Wie schon ihr Vorgänger Horst Seehofer kennt auch
Bundesinnenministerin Nancy Faeser, natürlich SPD,
nur ein Mittel, um vom eigenen Komplettversagen
und Unfähigkeit abzulenken, nämlich dem Kampf
gegen Rechts zu frönen. Dabei nimmt kaum noch
einer die Faeser ernst, spätestens seit sie sich in
Kiew mit zwei rechtextremen weibliche ukrain-
ische Abgeordnete ablichten ließ, bevor sie die
noch peinlichere Kiewer Balkonszene hinlegte.
Während in Buntdeutschland die Messermänner
eine wahre Renaissance erleben, Endzeitsekten ihr
auf der Nase herumkleben, Anschläge auf die Infra-
struktur wie Pipeline und Netzkabel stattfinden,
lässt Faeser zur Ablenkung von ihrer Unfähigkeit
nur ein einziges all dieser echten Verbrechen zu
bekämpfen, lieber wieder Hausdurchsuchungen
bei „Rechten“ vornehmen, welche oft nicht nur
vom Staatsschutz abgehört, sondern von deren
verdeckten Mitarbeiten sogar zu den Äußerungen
angestiftet, für die si nun verhaftet werden. Die
zu verfolgen, die einen falschen Satz gesagt ha-
ben, ist für Faeser sichtlich weitaus wichtiger als
die echten Kriminellen hinter Schloß und Riegel
zu bringen!
Wobei man sich nur wundern kann, da es bei der
Bekämpfung von Clankriminalität, Steuer – und
Finanzbetrug usw. angeblich immer an Personal
fehlt, dieses im Kampf gegen Rechts immer sofort
massiv zur Verfügung steht.
Die große Frage ist, wovon Nancy Faeser gerade
ablenken will. Etwa von den wahren Drahtziehern
bei den Terroranschlägen auf Nordstream 1 & 2?
Wie groß der betriebene Aufwand gegen ein Dut-
zend Leute ist, die sich nur in einem Chat meinten
privat zu unterhalten, geht aus der Staatspresse
hervor: „Mit umfassenden Durchsuchungen in
Hessen sind die Strafverfolgungsbehörden gegen
elf Personen aus der rechtsextremistischen Szene
vorgegangen, denen das Verwenden von Kenn-
zeichen verfassungswidriger Organisationen so-
wie Bedrohung und Volksverhetzung vorgeworfen
wird. Wie eine Sprecherin des hessischen Landes-
kriminalamts (LKA) mitteilte, handelt es sich um
Tatverdächtige im Alter von 19 bis 57 Jahren, die
zuvor in den Fokus der Ermittler geraten waren.
In den Häusern und Wohnungen wurden zahl-
reiche Beweismittel, darunter 13 Mobiltelefone,
drei Tablets, ein Computer, zwei Schlagringe,
kleinere Mengen Marihuana sowie zwei Schreck-
schusswaffen sichergestellt. Wie die Sprecherin
weiter mitteilte, handelte es sich um eine gemein-
same Aktion zwischen dem LKA und den Staats-
anwaltschaften Darmstadt, Kassel, Hanau, Gie-
ßen und Fulda. Durchsucht wurden Wohnungen
in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Fulda,
Bergstraße, Offenbach sowie im Vogelsbergkreis,
im Main-Kinzig-Kreis und im Schwalm-Eder-
Kreis.“.
LKA-Präsident Andreas Röhrig wies darauf hin,
„dass von Personen aus dem rechtsextremist-
ischen Spektrum eine hohe Gefahr ausgehen
kann. Das zeigen auch Ereignisse aus der jün-
geren Vergangenheit.“ Ereignisse aus jüngster
Vergangenheit zeigen auch, wie gefährlich Clan-
mitglieder und muslimische Hassprediger sind,
und trotzdem wird diesen gegenüber weit weni-
ger „vorbeugend“ gehandelt als gegen Rechte!
Weiter heißt es aus der Staatspresse: „Seit Juli
2019 ist die hessische Polizei laut LKA in mehr
als 430 Fällen gegen Angehörige der rechtsex-
tremen Szene in Hessen vorgegangen“. Wie oft
man in derselben Zeit in Hessen gegen Linksex-
treme, Clan – und andere Bandenmitglieder, Is –
lamisten, Messermänner u. ä. vorgegangen, dass
erfahren wir nicht.
