Im Ansbacher Fall waren Richter und Staatsan –
waltschaft schnell mit dem berüchtigten Mi –
grantenbonus zur Stelle, um nach einer Ab –
sprache die üblichen Bewährungsstrafen zu
verhängen und so dem allgemeinem Rechts –
empfinden des deutschen Bürgers einen wei –
teren Schlag ins Gesicht zu erteilen.
Man muß es sich an dieser Stelle wohl nicht
erst fragen, ob wohl umgekehrt eine Gruppe
betrunkener Rechter, die wahllos auf Migran –
ten eingeprügelt, im gleichen Fall hätten auch
mit Bewährungsstrafen rechnen können.
Statt des Rechtsstaat haben wir den Schlecht –
staat, wo willkürlich nach ethnischer Herkunft
und politischer Gesinnung reine Gesinnungs –
urteile gefällt werden.
Ebenso wenig wäre wohl der Mord an dem
Bonner Niklas P. kaum eingestellt worden,
wenn es sich bei den Tätern, anstatt der
üblichen Migranten, um deutsche Rechte
gehandelt hätte. Wohl kaum!
Auch in diesem Fall wurde das allgemeine
Rechtsempfinden der Bürger mit Füssen
von der Gesinnungsjustiz getreten!
Da muß man sich nicht wundern, wenn in
diesem Land immer mehr Bürger das Ver –
trauen in diesen Staat verlieren!
Gesinnungsurteile
Anmerkungen zu : IS-Heimkehrer zurück nach Deutschland holen
Im September 2014 log der Vorsitzende Zentralrats
der Muslime in Deutschland, Aiman A. Mazyek, daß
es in seinen Gemeinden nicht einen Anhänger des
IS gäbe. Im Januar 2015 mußte Mazyek dann einge –
stehen, daß seine Gemeinden hoffnungslos über –
fordert mit IS-Anhängern und Islamisten seien.
Die Bundesregierung tat seitdem nichts als sich für
den Bau neuer Moscheen stark zu machen und Ge –
gendemos gegen Rechte zu organisieren, wenn die
gegen von Muslimen begangene Morde demons –
tierten. Daneben wurde von deren Beamten groß –
zügig an jedem Gesocks und Gesindel die deutsche
Staatsbürgerschaft verteilt, worunter sich haufen –
weise Islamisten und Kriminelle befanden. Wobei
der Umstand, das arabische Kriminelle magisch
vom Koran angezogen, die Sache noch in allem
verschlimmerte. Waren doch der überwiegende
Teil der islamischen Terroristen und Attentäter,
zuvor gewöhnliche Kriminelle!
Auch gegen diese Kriminellen tat die Bundes –
regierung nichts, außer unter ihrem Volk das
Märchen, von der ,, von der Bevölkerung nur
gefühlten Zunahme der Kriminalität „ in den
Massenmedien verbreiten zu lassen!
Über 1.000 von denen, darunter viele von der
Bundesregierung großzügig mit Doppelpass Ver –
sehene, verließen Deutschland wieder, um im
Islamischen Staat ( IS ) ihr Glück zu versuchen.
Die teilten sich in zwei Gruppen : Idioten, die
man mit jeder Versprechung ködern konnte,
und in gewöhnliche Kriminelle. Vor allem die
letztere Gruppe beging dann im IS die Kriegs –
verbrechen. Vom Gangsterrapper über den
Dieb, vom Vergewaltiger bis zum Gangmit –
glied war dort alles vertreten. Für den größ –
ten Teil unter ihnen war der Glaube nur vor –
gespielt.
Nun soll in Deutschland genau die Regierung,
die uns solche ´´Fachkräfte„ beschert und die –
selben zu ´´ Deutschen „ erklärt, ihre Schütz –
linge aus den Gefängnissen zurückholen. Ge –
schickt schiebt es Außenminister Maas auf
Donald Trump, das man die IS-Leute zurück –
nehmen müsse und sie hier in Freiheit her –
umlaufen lassen müsse, da die Bundesdeut –
sche Gesetzgebung, – wie immer -, hoffnungs –
los mit den Kriminellen mit Migrationshinter –
grund überfordert sei. Es fehlten die Ermitt –
lungsergebnisse aus dem IS usw.
Dabei ließe sich viele der IS-Leute schon hin –
ter Schloß und Riegel bringen, wenn die Heiko
Maas-geschneiderte Justiz nur dieselbe Recht –
sprechung, wie gegen deutsche Rechte auch
gegen IS-Rückkehrer angewendet würden!
Erinnern wir uns : In der Rechtsprechung der
BRD einzigartig, wurde Beate Zschäpe im so –
genannten NSU-Prozess zu einer langjährigen
Haftstrafe verurteilt, weil sie den beiden ei –
gentlichen Tätern den Haushalt geführt!
