Darum bekommt Julian Assange hier eher kein Asyl

Im Fall von Julian Assange stellt sich die Bundes-
regierung dumm, blöd und taub, was ihr in der
derzeitigen Besetzung nicht allzu schwer fallen
dürfte.
Gerne brüstet man sich damit das ,,beste Asylge-
setz der Welt„ zu haben. Das mag für die Auf-
nahme von Mördern, Kriminellen, Islamisten
und Terroristen gelten, die man sich gerne aus
allen Teilen der Welt ins Land holt, gelten, nicht
aber für Leute, die tatsächlich Asyl bräuchten,
wie eben Julian Assange, Edward Snowden oder
auch Carles Puigdemont! Diese bekommen in
Buntdeutschland kein Asyl.
Während jeder, der sich selbst des Mordes oder
anderer schwerer Verbrechen bezichtigt, wofür
ihn in der Heimat die Todesstrafe droht, der be-
kommt in Buntdeutschland sofort Asyl. Dies gilt
aber ziemlich rassistisch nicht für Weiße, denn
für die gelten plötzlich Auslieferungsverfahren.
Warum nun Julian Assange sofort ausgeliefert
werden würde und ein Orientale oder Schwarz-
afrikaner, der daheim gemordet nicht, sondern
hier in Deutschland frei herumlaufen kann, das
wissen die Politiker hier nicht zu erklären. Zu-
mal die in diesem Land ihre Politik ohnehin
nicht erklären können und dafür sich für Mil-
lionen von Euro Berater anstellen. Was würde
denn wohl so ein Berater zum Fall Assange sa-
gen?
Angeblich fehlen für Julian Assange die Voraus-
setzungen! Würde heißen, dass, um in diesem
Land Asyl zu bekommen, darfst du nicht weiß
sein und kein Krimineller, dann gelten so etwas
wie internationale Menschenrechte für dich in
diesem Land nicht! Natürlich kann man es da
keinem Menschen erklären, warum dann ein
ehemaliger Leibwächter von Osama bin Laden
sofort in Buntdeutschland Asyl bekommen und
für den kein Auslieferungsabkommen, etwa mit
den USA, bestand! Sichtlich sucht man dort die
Terroristen doch nicht so, wie man es uns immer
in den Nachrichten weiß machen möchte.
Zu Julian Assange heißt es von der Bunten Regier-
ung dagegen: ,, Zu möglichen Kontakten zu den be-
troffenen Regierungen könne man nichts sagen. Es
handele sich um „ein Rechtsverfahren“ in einem an-
deren Land. Er wüsste nicht, wie die Bundesregier-
ung da auf politischer Ebene eingreifen könne„.
Wird dagegen ein Islamist in seinem Heimatland
zum Tode verurteilt, dann gilt in Buntdeutschland
kein Rechtsverfahren, er wird auch nicht ausgelie-
fert! Dies ist ebenso wenig zu begreifen, wie der
Umstand, dass sich Islamisten hier nur psychisch-
krank geben brauchen, um ungestraft Menschen
ermorden zu können. Gilt natürlich auch wieder
latent rassistisch nicht für Weiße, wie es der Fall
des psychisch-kranken Amokläufer von Hanau
bestens belegt!
Viel wird in Buntdeutschland auch immer wieder
die Pressefreiheit beschworen, natürlich nur, wenn
um die ungestrafte Verbreitung der eigenen Fake
news geht. Für Julian Assange und Edward Snow-
den dagegen gelten weder Pressefreiheit noch In-
vestigativer Journalismus. Ebenso wenig wie De-
mokratie und Mehrheitswillen des Volkes etwa
bei Carles Puigdemont gezählt
Da Assange und Snowden, anders als Deniz Yücel,
nicht für die im Volksmund „Lügen – oder Lücken-
presse“ genannten buntdeutschen Medien gearbei –
tet, gelten daher ihr Schutz in Deutschland nichts.
Ebenso wie Julian Assange und Edward Snowden
in Deutschland investigativer Journalismus nicht
die Bohne gelten, wenn sie sich nicht einzig gegen
die der Bundesregierung missliebigen Staaten, wie
etwa Russland oder China agieren, deren einge-
kauften Akteure wie etwa die Mitglieder von Pussy
Riot oder Ai Weiwei hier sofort geholfen und die
hier mit Asyl geradezu umworben werden.
