Lübcke-Mordprozeß : Journaille schwer empört

In der ,,Süddeutschen Zeitung„ ist Annette Ramels –
berger tief enttäuscht. Da kann man endlich wieder
jeden Tag über Walter Lübcke berrichten, und dann
das : ,, Zudem hat der Senat Auflagen für die Presse
verfügt, die ihr die Arbeit fast unmöglich machen.
Man fühlt sich zurückversetzt in die Achtzigerjahre:
Ohne Laptop, ohne Mobiltelefon sollen die Journa –
listen arbeiten, nur mit Stift und Block im Saal sit –
zen „.
Unerhört, man kann nicht während der Gerichtsver –
handlung googeln, was die anderen Zeitungen über
den Fall berichten, nicht mehr, wie üblich, in Erman –
gelung eigener Rechecherearbeit, diese dann zitieren.
Womöglich müssen Journalisten jetzt damit anfangen
selbst mitzuschreiben und womöglich sogar eigene
Artikel schreiben. Was kommt als nächstes? Müssen
Journalisten vielleicht demnächst noch objektiv-sach –
lich berichten?
Unmögliche Arbeitsbedingungen für die Ramelsberger,
denn ,, Journalisten schreiben das, was sie hören und
sehen, ohnehin auf und verbreiten es. So ist das auch
gedacht „. Äh, wo liegt denn da nun das Problem?
Das sie zum ersten Mal, seit den 1980er Jahren wie –
der richtige journalistische Arbeit machen müssen?
Nicht schnell googeln und dann schreiben ,, wie der
SPIEGEL berichtete„? Nun muss man seine volle Ar –
beitszeit im Gerichtssaal bleiben, und kann so wirk –
lich nur das berichten, was dort auch wirklich gesagt
worden! Das aber macht die Medien angreifbar, da
nur der Schreiberling in einer besonderen Verant –
wortung steht, für dass was er da geschrieben. Kein
Verweisen auf andere Blätter, sondern man muß für
seinen politisch korrekten Text auch gerade stehen.
Genau dass haben doch die Journalisten immer von
den kleinen Blogbetreibern verlangt, aber selbst nie
eingehalten!
Wenn es nun plötzlich die gleichgeschaltete unterein –
ander vernetzte Presse im Gerichtssaal nicht mehr
gibt, muss jeder Journalist für seine eigene Bericht –
erstattung einstehen. Mal sehen, wie lange wir da
noch deren Klarnamen über den Berichten vom Wal –
ter Lübcke Mordprozess lesen können!

