´´ Politik der kleinen Nadelstiche „.
Da werden dann medienträchtig eine Groß –
razzien angesetzt, vielleicht sogar mal einer
mit aufs Revier genommen und am nächsten
Tag sind alle Verdächtigen wieder auf freien
Fuß und das ganze Spiel beginnt von Neuem.
Da die Politik in diesem Land nur noch gegen
Rechte kann, wurde denn sogar der Slogan
´´ Null Toleranz „ vom Kampf gegen Rechts
einfach übernommen.
In Nordrheinwestfalen nahm gar der Innen –
minister Herbert Reul daran teil. Warum der
nicht schon vor Jahren gegen die Familien –
clans vorgegangen, vermag der nicht aber
nicht zu sagen. Da aber seiner CDU die Wäh –
ler in Scharen davon laufen, muß sich der
Minister an den Brennpunkten mal sehen
lassen. Natürlich sitzt nun nicht ein einziger
Krimineller in Haft, nach der Medienshow
in Marl und der Innenminister kann weiter
schlafen.
Wissen doch alle, daß durch die immer noch
Heiko Maas-geschneiderte Justiz am nächsten
Tag die Kriminellen wieder frei kommen, die
man in der Nacht zuvor so medienträchtig ein –
gefangen. Die drastischen Strafen sind dann
höchstens ein paar Ordnungsgelder und aller
höchstens, wenn überhaupt, mal eine zur Be –
währung ausgesetzte Haftstrafe!
In Marl stellte denn der Ordnungsdezernent
Michael Bach klar, dass die Szene auch sonst
regelmäßig kontrolliert wird: „Die bereits seit
Jahren gute, behördenübergreifende Zusammen –
arbeit wird mit diesem Einsatz intensiviert „.
Dies dürfte eher ein Beweis dafür sein, daß sich
trotz aller jahrelanger Bemühungen so gut wie
nichts in Marl getan hat! Wie sonst hätte man,
trotz der regelmäßigen Kontrollen, sonst über
100 Ordnungswidrigkeiten in einer Nacht fest –
stellen können ?
Man belügt sich also selbst und den Bürger
gleich mit, was die ´´Erfolge„ gegen die Fa –
milienclans angeht!
Wenn vor dem Gesetz nicht mehr jeder Bürger gleich
Nach den Morden von Chemnitz und Köthen
greift die immer noch Heiko Maas-geschnei –
derte Justiz mit Schnellverfahren, nicht unab –
hängig sondern politisch motiviert, in das Ge –
schehen ein.
Natürlich werden in dem Schnellverfahren
nicht die Mörder abgeurteilt,- dass wäre in
diesem Land auch zuviel verlangt -, sondern
selbstverständlich ausschließlich Rechte!
So wurde ein Mann, der den Hitlergruss ge –
zeigt, nicht nur zu einer Geldstrafe von 2000
Euro verurteilt, sondern noch dazu zu einer
Haftstrafe von 8 Monaten auf Bewährung.
Da das Zeigen des Hitlergrußes eine Straf –
tat darstellt, fragt man sich, was dann wohl
dem Künstler Opolka droht, welcher eben –
falls in Chemnitz, die Skulptur eines Wolfes
mit Hitlergruss aufstellen ließ oder dem
Sänger von Feine Sahne Fischfilet, welcher
ebenfalls mit Hitlergruss vor dem Konzert
in Chemnitz abgelichtet.
Natürlich erwartet diese Herren keine 2000
Euro Geldstrafe oder eine Haftstrafe auf Be –
währung, da beide auf der richtigen Seite
stehen und das Strafgesetzbuch in diesem
Land nur für bestimmte, dem Staat unlieb –
same Personen gilt! Darin unterscheidet
sich Deutschland kaum noch von Diktatu –
ren.
Unruhen wie in Frankreich auch bald in Deutschland
In Frankreich herrschen bürgerkriegsähnliche
Zustände, und wie üblich gehen die Unruhen
von Migranten aus! Daraus kann man gut er –
sehen, was Deutschland blüht, Dank der Poli –
tik der Merkel-Regierung.
Auch in Deutschland gibt es jetzt schon Stadt –
viertel, in die sich die Polizei schon nicht mehr
hineintraut! Auch werden immer öfter Polizis –
ten, Feuerwehrleute und Sanitäter angegrif –
fen.
In Deutschland, wie in Frankreich tun beide
Regierungen nichts, sobald sie die Migranten
auf Städte und Gemeinden aufgeteilt. Diese
werden zwar alimentiert, aber ansonsten
weitgehend sich selbst überlassen. Dagegen
bekämpfte man in beiden Staaten lieber die
Rechten, wobei alle die genau solche Kon –
flikte eindämmen wollten, zu ´´ Rechten „
und ´´ Populisten „ erklärt. In beiden Län –
dern existiert eine starke linke Bewegung,
die mit kriminellen Migranten sympathi –
siert ! In Deutschland, wie in Frankreich
gehen diese Sympathisanten für Krimi –
nelle auf die Straße. In Frankreich löste
der Tod solch eines Gewohnheitskrimi –
nellen gerade die Krawalle aus, während
man in Deutschland noch gegen den ver –
meintlichen Rassismus gegenüber schwar –
zen Drogendealern auf die Straße geht !