Angesichts der vielfältigen Appelle an die Bundes-
regierung, Assange politisches Asyl in Deutschland
anzubieten, stellt sich die Bundesregierung, wie
schon gesagt, weiterhin blöd, blind und taub. Es
muss schon ein Alexei Nawalny sein, denn die
buntdeutsche Politik vor ihrem Karren spannen
und somit politisch zu ihrer Propaganda gehörig
gebrauchen kann.
Und da eben die Politik der Bundesregierung zu-
meist recht abartig ist, so lassen sich daher denn
auch nicht Julian Assange, Edward Snowden und
Carles Puigdemont dazu gebrauchen. Oder sollte
man hier lieber besser und ehrlicher sagen miss-
brauchen?
Also wird hier das Asylrecht weiterhin dazu miss-
braucht, um massenhaft Scheinasylanten und Wirt-
schaftsflüchtlinge aus Schwarzafrika und den arab-
ischen Raum nach Deutschland hereinzuholen, und
wer hier echtes politisches Asyl benötigt, wie eben
Assange, Snowden oder Puigdemont muss weiter
draussen bleiben!
Zu Julian Assange erklärte die Bundesregierung, die
ansonsten gerne Migranten aus aller Welt einfliegen
lässt, zynisch: ,, Assange könne nur aufgenommen
werden, wenn er in Deutschland sei„. Denn nur,
wer illegal nach Deutschland einreist, wird von die-
ser Regierung mit der buntdeutschen Staatsbürger-
schaft inklusive aller Asylleistungen belohnt. Es ist
eben eine Politik von Kriminellen für Kriminelle,
von welcher der Bio-Deutsche ebenso wenig profi-
tiert, wie Weiße wie Assange!
Von daher wurde auch der Rechtsstaat vollkommen
von dieser Regierung aufgegeben und es wird nur
noch willkürlich nach ethnischer Herkunft und po-
litischer Gesinnung abgeurteilt. Und in dieser Will-
kür haben Menschen wie Julian Assange in diesem
Land keine Chance!

Zwischen den Zeilen gelesen – Die Akte Attila

Im ehemaligem SED-Regime der DDR lernte es der
Bürger zwischen den Zeilen zu lesen. Wichtig war
nicht dass, was in der Staatspresse geschrieben
stand, sondern was dort nicht stand.
Leider ist man in der bunten Republik gezwungen,
wiederum, wegen der dortigen Lücken-Presse zu
solchen Hilfen zu greifen.
Um einmal ein aktuelles Beispiel aufzuzeigen, wie
man zwischen den Zeilen zu lesen lernt, nehmen
wir einmal den Artikel aus der „WELT“ mit dem
Titel: „Mitarbeiterin der Berliner Staatsanwalt-
schaft gab offenbar Infos an Attila Hildmann
weiter“.
In demselben brüsten sich die Rechercheteams
der „Qualitätsmedien“ damit, Informationen
über eine ehemalige Angestellte aus der IT-
Abteilung der der Berliner Generalstaatsan –
waltschaft herausgefunden zu haben, dass
dieselbe Material an den Verschwörungsideo-
logen Attila Hildmann weitergegeben habe.
Von der Generalstaatsanwaltschaft erfährt
man hierzu: „Es ergaben sich unberechtigte
Abfragen zu verschiedenen Personen der
rechtsextremen und der Querdenker-Szene.“
Weiter heißt es in dem Artikel: ,, Wie der
„Spiegel“ meldet, handelt es sich bei den
anderen Personen der „rechtsextremen und
der Querdenker-Szene“ beispielsweise um
den Videoblogger Nikolai Nerling, der als
„Volkslehrer“ bekannt wurde. Auch zu ihm
seien Daten abgefragt worden, heißt es„.
Wer es nun gelernt hat zwischen den Zeilen
zu lesen, erfährt aus diesen wenigen Infor-
mationen nun genau dass, was nicht in dem
Artikel steht. Nämlich das die Generalstaats-
anwaltschaft heimlich Material zu Oppositio-
nellen sammelt, wie eben den sogenannten
Volksschullehrer!
Wir lesen im Artikel, dass nun gegen die 32-
jährige M. „wegen des Verdachts der Verletz-
ung des Dienstgeheimnisses und der versuch-
ten Strafvereitelung ermittelt werde„.