Wie die Berichterstattung dieser Medien aussieht
zeigt schon im Vorfeld der Umgang derselben mit
dem Lohfelder Video von 2015:
Für die ARD berichtet Frank Bräutigam im üblichen
stark tendenziösen Stil über den Auftakt zum Mord –
prozess Walter Lübcke.
Bräutigam berichtet: ,, . E. hatte mit Markus H. im
Oktober 2015 eine Bürgerversammlung in Lohfelden
besucht, auf der Lübcke die Unterbringung von Flücht –
lingen in der Region erläuterte und Werte wie Solida –
rität und Nächstenliebe vehement verteidigte. Auf
einem Video der Veranstaltung ist zu hören, wie E.
„Ich glaubs nicht“ und „verschwinde“ ruft. Seitdem
habe Stephan E. seinen Fremdenhass auf Lübcke
projiziert. 2016 habe er den Entschluss gefasst,
Lübcke für seine Haltung in der Flüchtlingspolitik
abzustrafen und begonnen, dessen Lebensumstände
auszuspähen „. Warum E. diese Ausrufe getätigt,
erfahren wir selbstverständlich nicht. Aus ,,reiner
Nächstenliebe„ hatte Lübcke nämlich den Leuten
im Saal zugerufen, dass wer für seine Werte nicht
eintrete, der kann jederzeit dieses Land verlassen,
wenn er nicht einverstanden ist „.
Sichtlich sind der Journaille inzwischen derlei Sätze,
die den Märtyrer der Bewegung in einem ganz ande –
ren Licht zeigen, inzwischen unangenehm, und wer –
den von daher einfach weggelassen. Das ist wieder
einmal Lücken-Presse vom feinsten!
,, Ein Video, in dem Rechtsradikale gegen Lübcke
hetzten, führte zu Morddrohungen. Eine AfD-nahe
Politikerin wie die frühere CDU-Abgeordnete Erika
Steinbach hatte es noch drei Monate vor seinem Tod
gepostet „ macht Anette Ramelsberger für die ,,Süd –
deutsche Zeitung„ daraus. Sichtlich ist der Ramels –
berger dabei entgangen, dass es sich bei dem besag –
ten Video um einen Mitschnitt von Lübckes Auftritt
gehandelt, auf dem sichtlich nur einer große Reden
führte!
Auch bei t-online-Nachrichten erfahren wir zu dem
Video nur : Laut Recherchen von t-online.de besuch –
ten sie im Jahr 2015 die angeblich für die Tat aus –
schlaggebende Bürgerversammlung mit Regier –
ungspräsident Walter Lübcke im hessischen Loh –
felden. H. verbreitete anschließend den berüchtig –
ten Video-Mitschnitt der Veranstaltung auf der
Video-Plattform YouTube, der zu den rechtsextre –
men Drohungen gegen Lübcke führte „.
Fast schon löblich, erwähnt dann ausgerechnet der
,,SPIEGEL„ Lübckes Sätze: ,, Der Anklage zufolge
hassten sie Lübcke für seine humane Haltung zu
Flüchtlingen. Ernst und H. waren im Oktober 2015
bei einer Bürgerversammlung, bei der der Politiker
die Unterbringung von Asylbewerbern in einem ehe –
maligen Baumarkt bei Kassel gerechtfertigt und über
die Asylpolitik gesagt hatte: „Da muss man für Werte
eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann
jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einver –
standen ist.“, jedoch setzt das Blatt sogleich hinzu :
,, H. filmte Lübckes Auftritt, schnitt die Szene aus
dem Zusammenhang und lud das Video auf YouTube
hoch. Der Clip wurde im Internet verbreitet. Lübcke
bekam daraufhin zahlreiche Morddrohungen „.
Auch in der ,,Hessen-Schau„ berichtet man offener:
,, Auf den Radar der Angeklagten Stephan Ernst und
Markus H. gerät Walter Lübcke bei einer Bürgerver –
sammlung am 14. Oktober 2015 in Lohfelden (Kas –
sel). Lübcke informiert dort über eine geplante Flücht –
lingsunterkunft in einem leerstehenden Gartenmarkt.
Im Raum sind auch Ernst und H. sowie Anhänger von
Kagida, dem Kasseler Ableger der islamfeindlichen Be –
wegung Pegida – immer wieder wird Lübcke aus dem
Publikum provoziert. Er sagt, man müsse für Werte
einstehen. Dann: „Und wer diese Werte nicht vertritt,
der kann dieses Land verlassen, wenn er nicht einver –
standen ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“
Warum erwähnte 2015 die Presse diese Szene nicht?
Warum stammt das einzige Filmmaterial über Lübckes
Auftritt 2015 in Lohfelden von den Tätern? Und wie
kann man in der ,,WELT„ wissen, dass das Material
zusammengeschnitten worden, wenn gar kein weite –
res Filmmaterial existierte? Immerhin berichtet die
,,Hessen Schau„ nichts von einem Zusammenschnitt:
,, Markus H. verbreitet die Szene noch am Abend in
einem kurzen Video auf Youtube, es folgt eine Woge
rechten Hasses gegen Lübcke, er bekommt Morddroh –
ungen „.
Oder gibt es etwa weiteres Filmmaterial, dass aber aus
bestimmten Gründen, der Öffentlichkeit nicht zugäng –
lich gemacht werden soll? Zumal ja, wenn gerade die –
ses Video der Auslöser zum Mord an Walter Lübcke ge –
wesen sein soll. Auf jedem Fall sieht offene oder gar
ehrliche Berichterstattung anders aus! Wenn noch
nicht einmal die ,,Qualitätsmedien„ sich zu einer
objektiv-sachlichen Berichterstattung entschliessen
können, und nicht im Mindesten bereit sind Auf –
nahmen, die den tatsächlichen Verlauf der Bürger –
versammlung in Lohfelden belegen, offen zu legen
und damit nicht fähig sind Lübckes damalige Aus –
sagen richtig zustellen oder im richtigen Kontex zu
zeigen, lässt eher starke Zweifel an einen fairen Pro –
zess schon vor Verhandlungsbeginn aufkommen,
und vor allem stellt sich die Frage, warum in Bezug
auf jenes Video sämtliche Medien so mauern als ob
sie es wären, die da etwas zu verbergen haben!

