USA: Dritte Runde im Chauvin-Schauprozess

Nachdem im Schauprozess gegen den weißen Polizist
Dereck Chauvin sein vorgesetzter Polizeichef, eben –
falls ein Farbiger, ausgesagt und Chauvin schwer be –
lastete, natürlich vorrangig um von seiner eigenen
Verantwortung in diesem Fall gehörig abzulenken,
kneift nun der Hauptzeuge Morris Hall.
Indes ist der Polizeichef von Minneapolis, Medaria
Arradondo ganz gewiß nicht der Mann, der selbst
etwas Verantwortung übernimmt. Statt dessen ver –
sucht der Polizeichef mit Anschuldigungen gegen
Chauvin seinen eigenen Hals aus der Schlinge zu
ziehen. Als Farbiger hat er natürlich Dank BLM
zur Zeit beste Chancen damit ungeschoren davon
zukommen, und weiter im Amt zu bleiben. Es ist
ganz das Übliche die Kleinen hängt man, und die
Großen lässt man laufen. Bei einer überwiegend
aus Schwarzen bestehenden Jury fragte natürlich
auch keiner nach der Verantwortung von Medaria
Arradondo als Chauvins Vorgesetzter näher nach.
Wäre Arradondo ein Weißer hätte er wohl längst
von seinem Posten zurücktreten müssen. Aber
noch etwas anderes deckt ihn: Immerhin wäre
Arradondo nächster unmittelbarer Vorgesetzter
der demokratische Bürgermeister Jacob Frey,
und da es wäre unschön, wenn in der Verhand –
lung zur Sprache käme, das alle Städte in denen
Schwarze 2020 durch weiße Cops ums Leben ka –
men ausschließlich von Mitgliedern der Demokrat –
ischen Partei regiert worden! Von daher dürften
alle Mitglieder der Demokratischen Partei vom
Bürgermeister bis zum US-Präsidenten ein nicht
zu übersehendes Interesse daran haben, dass sich
die gesamte Gerichtsverhandlung ausschließlich
auf den weißen Cop Dereck Chauvin beschränkt.
Farbige und Demokraten bleiben schön aussen
vor, deshalb wird auch gegen Chauvins Kollegen,
obwohl sie als Team gehandelt und alle am Ein –
satz beteiligt waren, getrennt verhandelt, weil
sichtlich einiger dieser Cops den Iniatoren des
Schauprozess nicht weiß genug erschienen. Dies
ist nun einmal ein echter Beweis dafür, dass es
Rassentrennung in den USA tatsächlich noch
gibt!
Ebenfalls ganz wie zuvor erwartet entpuppte
sich denn auch George Floyd Drogendealer
ebenfalls als Farbiger. Morris Hall hatte kurz
vor dem Zugriff der Polizei mit in George Floyds
Auto gessessen und verweigert nun die Aussage,
um sich damit nicht selbst zubelasten!
Wenn der nämlich nun aussagen müsste, was er
Floyd verkauft und was Floyd dann kurz vor der
Festnahme so alles eingeworfen, könnte die ganze
schöne Mordanklage wie ein Kartenhaus in sich
zusammenbrechen, und die schwarze Jury, denen
es doch ohnehin nur um den weißen Arsch von
Chauvin geht, eben das Bauernopfer mit dem sie
unbedingt weißen Rassismus beweisen, um damit
alle anderen Vorfälle im Zusammenhang mit den
Black live matter-Protesten entschuldigen zu kön –
nen, werden ganz bestimmt nicht gerade hier
nachfragen, obwohl sie doch ansonsten jegliche
Statements von Farbigen als Aussagen gelten las –
sen.
So vertagte Richter Peter Cahill erst einmal die Ent –
scheidung. Sichtlich treibt man erst einmal weitere
farbige Zeugen auf die im besten Telenova-Stil trä –
nenreich ihre Aussagen machen werden, die in die –
sem Fall zumeist eher zu Statements gegen Rassis –
mus und Diskriminierung ausfallen, eben genau
dass, was einen Schauprozess so ausmacht!

