Beate Zschäpe ist am Bundesverfassungsgericht mit
ihrer Klage gegen ihre lebenslange Haft gescheitert.
Wir erinnern uns : Beate Zschäpe, selbst mit Migra-
tionshintergrund, – ihr Vater ist Rumäne – soll mit
den beiden Uwes, – Uwe Mundlos und Uwe Böhn-
hardt, die angeblich nichts mehr hassten als Migran-
ten durch Deutschland gezogen sein und zahllose
Verbrechen begangen haben, welche sich wunder-
bar von der Politik instrumentalisieren ließen.
Nach medialer Vorverurteilung bekam die Zschäpe
einen Richter vorgesetzt, namens Manfred Götzl.
Götzl vertritt den so was von unabhängigen Rich-
tertypen, der schon vor Prozessbeginn (sensations)
lüsternen türkischen Journalisten die Gefängnis-
bettwäsche der Beate Zschäpe vorführte.
Der Prozess gegen Beate Zschäpe, schon im Vor-
feld zum NSU-Prozess von einer Presse erhoben,
die mit ihrer gewohnt extrem tendenziösen Bericht-
erstattung von Anfang an das Geschehen bestimm-
ten und dies nicht nur dadurch, dass auf ihr Veto
sogar der Verhandlungsort geändert werden musste,
weil es für die anwesende Journaille schlichtweg zu
eng wurde.
Auch der Prozess selbst hatte zwar alle Anzeichen
eines Schauprozesses, war daneben aber eher selbst
ein Krimi, indem es wirklich an nichts fehlte, um
dass bloßzustellen, was man in der Bunten Repu-
blik unter einer unabhängigen Justiz oder gar un-
ter einem Rechtsstaat versteht.
Von nicht existierenden Nebenklägern, bis zum
mysteriösen Ableben von Zeugen und V-Männern,
bis hin zu seltsamen Ableben der beiden Uwes. Von
denen soll der eine den anderen erschossen haben,
dann den Wohnwagen in Brand gesteckt und sich
selbst erschossen haben. In den Lungen beider
Uwes wurde keine Brandrauch-Spuren gefunden,
welche diese Theorie bestätigt hätte. Trotzdem
störte sich niemand im Gericht daran. Auch mit
dem Beweis für die angeblichen Banküberfälle
welche die beiden Uwes begangen haben sollen,
verhielt es sich ähnlich seltsam. Da wird im aus-
gebrannten Wohnwagen ein Rucksack gefunden,
untersucht und nichts gefunden. Später wird,
warum auch immer derselbe Rucksack wieder-
um untersucht und nun findet man darin das
Geld aus den Banküberfällen darin vor.
Überhaupt war man hyperaktiv darin den bei-
den Uwes so ziemlich jede unaufgeklärte Straf-
tat anzulasten, selbst Sexualstraftaten, wie den
Fall Peggy, wo angeblich DNA-Spuren vertauscht.
Nicht nur dies lässt auf eine gewollt schlampige
Untersuchung der Fälle schließen. Dazu auch die
gezielte Vernichtung der Akten des Verfassungs-
schutz!
So konnte schließlich das Gericht unter Richter
Götzl der Beate Zschäpe nichts außer einer Brand-
stiftung vorweisen, die kaum eine lebenslange Haft-
strafe gerechtfertigt hätte. Also kam man auf dem
Dreh es zum Hauptanklagepunkt zu machen, dass
die Zschäpe den beiden Uwes den Haushalt geführt.
Auch dies in der buntdeutschen Justiz ein einmali-
ger Vorgang, denn noch nie wurde eine Mafiosi –
oder IS-Braut, die Freundin eines Mörders oder
der arabischen Terroristen in diesem Land dafür
angeklagt, dass sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt! Was Beate Zschäpe die Höchst-
maß an Haftstrafe einbrachte, reicht bei IS-Bräu-
ten alleine angeblich als Grund nicht aus um sie
anzuklagen. Im buntdeutschen Rechtsstaat sind
eben doch nicht alle im Gericht vor dem Gesetz
gleich!
Nach all dem teilt nun das Bundesverfassungsge-
richt fest: “ Es sei weder dargelegt worden noch
aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in
ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei „.
Hier schließt sich der Kreis buntdeutscher Justiz
und des Rechtsstaats 2023!
Haushaltsführung
Zwischen Macheten-Mann und Rechtstaatlichkeit
Wie schon bei dem Gleisschupser zu Frankfurt am
Main, so sind Relotius-Presse und Born-Medien
auch beim Machetenmann von Stuttgart sogleich
wieder dabei, das Märchen vom ,, mutmaßlichen
Täter„ auszustreuen als könne es denn an der
Täterschaft noch irgendwelche Zweifel geben.
Andersherum ist bei ,,rechten„ Strafttaten nie
von einem ,,mutmaßlichem Täter„die Rede,
weil dort, in typisch medialer Vorverurteilung
der Schuldige sowie sein Motiv feststeht.
