Die Verbreitung von Fake news im Netz soll ja,
wenn es nach der bunten Regierung und den
Eurokraten geht, zukünftig unter Strafe gestellt
werden. Natürlich gelten derlei Gesetze nur für
„Durchschnittspersonen“ wie es in einem von
der buntdeutschen Staatsanwaltschaft ausge-
stellten Durchsuchungsbeschluss so schön
heißt.
Unter „Durchschnittspersonen“ dürften in die-
sem Land ganz ausschließlich alle die Personen
verstanden werden, die sich gerade in irgend
einer Weise in Opposition zu diesem Staat be-
finden. Also für gewöhnlich biodeutsche Rechte
oder Querdenker! Etwa einen Straftäter mit Mi-
grationshintergrund als „Durchschnittsperson“
zu bezeichnen, wäre bestimmt „rassistisch“ und
„diskriminierend“!
Wenn also Systemlinge Fake news verbreiten,
gelten diese weder als „Durchschnittspersonen“
noch werden sie strafrechtlich verfolgt. Bestes
Beispiel hierfür ist die ARD Tagesschau. Hier
hat man schon längst jede journalistische Sorg-
faltspflicht über Bord geworfen und berichtet
stark tendenziös. Bei so viel politischer Korrekt-
heit bleiben Lügen und Fake news natürlich
nicht aus.
Während die Nachrichtenagentur Reuters von
einem ukrainischen Angriff im ostukrainischen
Donezk berichtete, schrieb die „Tagesschau“ den
Beschuss russischen Truppen zu. Warum man
in der ARD wider besseren Wissens den Angriff
einfach russischen Truppen zuschrieb wurde na-
türlich nie untersucht.
Schließlich will ja der deutsche Bürger dafür noch
extra Gebühren bezahlen, dass er für sein Geld be-
logen wird, wo er doch dasselbe von seiner Regier-
ung gratis wird. Obwohl gratis ist dass ja auch nicht,
denn schließlich zahlt der Bürger für jede Lüge der
Regierung am Ende die Zeche mit seinen Steuergel-
dern. Aber kommen wir zurück zum Thema und
der ARD.
Im Zweiten, den ZDF, gab man schon vor längerer
Zeit zu, dass die Falschnachrichten etwa bei zwei
Dutzend im Jahr liegen. Hier werden wir also im
Durchschnitt alle vierzehn Tage einmal belogen!
Bei der ARD dürfte es kaum besser aussehen.
Würde so eine „Durchschnittsperson“ etwa in sei-
nem Blog alle 14 Tage eine Fake news verbreiten,
würde sein Blog längst gesperrt, von Correktiv &
Co an den Pranger gestellt und ein Ermittlungsver-
fahren gegen ihn eingeleitet.
Gegen das Öffentlich Rechtliche wurde diesbezüg-
lich noch nie ermittelt. Hier reicht es, wenn man
die verbreitete Fake news in der Mediathek än-
dert, wo die alten Nachrichten im Schnitt kaum
jemand liest! ,, Der Bericht der „Tagesschau“
wurde nachträglich in der Mediathek korrigiert„
heißt es denn auch zur Fake news über den an-
geblichen russischen Beschuss im Donbass. Da
diese Praxis keinerlei Konsequenzen nach sich
zieht, wird weitergemacht wie bisher also auch
weiter gelogen!
Auch in der staatsnahen Presse reicht es bezüg-
lich einer Falschmeldung aus, auf hinterster
Seite zu schreiben ,,wir haben uns geirrt„:
Eine „Durchschnittsperson“ die einen Blog be-
treibt, würde wohl kaum in der buntdeutschen
Justiz damit davon kommen, dass er seine Fake
news einfach im Blog-Archiv korrigiert oder es
dort schreiben täte ,, ich habe mich geirrt„ und
alles ist vergessen.
Einer „Durchschnittsperson“ soll gesetzlich ein
Verhaltenskodex aufgezwungen werden, und
Eurokraten wie Buntdeutsche arbeiten emsig
daran, dass man die Verbreitung von Fake news
unter Strafe stellt. Selbstverständlich werden so-
dann diese Strafen einzig für „Durchschnittsper-
sonen“ gelten. Dies soll das Netzwerkdurchsuch-
ungsgesetz ( NetDG ) regeln. Schon als noch ein
Heiko Maas „Bundesjustizminister“ war wurde
versucht es durchzuboxen. Christine Lambrecht
legte dann später dazu Gesetzesentwürfe vor, die
gleich mehrfach gegen das Grundgesetz verstießen,
was zeigt, wohin der Weg führt.