Gefährliche Nähe: Linksextremismus und Justiz

Im Eilverfahren hob das Kölner Verfassungsgericht die
Entscheidung des Verfassungsschutzes auf, die AfD als
,,rechtsextremistischen„ Verdachtsfall einzuordnen
und zu überwachen.
Man könnte fast annehmen, dass dieses Urteil aus rei –
nem Selbstschutz geschah. Immerhin war das Justiz –
ministerium unter seinem damaligen Justizminister
Heiko Maas dazu gezwungen worden, unter dem ewi –
gen Vorwand des ,,Kampf gegen Rechts„ mit Links –
extremisten eng zusammenarbeiten zu müssen. Wenn
man also schon die AfD wegen eines Dutzend rechter
Politiker zum Verdachtsfall erklärt, könnte auch bald
das Justizministerium selbst zum dringenden Verdachts –
fall werden.
Immerhin hat die Justiz nicht das Geringste unternom –
men als 2015 die für die SPD-nahe Zeitung ,,Die ZEIT„
arbeitende Journalisten beim G20-Gipfel als Linksex –
tremisten aufflogen. Sören Kohlhuber hatte auf dem
SEIT 2007 bestehendem ,,ZEIT„-Online-Projekt
,,Störungsmelder„ , der als ,,Watchblock für Rechts –
extremismus„ öffentlich zur Hetzjagd auf von ihm
als ,,Rechte„ eingestufte Journalisten, wie u. a. Luke
Rudkowski, Max Bachmann, Tim Pool und Lauren
Southern, aufgerufen.
Die SPD-nahe Zeit hat neben dem ,,Störungsmelder„ –
Projekt, seit 2008 das ,,Netz gegen Nazis„, dass da –
für sorgt, dass ,,Rechte„ weder Aufnahme in Fuball –
oder anderen Sportvereinen, selbst bei der Feuerwehr,
finden und dort ausgegrenzt werden. 2009 zog sich
die ,,ZEIT„ aus dem Ausgrenzungsprojekt zurück
und überließ dasselbe der berüchtigten Amadeus
Antonio-Stiftung.
Die ,,ZEIT„ trennte sich daraufhin 2015 auch von
Sören Kohlhuber, welcher als Christoph Fröhlich
beim ,,Störungsmelder„ auftrat, sowie einem wei –
teren linksextremistischen Autoren, der das Plün –
dern von Supermärkten verherrlichte. Die brisante
Zusammenarbeit der ,,ZEIT„ mit bekennenden
Linksextremisten ließ sich allerdings kaum noch
verheilichen.
Brisant dabei, dass der ,,Störungsmelder„ an dem
sich neben Kohlhuber rund 50 weitere linke ,,Jour –
nalisten„ beteiligten, vom Bundesjustizministerium
unter Heiko Mass gefördert wurde! Noch brisanter:
Heiko Maas selbst setzte sich aktiv für den ,,Störungs –
melder„ ein und zeigt dort Gesicht ,, Wir müssen da –
für sorgen, dass Hetzer und Brandstifter das gesell –
schaftliche Klima nicht vergiften.“ Eigentlich wäre in
einer echten Demokratie ein in solch einen Skandal
involvierter Minister kaum noch haltbar.
Eine echte Aufklärung der Hetzjagd auf dem G20-Gip –
fel durch eine Staatsanwaltschaft hat es nie gegeben,
zweifelsohne, weil sodann auch zur Sprache gekom –
men wäre, in wie weit die Zusammenarbeit von Sören
Kohlhuber mit dem Bundesjustizministerium bestan –
den und wie dessen Unterstützung von Kohlhuber &
Co ausgesehen. Somit wurde Kohlhuber, obwohl der –
selbe mit Sätzen wie etwa „Jede Flasche, jeder Stein
hat heute seine Berechtigung „ eindeutig zu Gewalt
aufgerufen, vom Gericht eilig freigesprochen. Denn
Anklagepunkt des Aufrufes zur Hetzjagd, hatte das
Gericht schon vorher fallengelassen. Der Richter
folgte einfach Kohlhubers Auslassung ,,Dass jemand
mit einem T-Shirt, das eindeutig rechte Gesinnung
erkennen lässt, zu einer Demonstration von Linken
und Antifaschist*innen geht, dürfte provokativ ein –
geordnet werden„! Würde allerdings umgekehrt
auch bedeuten, dass, wenn einer in Antifa-Aufmach –
ung zu einer Gegendemo geht, derselbe ebenfalls
als Provokateur anzusehen wäre, und Rechte mit
dessen Bild die eigenen Demoteilnehmer vor dem
Antifa-Demonstranten öffentlich warnen dürfen!
Plötzlich gelten keine Persönlichkeitsrechte, so
