Zwischen den Zeilen gelesen – Heute: 3.Prozess nach Polizei – Einsatz in Ellwangen 2018

Da die Asyl – und Migrantenlobby derzeit auf keinen
aktuellen Fall von Rassismus und Diskriminierung
von Migranten aufwarten kann, arbeitet man sich
nun an einem Fall aus dem Jahre 2018 ab, in dem
es um einen Polizeieinsatz in einem Flüchtlingsheim
in Ellwangen geht.
Medienträchtig verklagt nun der ,,Flüchtling„Alassa
Mfouapon aus Kamerun ( einem sicheren Staat in dem
weder Krieg noch Bürgerkrieg herrscht !!! Wieso bekam
der also in Deutschland überhaupt Asyl ??? ) den Staat
weil seiner Meinung nach das Vorgehen der Polizei un –
gerechtfertigt gewesen. Nach Mfouapon seien die Be –
wohner der Asylunterkunft friedlich gewesen: ,, wir
waren friedlich ( O-Ton ). Dummer Weise bestätigt
der Anwalt des Flüchtlings Yussif O. aus Togo ( Togo
gilt ebenfalls als sicheres Herkunftsland !!! ) es an –
ders : ,, Manche wehren sich dann, andere flüchten „
und erklärt ,, sein Mandant sei überrascht vom Wider –
stand der Mitbewohner gewesen „. Der ,,Flüchtling„
aus Togo war derjenige, welcher abgeschoben werden
sollte, allerdings nicht nach Togo, sondern nach Ita –
lien! Wobei es doch mehr als seltsam ist, dass die
je angeblich durch den Polizeieinsatz schwer unter
Schock stehenden oder sagt man jetzt schwer trau –
matisierten Flüchtlinge sich augenblicklich davon
so schnell erholt, dass sie sich nur Minuten später
in breiter Masse mit dem Abzuschiebenden solida –
risieren konnten.
Vielleicht hätte die Staatsanwaltschaft bei Einreich –
ung der Klage von Alassa Mfouapon aus Kamerun
erst einmal klären solchen, wieso der Mann aus ei –
nem Land indem Europäer Urlaub machen, indem
weder Krieg noch Bürgerkrieg herrschen, hier sich
überhaupt Asyl – und Bleiberecht bekommen. Oder
warum Yussif O. aus Togo, ebenfalls aus einem als
sicher geltendem Herkunftsland stammend und
illegal von Italien nach Deutschland gelangt, wie –
der nach Italien und nicht nach Togo abgeschoben
wurde. Und wenn man schon dabei ist, so sollte
man auch gleich die im Fall Alassa Mfouapon zu –
ständige BAMF mit überprüfen, denn seit dem
Vorfall in Bremen weiß man, dass es hier mit den
Asylbescheiden nicht mit rechten Dingen zugeht!
Übrigens wurde Alassa Mfouapon 2018 in den Me –
dien beim Organisieren einer Demo gegen die Ab –
schiebung noch Hassan Alassa genannt! Damals,
am 8. Mai 2018 hieß es in den Medien über ihn:
,, Er hat Hilfe gefunden bei Rex Osa, ein aus Benin
stammender Aktivist der Organisation „Flüchtlinge
für Flüchtlinge“. Osa hat bei der Demo-Anmeldung
und bei dem Text übersetzt, unter anderem der
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat die Erklär –
ung verbreitet. „ Soviel also dazu, dass keine NGO
hinter den Protesten stehe, und dieselben spontan
von Flüchtlingen organisiert gewesen!
Überraschend schnell muss Hassan Alassa alias
Alassa Mfouapon dann innerhalb von nicht ein –
mal 5 Tagen, denn die Abschiebung fand am 3.
Mai 2018 statt, hat der Asylant dann diese Hilfe
,,rein zufällig„gefunden haben, und so die von
ihnen gemeinsam ausgearbeiteten Texte veröff –
entlicht! Dazu muss er ja zeitgleich noch damit
schwer beschäftigt gewesen sein, in seinem Asyl –
heim und außerhalb 300 Mitstreiter für seine
,,spontane„ Demo zu finden und zu organi –
sieren ( in seiner Landeserstaufnahmeinricht –
ung gab es nur 150 Insassen zu der Zeit, was
uns einen Blick auf seine ,,Sympathisanten und
deren Anzahl gewehrt )!
