G-20-Prozess in Hamburg : Wo man sich am besten mit Fußball das Versagen der Justiz zu erklären versucht

Nach den jüngsten Randalen und Plünderungen in
Berlin und Stuttgart ist es ein geradezu fatales Sig –
nal, dass die einzigen vier deutschen Linksextremis –
ten, welche nach den schweren Ausschreitungen auf
dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg nun vor Gericht
standen, zu den üblichen, in Bezug auf ihre Taten
geradezu lächerlichen, Bewährungsstrafen verur –
teilt wurden.
Damit leistet die die buntdeutsche Justiz geradezu
Beihilfe für zukünftige Ausschreitungen und Plün –
derungen! Aber in einer Justiz, in der Rechtsstaat –
lichkeit kaum gilt und in der vor dem Gesetz nicht
alle Menschen gleich sind war wohl nichts anderes
zu erwarten!
Wären die Straftäter Rechte gewesen, wären sie
zweifelsohne nicht mit Bewährung davon gekom –
men, sondern hätte in diesem Fall dem Gericht
das Strafmaß gar nicht hoch genug sein können.
Bewährungsstrafen lässt man daher eben nur
Linksextremisten und Straftätern mit Migrations –
hintergrund im üppigem Maße zukommen. Die
gefällten Urteile zeigen nur einmal mehr allen
deutlich auf, dass an deutschen Gerichten nicht
rechtsstaatlich, sondern willkürlich nach ethn –
ischer Herkunft und politischer Gesinnung ab –
geurteilt wird!
Wahrlich konnten nur die Zuschauer aus der
linken Szene im Gericht das Skandalurteil mit
Appleaus bejubeln. Die fünf Angeklagten ließen
sich von 80 Unterstützern feiern. Anders als bei
Prozessen gegen Rechte, hatte man im Hambur –
ger Gericht nichts dagegen einzuwenden, dass
der Großteil der Zuschauer als derselben Szene
wie die Straftäter stammten. Selbst darin gibt
es eben keine Gleichheit an buntdeutschen Ge –
richten.
Die Vorsitzende der Jugendkammer am Land –
gericht, Anne Meier-Göring, nahm den Beifall
der Linksextremisten mit gelassener Genugtu –
ung auf. Immerhin dürfte es der einzige Beifall
sein, den sie für derlei Urteile bekommt.
,, Laut Anklage wurden 19 Autos angezündet
und weitere 19 beschädigt. Zahlreiche Scheiben
von Geschäften und Wohnungen wurden einge –
schlagen, Brände gelegt und Gebäude mit Farbe
beschmiert „. Da alles ist für Meier-Göring kein
Grund zu Haftstrafen und man fragt sich, was
kann ein Linksextremist in der Bunten Republik
eigentlich noch alles anstellen, bevor er dafür un –
ter solchen Richtern im Knast landet?
,,Sonst kommen eher Verbrecher mit Migrationshinter –
grund in den Genuss ihrer Fürsorge. Drei muslimische
Migranten, die ein junges Mädchen maltraitierten, er –
hielten sogar eine Entschuldigung von Meier-Göring
nach dem Freispruch: „Ich hoffe sehr, dass Sie in
den Monaten der Haft nicht bitter geworden sind und
nicht das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat ver –
loren haben.“ Das Vertrauen hat nur das Opfer verlo –
ren. In einem anderen Fall sah die Richterin zwar die
Bissspuren, Hämatome sowie die schwere Traumati
sierung eines weiblichen Opfers, weil der angeklagte 
Afghane sein Entsetzen über die eigene Tat aber gut 
vorspielen konnte und sagte „Ich habe einen Fehler 
gemacht, und das tut mir sehr leid“, ging auch der
lachend aus dem Gerichtsgebäude „( aus SPAET –
Nachrichten vom 13. Juni 2019 ).
Wie in einer solchen Show üblich , argumentierten
die Verteidiger, dass die Polizei die ,,friedlichen
Demonstranten erst provoziert habe. Natürlich
haben umgekehrt die Linksextremisten aus der
Roten Flora, die schon Tage vor Gipfelbeginn
offen zu Gewalt aufgerufen, damit nicht ,,provo –
ziert„ und wurden von der Justiz erst gar nicht
vor Gericht gestellt, um diese Posse voll zu machen.