320 mal hat man alleine in Hessen in dieser Zeit
Hausdurchsuchungen beim „rechten Spektrum“
durchgeführt. Wie viele waren wohl zum reinen
Ablenken vom eigentlichen Geschehen in Hes-
sen?
Insgesamt wurden 171 Haftbefehle gegen Perso-
nen des rechtsextremen Spektrums vollstreckt.
Also lag bei rund jeder zweiten Hausdurchsuch-
ung kein ausreichender Tatbestand zu Grunde!
Dies allerdings liest man so nicht in der Staats-
presse, sondern muss es sozusagen zwischen
den Zeilen herauslernen. Man könnte es daher
auch krass ausgedrückt sagen : Gut 150 Haus-
durchsuchungen dienten der reinen Ablenk-
ung vom eigentlichen politischen Geschehen
in Hessen! Daraus kann man entnehmen, wie
schlecht es tatsächlich um die politische Situa-
tion in Hessen steht.
Übrigens gab es zeitgleich 1.700 Hausdurchsuch-
ungen wegen Kinderpornografie! Trotzdem bleibt
der Kampf gegen Rechts der oberste Schwerpunkt
in Hessen.
Dort wurden 2021 336.030 Straftaten begangen!
65,6 Prozent der polizeilich bekannt gewordenen
Straftaten wurden letztes Jahr in Hessen aufge-
klärt.
Interessant auch die Statistik der „Hasskriminali-
tät“ : Am zweithäufigsten waren Menschen, die
aufgrund ihrer politischen Ansichten verbal an-
gegriffen wurden (Anteil „Politisch Andersden-
kende“: 16 Prozent) betroffen.
Zugenommen haben in Hessen die so genannten
“ phänomenübergreifende Straftaten“, also sol-
che, die man nicht politisch korrekt „Rechts“
oder „Links“ zuordnen kann, wie etwa das Mes-
sermann – oder Migrantenstraftatenphänomen!
Diese haben sich von 423 Fällen in 2020 auf
1.258 Fälle in 2021 verdreifacht. Und dies trotz
aller Coronamaßnahmen 2021 in Hessen!
Im Bereich PMK -ausländische Ideologie- ist
ein Anstieg von 30 Straftaten auf 97 gemeldete
Fälle zu verzeichnen, und 2021 war das Thema
Russland noch nicht aktuell! Insgesamt 34 ge-
meldeten Fällen für das Jahr 2021 im Bereich
der PMK -religiöse Ideologie- sind im Vergleich
zum Jahr 2020 (39 Fälle) auf nahezu gleichblei-
bendem Niveau. Psychisch-kranke Messermän-
ner muslimischer Religion zählen hier natürlich
nicht mit.
75 Straftaten unter Verwendung eines Messers
im öffentlichen Raum zählte die hessische Poli-
zei im vergangenen Jahr. Dies bedeutet einen
Rückgang von -9,25 Prozent (2020: 854 Fälle ).
Von 172 in Hessen sichergestellte Waffen waren
137 Messer!
Trotz aller Corona-Maßnahmen stieg mi 57.690
registrierten Straftaten 2021 die Straßenkrimi –
nalität um 2,2 Prozent an.
Wir sehen, nicht nur in Hessen hätten Nancy
Faeser & Co sichtlich besser daran getan, ihre
Schwerpunkte anders als auf den Kampf gegen
Rechts setzen sollen.
Hausdurchsuchungen
Politisch durchschaubar: Hausdurchsuchungen bei der AfD
Erwartungsgemäß geht die Staatsanwaltschaft
kurz vor Wahlen mal wieder gegen die AfD mit
Hausdurchsuchungen vor. Natürlich ist dies
politisch motiviert. Angeblich sucht die Staats-
anwaltschaft nach Hinweise auf Gelder, Wahl-
kampfspenden aus der Schweiz, für welche
man bereits die AfD zu Strafzahlungen von
über 1 Million Euro verurteilt hatte.