Wieso wendet man diese Gesetzgebung nun
bicht auch bei den IS-Bräuten an ?
In der Rechtsprechung der BRD wurde eine
junge Frau, welche nur die eigentlichen Tä –
ter zum Tatort gefahren, wo diese einen
Brandanschlag auf eine Asylunterkunft be –
gingen, bei dem nur Sachschaden entstand
und niemand verletzt wurde, zu vier einhalb
Jahren Gefängnis verurteilt. Dementsprech –
end müsste jeder Islamist, der in den IS ge –
reist mit eben solch hoher Haftstrafe dafür
bestraft werden.
Aber leider ist die BRD kein Rechtsstaat,
dessen oberster Grundsatz, daß vor dem
Gesetz alle gleich zu sein haben, in diesem
Land nichts gilt. Hier wird nach politischer
Gesinnung und ethnischer Herkunft will –
kürlich geurteilt! Somit dürfen also die IS-
Heimkehrer mit der Kuscheljustiz, und ein –
schließlich des Migrantenbonus, rechnen,
während einzig rechte Deutsche mit ho –
hen willkürlich gefällten Gesinnungsurtei –
len rechnen müssen.
Und sichtlich dient die ganze derzeitige
Medienkampagne nur dazu, die deutsche
Bevölkerung darauf vorzubereiten, daß der
Großteil der IS-Heimkehrer in diesem Land
völlig straffrei bleiben und dazu noch auf
Lebenszeit, einschließlich ihrer gesamten
Nachkommenschaft, reichlich vom deut –
schen Steuerzahler alimentiert werden
müssen.
Das dürfte bei vielen Deutschen weiter da –
zu beitragen, die derzeitigen Altparteien
teien unwählbar und deren Blumenkübel –
Demokratie noch mehr scheiße zu finden.
Dringender Fachkräftemangel bei Justiz und Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wird wohl lange
gesucht haben, bis man endlich einen Vorwand
gefunden, um so gegen den AfD-Politiker Björn
Höcke vorzugehen.
Dieser soll das Foto einer von Ausländern ermor –
deten Deutschen auf seine Internetseite gestellt
haben. Dies sei nunmehr ´´ ein Verstoß gegen
das Kunsturheberrechtsgesetz „, so die Spitz –
findigkeit der Staatsanwaltschaft. Dies reichte
aus, um sofort die Immunität des Thüringer
Landtagsabgeordneten aufzuheben.
Während man die richtigen Kriminellen immer
wieder laufen lässt, einschließlich jener Geset –
zesbrecher aus dem Bundestag, welche sich an
gesetzwidrigen Blockaden Anderdenkender be –
teiligt haben, wird bei Rechten aus einer Mücke
gleich ein Elefant und mit Kanonen auf Spatzen
geschossen.
Dabei kennt der Irrsinn der Justiz in Sozihand
keine Grenzen. Etwa, wenn Polizisten, welche
in Frankfurt am Main untereinander ´´rechte„
Filmchen ausgetauscht, dies noch in einem ge –
schlossenen Chat, wegen ´´Volksverhetzung„
angeklagt werden, wobei das Gericht noch
nicht einmal im Stande es klar zu benennen,
welches Volk denn die Polizisten nun verhetzt
haben sollen! Immerhin gestand dieselbe Justiz
ja einem Türken offiziell zu, alle Deutschen als
Köterrasse und Hundeclans bleidigen zu dürfen,
mit der vielsagenden Erklärung, dass ja es den
Deutschen ansich ja gar nicht gäbe.
Nimmt man dieses Urteil wörtlich, wie bezeich –
net man dann Türken, welche sich von dem er –
nähren, was der deutsche Köter abwirft? Wenn
man das klar definiert, wäre dies dann ein ,, sich
von Hundescheiße ernährender Türke„. Richtig,
nun ist es auf einmal wieder Volksverhetzung!
Wenn es aber nun kein deutsches Volk mehr
gibt, wie können dann Gerichte im Namen des
deutschen Volkes urteilen? Wie können es sich
Politiker dann wagen sich als ´´Volksvertreter„
auszugeben?
Gemäß dieses Irrsinns muß nun aus dem Foto
einer Ermordeten ein ´´Kunstwerk„ werden,
dessen Gebrauch eben nur linksversifften Roten
und Grünen, sowie Migranten, zugestanden wird!
Sichtlich eine Folge des gravierenden Fachkräfte –
mangels an deutschen Gerichten sowie bei den
Staatsanwaltschaften!
Aber solch Urteile passen gut in ein Regime, in
dem Gesinnungsterror und Sippenhaft herrschen.