Die Anwälte der fünf vor Gericht Gestellten argu –
mentierten, ,, Die Nicht-Anwendung des Demons –
trationsrechts mache die gesamte Anklage verfass –
ungswidrig „. Sichtlich folgte Anne Meier-Göring
solch Argumentation, als wenn es denn zum De –
monstrationsrecht gehöre, Autos anzuzünden,
Scheiben einzuwerfen, Gebäude anzumalen und
Brände zu legen. Wogegen Rechte, wie etwa die
Identitäre Bewegung, schon wegen dem Anbringen
von Bannern und Aufkleber oder einer auf dem Geh –
weg aufgesprühten Parole wegen ,,Sachbeschädig –
ung„ dran sind! Aber wie gesagt, da Deutschland
kein Rechtsstaat, so gelten halt für Linke, Rechte
und Migranten jeweils andere Gesetzauslegungen.
Bei Haftstrafen gilt: Für Rechte immer, für Linke
und Migranten nimmer! Ganz in diese Kategrorie
fallen denn auch die lächerlichen Bewährungsstra –
fen für die Linksextremisten, die Meier-Göring aus –
gesprochen. Selbst Staatsanwalt, Tim Paschkowski,
musste offen einräumen: „Die Tathandlungen haben
mit dem Demonstrationsrecht so viel zu tun wie der
HSV mit der Champions League, nämlich gar nichts.“
Fussballfan zu sein, scheint in diesem Land, wo sich
also nicht nur gerne Politiker, sondern nun auch die
Buntdeutsche Justiz sich Vergleiche aus dem Fußball
gerne bedienen, um Politik und Justiz in der BRD zu
verstehen. Aber sogesehen: Einlochen wollte die Meier –
Göring den Ball, äh die Linksextremisten, trotzdem
nicht. Vielleicht ist sie mit den Fußballregeln ebenso
wenig vertraut, wie mit der Rechtsstaatlichkeit. Die
verhängte nämlich ,,für schweren Landfriedensbruch
und Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährlicher
Körperverletzung „ 20 Arbeitsleistungen! Was für ein
ungeahndetes Faul, um es mal mit einem Begriff aus
dem Fußball zu erklären!
Hart kann Meier-Göring auch, natürlich nur, wenn es um
Rechte oder Nazis geht. Gegen einen 93-jährigen im Roll –
stuhl sitzenden ehemaligen SS-Mann, der mit 17 ins KZ
Stutthof abkommandiert zeigt sie dagegen alles andere
als Mitgefühl, sondern nur die ganze Härte buntdeutscher
Gesetze. Da zeigte sie nichts von Neutralität im Amt, son –
dern schnauzte den alten Mann an ,, Die Nazis haben Mil –
lionen Menschen umgebracht„. Man hätte sich von ihr
solch Engagement auch im G20-Prozess gewünscht und
dass sie auch dort bei den Angeklagten so genaustens im –
mer wieder nachgefragt hätte.
Gegen Richterin Anne Anne Meier-Göring wurde schon
vor Beginn des Prozesses zwei Anträge wegen Befangen –
heit gestellt. ,, Sie habe erkennbar die Dimension der ver –
fahrensgegenständlichen Tat aus dem Blick verloren“, hieß
es im Beschluss des übergeordneten Oberlandesgerichts zu
dem ersten Befangenheitsantrang im Juni 2019.
Bei den nächsten Ausschreitungen, Randalen, Krawal –
len, Brandlegungen und Plünderungen in einer deut –
schen Stadt, sollten die Einwohner daher nicht verges –
sen der Richterin Anne Meier-Göring dafür persönlich
ihren Dank auszusprechen!
Gemäß der jüngsten BLM-Kampagne würde es uns nicht
im Mindesten wundern, wenn der Einzige, der zu einer
Haftstrafe verurtelt worden, ein Ausländer, nämlich ein
Franzose, dies Urteil wegen Diskriminierung und Ras –
sismus der deutschen Justiz gegenüber Ausländern,
anfechten, und sodann dessen Haftstrafe ebenfalls,
im Namen des seligen Sträflings George Floyd, in
Bewährung umgewandelt wird. Dies würde das Bild
der Justiz in dieser Gesellschaft abrunden!