Wäre übrigens der Machetenmann ein rechter
Deutscher, dann hätte die Staatsanwalschaft
sofort nach dem Lieferanten der Machete fahn –
den lassen, um sodann aus Käufer und Verkäufer
eine rechte Organisation zusammenzuzaubern,
um so einen neuen NSU in die Welt zu setzen.
Warum hören wir im Zusammenhang mit Tätern
mit Migrationshintergrund nie, dass auch deren
Waffenverkäufer festgenommen und wegen Bei –
hilfe zum Mord angeklagt werden ?
Wohl weil bestimmte ,,Gesetze„ oder besser ge –
sagt deren Auslegung nur für rechte Deutsche in
der immer noch Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz gelten!
Dies dürfte auch erklären, warum nur eine Beate
Zschäpe wegen des ,,Führung des Haushaltes„
für die beiden Uwes angeklagt, aber keine einzige
der heimgekehrten IS-Bräute.
Übrigens gilt der Strafmilderungsgrund einer
,,medialen Vorverurteilung„ auch nur für Täter
mit Migrationshintergrund oder straffällig gewor –
dene Systemlinge, und hat weder Anwendung bei
der wohl in der BRD am meisten medial vorverur –
teilten Beate Zschäpe Anwendung gefunden, noch
wird sie dem Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke
zuerkannt!
Davon ab, dass sich die Staatssender der Ersten
Reihe regelmäßig weigern überhaupt über Mord –
fälle zu berichten, in denen der Täter einen Migra –
tionshintergrund hat, und die Relotius-Medien
diese Täter ebenso regelmäßig als ,,Deutsche„
ausgeben, dürfen diese durchaus auf Strafmilder –
ung wegen angeblicher ,, medialer Vorverurteil –
ung„ rechnen.
Sichtlich wollte die Erste Reihe nicht über den
Fall informieren, weil all die Details typisch für
Merkels Gäste oder ,,Goldstücke„. So heißt es :
,, Der Tatverdächtige wird bislang als 28-Jähriger
mit syrischer Staatsbürgerschaft angegeben. Nach
Informationen der Stuttgarter Nachrichten soll
der Mann jedoch seit vier Jahren unter falscher
Identität in Deutschland leben. Demnach sei er
in Wirklichkeit bereits 30 Jahre alt und Palästi –
nenser. Nun werde laut Bericht ermittelt, ob es
sich tatsächlich um eine andere Person handelt“.
Na da sieh einer an!
Im Fall des Stuttgarter Machetenmannes zieht
es die Staatsanwaltschaft vor, erst einmal die
Zeugen der Tat zu kriminalisieren : ,, Die Staats –
anwaltschaft Stuttgart prüft, ob sich Menschen,
die Videos aufgezeichnet und hochgeladen haben,
strafbar gemacht haben. Laut einem Sprecher geht
es hier um die „Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen „.
Nach und nach wird nun bekannt, dass es sich bei
dem Täter um den üblich ,,polizeibekannten„
Flüchtling handelt. Wegen was der Machetenmann
der Polizei bekannt, will diese lieber nicht
öffentlich machen. Im Mordfall Lübcke kennt die
Staatsanwaltschaft Kassel solche Zurückhaltung
bei ihren Mutmaßungen über den vermeintlich Tat –
verdächtigen nicht!
Seltsam, dass die Staatsanwaltschaft dann nicht
eben so gegen die Verbreiter des Videos von der
Chemnitzer Hetzjagd vorgegangen. Wie man da –
ran sehen kann, gibt es keinen Rechtsstaat in der
BRD, dessen oberster Grundsatz wäre, dass vor
dem Gesetz alle Menschen gleich zu sein haben!
Nein, in der BRD wird willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeurteilt,
wobei der Deutsche sichtlich weitaus schlechter
gestellt als jeder Ausländer.
Sichtlich will die Staatsanwaltschaft kein Beweis –
material in den Medien. Denn, wie im Mordfall
Jose M. aus Münster, der Afghane Seyed M. trotz
sechs Messerstiche noch ,,Notwehr„ von Richter
und Staatsanwaltschaft attestiert. 2013 schon wurde
in Berlin dem Afrikaner Mahamad N. das Niedermes –
sern seines Landsmannes Hamidou S. als ,,Notwehr„
ausgelegt, und der Afrikaner bekam noch 5.450 Euro
,,Haftentschädigung„ obendrauf! Auch zwei junge
Afghanen die am Aachener Busbahnhof auf ihre
Kontrahenten im Drogenhandel einstachen, wur –
den im Juni 2019 selbstverständlich freigesprochen,
und bescheinigt aus ,,Notwehr„ gehandelt zu ha –
ben! Insofern hätte der Macheten-Mann wohl gute
Chancen gehabt, auch mit ,,Notwehr„ davonzu –
kommen, wenn es nicht so viele Videoaufnahmen
von der Tat gegeben. Kein Wunder, dass da also
nun die Filmer das büßen sollen!