Bei Kohls schwarze Kassen ging man weitaus
weniger drastisch vor. Hier reichte ein Wort
von Helmut Kohl, sein Ehrenwort gegeben zu
haben, die Namen der Spender nicht zu nen-
nen, vollkommen aus, damit man nicht wei –
ter nachforschte. Damals ließ die Staatsan-
waltschaft nicht noch Jahre später, kurz vor
anstehenden Wahlen die CDU-Büros durch-
suchen.
Sichtlich aufgeschreckt durch die Wahlerfolge
der Rechten in Schweden und Italien wurde
die buntdeutsche Staatsanwaltschaft aktiv.
Deren Vorgehen ist reichlich durchschaubar!
Zumal die AfD federführend darin ist die Ber-
liner Abgeordneten-Wahlen wiederholen zu
lassen, bei der es gleich mehrfach zu „Unre-
gelmäßigkeiten“ gekommen. Denn auch da-
mit beschäftigt sich das Gericht momentan.
Und rein zufällig muss die Justiz sich hier bis
Ende September entscheiden! Und natürlich
rein zufällig ist es ausgerechnet die Berliner
Staatsanwaltschaft, welche die Hausdurch-
suchungen bei der AfD angeordnet! Ein
Schelm, der Arges dabei denkt.
Noch auffälliger, dass die Staatsanwaltschaft
gerade jetzt wieder aktiv wird, wo viele Um-
fragen die AfD bei möglichen Wahlen vorne
sehen.
Während es oft an Personal mangelt, wenn
um die Aufklärung richtiger großen Strafta-
ten geht, auch Wirtschaftsdelikten, wo es um
mehrstellige Millionenbeträge geht, so hat
man gegen die Peanuts der AfD-Spenden so-
gleich mehr als genügend Personal zur Verfüg –
ung: Durchsucht wurden Räume an sieben Or-
ten in Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und
Nordrhein-Westfalen. Zahlreiche Polizisten aus
Berlin und anderen Bundesländern sowie drei
Staatsanwälte waren den Angaben zufolge be-
teiligt! Das zeigt, welchen Aufwand man hier
voller Absicht betreibt, um die AfD zu diskretie-
ren.
Neutralität ist keine Voraussetzung für eine journalistische Tätigkeit
Als die Würzburger Polizei die Wohnung des
Journalisten Thomas Herterich durchsuchte,
da konnte sie nicht ahnen, in was für ein Wes-
pennest sie da gestochen.
Denn der „freie“ Journalist Herterich arbeitet
nämlich überwiegend als Fotograf der in bester
Stasimanier die Demonstrationen Andersden-
kender fotografiert. So ist er von der „Recherche-
und Informationsstelle Antisemitismus Bayern“
(RIAS Bayern) damit beauftragt, die Ereignisse
rund um die Protestkundgebungen gegen die
Corona-Maßnahmen zu dokumentieren.
Also nichts da mit „unabhängiger“ oder gar „ob-
jektiv-sachlicher“ Berichterstattung! Sondern
eingekaufter Journalismus übernimmt sogar
noch Spitzel – und Denunziantendienste für
ihre Auftraggeber! Und da Herterich in bester
Stasimanier fotografiert, besaß er bessere Auf-
nahmen als die Bundespolizei, und diese wollte
die Polizei auch haben. Also ließ man Herterichs
Wohnung durchsuchen.
Sichtlich hätte Thomas Herterich sofort mit der
Polizei kooperiert, nur gab es da einen kleinen
Haken, denn die Polizei wollte die von ihm be-
schlagbarten Fotos “ als Beweismittel in den Er-
mittlungen gegen eine „linksextreme Gegende-
monstration“ an dem Tag“ !
Natürlich würde in diesem Land kein „unabhän-
giger als linker Journalist, seiner noch „unabhän-
gigeren“ als noch links versiffteren Presse Fotos
bringen, die eindeutig belegen das die Gewalt von
Linken ausgegangen und die womöglich bei starf-
baren Handlungen gefilmt wurden! Zumal, wenn
der „unabhängige “ freie Fotograf extra dafür ein-
gekauft worden, um nur diesbezügliche Fotos von
mutmaßlichen Rechten zu schießen. Selbst die für
die Hausdurchsuchung zuständigen Richter urteil-
ten über Herterich: “ Der Fotograf „engagiere sich
selbst im linken Spektrum“ und veröffentliche das
gefertigte Material „ausschließlich auf eigenen Ka-
nälen“.