Kommt es nur mir an dieser Stelle so vor, dass
es ziemlich unglaubwürdig klingt? Jedenfalls
glaubhaft allenfalls für die buntdeutsche Justiz,
die ohnehin ein Fable für orientalische Basar –
märchen haben in Strafverfahren mit Tätern
mit Migrationshintergrund!
Aber dies wird in Buntdeutschland wohl nicht ge –
schehen, eher schon werden sich Yussif O. und
Alassa Mfouapon wie ihre Aufenthaltserlaubnis
auch noch ein Schmerzensgeld vom deutschen
Staat erschleichen. In der immer noch Heiko –
Maas-geschneiderten Justiz ist alles möglich,
was einem echten Rechtsstaat fernliegt. Darum
verklagen Ausländer aus aller Welt auch so gerne
den deutschen Staat. Immerhin konnte Mfouapon
bereits in zwei Klagen wegen Verleumdung solche
deutschen Gerichte von seiner Version ,,sich fried –
lich wehrender Flüchtlinge„ überzeugen. Wobei
wir eher nicht glauben, dass Mfouapon die Pro –
zesskosten aus seiner sozialen Grundsicherung
bestritten. Vielleicht hier einmal genauer hinge –
schaut, wer seine Anwälte in drei Verfahren be –
zahlte, könnte vielleicht doch noch genau jene
,,aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“ entlarven,
welche man schon 2018 hinter den ,,friedlichen„
Protesten der Asylbewerber in Ellwangen vermu –
tete!

Dazu verdammt rechts wählen zu müssen

Die Politiker der deutschen Blumenkübel-Demokratie
sind schwer am Jammern. Die Ereignisse in Ellwangen
haben ebenso wie zahllose Übergriffe von Migranten
auf Deutsche, ihre Umfragewerte weiter in den Keller
gebracht. Laut neuen Umfragen, halten 81 Prozent der
Deutschen die Regierung mit der Abschiebung für über –
fordert ! Was die Schwachköpfe in der Regierung aber
nicht im Geringsten daran hindert, unkontrolliert
weitere Migranten ins Land zu holen.
Eigentlich ist es schon eine Unterstellung, wenn diese
Politiker nun behaupten ´´ weiteres Vertrauen in der
Bevölkerung „ verloren zu haben. Immerhin setzt der
Begriff ´´weiteres Vertrauen „ voraus, das man bis
Ellwangen noch Vertrauen in diese Politiker gehabt !
Schon längst hat das deutsche Volk nämlich keiner –
lei Vertrauen in solche Politiker ! Und wenn diese
Politiker einmal der Wahrheit die Ehre geben täten,
und es ehrlich zugeben würden, dann wissen sie es
auch selbst. Aus keinem anderen Grund hat man
mit allen Mitteln versucht Neuwahlen, um jeden
Preis zu verhindern. Schon in den Koalitionsver –
handlungen verloren sie jedes bißchen Glaubwür –
digkeit, welcher ihnen, wenn überhaupt, noch ver –
blieben !
In der guten alten Zeiten konnten die Politiker ihr
Volk belügen und betrügen, trotzdem gab es noch
genügend einfältige Gutmenschen, die sie wählten.
Ansonsten genügte es den Gutmenschen damit zu
schocken, daß ansonsten Nazis an die Macht kom –
men täten.
Allerdings ist die Area der Teddybär-Werfer seit
2016 vorbei ! Etwas hat sich gewaltig geändert
in diesem Land : Zum ersten Mal bekommt es
der Gutmensch am eigenen Leib zu spüren, was
Politik bewirkt !