dass Linksextremisten Fotos von Andersdenkenden
ins Netz stellen können und deren Namen drunter
setzen. Würden umgekehrt Rechte so etwas machen
und die Fotos von Antifa-Mitgliedern so ins Netz
stellen, würde dasselbe Gericht allein schon we –
gen Verletzung des Datenschutzes handeln. Aber
in einem Land, wo die Rechtsstaatlichkeit prakt –
isch aufgehoben, und willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeurteilt
wird, gelten eben Sonderregelungen für Linksex –
tremisten! Denken wir umgekehrt nur an den Fall,
als die AfD eine Plattform einrichtete auf der
Schüler Lehrer, die linksextremistisches Gedan –
kengut im Unterricht verbreiten, melden konnten.
Da galt plötzlich nichts mehr von dem, was Sören
Kohlhuber & Co großzügig vom Gericht zugestanden
worden, weil ja die AfD ,,Rechte„ und damit für
sie andere Gesetze gelten!
Dieses Urteil ist außerdem die reinste Farce, für all
all jene, welche im Zusammenhang mit der soge –
nannten Chemnitzer Hetzjagd 2019 angeklagt wor –
den!
Zudem gibt das Gericht indirekt somit zu, wer da
hauptsächlich auf dem G20-Gipfel randalierte, bäm –
lich Antifa! Aber weder Kohlhuber noch die Aufhetzer
aus der Roten Flora wurden gerichtlich belangt! Da –
gegen säße jeder Rechte der nur halb so viel offen
zu Gewalt aufgerufen, längst hinter Gitter! Aber
eben auch hier gelten für Linksextreme wieder ein –
mal andere Gesetze!
Hier sieht man deutlich. welche Gefahr der Flirt der
buntdeutschen Justiz mit dem Linksextremismus
für dessen Urteilsvermögen bildet!
Das dem aber nicht so ist, zeigt eindeutig, wie hier
das Recht zurechtgebogen worden, um den eigent –
lichen Punkt, dass eine Justiz, die eben noch mit
dem Täter zusammenarbeitete, dessen ,,Arbeit„
unterstützte, diesen nun freispricht!
Statt dessen verurteilt das stark kompromittierte
Gericht einfach die Journalisten, die offen über
Kohlhubers Hetzjagd-Aufrufe berichtet: ,, Ein ¬
Focus- und ein FAZ-Journalist Kohlhubers Tweets
aus dem Kontext gerissen zitiert und somit den Ein –
druck erweckt, dass er sich Angriffe auf die Rechts –
extremist*innen wünschte „. Somit blieb das heikle
Thema der Zusammenarbeit des Justizministerium
und Linksextremisten wie Kohlhuber unerwähnt.
Inzwischen schaffte es ein Politikerin der Linkspartei,
welche einst in einer linksextremistischen Band mit –
spielte und sich weiter offen zu dieser Ideologie be –
kennt, nämlich Barbara Borchardt, in Mecklenburg –
Vorpommern zur Verfassungsrichterin!
Man sieht die Zusammenarbeit zwischen Justiz und
Linksextremisten geht stillschweigend weiter! Dies
dürfte auch die Hauptursache dafür sein, dass, ob –
wohl inzwischen jeder dritte Politiker der Linkspar –
tei einer linksextremistischen Organisation oder
Gruppierung angehört oder ihr nahesteht, diese
Partei nicht längst zum dringenden Verdachtsfall
des Verfassungsschutz geworden.
Schlimmer noch, mit dem Putsch von Thüringen,
indem ein vollkommen demokratisch gewählter
FDP-Ministerpräsident weggeputscht, um den
Kommunisten Bodo Ramelow wieder als Minister –
präsidenten ohne jegliche parlamentarische Mehr –
heit ins Amt zu hieven. Derselbe Ministerpräsident
der Linkspartei, dessen Landesregierung zuvor ei –
nem linksextremistischen Bombenleger deren De –
mokratie-Preis verliehen!
Sichtlich zog man nun gegenüber der AfD die Reiß –
leine, damit so niemand den linksextremistischen
Sumpf der sich rund um die Merkel-Regierung ge –
bildet, größere Beachtung schenkt. Denn, wenn man
die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten
ließe, wie will man dann länger das Stillhalten ge –
genüber den Linksextremismus in der Links-Partei
noch rechtfertigen?

