Beate Zschäpe ist am Bundesverfassungsgericht mit
ihrer Klage gegen ihre lebenslange Haft gescheitert.
Wir erinnern uns : Beate Zschäpe, selbst mit Migra-
tionshintergrund, – ihr Vater ist Rumäne – soll mit
den beiden Uwes, – Uwe Mundlos und Uwe Böhn-
hardt, die angeblich nichts mehr hassten als Migran-
ten durch Deutschland gezogen sein und zahllose
Verbrechen begangen haben, welche sich wunder-
bar von der Politik instrumentalisieren ließen.
Nach medialer Vorverurteilung bekam die Zschäpe
einen Richter vorgesetzt, namens Manfred Götzl.
Götzl vertritt den so was von unabhängigen Rich-
tertypen, der schon vor Prozessbeginn (sensations)
lüsternen türkischen Journalisten die Gefängnis-
bettwäsche der Beate Zschäpe vorführte.
Der Prozess gegen Beate Zschäpe, schon im Vor-
feld zum NSU-Prozess von einer Presse erhoben,
die mit ihrer gewohnt extrem tendenziösen Bericht-
erstattung von Anfang an das Geschehen bestimm-
ten und dies nicht nur dadurch, dass auf ihr Veto
sogar der Verhandlungsort geändert werden musste,
weil es für die anwesende Journaille schlichtweg zu
eng wurde.
Auch der Prozess selbst hatte zwar alle Anzeichen
eines Schauprozesses, war daneben aber eher selbst
ein Krimi, indem es wirklich an nichts fehlte, um
dass bloßzustellen, was man in der Bunten Repu-
blik unter einer unabhängigen Justiz oder gar un-
ter einem Rechtsstaat versteht.
Von nicht existierenden Nebenklägern, bis zum
mysteriösen Ableben von Zeugen und V-Männern,
bis hin zu seltsamen Ableben der beiden Uwes. Von
denen soll der eine den anderen erschossen haben,
dann den Wohnwagen in Brand gesteckt und sich
selbst erschossen haben. In den Lungen beider
Uwes wurde keine Brandrauch-Spuren gefunden,
welche diese Theorie bestätigt hätte. Trotzdem
störte sich niemand im Gericht daran. Auch mit
dem Beweis für die angeblichen Banküberfälle
welche die beiden Uwes begangen haben sollen,
verhielt es sich ähnlich seltsam. Da wird im aus-
gebrannten Wohnwagen ein Rucksack gefunden,
untersucht und nichts gefunden. Später wird,
warum auch immer derselbe Rucksack wieder-
um untersucht und nun findet man darin das
Geld aus den Banküberfällen darin vor.
Überhaupt war man hyperaktiv darin den bei-
den Uwes so ziemlich jede unaufgeklärte Straf-
tat anzulasten, selbst Sexualstraftaten, wie den
Fall Peggy, wo angeblich DNA-Spuren vertauscht.
Nicht nur dies lässt auf eine gewollt schlampige
Untersuchung der Fälle schließen. Dazu auch die
gezielte Vernichtung der Akten des Verfassungs-
schutz!
So konnte schließlich das Gericht unter Richter
Götzl der Beate Zschäpe nichts außer einer Brand-
stiftung vorweisen, die kaum eine lebenslange Haft-
strafe gerechtfertigt hätte. Also kam man auf dem
Dreh es zum Hauptanklagepunkt zu machen, dass
die Zschäpe den beiden Uwes den Haushalt geführt.
Auch dies in der buntdeutschen Justiz ein einmali-
ger Vorgang, denn noch nie wurde eine Mafiosi –
oder IS-Braut, die Freundin eines Mörders oder
der arabischen Terroristen in diesem Land dafür
angeklagt, dass sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt! Was Beate Zschäpe die Höchst-
maß an Haftstrafe einbrachte, reicht bei IS-Bräu-
ten alleine angeblich als Grund nicht aus um sie
anzuklagen. Im buntdeutschen Rechtsstaat sind
eben doch nicht alle im Gericht vor dem Gesetz
gleich!
Nach all dem teilt nun das Bundesverfassungsge-
richt fest: “ Es sei weder dargelegt worden noch
aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in
ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei „.