Ein anderes schönes Beispiel bietet hier der Mord –
fall Lübcke. Schon vor Prozessbeginn gibt hier die
mehr als parteiische Karlsruher Staatsanwaltschaft
jede Vermutung und Verdächtigung über den Täter
sofort an die Medien weiter. Wir erinnern uns noch
gut an den Fall als ein Gefängniswärter nur die Ko –
pie eines Schreibens betreffend eines Täters mit Mi –
grationshintergrund der Öffentlichkeit zugänglich
machte, sofort mit harten Strafmaßnahmen rech –
nen musste.
Die Parteilichkeit von Richtern und Staatsanwälten,
wenn es bei den Verdächtigen um rechte Deutsche
geht, kennt kein Maß!
So gefiel sich etwa der Richter im NSU-Prozess, Man –
fred Götzl, schon vor Prozessbeginn darin, lüsternen
türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche von
Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht einmal der linien –
treueste russische Richter hätte sich dazu erblödet,
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot –
Girls vorzuführen. So etwas passiert eben nur in der
Bunten Republik Deutschland.
Anmerkungen zu : IS-Heimkehrer zurück nach Deutschland holen
Im September 2014 log der Vorsitzende Zentralrats
der Muslime in Deutschland, Aiman A. Mazyek, daß
es in seinen Gemeinden nicht einen Anhänger des
IS gäbe. Im Januar 2015 mußte Mazyek dann einge –
stehen, daß seine Gemeinden hoffnungslos über –
fordert mit IS-Anhängern und Islamisten seien.
Die Bundesregierung tat seitdem nichts als sich für
den Bau neuer Moscheen stark zu machen und Ge –
gendemos gegen Rechte zu organisieren, wenn die
gegen von Muslimen begangene Morde demons –
tierten. Daneben wurde von deren Beamten groß –
zügig an jedem Gesocks und Gesindel die deutsche
Staatsbürgerschaft verteilt, worunter sich haufen –
weise Islamisten und Kriminelle befanden. Wobei
der Umstand, das arabische Kriminelle magisch
vom Koran angezogen, die Sache noch in allem
verschlimmerte. Waren doch der überwiegende
Teil der islamischen Terroristen und Attentäter,
zuvor gewöhnliche Kriminelle!
Auch gegen diese Kriminellen tat die Bundes –
regierung nichts, außer unter ihrem Volk das
Märchen, von der ,, von der Bevölkerung nur
gefühlten Zunahme der Kriminalität „ in den
Massenmedien verbreiten zu lassen!
Über 1.000 von denen, darunter viele von der
Bundesregierung großzügig mit Doppelpass Ver –
sehene, verließen Deutschland wieder, um im
Islamischen Staat ( IS ) ihr Glück zu versuchen.
Die teilten sich in zwei Gruppen : Idioten, die
man mit jeder Versprechung ködern konnte,
und in gewöhnliche Kriminelle. Vor allem die
letztere Gruppe beging dann im IS die Kriegs –
verbrechen. Vom Gangsterrapper über den
Dieb, vom Vergewaltiger bis zum Gangmit –
glied war dort alles vertreten. Für den größ –
ten Teil unter ihnen war der Glaube nur vor –
gespielt.
Nun soll in Deutschland genau die Regierung,
die uns solche ´´Fachkräfte„ beschert und die –
selben zu ´´ Deutschen „ erklärt, ihre Schütz –
linge aus den Gefängnissen zurückholen. Ge –
schickt schiebt es Außenminister Maas auf
Donald Trump, das man die IS-Leute zurück –
nehmen müsse und sie hier in Freiheit her –
umlaufen lassen müsse, da die Bundesdeut –
sche Gesetzgebung, – wie immer -, hoffnungs –
los mit den Kriminellen mit Migrationshinter –
grund überfordert sei. Es fehlten die Ermitt –
lungsergebnisse aus dem IS usw.
Dabei ließe sich viele der IS-Leute schon hin –
ter Schloß und Riegel bringen, wenn die Heiko
Maas-geschneiderte Justiz nur dieselbe Recht –
sprechung, wie gegen deutsche Rechte auch
gegen IS-Rückkehrer angewendet würden!
Erinnern wir uns : In der Rechtsprechung der
BRD einzigartig, wurde Beate Zschäpe im so –
genannten NSU-Prozess zu einer langjährigen
Haftstrafe verurteilt, weil sie den beiden ei –
gentlichen Tätern den Haushalt geführt!
Wieso wendet man diese Gesetzgebung nun
bicht auch bei den IS-Bräuten an ?