Claudia Roth erringt Pyrrhussieg vor Gericht

Die Grünenpolitikerin Claudia Roth hat gegen
den Journalisten Roland Tichy einen Pyrrhus –
sieg errungen. Tichy hatte sich dagegen gewehrt,
dass die Roth seine Internetplattform als ,, neu –
rechte Plattform, deren Geschäftsmodell auf
Hetze und Falschbehauptungen beruhe`` be –
zeichnet.
Das Stuttgarter Landesgericht wertete Claudia
Roth`s Behauptung als von Meinungfreiheit ge –
deckt, und lehnte Tichys Verfügung ab. Jedoch
bescheinigte aber zugleich das Gericht der Grü –
nenpolitikerin auch, dass deren Aussagen ,, so
unkonkret gehalten sei, dass ein Wahrheitsbe –
weis nicht zu erbringen sei„. Mit anderen Wor –
ten: Niemand kann aus Claudia Roths Reden
auch nurein Körnchen Wahrheit entnehmen!
Gut, dass wir das nun amzlich bestätigt bekom –
men haben.

Zum Urteil im Mordprozess zu Dresden

Im Chemnitzer Mordprozeß wurde der Syrer Alaa. S.
zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Als deutscher Rechter hätte er für weitaus weniger
noch mehr Jahre aufgebrummt bekommen!
In reinstem Rassismus gegen Ostdeutsche behaup –
tet die Verteidiger des Mörders, dass dieser im
Westen nie so verurteilt worden.
Es scheint bei den Linken Gefahr in Verzug, wenn
plötzlich kein Bonus für Migranten, sowie nicht
Strafmilderungsgründe, wie den der erfundenen
,, medialen Vorverurteilung„, gewährt!
Schon haben jene Journalisten, welche ansonsten
keinerlei Problem damit haben, dass das Justiz –
ministerium Linksextremisten im ,,Kampf gegen
Rechts„ unterstützt, dass in der Justiz nun die
Richter und Staatsanwälte ,, nach rechts rücken„.
Immerhin könnte es dann bald vorbei sein, mit
dem Bonus für Straftäter mit Migrationshinter –
grund, und auch deren linksextremistischen Un –
terstützer könnten vor Gericht landen.
In der ,,WELT„ fantasiert man sogar schon da –
von, dass bei einem Freispruch von Alaa S. wo
möglich ,, ein rechter Mob das Gerichtsgebäude
abgefackelt „ hätte. Seltsamer Weise hatte die
linksversiffte Journaille nie ein Problem damit,
wenn Rechte unverhältnismäßig hohe Strafen
erhielten oder Bedenken, dass bei einem Frei –
spruch der Rechten ein linksextremistischer
Krawallmob das Gerichtsgebäude stürmt.
Immerhin schauspielerten diese Linksextre –
misten zum großen Teil die ,,Zivilgesellschaft„
und linksextremistische Band spielten zum
Mord in Chemnitz auf!