Früher war der oder besser gesagt das Fremde
immer weit weg. Der Gutmensch engagierte sich
beim Kleiderspenden oder Hilfspaket versenden,
aber das war alles weit weg und anonym. Nun
aber muß die eigene Frau und Tochter gewisse
Plätze und Strassen meiden, und traut sich nicht
mehr bei Dunkelheit hinaus ! Die eigenen Kin –
der wollen nicht mehr in KITA und zur Schule
gehen, wo sie in der Minderheit und drangsa –
liert. Viele Gutmenschen gaben auf als sie in
den Asylunterkünften auf dreiste Forderer
stießen, die nur Geld aber nicht ihre Hilfe
wollen. Ganz hartnäckige Gutmenschen
hatten sogar für Asylanten gebürgt und
müssen nun über Jahre für ihn zahlen.
Erst der Griff in die eigene Brieftasche
brachte ein schreckliches Erwachen !
Die Politiker verloren mit dem Gutmenschen
ihre wichtigste Stütze ! Man kann es an den
von den Politikern organisierten Demonstra –
tionen sehen : Ja, der Gutmensch will noch
nicht einmal mehr die Kippa tragen !
Anstatt umzudenken, und endlich eine Politik
für das eigene Volk zu machen, setzt die Poli –
tik der Blumenkübel-Demokratie auf ihr letz –
tes Aufgebot : Ein Volkssturm aus Linksextre –
misten, Asylantenlobby und dem dahinschmelz –
enden Rest unbelehrbarer Gutmenschen. Damit
aber, konnte man schon im Jahre 2000 nicht ein –
mal den ´´ Aufstand der Anständigen „ gewin –
nen !
Was die Politiker wohl am meisten erschreckt,
ist die Tatsache das sein Nazi-Schreckgespenst
immer weniger zieht, schon weil immer mehr
Gutmenschen aus glattem Existenzerhalt dazu
verdammt rechte Parteien wählen zu müssen.

Vier-Klassen-Justiz beschädigt deutschen Rechtsstaat weiter

In der Deutschen Blumenkübel-Demokratie
herrscht immer noch in weiten Teilen die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz vor. Ob –
wohl Maas selbst, der offen mit Linksextre –
misten in seinem Ministerium zusammen –
gearbeit, selbst nicht mehr als Justizminister
agiert, tut seine Nachfolgerin nicht das aller
Geringste, um an den Zuständen, die jedem
echten Rechtsstaat spotten, etwas zu ändern.
Der oberste Grundsatz eines jeden Rechts –
staat, das vor dem Gesetz alle Menschen
gleich zu behandeln sind, gilt in Deutsch –
land schon lange nicht mehr.
Ob ein Hamburger Gericht, das einem Tür –
ken erlaubte alle Deutschen pauschal als
´´ Köterrasse „ und ´´ Hundeclans „ zu
bezeichnen, was in diesem Fall straffrei
ausging und nicht als ´´ Volksdverhetz –
ung „ angesehen, weil in diesem Land
sämtliche Volksverhetzungs-Paragrap –
hen ausschließlich für deutsche Rechte
nur gelten oder in Tausend anderen Fäl –
len wurde so geurteilt als ob es in diesem
Land ein vier Klassen-Recht gebe.
1. Klasse : Prominente, Staatsdiener und
Politiker, Manager und Banken, die zu –
meist mit Bagatellstrafen davon kommen.
2. Klasse : Die Migranten, die, wenn sie
dasselbe Verbrechen wie ein Deutscher
begehen, mit einer viel geringeren Strafe,
– oftmals auch mit Bewährung -, davon
kommen.
3. Klasse : Der normale Deutsche, der
für eine Straftat bedeutend härter be –
straft wird als ein Täter mit Migrations –
hintergrund.
4. Klasse : Rechte, Neonazis, Regime –
gegner, die zusätzlich zu ihrer viel här –
ter ausfallenden Haftstrafe, noch mit
willkürlichen Gesinnungsurteilen zu
weiterer höherer Haft bestraft werden.