In der Rechtsprechung der BRD wurde eine
junge Frau, welche nur die eigentlichen Tä –
ter zum Tatort gefahren, wo diese einen
Brandanschlag auf eine Asylunterkunft be –
gingen, bei dem nur Sachschaden entstand
und niemand verletzt wurde, zu vier einhalb
Jahren Gefängnis verurteilt. Dementsprech –
end müsste jeder Islamist, der in den IS ge –
reist mit eben solch hoher Haftstrafe dafür
bestraft werden.
Aber leider ist die BRD kein Rechtsstaat,
dessen oberster Grundsatz, daß vor dem
Gesetz alle gleich zu sein haben, in diesem
Land nichts gilt. Hier wird nach politischer
Gesinnung und ethnischer Herkunft will –
kürlich geurteilt! Somit dürfen also die IS-
Heimkehrer mit der Kuscheljustiz, und ein –
schließlich des Migrantenbonus, rechnen,
während einzig rechte Deutsche mit ho –
hen willkürlich gefällten Gesinnungsurtei –
len rechnen müssen.
Und sichtlich dient die ganze derzeitige
Medienkampagne nur dazu, die deutsche
Bevölkerung darauf vorzubereiten, daß der
Großteil der IS-Heimkehrer in diesem Land
völlig straffrei bleiben und dazu noch auf
Lebenszeit, einschließlich ihrer gesamten
Nachkommenschaft, reichlich vom deut –
schen Steuerzahler alimentiert werden
müssen.
Das dürfte bei vielen Deutschen weiter da –
zu beitragen, die derzeitigen Altparteien
teien unwählbar und deren Blumenkübel –
Demokratie noch mehr scheiße zu finden.
4 Klassen-Recht in Deutschland : Rechtsstaat auf untersten Bananenrepublikniveau
Oberster Grundsatz eines jeden Rechtsstaat ist
es, das vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind.
In der Bunten Republik aber wurden Recht und
Gesetz herabgewürdigt auf das Niveau einer
Bananenrepublik. In den Bananenrepubliken
besaßen die Ureinwohner auch weniger als
der Ausländer, und genau das erleben wir
jetzt in Deutschland.
Die Rechtsverhältnisse in Deutschland sind
wieder beim mittelalterlichen Ständerecht
angelangt, mit der Unterteilung in vier
Klassen!
In Deutschland hat sich nämlich quasi schon
ein vier Klassenrecht etabliert, das jedem
Rechtsstaat blanken Hohn spricht.
1. Klasse : Die Reichen, Prominenten und die
Politiker, die stets mit Bewährung und sehr
geringen Strafen davon kommen.
2. Klasse : Ausländer und Straftäter mit einem
Migrationshintergrund. Diese werden zumeist
deutlich geringer für eine Straftat bestraft als
ein Deutscher. Der sogenannte Migrations –
bonus an deutschen Gerichten ist längst ein
offenes Geheimnis.
Für Klasse 1 und 2 wurden sogar eigens Straf –
milderungsgründe förmlich erfunden, wie der,
der ´´ medialen Vorverurteilung „!
3. Klasse ist der Volksdeutsche, der für das –
selbe Vergehen stets stärker bestraft wird
als der Migrant.
4. Klasse ist der Neonazi, Rechte oder Reichs –
bürger, der zu dem eigentlichen Strafmaß für
seine Straftat stes noch ein Gesinnungsurteil
obendrauf bekommt.
Zu Klasse 4 zählt auch das Urteil gegen Beate
Zschäpe, die wegen Haushaltsführung für die
eigentlichen Täter, zu lebenslanger Haft ver –
urteilt worden. Gibt es etwa ein Gegegenstück
zu diesem Urteil ? Wurde denn je eine Freundin
eines arabischen Familienclanmitglieder oder
eines Mafiosi zu Haft verurteilt, weil sie ihm
den Haushalt geführt ? Oder etwa eine der IS-
Bräute ? Natürlich nicht, denn es ist eines der
klassischen Gesinnungsurteile!
Wo bei andersherum Gesinnungsurteile dazu
führen, das der, welcher für das System lügt
straffrei ausgeht! Das gilt für den Erfinder
einer Holocaustvergangenheit, mit angeb –
licher Lagerhaft und angeblich ermordeten
Angehörigen ebenso, wie für das Erfinden
eines toten Flüchtlings vor dem Lageso in
Berlin!
Nimmt man den Fall Sami A. oder die Fälle
somalischer Piraten, die hier gleich Asyl er –
halten, könnte man meinen, das je krimi –
neller der Migrant, desto mehr schützt ihn
dieser Staat! Im Fall Sami A. geht die Juistiz
in Deutschland sogar soweit Tunesien die
Rechtsstaatlichkeit abzusprechen, nur um
das Subjekt vor einer Gefängnisstrafe dort
zu schützen !
Das dürfte auch für Denis Yücel zutreffen,
denn im Fall des deutschen Journalisten
Billy Six als dieser in Syrien inhaftiert, da
setzte sich niemand so für ihn ein, wie
für den Hetzer Yücel!