Hier schließt sich der Kreis buntdeutscher Justiz
und des Rechtsstaats 2023!
Manfred Götzl
Doppelmoral in der Justiz
Gerade regte man sich noch mächtig über Polen
und die dortige Justiz auf, hielt es nicht mit EU-
Recht vereinbart, dass der polnische Staat also
die polnische Regierung in die Justiz eingereife
und ihr missliebige Richter in den Ruhestand
schicke.
Aber Buntdeutschland wäre nicht der heilige
Gral an heuchlerisch-verlogener Doppelmoral,
wenn sich hier nicht Politiker unterstehen haar-
genauso wie ihre Kollegen in Polen zu handeln.
Und das nicht weniger den heiligen Gral der
Doppelmoral anbetende EU-Parlament schaut
dabei weg.
Erst trat man in Sachsen gegen den AfD-Politi-
ker und Richters Jens Maier so auf, nun hat man
in Berlin den nächsten Fall. Die linke Berliner
Justizsenatorin Lena Kreck greift als Politikerin
der Linkspartei ebenfalls in die angeblich doch
unabhängige Justiz ein, um eine AfD-Politikerin
als Richterin aus ihrem Amt zu entfernen. Die
Berliner Richterin soll nicht mehr als Richterin
zugelassen, weil der Kreck Aussagen der Richte-
rin, welche sie in ihrer Zeit als Abgeordnete des
Bundestags getätigt, missfallen haben!
Die Gesetze dahin gehend zu ändern, dass kein
unabhängiger Richter in diesem Land einer Par-
tei angehören oder für dieselbe in einem Amt
tätig sein, auf diese Idee kommt in der Bunten
Republik niemand. Zum einen hätte man dann
zum großen Teil eine wirklich unabhängige Jus-
tiz zum anderen aber dürften dann auch all die
Günstlinge von der in ihrer Jugend in linksextre-
mistischen Bands Mitspielenden, bis zu Christine
Lambrecht, bliebe so der Justiz Etliches erspart!
Weil man aber lieber weiterhin parteiisch und
so der heuchlerisch-verlogenen Doppelmoral
frönt, so trifft ein Verbot einseitig nur Richter,
die zumeist der AfD angehören.
Ob in einer echt unabhängigen Justiz dann nicht
eher Richter wie Manfred Götzl, welcher im NSU-
Prozess seine Unabhängigkeit unter Beweis stellte,
indem er bereits vor dem eigentlichen Verhand-
lungsbeginn (sensations)lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorführte, auch in den vorzeitigen Ruhe-
stand hätten versetzt werden müssen, diese Frage
stellt sich erst gar nicht.
Die linke Berliner Justizsenatorin Lena Kreck kann
daher ausgerechnet an den Gesetzen scheitern, die
diese Günstlingswirtschaft sichern. Denn nach der
dürfen sich Richter, – und so nichts nur linke bis
linksextreme -, politisch betätigen und ihre Mein-
ung frei äußern. Selbstredend gilt hierbei noch ein
besonderer Schutz für Politiker und Politikerinnen,
von denen zweifelsohne Lena Kreck früher oder spä-
ter selbst profitieren wird, und ganz besonders für
dass, was im Bundestag sitzt. Dort gilt der Grund-
satz der sogenannten „Indemnität“: Ein Abgeord-
neter darf für Äußerungen, die er im Bundestag ge-
tätigt hat, weder gerichtlich noch dienstlich verfolgt
werden. Ausnahme: „Verleumderische Beleidigun-
gen“.
Interessant wird es, wenn die Entlassung der Ber –
liner Richterin Malsack-Winkemann, die sich in
ihrer Abgeordnetenzeit nicht zu Schulden kom-
men ließ, so dann selbst auf Verleumdung durck
die Justizsenatorin beruhen. Zumal der Vorwurf
im Raum steht, dass der Berliner Senat die Ein-
träge Birgit Malsack-Winkemann in den Sozialen
Netzwerken “ stark verzerrt“ wiedergegeben habe.
Sodann wäre in einer echten Demokratie dann
auch eine Rückkehr von Lena Kreck in die Justiz
ausgeschlossen. Und in Berlin steht bald die Wie-
derholung der Wahlen an! Nicht, dass 2023 die
Kreck selbst gewogen und für zu leicht befunden
wird. Aber die wird ja nicht nur durch dehnbare
Gesetzesparagraphen, sondern auch durch die
vorherrschende Doppelmoral hinlänglich ge-
schützt.