 

Was man in Sachsen bei der Streichung der AfD-Liste so alles erfährt

In Sachsen versucht das Etablissement alles um die AfD
auszuschalten. Von den Überfällen linksextremistischer
Schlägerbanden, über tägliche Hetze in den Medien, bis
hin zur Streichung über der Hälfte aller Listenplätze
durch einen ,,Wahlausschuss„.
Aus der, wie üblich, stark tendenziösen Berichterstatt –
ung der Medien erfahren wir seltsamer Weise nicht,
wer da so alles in diesem ,,Wahlausschuss„ sitzt.
Man verweist nur auf Gesetze. Dort heißt es: ,, Die Mit –
glieder der Wahlvorstände und die erforderlichen Hilfs –
kräfte werden durch die Stadt- oder Gemeindeverwalt –
ung aus den Reihen der Wahlberechtigten und Gemein –
debediensteten bestellt; bei der Auswahl sollen nach
Möglichkeit die in der Stadt / Gemeinde vertretenen
Parteien und Wählervereinigungen angemessen be –
rücksichtigt werden „.
Es wäre daher schon sehr interessannt zu erfahren,
welche Parteien dabei in Sachsen besonders berück –
sichtigt wurden! Aber genau dazu schweigt alles.
Daher erübrigt sich wohl hier auch die Frage: Welche
Parteien derzeit genau überwiegend ihre Parteimit –
glieder in den Stadt – und Gemeindeverwaltung zu
sitzen haben!
Immerhin hatte selbst das Verfassungsgericht es zu –
gegeben: ,, dass der Ausschluss etlicher Listenkandi –
daten der AfD mit hoher Wahrscheinlichkeit rechts –
widrig war „! Auf einmal verlegt sich sogar die Jus –
tiz auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen, genau dort,
wo eine klare Ansage von Nöten wäre.
Warum versteift man sich plötzlich so sehr auf mehr
als schwammige Formulierungen?
In der immer noch Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz, in der sogar das eigentlich unabhängig agierende
Justizministerium offen Linksextremisten unterstützt,
wie der Fall Sören Kohlhuber es bestens belegt, arbei –
tet man immer noch nach dem Motto : Eine Krähe hakt
der anderen kein Auge aus! Dementsprechend leistet
das Verfassungsgericht nun sozusagen mit solch zwei –
deutigen Aussagen Beihilfe, um somit die Zeit bis zu
den Wahlen zu überbrücken, und damit alle vor voll –
endete Tatsachen zu stellen.
Immerhin hatte man ja schon zugegeben müssen,
dass das Zusammenstreichen der AfD-Liste bis auf
18 Plätzen ,,rechtswidrig„ war. Die entscheidende
Frage wäre also, in wie weit ein rechtswidrig han –
delnder Wahlausschuss überhaupt Entscheidungs –
gewalt hat.
Aber augenscheinlich ist die Rechtsbeugung gegen
Rechte in diesem Staat also nicht nur auf das Trei –
ben von linksextremistischen Gewalttätern und
deren Verharmlosung beschränkt!
Wir müssen also davon ausgehen, dass bei den an –
stehenden Wahlen die Parteien nur wahrscheinlich
und nicht tatsächlich gewählt werden!

So was von heuchlerisch …

Dreist hämmern uns die Medien ein, dass der Bundes –
präsident Frank-Walter Steinmeier einen Privatjet mie –
ten musste, weil mal wieder ein Flugzeug der Luftwaffe
defekt, um an der Grundgesetz-Feier in Karlsruhe teil –
zunehmen.
Hatte denn nicht gerade erst Frank-Walter Steinmeier
groß Sympathie für die Schuleschwänzer für den Klima –
schutz geheuchelt? Ja, es ist pure Heuchelei, andere
für den Protest für den Klimaschutz zu loben, um so –
dann selbst in einem Jet für 30.000 Euro zum Feiern
zu fliegen!
Dieser Vorfall belegt auch deutlich, wie vorgeschoben
der Klimaschutz für solche Politiker ist. Hätte denn der
Steinmeier, der sich doch so gerne als Mann des Vol –
kes darstellen lässt, nicht den Zug nehmen können?
Eben, liebe Presse : Steinmeier musste nicht einen
Privatjet mieten, er hätte ganz einfach den Zug neh –
men können. Allerdings läuft der ,, volksnahe„ Bun –
despräsident dabei Gefahr mal sein Volk außerhalb
eines handverlesenen Publikums näher kennenzu –
lernen. Also so ein typischer Fall davon, dass die da
oben sich immer noch für etwas besseres halten!