So, wie sich die Justiz in Deutschland in
den letzten Tagen für den Islamisten
Sami A. eingesetzt, wird auch der ein –
fältigste Gutmensch das Vertrauen in
diese Justiz verlieren.
Während die Präsidentin des Oberver –
waltungsgericht noch der Meinung ist :
´´ Der Fall des Sami A. wirft Fragen zu De –
mokratie und Rechtsstaat – insbesondere
zu Gewaltenteilung und effektivem Rechts –
schutz – auf „, stellen wir uns diese Fragen
schon gar nicht mehr, denn wir wissen
nur zu gut wer da regiert!
Von Selbstversorgern, Reichsbürgern, Veitstänze tanzende Staatsanwälte und Willkürjustiz in Deutschland
Es dürfte in diesem Land kaum noch jemanden
ernsthaft verwundern, daß die Zahl der Reichs –
bürger immer mehr zunehmen, welche diesen
Staat, und allem voran aber seine Justiz ableh –
nen.
Mal ganz abgesehen davon, daß die Zahl der
sogenannten ´´Reichsbürger„ künstlich
hochgerechnet wird, indem man etwa die
´´Selbstversorger„ mit hinzu addiert. So
gesehen wäre also schon Jeder, der sich
nur auf Katastrophen vorbereitet und Vor –
räte hortet, schon ein ´´ Reichsbürger „.
Das Einzige, was uns in diesem Zusammen –
hang noch wundert, ist, das die linke Propa-
ganda nicht längst schon alle Strebergarten –
besitzer, wobei besonders die mit deutschen
Gartenzwergen äußerst verdächtig, mit hin –
zu zählt, um den einfältigen Gutmenschen
diesbezüglich mit übermäßig hohen Zahlen
zu schrecken.
In den Medien, welche natürlich politisch kor –
rekt, nur stark tendenziös über das Thema be –
richten, werden uns die Reichsbürger als weit –
aus gefährlicher als Islamisten geschildert. Als
ob denn der nur Vorräte hortende Selbstver –
sorger schlimmer als ein islamistischer Bom –
benbastler wäre.
Angesicht der Veitstänze, welche die Staats –
anwaltschaft in Gelsenkirchen aufführt, um
den Leibwächter von Osamar bin Laden zu –
rück nach Deutschland zu holen, kommen
immer mehr Menschen zu der Vermutung,
das irgendein, bislang noch nicht identifi –
zierter Virus die deutsche Justiz erfasst,
dessen Ausbruch dazu führt, das sich die
Staatsanwälte und Richter in diesem Land
zunehmend wie Idioten benehmen.
Die Konsequenz ist deselben, ist die, das
immer mehr Menschen, – ja sogar schon
die ersten Gutmenschen, anfangen es zu
glauben, das denn der Rechtsstaat sich nur
noch für Islamisten, Straftäter mit Migra –
tionshintergrund und Politiker der etablier –
ten Parteien existiere.
Kein einziger Rechtsverdreher kann es uns
nämlich ernsthaft erklären, warum nun der
Leibwächter von Osamar bin Laden unbe –
dingt vor tunesischer Gefängnishaft bewahrt
werden muß, aber ein echter Demokrat, wie
Carles Puigdemont, dem man noch nicht ein –
mal etwa vorzuwerfen hat, unbedingt nach
Spanien ausgeliefert werden darf, wo ihn
jahrelange Gefängnishaft erwartet!
Der Fall der Verhaftung Carles Puigdemont
führt uns überhaupt den ganzen Irrsinn, der
immer noch Heiko Maas-geschneiderten
Justiz, deutlich vor Augen, die mit einem
echten Rechtsstaat wenig gemein har.
Während hierzulande osteuropäische Auto –
und Taschendiebe, oder Straftäter mit Mi –
grationshintergrund, selbst auf frischer Tat
gestellt, sogleich wieder, nach Aufnahme
der Personalien, laufengelassen werden,
kann so ein europäischer Haftbefehl so –
fort vollstreckt werden, ,, auch wenn gegen
die Person selbst nichts vorliegt „. Diese
absurde Begründung, welche uns in den
Medien im Fall Puigdemont liefern sollte
man sich einmal durch den Kopf gegen
lassen !
Wir erfahren ganz nebenbei, was uns
in einem EU-Einheitsstaat für ein Jus –
tizsystem droht !
Allerdings ist dies nur die Spitze des Eis –
bergs in Deutschland, wo dem Irrsinn
und der Willkür keinerlei Grenzen ge –
setzt!
Hier nur mal ein weiteres Beispiel für die
vollkommene Widersinnigkeit deutscher
´´ Rechtsprechung„ : Wer den Holocaust
leugnet, wird schwer bestraft. Jedoch ist
das Lügen zum Thema Holocaust vollkom –
men straffrei! Das heißt, wer sich hier in
diesem Land eine jüdische Identität zu –
legt, ermordete Verwandte erfindet, und
ein Lagerleben, wird nicht bestraft, so
lange er dafür keine Urkunden fälscht!