Justiz : Schon wieder reine Gesinnungsurteile

Im Ansbacher Fall waren Richter und Staatsan –
waltschaft schnell mit dem berüchtigten Mi –
grantenbonus zur Stelle, um nach einer Ab –
sprache die üblichen Bewährungsstrafen zu
verhängen und so dem allgemeinem Rechts –
empfinden des deutschen Bürgers einen wei –
teren Schlag ins Gesicht zu erteilen.
Man muß es sich an dieser Stelle wohl nicht
erst fragen, ob wohl umgekehrt eine Gruppe
betrunkener Rechter, die wahllos auf Migran –
ten eingeprügelt, im gleichen Fall hätten auch
mit Bewährungsstrafen rechnen können.
Statt des Rechtsstaat haben wir den Schlecht –
staat, wo willkürlich nach ethnischer Herkunft
und politischer Gesinnung reine Gesinnungs –
urteile gefällt werden.
Ebenso wenig wäre wohl der Mord an dem
Bonner Niklas P. kaum eingestellt worden,
wenn es sich bei den Tätern, anstatt der
üblichen Migranten, um deutsche Rechte
gehandelt hätte. Wohl kaum!
Auch in diesem Fall wurde das allgemeine
Rechtsempfinden der Bürger mit Füssen
von der Gesinnungsjustiz getreten!
Da muß man sich nicht wundern, wenn in
diesem Land immer mehr Bürger das Ver –
trauen in diesen Staat verlieren!

Maas macht mobil, bei Arbeit, Sport und Spiel – Wie die Justiz in Deutschland gelinkt wird

Ob im Fall des AfD-Politikers Dubravko Mandic,
dem Fall Tudce oder dem NSU-Prozeß oder
in noch vielen anderen Straffällen, überall
zeigt sich ganz offen die Verflechtung und
der Einfluß von linker bis linksextremistischer
Politik und der bundesdeutschen Justiz.
Das der Justizminister Heiko Maas in seinem
Ministerium eng mit Antideutschen, wie Julia
Schramm, einer ehemaligen Stasi-IM, wie einer
Anetta Kahane oder gar linksextremistischen
Journalisten, wie Sören Kohlhuber zusammen –
arbeitet, dürfte bekannt sein. Schon diese Zu –
sammenstellung zeigt deutlich auf, das die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz eindeutig
extrem linkslastig orientiert ist.
Aber kommen wir zurück zum Fall des AfD –
Politikers Dubravko Mandic. Dieser hatte
2015 eine Fotomontage vom Nürnberger
Kriegsverbrecherprozeß ins Netz gestellt,
worauf, wie üblich, die Anzeige wegen
´´ Volksverhetzung „ erfolgte. Am 13.
Oktober 2016 ließ die Staatsanwaltschaft
eine Hausdurchsuchung anordneten. Die
aber war rechtswidrig ! Das stellte das
Landgericht Karlsruher 2017 fest.
Sichtlich lief kein Verfahren wegen Verun –
glimpfung des Bundespräsidenten, sondern :
´´ Politiker von Grünen und SPD hatten auf
Nachfrage Strafanträge gestellt „!
Das spottet jeder Auffassung von Rechtstaat –
lichkeit Hohn. Augenscheinlich stellen in der
Heiko Maas-geschneiderten Justiz jetzt schon
Linke die Denunzianten, die Kläger, die Staats –
anwaltschaft und den Richter in einer Person !
Das erklärt auch, warum kaum einmal einer
der Linksextremisten angeklagt, geschweige
denn verurteilt wird.
So durfte der Linksextremist Sören Kohlhuber
auf dem G20-Gipfel offen zur Menschenjagd
auf Andersdenkende Journalisten aufrufen
und sein Kumpan in der Zusammenarbeit
mit dem Justizministerium, das Plündern
von Geschäften verherrlichen. Natürlich
musste sich diese Linksextremisten nicht
vor Gericht verantworten. Ebenso wenig
wie die in der Roten Flora in Hamburg,
welche dazu aufriefen aus Hamburg die
Hölle zu machen, was maßgeblich zu den
gewalttätigen Ausschreitungen beitrug.