Dies zeigt sich etwa, wenn in Berlin die Waldorf –
schule das Kind einer AfD-Politikers abgelehnt
oder Hotels AfD-Politiker als Gäste ablehnen.
Was würde wohl geschehen, wenn Hotels und
Tagungsstätten plötzlich ebenso Linke, Grüne
und Rote ablehnen würden?
Ersterer Fall wirft auch ein grelles Licht darauf,
wie weit die Bildungseinrichtungen in diesem
Land extrem linksversifft sind.
Wohl daher auch, wehrte man sich mit Händen
und Füssen dagegen, das die AfD ein Portal on –
line stellte, auf dem Schüler Lehrkräfte melden
können, welche linksextremistische Ansichten
im Schulunterricht vertreten. Dies ist selbstver –
ständlich keine Volksverhetzung, sondern All –
tag an deutschen Schulen!
Würde umgekehrt eine Schulleitung in Deutsch –
land ein Migrantenkind ablehnen mit derselben
Begründung oder weil deren Eltern Islamisten
sind, dann wäre es plötzlich Rassismus! Was
uns den Irrsinn bundesdeutscher Justiz ein –
mal mehr vor Augen führt!
Was also dem Einen ,, im Rahmen bestimmter
Grenzen „ noch erlaubt, gilt für den Anderen
als ´´Volksverhetzung„ oder ´´Rassismus„, je
nach politischer Gesinnung der Staatsanwalt –
schaft! Und wir dürfen uns ganz sicher sein,
dass man bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz,
politisch korrekt, die richtige Gesinnung für ein
Gesinnungsurteil gegen Björn Höcke hat, so wie
die Frankfurter Staatsanwaltschaft auch in ihrem
Urteil im Fall der wegen ´´Volksverhetzung„ an –
gezeigten Polizisten!
Neuer Tiefpunkt des Rechtsstaat: Eine selbsthandelnde Münchener Staatsanwaltschaft
Die AfD-Jugendorganisation hatte am 7. Oktober 2018
vor der CSU-Landesleitung eine Protestaktion veran –
staltet.
Obwohl die bayerische Landesregierung keinen Straf –
antrag stellte, wurde trotzdem die parteiische Staats –
anwaltschaft tätig und erklärte ganz einfach den Fall
zu ´´ von öffentlichem Interesse „, um so gegen die
AfD wegen ´´ Sachbeschädigung „ vorzugehen.
Warum bei ´´ Sachbeschädigung „, es wurden der
Bürgersteig mit Farbe und Kunstblut beschmiert,
gleich 6 Hausdurchsuchungen stattfanden, kann
die Staatsanwaltschaft ebenso wenig erklären,
wie wer den die Öffentlichkeit sei, die an diesem
Fall ein Interesse habe.
Das Vorgehen der Münchener Staatsanwaltschaft
erinnert dabei bedeutend mehr an das Vorgehen
gegen Oppositionelle in Russland als etwa an einen
demokratischen Rechtsstaat. Und ganz wie bei den
doch immer wieder angeprangerten Handeln der
russischen Staatsanwaltschaft, gab auch die aus
eigenem Antrieb handelnde Münchener Staatsan –
waltschaft keinerlei Auskunft über das Ergebnis
der Hausdurchsuchungen.
Weil das Urteil wohl schon im Vorfeld fest steht,
ist noch nicht einmal mehr von mutmaßlichen
Tätern die Rede, sondern man ging gleich gegen
die AfD-Jugend vor.
Nachdem solcherlei Staatsanwaltschaften schon
in Chemnitz aus einem bei derlei Hausdurchsuch –
ungen vorgefundenen Luftgewehr gleich einen
neuen NSU zusammenbauten, der mit diesem
einen Luftgewehr nur zwei Tage später den po –
litischen Umsturz in der BRD herbei führen woll –
ten, kann man das durchaus als bedenklich ein –
stufen.
Da bei solch einer Gesinnungsjustiz schon ein
Silvesterknaller gefährlicher politischer Spreng –
stoff und ein Luftgewehr zum Geschütz, mit dem
man auf Spatzen schießt, könnte dieses Mal etwa
ein sogenannter Klammeraffe oder Locher durch –
aus als ´´ waffenähnlicher „ Gegenstand herhalten
und der AfD-Jugend lange willkürlich verhängte
Haftstrafen einbringen.
Der Fall, der aus eigenem Antrieb handelnden Staats –
anwaltschaft, mit Hausdurchsuchungen aus niede –
ren Beweggründen, dürfte einen weiteren Tief –
punkt des Rechtsstaat in Deutschland darstellen.
Drohen doch einer tatsächlichen Opposition in
Deutschland russische oder chinesische Zustände!
In einer Diktatur könnte auch nicht viel schlimmer
gegen Andersdenkende vorgehen!