Das kann man wohl ebenso wenig er –
klären, wie Heiko Maas seine Fakenews –
Gesetzgebung, nach welcher der Eine,
der eine Vergewaltigung durch einen
Flüchtling erfunden, schwer bestraft,
aber Mitglieder einer sogenannten Hilfs –
organisation, die einen toten Flüchtling
vor dem Lageso erfanden, völlig straffrei
ausginen.
Würde man derlei Fälle in ihrer Gesamt –
heit einmal auswerten, dann scheint in
der Justiz der Grundsatz zu herrschen :
Wer gegen den Staat lügt, wird bestraft,
wer aber für das System lügt, geht immer
straffrei aus!
Dazu konnte man in diesem Jahr noch
ein reines Willkürurteil erleben : Im so –
genannten ´´NSU-Prozess„ wurde die
Migrantin Beate Zschäpe, – ihr Vater ist
Rumäne -, der man quasi nichts bewei –
sen konnte, zu lebenslanger Haft verur –
teilt, weil sie den mutmaßlichen eigent –
lichen Tätern den Haushalt geführt!
Wer solch eine Justiz unter der Merkel-
Regierung täglich so mit erlebt, kann
kaum das was da im Bundestag sein
Unwesen treibt als seine Regierung
empfinden.
Und dazu muß man noch nicht einmal
ein Reichsbürger sein!
Vier-Klassen-Justiz beschädigt deutschen Rechtsstaat weiter
In der Deutschen Blumenkübel-Demokratie
herrscht immer noch in weiten Teilen die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz vor. Ob –
wohl Maas selbst, der offen mit Linksextre –
misten in seinem Ministerium zusammen –
gearbeit, selbst nicht mehr als Justizminister
agiert, tut seine Nachfolgerin nicht das aller
Geringste, um an den Zuständen, die jedem
echten Rechtsstaat spotten, etwas zu ändern.
Der oberste Grundsatz eines jeden Rechts –
staat, das vor dem Gesetz alle Menschen
gleich zu behandeln sind, gilt in Deutsch –
land schon lange nicht mehr.
Ob ein Hamburger Gericht, das einem Tür –
ken erlaubte alle Deutschen pauschal als
´´ Köterrasse „ und ´´ Hundeclans „ zu
bezeichnen, was in diesem Fall straffrei
ausging und nicht als ´´ Volksdverhetz –
ung „ angesehen, weil in diesem Land
sämtliche Volksverhetzungs-Paragrap –
hen ausschließlich für deutsche Rechte
nur gelten oder in Tausend anderen Fäl –
len wurde so geurteilt als ob es in diesem
Land ein vier Klassen-Recht gebe.
1. Klasse : Prominente, Staatsdiener und
Politiker, Manager und Banken, die zu –
meist mit Bagatellstrafen davon kommen.
2. Klasse : Die Migranten, die, wenn sie
dasselbe Verbrechen wie ein Deutscher
begehen, mit einer viel geringeren Strafe,
– oftmals auch mit Bewährung -, davon
kommen.
3. Klasse : Der normale Deutsche, der
für eine Straftat bedeutend härter be –
straft wird als ein Täter mit Migrations –
hintergrund.
4. Klasse : Rechte, Neonazis, Regime –
gegner, die zusätzlich zu ihrer viel här –
ter ausfallenden Haftstrafe, noch mit
willkürlichen Gesinnungsurteilen zu
weiterer höherer Haft bestraft werden.
Der staatlichen Willkür sind dabei keine
Grenzen gesetzt : Denken wir an das Ur –
teil gegen eine vierundzwanzigjährige,
die zu 4 ½ Jahren Haft verurteilt, nur
weil sie die eigentlichen Täter zum Tat –
ort gefahren, wo diese wenig später einen
Brandanschlag verübten, bei dem niemand
zu Schaden kann oder an den Fall Zschäpe,
die neben der eigentlichen Haftstrafe zu 10
Jahren weiterer Haft verurteilt werden soll,
nur weil sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt !
Wurde etwa die Ehefrau von Reda Seyam, der
von 2002 bis 2013 in Deutschland als Islam –
ischer Hassprediger herumhing und dann den
Bildungsminister des IS mimte, zu 10 Jahren
Haft verurteilt, weil sie dem Islamisten
den Haushalt geführt ? Oder eine andere
Geliebte oder Freundin eines Familienclan –
oder Mafiamitgliedes, eines Hasspredigers
oder eines Terroristen, wegen Führung des
Haushalts angeklagt ? Noch nicht einmal
die IS-Bräute, die nach Deutschland zu –
rückgekehrt, wurden deshalb belangt, eben
weil gewisse Haftgründe ausschließlich für
Rechte in diesem Land gelten !