Dazu ist es garantiert kein Zufall, das allen
Städten mit übermäßig Anteil und sogar
ganzen Stadtteilen voller Linksextremisten,
stets ein SPD-Genosse als Oberbürgermeister
vorsteht !
In der Heiko Maas-geschneiderten Justiz dür –
fen Linksextremisten offen in den sozialen
Netzwerken dazu aufrufen AfD-Politiker tot –
zuschlagen, ohne dafür belangt oder auch
nur gesperrt zu werden ! Ebenso darf ein
Türke alle Deutschen pauschal als Hunde –
clans und Köterrasse bezeichnen, ohne da –
für belangt zu werden, ein Finanzminister
darf in einem Zeitungsinterview allen Deut –
schen Inzucht unterstellen, sowie eine türk –
ische ´´ Integrationsbeauftragte „ den Deut –
schen sogar eine eigenständige Kultur ab –
sprechen, ohne dafür vor Gericht zu landen,
geschweige denn dafür verurteilt zu werden.
Denn in der Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz bestimmen längst ausschließlich Linksextre –
misten, sowie Politiker von Linkspartei, Grünen
und der SPD, was ´´ Volksverhetzung „ ist !
Das in der Groko den Sozialisten wiederum
die Justiz in die Hände gespielt worden, wird
in keinster Weise dazu beitragen, diesem
Übelstand endlich ein Ende zu bereiten.
Der oberste Grundsatz eines jeden Rechts –
staat, daß vor Gericht jeder Mensch gleich
zu sein hat, wurde von Justizminister Heiko
Maas mit Füßen getreten. Von einer unab –
hängigen Justiz kann daher kaum noch die
Rede sein !
Man schaue sich nur einmal die großen Fälle
der Justiz unter Heiko Maas an. Etwa den
Mordfall Tuğçe Albayrak. Dort erfand die
Maas-geschneiderte Justiz den Strafmilder –
ungsgrund einer ´´ medialen Vorverurteil –
ung „ für deren Mörder. Gäbe es diese wirk –
lich, dann wäre Beate Zschäpe schon längst
frei, denn kaum jemand ist von den Medien
in Deutschland je mehr vorverurteilt worden
als die Zschäpe. Aber natürlich gelten solch
Strafmilderungsgründe ausschließlich nur
für Täter mit Migrationshintergrund !
Überhaupt zeigt die Maas-geschneiderte
Justiz im sogenannten NSU-Prozess ihr
wahres Gesicht. Schon vor dem eigent –
lichen Prozessbeginn erblödete sich der
angeblich ´´ unabhängige „ Richter, lüs –
ternen türkischen Journalisten die Ge –
fängnisbettwäsche der Beate Zschäpe zu
zu präsentieren. Nicht einmal der linien –
treueste russische Richter würde sich da –
zu hergeben, derlei Journalisten etwa die
Bettwäsche der Pussy Riot-Girls zu prä –
sentieren ! Vor lauter Lüsternheit vergaßen
die türkischen Journalisten sich gar als
Presse beim Prozess rechtzeitig anzu –
melden, was dann gleich den nächsten
Skandal verursacht !
Auch im späteren Prozess selbst erfanden
Staatsanwaltschaft und besagter Richter
regelrecht Strafgründe gegen die Zschäpe,
wie etwa den, ´´ der ruhende Pol des Trios
gewesen zu sein, weil die Zschäpe den Haus –
halt führte „ ! Gibt es in der bundesdeutschen
Justiz einen vergleichbaren Fall, etwa indem
die IS-Bräute angeklagt worden wären, weil
sie den IS-Kämpfern den Haushalt geführt ?
Gibt es auch nur einen einzigen Fall, wo die
Geliebte, Freundin oder Ehefrau, etwa bei
den kriminellen Familienclans, von Mafio –
sis oder Islamisten, je wegen Führung des
Haushalts angeklagt worden ?
Es dürfte daher für alle Deutsche ein schwar –
zer Tag in der Geschichte sein, wenn die Jus –
tiz erneut den Sozis in die Hände gerät !