Nur sind es in Deutschland Linksextremis –
ten, welche jährlich Randale und Krawalle
in den Städten begehen.
Eine perfide Justiz schützt Linksextremisten
nicht nur vor Strafen, sondern das Justiz –
ministerium selbst alimentiert Linksextre –
misten, wie der Fall Sören Kohlhuber bes –
tens belegt. Die Merkel-Regierung braucht
den linken Krawallmob nämlich, wie früher
Hitler seine SA-Schlägertrupps, um den polit –
ischen Gegner auf der Straße einzuschüch –
tern! Wie in den 1920er Jahren, kommt es
zu fast wöchentlich zu Übergriffen auf AfD –
Politiker oder deren Einrichtungen. Von da –
her wurde auch kein einziger deutscher Links –
extremist nach den Krawallen auf dem G20 –
Gipfel in Hamburg verurteilt. Ebenso wenig,
wie man nicht einen einzigen Migranten
nach den über 1.000 Übergriffen in der Sil –
vesternacht in Köln, je zu einer Gefängnis –
strafe verurteilt hätte!
Daneben hat es auch in Deutschland schon
genügend Krawalle von Migranten gegeben.
Hierbei spielten vor allem die sogenannten
´´ unbegleiteten Jugendlichen „ oder solche,
die sich dafür ausgeben, die tragende Rolle.
Selbstredend tat die Merkel-Regierung alles,
um eine genaue Altersüberprüfung zu verhin –
dern, und das einzig zu dem Zwecke, daß die
pervertierte Justiz die Täter dann gemäß dem
überzogenem Jugendschutz, zu Bagatellstra –
fen verurteilen konnte. Sichtlich also haben
in Deutschland Politik und Justiz ein auffal –
lend großes Interesse daran, solche Subjekte
möglichst schnell wieder auf die deutsche Be –
völkerung loszulassen!
Genauso, wie die Merkel-Regierung mit ihrer
Politik der offenen Grenzen alles dafür getan,
das weitere Ausländer vollkommen unkontrol –
liert nach Deutschland kamen, und mit dem
BAMF-System dann dafür gesorgt, das diese
dauerhaft in Deutschland bleiben.
Das die Regierungshandlanger von der SPD
nun beschleunigte Asylverfahren fordern,
und die Bearbeitung in 48 Stunden durch –
boxen wollen, leistet Zuständen, wie an
der Bremer BAMF geradezu Vorschub!
Alles in allem sind also in Deutschland die –
selben tagelangen Unruhen, wie wir sie
jetzt in französischen Städten sehen,
vorprogrammiert.
Warum das ´´harte „ Strafmaß für Hussein K. eher ein Jackpot ist
In der üblichen Agiprop-Manier linksversiffter Ideo –
logien, feiern die Medien das ´´ harte „ Urteil gegen
Hussein K., dem Mörder der Freiburger Studentin
Maria. Dem gemeinem Volke soll nun vorgeführt
werden, das der Rechtsstaat funktioniere.
Dem selben Zweck diente es auch, das man das Ur –
teil gegen zwei Kölner Migranten-Raser aufhob, die
für das Totfahren einer Deutschen, zuvor mit der in
der Heiko Maas-geschneiderten Justiz mit der darin
üblichen Bewährungsstrafe davon kamen. Nachdem
man jahrelang mit solch Schandurteilen das Gerech –
tigkeitsempfinden der Deutschen gequält, müssen
die beiden Täter mit Migrationshintergrund nun
doch in den Knast. Aber wir dürfen uns sicher sein,
dass sie dort schon bald, wegen ´´ guter Führung „
entlassen werden, wenn sich der Unmut der Bevöl –
kerung erst einmal gelegt, und die Medien nicht
mehr über den Fall berichten.
Die Berichterstattung wird dann schnell eingestellt,
wie im Fall der in ihrer Wohnung gemesserten Vier –
zehnjährigen, sobald der übliche Täter mit Migra –
tionshintergrund fest stand. Es soll ja nicht zur
´´ medialen Vorverurteilung „ kommen, und das
Volk zu genau auf den Fall schauen, so das die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz nicht, mit voll –
kommen überzogenem Jugendstrafrecht oder dem
szeneüblichen Migrantenbonus u. ä., voll zum Zug
kommen kann.
Auch im Fall Hussein K. ist es nur auf dem ersten
Blick ein hartes Strafmaß, denn der eigentliche
Zweck ist es, zu verhindern ´´ daß dass K. nach
15 Jahren freikommt und dann womöglich abge –
schoben würde „. Für den Mord erhält er quasi
ganz nebenbei die deutsche Staatsbürgerschaft,
wird nicht nach Afghanistan abgeschoben und
fällt damit sodann sein Leben lang dem deut –
schen Steuerzahler zur Last. Hat K. erst einmal
etwas eingesessen, wird er bestimmt schon bald
zum Therapierungsobjekt und wir können ihn
in spätesten zehn Jahren als Freigänger erleben,
der entweder aus der Anstalt davon gelaufen
oder im Ausgang weitere Straftaten begehen
wird. Schon von daher wäre er in Afghanistan
weitaus besser aufgehoben ! So aber entpuppt
sich die harte Strafe bei näherer Hinsicht als
wahrer Jackpot für Hussein K. !