Der staatlichen Willkür sind dabei keine
Grenzen gesetzt : Denken wir an das Ur –
teil gegen eine vierundzwanzigjährige,
die zu 4 ½ Jahren Haft verurteilt, nur
weil sie die eigentlichen Täter zum Tat –
ort gefahren, wo diese wenig später einen
Brandanschlag verübten, bei dem niemand
zu Schaden kann oder an den Fall Zschäpe,
die neben der eigentlichen Haftstrafe zu 10
Jahren weiterer Haft verurteilt werden soll,
nur weil sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt !
Wurde etwa die Ehefrau von Reda Seyam, der
von 2002 bis 2013 in Deutschland als Islam –
ischer Hassprediger herumhing und dann den
Bildungsminister des IS mimte, zu 10 Jahren
Haft verurteilt, weil sie dem Islamisten
den Haushalt geführt ? Oder eine andere
Geliebte oder Freundin eines Familienclan –
oder Mafiamitgliedes, eines Hasspredigers
oder eines Terroristen, wegen Führung des
Haushalts angeklagt ? Noch nicht einmal
die IS-Bräute, die nach Deutschland zu –
rückgekehrt, wurden deshalb belangt, eben
weil gewisse Haftgründe ausschließlich für
Rechte in diesem Land gelten !
Im krassen Gegensatz dazu werden für Straf –
täter mit Migrationshintergrund eigens Straf –
milderungsgründe erfunden, wie der, das der
Angeklagte im Gefängnis kein Deutsch könne
oder nicht gewusst haben will, das sein Han –
deln in Deutschland strafbar sei. Oder der
regelrecht erfundene Strafmilderungsgrund
einer ´´ medialen Vorverurteilung „, wie er
dem Mörder von Tugce zugute kam ! Würde
es diesen Strafmilderungsgrund tatsächlich
so geben, dann wäre Beate Zschäpe längst
frei, denn niemand ist in den Medien jemals
so vorverurteilt worden, wie die Zschäpe !
Aber natürlich gelten in der deutschen Jus –
tiz solche Strafmilderungsgründe für Rechte
nie, was dieselben geradezu absurd machen.
Ein Großteil der so gefällten Urteile lässt
einem schon am Verstand von Richtern
und Staatsanwälten starke Zweifel auf –
kommen.
In Duisburg kam etwa die Staatsanwalt –
schaft gerade erst auf den Trichter die
Verhaftung eines Türken für rechtens
zu erklären, weil der sich ´´ zu Unrecht
der Verhaftung durch die Polizei wider –
setzt habe als gebe es denn für Migranten
in diesem Land schon ein Recht darauf,
sich der Verhaftung durch die Polizei zu –
widersetzen. Auch im Duisburger Fall
rottete sich ein Migrantenmob zusam –
men, um die Verhaftung des Türken zu
verhindern. Bestimmt muß nun in Ell –
wangen erst geprüft werden, ob der
Togonese sich nicht zu Recht seiner
Verhaftung widersetzt habe !
Umgekehrt würde man einem Reichs –
bürger in diesem Land niemals offen
zugestehen, das der sich zu Recht sei –
ner Verhaftung widersetzt habe. Aller –
dings gelten Reichsbürger ja auch als
Menschen vierter Klasse vor deutschen
Gerichten !
Im Fall des Duisburger Türken Mehmet
K. wird selbstredend der Strafmilderungs –
grund einer ´´ medialen Vorverurteilung
zur Anwendung kommen, denn schon jetzt
darf derselbe sich in den Medien als Opfer
präsentieren und schimpfen, das Deutsch –
land kein Rechtsstaat sei. Womit er nicht
unbedingt falsch liegt.
Erst einmal wurde gegen den Türken ein
Strafbefehl erlassen. ´´ Zweck des Straf –
befehls soll sein, bei Fällen leichter Krimi –
nalität Gericht und Staatsanwaltschaft zu
entlasten „. Selbstverständlich entlastet
der vor allem Straftäter mit Migrations –
hintergrund ! Justizopfer Mehmet K. wird
also allerhöchstens mit einer lächerlichen
Bewährung davonkommen. Das wird zu –
gleich auch den Togonesen hoffen lassen,
um seine Abschiebung noch zu verhindern.