Warum Lügen für das politische System straffrei bleiben

Irgendwann einmal kam in der Bundesrepublik
Deutschland die Politik an einem Punkt, wo sie
so sehr Lügen aufgesessen, dass einem nichts
weiter übrig blieb, als die Lügen straffrei lassen
zu müssen, so lange sie nur halbwegs im Sinne
der gegenwärtigen Politik waren. Das allerdings
führte nur zur weiteren politischen Verwicklun –
gen, welche die ganze Absurdität des politischen
Systems offenbarte.
Nehmen wir nur einmal den Holocaust. Jedes Leug –
nen des Holocaustes ist in der BRD eine schwere
Straftat. Jedoch ist es im Gegenzug keine Straftat,
sich als vermeintlicher Holocaustüberlebender aus –
zugeben. Solange man sich daran nicht persönlich
bereichert und nur gegnügend Gräueltaten erfindet,
welche die Deutschen begangen, bleibt dies voll –
kommen straffrei in diesem Land. Dabei werden
Lügner durch jenes Gesetz gedeckt, das eigentlich
das Leugnen des Holocaustes unter Strafe stellt.
Wer würde es sich daher wagen, die Aussagen
der falschen Holocaustüberlebenden anzuzwei –
feln ?
In der Geschichte hat sich die Justiz da nicht
viel weiter entwickelt als im Mittelalter als
es sich in der Mark Brandenburg auch gar
niemand getraut den falschen Woldemar zu
überführen, weil dessen Auftreten auch damals
den Mächtigen ganz recht im Ringen um die
Macht gewesen.
Aufsehen erregten eher Fälle im Ausland, wie
etwa 2000 der Fall Binjamin Wilkomirskis in
der Schweiz, wo sich der Schweizer Dösekker,
der nie in Deutschland gewesen, als Holocaust –
überlebender von Auschwitz ausgegeben und
über sein völlig frei erfundenes Leben das Buch
´´ Bruchstücke. Aus einer Kindheit 1939 -1948 „
veröffentlichte. Natürlich kamen die Historiker
in der Bundesrepublik gar nicht umhin als das
Machwerk sogleich anzuerkennen. So attestierte
etwa der Historiker Wolfgang Benz, Leiter des
Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung,
den “ Bruchstücken “ nicht nur Authentizität, son –
dern auch literarischen Rang „.
Im Jahre 2012 hatte dann auch die Bundesrepublik
Deutschland seinen Fall der erfundenen Holocaust –
biografie in Gestalt des Otto Uthgenannt ( *1935 )
aus Ostfriesland. Uthgenannt hatte sich als ein das
KZ Buchenwald überlebendes jüdisches Kind aus –
gegeben. Seine erfundene Biografie hatte sehr starke
Ähnlichkeit mit der des Falles Binjamin Wilkomirski.
Uthgenannt hatte über Jahre in Schulen und bei Ge –
denkveranstaltungen über seine fünfjährige Haftzeit
als jüdisches Kind im KZ Buchenwald berichtet. Er
behauptete durch den Holocaust 72 Verwandte ver –
loren zu haben, darunter Vater, Mutter und Schwester.
In Wahrheit aber war die Familie Uthgenannt nicht
jüdisch, sondern evangelisch und nie ins KZ deportiert
worden. Vater, Mutter, Schwester und Sohn überleb –
ten den Krieg in Göttingen. Seinen letzten öffentlichen
Auftritt hatte der Holocaustlügner Uthgenannt am 7.
November 2012 in Wildeshausen. Angeklagt wird
Uthgenannt dafür nicht, denn :´´ Strafrechtlich wird
die falsche Biografie für Otto Uthgenannt vermutlich
keine Folgen haben, erklären Juristen auf Nachfrage.
Wenn jemand Geld verdient mit einer Lüge, dann kann
man ihn wegen Betrugs anklagen. Auch die Verwendung
eines falschen Titels ist strafbar. Es ist aber nicht ver –
boten, sich eine Religionszugehörigkeit, eine Lager –
vergangenheit oder tote Verwandte auszudenken.
Heikel wird es lediglich, wenn zur Untermauerung
einer falschen Biografie Urkunden gefälscht werden „.
Im Gegensatz zum Leugnen des Holocaustes hat das
Erdichten eines Holocaustes in der Bundesrepublik
Deutschland also keinerlei strafrechtliche Folgen für
den Lügner !
Die unselige Unsitte, das Lügen für das politische
System straffrei bleibt, setzt sich in der Heiko Maas –
geschneiderten Justiz munter fort. Nehmen wir nur
einmal die Fake-News-Verbreitung. Wenn da so ein
Rechter die Vergewaltigung durch einen Migranten
erfindet, stellt dies nach Meinung der Maaschen
Justiz eine Straftat dar. Als aber sodann Anfang
des Jahres 2016 eine Migrantenhilfsorganisation
einen toten Flüchtling vor dem Lageso in Berlin
erfand, blieb dies für alle Beteiligten vollkommen
straffrei !
In letzterem Fall haben sich die Systemlinge mit
Lügen wieder einmal selbst in eine oberpeinliche
Situation gebracht. Hätten sie nun nämlich tat –
sächlich den Mohabiter Hilfsverein zur Anzeige
gebracht, dann hätten sie zwangsläufig auch gegen
sämtliche Vertreter ihrer Systempresse vorgehen
müssen, einschließlich der GEZ-Zwangsgebühren
finanzierten Nachrichtensendungen von ARD, ZDF
und den Dritten, welche sich ja ebenfalls sehr rege
an der Verbreitung dieser Fake-News beteiligt !
Dementsprechend blieb also der Heiko Maas-ge –
schneiderten Justiz gar nichts anderes übrig als
das Lügen im Sinne ihr politisches System auch
weiterhin vollkommen straffrei zu lassen !