Im krassen Gegensatz dazu werden für Straf –
täter mit Migrationshintergrund eigens Straf –
milderungsgründe erfunden, wie der, das der
Angeklagte im Gefängnis kein Deutsch könne
oder nicht gewusst haben will, das sein Han –
deln in Deutschland strafbar sei. Oder der
regelrecht erfundene Strafmilderungsgrund
einer ´´ medialen Vorverurteilung „, wie er
dem Mörder von Tugce zugute kam ! Würde
es diesen Strafmilderungsgrund tatsächlich
so geben, dann wäre Beate Zschäpe längst
frei, denn niemand ist in den Medien jemals
so vorverurteilt worden, wie die Zschäpe !
Aber natürlich gelten in der deutschen Jus –
tiz solche Strafmilderungsgründe für Rechte
nie, was dieselben geradezu absurd machen.
Ein Großteil der so gefällten Urteile lässt
einem schon am Verstand von Richtern
und Staatsanwälten starke Zweifel auf –
kommen.
In Duisburg kam etwa die Staatsanwalt –
schaft gerade erst auf den Trichter die
Verhaftung eines Türken für rechtens
zu erklären, weil der sich ´´ zu Unrecht „
der Verhaftung durch die Polizei wider –
setzt habe als gebe es denn für Migranten
in diesem Land schon ein Recht darauf,
sich der Verhaftung durch die Polizei zu –
widersetzen. Auch im Duisburger Fall
rottete sich ein Migrantenmob zusam –
men, um die Verhaftung des Türken zu
verhindern. Bestimmt muß nun in Ell –
wangen erst geprüft werden, ob der
Togonese sich nicht zu Recht seiner
Verhaftung widersetzt habe !
Umgekehrt würde man einem Reichs –
bürger in diesem Land niemals offen
zugestehen, das der sich zu Recht sei –
ner Verhaftung widersetzt habe. Aller –
dings gelten Reichsbürger ja auch als
Menschen vierter Klasse vor deutschen
Gerichten !
Im Fall des Duisburger Türken Mehmet
K. wird selbstredend der Strafmilderungs –
grund einer ´´ medialen Vorverurteilung „
zur Anwendung kommen, denn schon jetzt
darf derselbe sich in den Medien als Opfer
präsentieren und schimpfen, das Deutsch –
land kein Rechtsstaat sei. Womit er nicht
unbedingt falsch liegt.
Erst einmal wurde gegen den Türken ein
Strafbefehl erlassen. ´´ Zweck des Straf –
befehls soll sein, bei Fällen leichter Krimi –
nalität Gericht und Staatsanwaltschaft zu
entlasten „. Selbstverständlich entlastet
der vor allem Straftäter mit Migrations –
hintergrund ! Justizopfer Mehmet K. wird
also allerhöchstens mit einer lächerlichen
Bewährung davonkommen. Das wird zu –
gleich auch den Togonesen hoffen lassen,
um seine Abschiebung noch zu verhindern.
Maas macht mobil, bei Arbeit, Sport und Spiel – Wie die Justiz in Deutschland gelinkt wird
Ob im Fall des AfD-Politikers Dubravko Mandic,
dem Fall Tudce oder dem NSU-Prozeß oder
in noch vielen anderen Straffällen, überall
zeigt sich ganz offen die Verflechtung und
der Einfluß von linker bis linksextremistischer
Politik und der bundesdeutschen Justiz.
Das der Justizminister Heiko Maas in seinem
Ministerium eng mit Antideutschen, wie Julia
Schramm, einer ehemaligen Stasi-IM, wie einer
Anetta Kahane oder gar linksextremistischen
Journalisten, wie Sören Kohlhuber zusammen –
arbeitet, dürfte bekannt sein. Schon diese Zu –
sammenstellung zeigt deutlich auf, das die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz eindeutig
extrem linkslastig orientiert ist.
Aber kommen wir zurück zum Fall des AfD –
Politikers Dubravko Mandic. Dieser hatte
2015 eine Fotomontage vom Nürnberger
Kriegsverbrecherprozeß ins Netz gestellt,
worauf, wie üblich, die Anzeige wegen
´´ Volksverhetzung „ erfolgte. Am 13.
Oktober 2016 ließ die Staatsanwaltschaft
eine Hausdurchsuchung anordneten. Die
aber war rechtswidrig ! Das stellte das
Landgericht Karlsruher 2017 fest.
Sichtlich lief kein Verfahren wegen Verun –
glimpfung des Bundespräsidenten, sondern :
´´ Politiker von Grünen und SPD hatten auf
Nachfrage Strafanträge gestellt „!
Das spottet jeder Auffassung von Rechtstaat –
lichkeit Hohn. Augenscheinlich stellen in der
Heiko Maas-geschneiderten Justiz jetzt schon
Linke die Denunzianten, die Kläger, die Staats –
anwaltschaft und den Richter in einer Person !