Heiko Maas-geschneiderte Justiz schafft maßgeschneiderte Verbrechen und Selbstjustiz
In der Bunten Republik nimmt die staatlich verordnete
vollkommene Realitätsverweigerung immer bizarrere Züge
an. So wurden also nunmehr die Ermittlungsverfahren
gegen die beiden Komaschläger des zwölfjährigen Eric S.
eingestellt. Und als wäre diese Entscheidung noch nicht
an sich schon fatal genug, so wird einzig auch noch den
Tätern Hilfe zuteil. ´´ Wir stehen in Kooperation mit den
Eltern der beiden. Dabei geht es um Hilfe für die Jungen „,
sagt der Leiter des Amtes, Erdmann Bierdel, der BILD –
Zeitung.
Der Vorfall wird in der Handy-Generation sichtlich dazu
beitragen, dass jeder Bengel mit Migrationshintergrund
einfach nur den erst besten Deutschen ins Koma zu prügeln
braucht, um sein Aufmerksamkeitsdefizt zu beheben und ihm
sofort staatliche Hilfe zuteil wird. Alle dadurch zu Schaden
kommenden zukünftigen deutsche Opfer sollten daher auch
gleich gegen den Oberstaatsanwalt Robin Faßbender eine
Strafanzeigen wegen Beihilfe stellen.
Dieser Fall ist ein weiteres Glanzstück der Heiko Maas-ge –
schneiderten Justiz, wo bislang Täter mit Migrationshinter –
grund, egal ob pädophiler Kindervergewaltiger oder Auto –
rennenfahrer mit Todesfolge immer wieder mit lächerlichen
Bewährungsstrafen davon kommen. Sichtlich ist den Blind –
schleichen im Justizministerium noch nicht aufgegangen,
daß sie auf diese Art und Weise Deutschland zu einem
Eldorado jeglicher ausländischer Krimineller machen und
hier schwedische Verhältnisse entstehen. Sichtlich muß es
erst die eigenen Familienangehörige treffen, bis hier ein
Umdenken geschieht oder der Deutsche wacht zuvor auf
und wird aus reiner Selbsterhaltung endlich zum Selbst –
schutz greifen. Wie dem auch sei, wird die Hauptschuld
an dieser Entwicklung einzig und alleine die Heiko Maas-
geschneiderte Justiz tragen, die sich als vollkommen un –
fähig und inkompetent erwiesen, den obersten Grundsatz
eines jeden Rechtsstaat, nämlich das vor dem Gesetz alle
Menschen gleich sind, durchzusetzen !
Das wachsende Mißtrauen in die Heiko Maas-geschneiderte
Justiz bezahlten in dieser Woche schon zwei Migranten in
Berlin mit dem Leben.
Im ersten Fall vertraute ein 29-jähriger Flüchtling nicht dem
Maas-vollem Strafvollzug und wollte den pakistanischen Ver –
gewaltiger seiner sechsjährigen Tocher selbst mit einem Mes –
ser zu Leibe rücken, sichtlich in dem Wissen, dass der Pakistani
mit einer lächerlichen und in keinem Verhältnis zur Tat stehen –
den Strafe davon gekommen wäre. Um den Pädophilen vor der
Selbstjustiz zu schützen, erschossen Polizisten den nach Vergelt –
ung schreienden Vater.
Im zweiten Fall vertraute in Berlin-Lichtenberg der Filialleiter eines
EDEKA-Marktes ebenfalls der Heiko Maas-geschneiderten Justiz,
ganz in dem beunruhigendem Wissen, das Ladendiebe mit sicht –
lichem Migrationshintergrund die ganze Milde der maaslosen
Justiz zuteil werde. Also brachte er einen ertappten Ladendieb,
einen 34-jährigen Moldawier gar nicht erst zur Anzeige, ganz in
dem Wissen, das außer einer Aufnahme der Personalien, ohne –
hin nichts geschied und schon morgen derselbe Dieb daher den
Supermarkt wieder heimsuchen werde, sondern übte Selbstjus –
tiz, indem er den Moldawier gehörig durchprügelte. Allerdings
übertrieb es der Filialleiter dabei, so daß der Moldawier wenig
später in einem Krankenhaus seinen Verletzungen erlag. Nun –
mehr ermittelt die Maas-geschneiderte Justiz doch in diesem
Fall, nämlich gegen den 29-jährigen Filialleiter des Supermarkt,
wegen ´´ Körperverletzung mit Totschlag „.
Beide Fälle machen es deutlich wie groß bereits das Mißtrauen
der Bevölkerung an der Heiko Maas-geschneiderten Justiz ist.
Wie viele Menschen müssen eigentlich noch sterben, bevor
man der maaslosen Justiz in Deutschland ein Ende setzt ?