Das Gesetz gilt natürlich wieder nur für die „Durch-
schnittspersonen“, also auf Plattformen und Netz-
werke. Natürlich nicht für die Erste Reihe. Wie will
man die auch bestrafen? Deren Redakteure und In-
tendanten vor Gericht stellen oder nach jeder dort
verbreiteten Fake news dem Beitragszahler einen
Teil seiner Gebühren zurückerstatten?
Anders als einen Blog oder Internetseite kann man
eben nicht die ARD Tagesschau mal eben kurz für
ein halbes Jahr sperren oder eine Tageszeitung ver-
bieten.
Im Grunde genommen ist dementsprechend das
Netzwerkdurchsuchungsgesetz ( NetDG ) nichts
anderes als eine Privilegierung des Öffentlich
Rechtlichen und der Presse, dass dieses das all-
einige Privileg auf die Verbreitung von Fake news
gewährt.
Von daher sind eben die Nachrichtensendungen
der Ersten Reihe unterdurchschnittlich schlecht,
weil sie nicht von Durchschnittspersonen kontrol-
liert werden! Auch die Gesetzesvorlagen gegen die
Verbreitung werden eben nicht von Durchschnitts-
personen eingebracht, sondern von der Politik.
Und für die Politiker ist es natürlich klar, dass
die ihr Monopol zum Belügen des Volkes als ge-
sichert wissen wollen. Darum artet der Kampf
gegen Fake news-Verbreitung auch immer mehr
in reine Willkür und blanke Zensur aus.
Blog-Betreiber
Geht die deutsche Blumenkübel-Demokratie nun am Stil zugrunde ?
Bei vielen Blog-Betreibern, welche in ihren
Beiträgen nicht der politischen Korrektheit
frönen, werden die folgenden Zeilen ganz
bestimmt ein Aha-Erlebnis hervorrufen.
Früher oder später taucht er auf : der
typische linke Kommentator, der nichts
zum Inhalt zu sagen, geschweige denn
die dort vorgebrachten Argumente zu
widerlegen vermag, sondern nur ihre
Rechtschreibung und Grammatik kriti –
siert.
Selbst die Antonio Amadeus-Stiftung
musste in einer ihrer Broschüre es zu –
geben, das ´´rechte„ Argumente nur
sehr schwer zu widerlegen sind. Und
in einer Broschüre der Gewerkschaft
wurden die Mitglieder sogar davor ge –
warnt, sich in eine öffentliche Diskus –
sion mit ´´Rechten„ einzulassen.
In derselben Situation befindet sich
derzeit die Politiker im Bundestag. Da
sie weder die Argumente der AfD zu
widerlegen, noch dem Bürger halb –
wegs ihre Politik zu erklären vermö –
gen, behaupten sie nun, daß zum Bei –
spiel der Sprachstil und der Ton der
öffentlichen Diskussion ihre Demo –
kratie gefährdet. Sichtlich fürchten
die Politiker nämlich nichts mehr als
offene Worte und klare Ansagen!
Für sie soll alles beim Alten bleiben,
die Informationen politisch korrekt
und nur stark tendenziös an den Bür –
ger weitergereicht werden.
Wo etwas ungeschminkt an die Öffent –
lichkeit dringt, da fehlen ihnen die Ar –
gumente und sie bemängeln nur noch
den Stil. Die diesbezügliche Kampagne,
vom Bundespräsidenten Frank-Walter
Steinmeier angestiftet, zeigt deutlich
auf, das die Bundestagsabgeordneten
keine Antworten für ihre Bürger parat
haben!
Vielleicht geht die deutsche Blumen –
kübel-Demokratie ja wirklich ihrem
Ende entgegen!
Wie will man es dem Bürger auch er –
klären, das es im Lande eine Justiz gibt,
die eine Rechte wegen Haushaltsführ –
ung der eigentlichen Täter zu 15 Jahre
Haft verurteilt, gleichzeitig aber Taliban –
Mitglieder vor Strafen in ihrer Heimat
schützt und solche Gefährder dann in
Deutschland frei herumlaufen zu lassen.
Wie soll man es dem Bürger erklären,
daß man vorgibt, die Anzahl der Flücht –
linge begrenzen zu wollen und dann hin –
ter dem Rücken des Volkes sofort schon
wieder Schwarzafrikaner aus anderen
EU-Staaten ordert.
Ja, die deutsche Blumenkübel-Demokra –
tie hat tatsächlich den Punkt erreicht,
wo Politiker ihre eigenen Lügen und
Handlungsweisen nicht mehr erklären
können ! Von daher gehen sie auch
nicht mehr auf den Inhalt von Kritik
ein, sondern nörgeln nur noch über
den Stil, indem sie vorgetragen !