Jedoch, da auch die Justiz in diesem Land nicht
nur auf dem linken Auge voll erblindet, und seit
Heiko Maas als Bundesjustizminister vollends in
linker Hand und somit außer dem „Kampf gegen
Rechts“ kaum noch etwas zu leisten vermag, so
sprang die Justiz dem linken Journalisten mit
Stasiambitionen bei, und das Landgericht Würz-
burg erklärte die Hausdurchsuchung für unzu-
lässig. Im diesbezüglichen Urteil wurde behaup-
tet damit die „Pressefreiheit“ zu stärken.
Die linksversiffte Presse war gleich schwer am
Jubeln: “ Mit dem Beschluss hat das Landgericht
Würzburg einige grundsätzliche Dinge in Sachen
Pressefreiheit festgestellt, die über den Fall Her-
terich hinausweisen. So stellte das Landgericht
klar, dass auch die „Veröffentlichung von eigens
angefertigten Inhalten unter redaktioneller Auf-
bereitung durch eine Themen- und Inhaltsaus-
wahl auf Twitter“ als journalistische Tätigkeit
angesehen werden können. Posts auf Twitter,
Instagram, Facebook und Co. seien im Hinblick
auf das Grundrecht der Pressefreiheit nicht we-
niger schützenswert, als Beiträge in Print, Hör-
funk oder Fernsehen“.
Endlich wird der vollkommen parteiische, linke
Journalist geschützt und seine Stasi-Wühltätig-
keit und diffamierende Berichterstattung gleich
mit!
Da beginnt man es zu begreifen, warum Deutsch-
land bei der Pressefreiheit um zwei Ränge abge-
sackt, weil solche Journalisten, wenn man sie als
solche entdeckt, mit Schmähungen und Schlägen
bedacht werden. Wo die Polizei machtlos und die
Justiz eher Beihilfe leistet, meint man selbst im-
mer mehr der Gerechtigkeit eigenhändig Genug-
tuung verschaffen zu wollen.
Der Auslöser des Ganzen sieht sich nun durch die
buntdeutsche Justiz vollends bestätigt: “ „Es ist er-
leichternd, dass die Sache jetzt durch ist und das
Landgericht feststellen konnte, dass ich journalist-
isch tätig bin und das Framing der Staatsanwalt-
schaft, dass ich Aktivist sei, damit nichtig ist. Für
seine weitere Arbeit hoffe er nun, dass es auf Sei-
ten der Polizei und Justizbehörden eine Veränder-
ung gibt: Dass ich mehr geschützt werde auf De-
monstrationen, wo ich normalerweise Übergriffen
ausgesetzt bin und dass ich mich nicht ständig vor
irgendwelchen Leuten rechtfertigen muss“, sagte
Thomas Herterich.
Endlich wird also in Zukunft das stasimäßige Be-
spitzeln und Fotografieren von Oppositionellen
von Polizei – und Justizbehörden geschützt. Und
ganz gewiss wird der Verfassungsschutz unter
Thomas Haldenzwang nicht nachforschen, wo-
zu die sogenannte „Recherche- und Informa-
tionsstelle Antisemitismus Bayern“ all die vielen
Fotos von Oppositionellen benötigt, die ihr einge-
kaufter Fotograf Thomas Herterich da so geknipst!
Übrigens bestätigte das Landgericht Würzburg
indirekt auch, dass es keinen „unabhängigen“ oder
gar „sachlich-objektiven“ Journalismus in diesem
Land gibt: “ Auch, dass seine Beiträge dem linkspo-
litischen Spektrum angehörten, stehe der Annahme,
dass Herterich journalistisch aktiv ist, nicht entge-
gen: Neutralität sei keine Voraussetzung für eine
journalistische Tätigkeit„.
Den letzten Satz sollten wir von nun an immer im
Hinterkopf haben, wenn wir einen Zeitungsartikel
lesen oder uns Nachrichten und Berichte im Öffent-
lich Rechtlichen anschauen!