Das erklärt auch, warum kaum einmal einer
der Linksextremisten angeklagt, geschweige
denn verurteilt wird.
So durfte der Linksextremist Sören Kohlhuber
auf dem G20-Gipfel offen zur Menschenjagd
auf Andersdenkende Journalisten aufrufen
und sein Kumpan in der Zusammenarbeit
mit dem Justizministerium, das Plündern
von Geschäften verherrlichen. Natürlich
musste sich diese Linksextremisten nicht
vor Gericht verantworten. Ebenso wenig
wie die in der Roten Flora in Hamburg,
welche dazu aufriefen aus Hamburg die
Hölle zu machen, was maßgeblich zu den
gewalttätigen Ausschreitungen beitrug.
Dazu ist es garantiert kein Zufall, das allen
Städten mit übermäßig Anteil und sogar
ganzen Stadtteilen voller Linksextremisten,
stets ein SPD-Genosse als Oberbürgermeister
vorsteht !
In der Heiko Maas-geschneiderten Justiz dür –
fen Linksextremisten offen in den sozialen
Netzwerken dazu aufrufen AfD-Politiker tot –
zuschlagen, ohne dafür belangt oder auch
nur gesperrt zu werden ! Ebenso darf ein
Türke alle Deutschen pauschal als Hunde –
clans und Köterrasse bezeichnen, ohne da –
für belangt zu werden, ein Finanzminister
darf in einem Zeitungsinterview allen Deut –
schen Inzucht unterstellen, sowie eine türk –
ische ´´ Integrationsbeauftragte „ den Deut –
schen sogar eine eigenständige Kultur ab –
sprechen, ohne dafür vor Gericht zu landen,
geschweige denn dafür verurteilt zu werden.
Denn in der Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz bestimmen längst ausschließlich Linksextre –
misten, sowie Politiker von Linkspartei, Grünen
und der SPD, was ´´ Volksverhetzung „ ist !
Das in der Groko den Sozialisten wiederum
die Justiz in die Hände gespielt worden, wird
in keinster Weise dazu beitragen, diesem
Übelstand endlich ein Ende zu bereiten.
Der oberste Grundsatz eines jeden Rechts –
staat, daß vor Gericht jeder Mensch gleich
zu sein hat, wurde von Justizminister Heiko
Maas mit Füßen getreten. Von einer unab –
hängigen Justiz kann daher kaum noch die
Rede sein !
Man schaue sich nur einmal die großen Fälle
der Justiz unter Heiko Maas an. Etwa den
Mordfall Tuğçe Albayrak. Dort erfand die
Maas-geschneiderte Justiz den Strafmilder –
ungsgrund einer ´´ medialen Vorverurteil –
ung „ für deren Mörder. Gäbe es diese wirk –
lich, dann wäre Beate Zschäpe schon längst
frei, denn kaum jemand ist von den Medien
in Deutschland je mehr vorverurteilt worden
als die Zschäpe. Aber natürlich gelten solch
Strafmilderungsgründe ausschließlich nur
für Täter mit Migrationshintergrund !
Überhaupt zeigt die Maas-geschneiderte
Justiz im sogenannten NSU-Prozess ihr
wahres Gesicht. Schon vor dem eigent –
lichen Prozessbeginn erblödete sich der
angeblich ´´ unabhängige „ Richter, lüs –
ternen türkischen Journalisten die Ge –
fängnisbettwäsche der Beate Zschäpe zu
zu präsentieren. Nicht einmal der linien –
treueste russische Richter würde sich da –
zu hergeben, derlei Journalisten etwa die
Bettwäsche der Pussy Riot-Girls zu prä –
sentieren ! Vor lauter Lüsternheit vergaßen
die türkischen Journalisten sich gar als
Presse beim Prozess rechtzeitig anzu –
melden, was dann gleich den nächsten
Skandal verursacht !
Auch im späteren Prozess selbst erfanden
Staatsanwaltschaft und besagter Richter
regelrecht Strafgründe gegen die Zschäpe,
wie etwa den, ´´ der ruhende Pol des Trios
gewesen zu sein, weil die Zschäpe den Haus –
halt führte „ ! Gibt es in der bundesdeutschen
Justiz einen vergleichbaren Fall, etwa indem
die IS-Bräute angeklagt worden wären, weil
sie den IS-Kämpfern den Haushalt geführt ?
Gibt es auch nur einen einzigen Fall, wo die
Geliebte, Freundin oder Ehefrau, etwa bei
den kriminellen Familienclans, von Mafio –
sis oder Islamisten, je wegen Führung des
Haushalts angeklagt worden ?
Es dürfte daher für alle Deutsche ein schwar –
zer Tag in der Geschichte sein, wenn die Jus –
tiz erneut den Sozis in die Hände gerät !