Zu : Merkel vor ein ordentliches Gericht stellen

Während die Heiko Maas-geschneiderte Justiz
umgekehrt, schon wegen einer mutmaßlichen
Falschaussage die Immunität von Frauke Petry
aufheben und Strafverfolgung einleiten will,
ziert man sich dagegen sehr, endlich gegen die
Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen zahl –
losen Bruchs von EU-Verträgen und deutschem
Recht vorzugehen, und das obgleich gegen die
Merkel gut und gerne über 1.000 Strafanträge
vorliegen !
Von daher darf es nun nicht wundern, wenn die
AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel fordert die
Bundeskanzlerin nach Ende ihrer Amtszeit vor
ein ordentliches Gericht zu stellen. Das ist nun
weder populistisch, wie es die Merkel-treuen
Medien behaupten, sondern geltendes Recht
und Gesetz in einem Rechtsstaat ! Somit kann
mit einem ordentlichen Gericht, wohl kaum
die Heiko Maas-geschneiderten Justiz gemeint
sein ! Denn ein Justizministerium, in dem man
offen linksextremistische Journalisten alimen –
tiert und unterstützt, die zum G20-Gipfel offen
zur Menschenjagd auf freie Journalisten aufge –
rufen und das Plündern von Geschäften bejubelt,
das mit ehemaligen Stasi-IMs und notorischen
Antideutschen eng zusammenarbeitet, einzig im
Kampf gegen Andersdenkende, ist wohl kaum
in der Lage den obersten Grundsatz eines jeden
Rechtsstaates, nämlich den, das vor dem Gesetz
alle Menschen gleich zu sein haben, durchzuset –
zen. Das sich in solch überaus parteiischer Justiz
alle Anklagen gegen Merkel als ´´ haltlos erwei –
sen „ dürfte da niemanden wundern.
Was AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel nicht
begreift, ist, dass hier nicht nur die Bundeskanz –
lerin, sondern ihr ganzes politisches System mit
auf die Anklagebank gehören !

An deutschen Gerichten Teil II.

Für Entsetzen dürfte wohl in Deutschland der
Fall einer Rentnerin sorgen, welche unter dem
Merkel-Regime dazu gezwungen ihren Lebens –
unterhalt ohnehin schon mit Flaschensammeln
bestreiten zu und nun durch die Heiko Maas –
geschneiderten Justiz auch noch ihrer letzten
Grundrechte beraubt. Als sie nämlich dem Sam –
meln von Pfandflaschen nachging, stellte sich
ihr ein schwarzer Bengel in den Weg und be –
schimpfte die alte Frau als ´´ Hure „, worauf
der entsetzten alten Dame das Wort ´´ Neger
rausrutschte, womit der Fall vor Gericht lan –
dete und ein ebenso herzloser wie parteiischer
Richter die alte Dame, welche ohnehin schon
ihren Lebensunterhalt mit Flaschensammeln
bestreiten muß, zu 100 Euro Geldstrafe ver –
urteilte.
Der schwarze Bengel ging natürlich vollkom –
men straffrei aus, und dass, obwohl er nicht
nur die alte Dame beleidigt, sondern auch
noch dazu erfunden, das die Frau ihn mißhan –
delt habe. So lernt ein Schwarzer hier schon
in jüngsten Jahren, das man in diesem Land
mit jeder Beleidigung und Lüge vor Gericht
durchkommt, wenn er nur die richtige Haut –
farbe hat !
Aber auch in Rendsburg landete ein Ehepaar
vor Gericht, weil es sich weigerte 300 Euro
Strafe dafür zu zahlen, das sie ihrem Sohn
nicht eine Moschee besuchen ließen, wie es
auf dem Plan seines Gymnasiums stand. Wo –
bei der Vater noch angeboten hatte, dass sein
Sohn doch die Zeit in der Parallelklasse ver –
bringen könne, womit der Vorwurf des Schul –
schwänzen vollkommen absurd. Ebenso absurd,
wie der Lernplan des Gymnasiums, wo eben der
Besuch einer Moschee zum Thema ´´ Der Orient –
Machtfaktoren Wasser und Erdöl „ gehört. Nun
besitzt die Moschee weder eine Ölquelle noch be –
sondere Wasserrechte, sondern stand eher schon
wegen der dort gehaltenen Predigten im Visier
des Verfassungsschutz, weshalb man schon gar –
nicht Eltern per Gerichtsbeschluß dazu zwingen
sollte, ihren Nachwuchs in genau solch eine
Moschee schicken zu müssen ! Im Bildungs –
ministerium ist dass allerdings nicht angekom –
men. Dort heißt es : ´´Mit dem Besuch der Mo –
schee im Rahmen des Geographie-Unterrichts ent –
spreche die Schule dem grundlegenden pädagog –
ischen Ziel des Schulgesetzes von Schleswig-Hol –
stein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen
Menschen gegenüber kultureller und religiöser
Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung
und die Friedensfähigkeit fördern „. Völkerver –
ständigung und Friedensfähigkeit werden also
durch den Besuch radikaler Moscheen geför –
dert ! Nicht nur an deutschen Gerichten scheint
da Einiges im Argen zu liegen !