Ganz so, wie eben Rechtsstaatlichkeit in diesem
Land nicht die Voraussetzung für das Erlassen
von Gesetzen darstellt! Nur so konnte schließ-
lich eine Christine Lambrecht jahrzehntelang
in solch einer Justiz tätig sein, nur um sodann
als Bundesjustizministerin Gesetzesentwürfe
zu erlassen, die gleich in mehrfacher Sicht ge-
gen die Verfassung verstießen. Immerhin be-
nötigt man in Deutschland keinerlei fachliche
oder geistige Fähigkeiten um Politiker zu wer-
den. Wenigstens dem Journalismus wurde es
nun juristisch bestätigt!
Von Überlastung keine Spur: Allein 20 Staatsanwaltschaften ermitteln wegen Hasskommentare gegen Walter Lübcke
Angeblich sind ja die Staatsanwaltschaften der bunten
Republik arg überlastet. Dabei befassen sich alleine 20
Staatsanwaltschaften mit sogenannten ,,Hasskommen –
taren„ gegen Walter Lübcke.
In Hanau wurde nun gegen einen 73-jährigen Rentner
verhandelt, der in den Sozialen Netzwerken folgenden
Kommentar gepostet: ,, Lübcke solle man eine aufs
Maul geben und weiterwatschen, bis er nüchtern sei„
Der Mann wurde zur Zahlung von 2.500 Euro an die
UN-Flüchtlingshilfe und einen Verein gegen Cyber –
mobbing in Form einer ,,Spende„ verurteilt.
67 andere deutsche Bürger erwarten für 75 Kommen –
tare über Lübcke ähnliche Strafen. Um deren habhaft
zu werden, waren mehrere tausend gemeldete Kom –
mentare ausgewertet worden. Insgesamt wurden 164
Kommentare als strafrechtlich relevant eingeordnet.
Es konnten aber nicht in allen Fällen Tatverdächtige
ermittelt werden.
Um das Ansehen des toten Walter Lübcke hoch zuhal –
ten, wurden weder Kosten noch Mühen gescheut, und
sogar Hausdurchsuchungen bei den der Kommentare
Beschuldigten durchgeführt.
Neben Hanau waren die Staatsanwaltschaften in Stutt –
gart, Karlsruhe, Berlin, Cottbus, Bremen, Hamburg,
Rostock, Göttingen, Köln, Duisburg, Erfurt sowie die
Generalstaatsanwaltschaften in München, Koblenz,
Dresden, Naumburg und Schleswig-Holstein beteiligt.
Sichtlich gilt in Staatsanwaltschaften das Wort weitaus
mehr als die Tat. Man würde es sich daher wünschen,
dass die Staatsanwaltschaften auch einmal mit dem
selben Elan gegen das organisierte Verbrechen vor –
gehen würde. Aber man kann in diesem Land eben
nur gegen Rechts.
Neuer Tiefpunkt des Rechtsstaat: Eine selbsthandelnde Münchener Staatsanwaltschaft
Die AfD-Jugendorganisation hatte am 7. Oktober 2018
vor der CSU-Landesleitung eine Protestaktion veran –
staltet.
Obwohl die bayerische Landesregierung keinen Straf –
antrag stellte, wurde trotzdem die parteiische Staats –
anwaltschaft tätig und erklärte ganz einfach den Fall
zu ´´ von öffentlichem Interesse „, um so gegen die
AfD wegen ´´ Sachbeschädigung „ vorzugehen.
Warum bei ´´ Sachbeschädigung „, es wurden der
Bürgersteig mit Farbe und Kunstblut beschmiert,
gleich 6 Hausdurchsuchungen stattfanden, kann
die Staatsanwaltschaft ebenso wenig erklären,
wie wer den die Öffentlichkeit sei, die an diesem
Fall ein Interesse habe.
Das Vorgehen der Münchener Staatsanwaltschaft
erinnert dabei bedeutend mehr an das Vorgehen
gegen Oppositionelle in Russland als etwa an einen
demokratischen Rechtsstaat. Und ganz wie bei den
doch immer wieder angeprangerten Handeln der
russischen Staatsanwaltschaft, gab auch die aus
eigenem Antrieb handelnde Münchener Staatsan –
waltschaft keinerlei Auskunft über das Ergebnis
der Hausdurchsuchungen.