Zwischen den Zeilen gelesen, erfahren wir, dass
es in der Bunten Republik also ein Verbrechen
ist, wenn jemand einen Bürger, deren einziges
„Verbrechen“ darin besteht in der Öffentlichkeit
frei seine Meinung gesagt zu haben, darüber in-
formiert, dass die Generalstaatsanwaltschaft
gegen ihn ermittelt! Das erinnert DDR-Bürger
sehr an die Praxis der Staatssicherheit, die ja
auch heimlich die Bürger ausspionierte und
der betroffene Bürger erst bei seiner Verhaft-
ung erfuhr, dass gegen ihn ermittelt werde.
Derselben Praxis scheint man sich sichtlich
auch in der buntdeutschen Generalstaatsan-
waltschaft gegen Oppositionelle zu bedienen!
Natürlich gab es die geballte Recherchekraft
von „Spiegel“, dem ARD-Politikmagazins „Kon-
traste“ und des Rechercheformats „STRG_F“,
das der NDR produziert, nicht her, den Leser
darüber zu informieren, was denn nun diese
großen Geheimnisse der Generalstaatsanwalt-
schaft gewesen, welche die IT-Mitarbeiterin
verraten habe. War es etwa das große Geheim-
nis, dass die Generalstaatsanwaltschaft viel-
leicht in seiner Sammelwut gegen Oppositio-
nelle selbst gegen den Datenschutz verstieß?
Welche großen „Dienstgeheimnisse“ besaß
die Generalstaatsanwaltschaft etwa gegen
Videoblogger Nikolai Nerling, welcher als
„Volkslehrer“ bekannt ist? Immerhin kann
sich jeder Bürger dessen Reden im Internet
anschauen, sofern sie nicht von der staatlichen
oder halbstaatlichen Zensur gelöscht! Zwischen
den Zeilen gelesen, also genau dass, was dort
nicht steht, erfahren wir, dass politisch in der
Opposition tätige Bürger mit eigenem Blog, in
der sie nicht dem politischem System das Wort
reden, der Generalstaatsanwalt sichtlich äußerst
verdächtig sind. Hierin unterscheidet sich also
die buntdeutsche Generalstaatsanwaltschaft
kaum wirklich von jener der DDR oder der in
China im Umgang mit Dissidenten. Und dies
ist schon ein wenig beunruhigend, wenn man
in einer angeblichen Demokratie lebt, in der
mutmaßlich Meinungsfreiheit herrscht!
Nicht minder beunruhigend ist es, dass man
im Fall Attila Hildmann mit Denunzianten,
den informellen Mitarbeitern der DDR-Staats-
sicherheit nicht unähnlich, zusammenarbeitet.
Ganz wie früher in der DDR der informelle Mit-
arbeiter der Stasi sich das Vertrauen des auszu-
spionierenden Bürgers erschlich und über den
Betreffenden Informationen sammelte, agierte
,, der Mann, der dem Hackerkollektiv „Anony-
mous“ Passwörter vor Wochen von Hildmanns
Webseiten und Social-Medien-Kanälen zuspielte„.
Und ganz wie in gängiger Stasipraxis begann mit
den so gewonnenen Informationen die gezielte
Zersetzung der Person durch die Presse!
Eigentlich müsste eine „unabhängige“, sachlich-
objektiv berichtende Presse angewidert sein von
solchen Methoden. Doch statt dessen geht die
linke Lücken-Presse auf den blanken Haken
und kann gar nicht genug Kasse machen, wie
etwa der berüchtigte „SPIEGEL“ mit den so
sich illegal von Hildmann beschafften Dokumen-
ten! Ein Unrechtsbewusstsein existiert bei den
heutigen Gesinnungsjournalisten ebenso wenig,
wie früher bei denen vom „Neuen Deutschland“
in der zu Recht untergegangenen DDR!
Keinen vom Deutschen Journalistenverband,
die gerne mal Querdenkern auf Demos ein Bein
stellen, mokiert sich über das anstößige Verhal-
ten seiner Berufskollegen! Aber Ethik zählt recht
wenig beim DJV, wo man auch schon mal eine
Zeitung dafür abmahnt, dass dieselbe wahrheits-
gemäß berichtete! Auch hier ist der Übergang vom
Journalismus als DDR zu dem in Buntdeutschland
fließend. Der einzige gravierende Unterschied ist
der, dass in der DDR die Presse von der SED zen-
siert worden, während sich der Buntdeutsche von
selbst eine Selbstzensur in Form „politischer Kor-
rektheit“ auferlegt. Wo in der DDR die SED-Führ-
ung die Themen bestimmte, bekommen sie bunt-
deutsche Journalisten in konspirativen Treffen
im Kanzleramt oder mit Politikern vorgegeben.
Selbst hier sind also die Übergänge fliessend!