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Verfassungsrichter stärken Scheinopposition den Rücken

Das ist in etwa so, als ob Kriminellen zugestanden
würde, ihre eigene Gerichtsverhandlung zu führen
und darin der Dieb den Mörder nur über Morde
befragt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des
Bundestags auf Kontrolle der Bundesregierung er –
neut gestärkt.
Das ist in etwa, als ob Kriminellen zugestanden
würde, ihre eigene Gerichtsverhandlung zu führen
und darin der Dieb den Mörder nur über Morde
befragt !
Denn schließlich dürfen da ja nun nicht irgend –
welche ´´ Unabhängigen „ pikante Fragen stel –
len, sondern genau die Abgeordneten, zu jenen
Themen, über welche sie zuvor selbst abgstimmt
und an deren Umsetzung ihnen sodann plötzlich
Zweifel gekommen !
Wie lächerlich diese ganze Nachfragerei dann
in der Realität aussieht, kann man gut an der
Linkspartei sehen. Die fragt nämlich nur stän –
dig nach, wie viele Fälle es von rechter Gewalt
gegeben usw. Ums Verrecken nicht, würde so
ein Linker im Bundestag anfragen, wie es um
das Ausmaß von Linksextremismus im Lande
bestellt.
Man stärkt also einer Scheinopposition damit
den Rücken, welche ohnehin nie Anfragen
stellt, welche die eigene Partei belasten !
Das ganze Rechtstärkungsverfahren des Bundes –
verfassungsgerichts ist also nichts als blankes
Sand in die Augen der Bürger zu streuen. Das
nämlich das deutsche Volk, dessen ´´ Volksver –
treter „ die Abgeordneten doch vorgegeben zu
sein, dabei keinerlei Rolle spielt, wird in dem
Urteil auch gleich mit bestätigt, denn Grenzen
des Informationsrechts sieht Karlsruhe erst,
wenn Antworten das Staatswohl gefährden
würden. (Az. 2 BvE 2/11) ! Was denn mit
dem Wohl des deutschen Volkes ist, darauf
haben nämlich die roten Robenträger auch
bis heute keine Antwort !

Zum Scheitern des NPD-Verbots

Eigentlich es hätte den Blumenkübel-Demokraten von
vornherein klar sein müssen, dass, wenn man ein NPD –
Verbot konsequent durchgesetzt hätte, man diese Maß –
nahmen hätte – vorausgesetzt gleiches Recht gilt für
alle – auch auf alle anderen Partei anwenden müssen.
Und da hätten sodann SPD, Grüne, Linkspartei und
die Piratenpartei sehr um ihren Bestand befürchten
müssen. Denn ebenso wie sie der NPD vorwerfen
mit Rechtsextremisten zu paktieren, so paktieren
die oben genannten Parteien – und das seit Jahr –
zehnten – mit Linksextremisten.
Daneben lassen sich in nahezu jeder Partei der deut –
schen Blumenkübel-Demokratie, mindestens gut ein
Dutzend Kriminelle nachweisen. Die Palette reicht
hier vom Drogenjunkie über Steuerhinterzieher, bis
hin zum Kinderschänder oder gar Mörder ! Es ist das
reinste Armutszeugnis für die sogenannten „demokrat –
ischen“ Parteien, zumal die Gesetzesbrecher bis in die
oberste Staatsspitze hineinragen.
Getroffene Hunde bellen bekanntlich am lautesten.
Und so darf es nicht verwundern, dass nun die SPD
am lautesten gegen die Entscheidung aus Karlsruhe
lamentiert, die ihrer Partei aber selbst Bestandsschutz
gewährt.
Überhaupt wirkte die ganze Debatte um ein Verbot der
NPD wie das übliche „haltet-den-Dieb“ -Geschrei, um
von eigenen Vergehen abzulenken. Man muß betrübt
feststellen, dass es in der gesamten deutschen Blumen –
kübel-Demokratie tatsächlich nicht eine einzige Partei
gibt, die keinen Dreck am Stecken hat. Wahrlich also
wusste man es in Karlsruhe besser, das jeder von ihnen
eine Leiche im Keller zu liegen hat.
Somit ist das Scheitern des Verbots nicht als ein Sieg
der NPD anzusehen, sondern als ein klägliches Schei –
tern der deutschen Blumenkübel-Demokratie, die sich
hiermit ein weiteres Armutszeugnis ausgestellt!