Weil das Urteil wohl schon im Vorfeld fest steht,
ist noch nicht einmal mehr von mutmaßlichen
Tätern die Rede, sondern man ging gleich gegen
die AfD-Jugend vor.
Nachdem solcherlei Staatsanwaltschaften schon
in Chemnitz aus einem bei derlei Hausdurchsuch –
ungen vorgefundenen Luftgewehr gleich einen
neuen NSU zusammenbauten, der mit diesem
einen Luftgewehr nur zwei Tage später den po –
litischen Umsturz in der BRD herbei führen woll –
ten, kann man das durchaus als bedenklich ein –
stufen.
Da bei solch einer Gesinnungsjustiz schon ein
Silvesterknaller gefährlicher politischer Spreng –
stoff und ein Luftgewehr zum Geschütz, mit dem
man auf Spatzen schießt, könnte dieses Mal etwa
ein sogenannter Klammeraffe oder Locher durch –
aus als ´´ waffenähnlicher „ Gegenstand herhalten
und der AfD-Jugend lange willkürlich verhängte
Haftstrafen einbringen.
Der Fall, der aus eigenem Antrieb handelnden Staats –
anwaltschaft, mit Hausdurchsuchungen aus niede –
ren Beweggründen, dürfte einen weiteren Tief –
punkt des Rechtsstaat in Deutschland darstellen.
Drohen doch einer tatsächlichen Opposition in
Deutschland russische oder chinesische Zustände!
In einer Diktatur könnte auch nicht viel schlimmer
gegen Andersdenkende vorgehen!
Polizeirazzia legt die Vermutung einer fremdgesteuerten Bundesregierung nahe
Die Polizeiaktion gegen die rechte Gruppierung
´´ Nordadler „ dürfte bei Verschwörungsgegner
einen wahren Aufwind hervorrufen. Immerhin
ist einer der Hauptanklagepunkte, das diese
Rechten im Internet eine ´´ deutsche Führung
im eigenen Land ohne fremden Geist „ propa –
gierten. Da dies nun ein Verbrechen, so gibt
die Bundesregierung damit ja indirekt offen
zu ´´ fremdgesteuert „ zu sein.
Sehr bedeckt hielt sich der Generalbundesan –
walt mit dem Ergebnis der von ihm angeord –
neten Hausdurchsuchungen. Dieses dürfte ein
klarer Hinweis darauf sein, das man also weder
Waffen noch Brandsätze oder Ähnliches vorge –
funden hat. Das erklärt auch, warum keiner der
vier Angeklagten festgenommen.
Bliebe somit also nur die Anklage ´´ eine rechts –
terroristische Vereinigung „ gebildet zu haben,
um ´´ eine deutsche Führung im eigenen Land
ohne fremden Geist „ propagiert zu haben !
Da es aus Sicht des Generalbundesanwalt eine
Straftat sowie Terrorismus ist, gegen eine
fremdgesteuerte Regierung in Deutschland
vorzugehen, d. h. Propaganda zu betreiben,
legt im Umkehrschluß nahe, das dann die
Bundesregierung tatsächlich fremdgesteuert
ist. Somit dürfte man in einem öffentlichen
Gerichtsverfahren gegen die ´´ Nordadler „ –
Gruppe in ziemliche Erklärungsnot geraten.
Wir sind sehr gespannt, wie man aus dieser
Affäre sauber wieder herauskommen will,
wenn man den vier Angeklagten nun weder
Waffen – noch Sprengstoffbesitz nachweisen
kann.
Ein Gerichtsverfahren biete auf alle Fälle
somit reichlich politischen Sprengstoff !
Die ganze Affäre erinnert ein wenig an die
ersten Prozesse gegen die Reichsbürger, in
dem die Gerichte die Anklageschriften an
die Adresse deren Reichsregierungstitel ver –
schickten, und diese damit legitimierten.
Auf jedem Fall dürfte die heutige Polizei –
razzia ein gewaltiges Eigentor für den Ge –
neralbundesanwalt gewesen sein.