Letztendlich also durch genau die Zustände, die
man Polen gegenüber meint an den Pranger stel-
len zu müssen! Und es darf dabei niemanden ver-
wundern, dass sich am Europäischen Gerichtshof
niemand für das Treiben der Lena Kreck interes-
siert, schon weil man dort derselben Doppelmoral
mit Wonnen frönt!
Weitaus schlimmer als die Justiz in Polen
Gerade sind die Eurokraten dabei gegen Polen vor-
zugehen, weil dort angeblich die Regierung zu viel
Einfluss auf die Justiz nehme.
Dagegen sollten die Abgeordneten aus dem Bundes –
tag lieber erst mal ihre eigene Justiz in Augenschein
nehmen. Nicht nur, dass gerade eine sozialdemokrat-
ische Ministerin, das Recht vergewaltigt, indem sie
Gesetzesverschärfungen durchsetzen will, welche in
gleich mehrfach gegen die Verfassung verstoßen. Je-
doch ist Christine Lambrecht, nicht die Einzige, die
weitaus mehr politischen Einfluss auf die Justiz ge-
nommen als es sich die polnische Regierung je im
Traum hätte einfallen lassen.
So wurde zum Beispiel unter Heiko Maas als Bundes-
justizminister das Justizministerium sogar dazu miss-
braucht mit Linksextremisten zusammenarbeiten zu
müssen, wie der Fall Sören Kohlhuber bestens belegt.
Die politische Beeinflussung der Justiz zeigt sich be-
sonders im Fall des Amoklaufes von München 2016.
Hier übernahmen nicht etwa Polizei und Staatsanwalt-
schaft die Einstufung des Verbrechens, sondern drei
Politikwissenschaftler bzw. Soziologen, Christoph
Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb machten
aus dem Iraner Ali einen „deutschen Rechtsextremis-
ten“! Ein größere Verquickung von Politik und Justiz
hatte es, bis auf den so genannten NSU-Prozess bis
daher nicht gegeben.
Drei inkompetente „Rechtsextremismusforscher“
sorgten mit ihrem „Gutachten“ dafür, dass die Jus-
tiz den Fall plötzlich ganz anders bewertete. In der
üblichen Verlogenheit, die solchen „Rechtsextre-
misforschern“ innewohnt, brauchte man die Opfer
von München in den gefälschten Bilanzen unbedingt
als Opfer von Rechtsextremisten. So erschufen die
drei Schwachköpfe einfach rechtsextremistische
Opfer, weil man diese als „Rechtsextremismus-
forscher“ dringend benötigte, nur um seine eigene
zumeist komplett nutzlose Arbeit zu rechtfertigen!
Bei genauer Hinsicht sind die Argumente geradezu
lächerlich. So soll sich der Täter Ali Songboly an-
geblich oft antisemitisch geäußert haben. Das ist
kaum glaubhaft, zumal sich der Iraner Ali selbst
den jüdischen Vornamen David ausgesucht! Ein
von seinen Mitschülern wegen seines Namens
Ali Gehänselter legt sich dann auch noch selbst
einen jüdischen Vornamen zu?
Zu den Beweisen der drei Stümper zählt auch,
dass der Iraner Ali ein Fan von Anders Behring
Breivik gewesen. Doch ließe sich daraus ebenso
konstruieren, dass es die Tat eines jüdischen Frei-
maurers gewesen. Breivik war selbst eine Zeit lang
Mitglied der Freimaurer. In seinem Pamphlet zur
Rechtfertigung seiner Tat zitierte er seitenweise
aus Texten jüdischer Autoren. Und der ohnehin
schon wegen seines Namens Gehänselte legt sich
dann auch noch den jüdischen Vornamen David
zu. Dies wären nun ebenso viel „Beweise“, dass
es sich um einen Anschlag von Freimaurern ge-
handelt hat als wie man denn für die Tat eines
„deutschen Rechtsextremisten“ gehabt. Dabei
geht schon aus seiner persönlichen Vornamens-
wahl deutlich hervor, dass der Iraner Ali der üb-
lich psychisch-Kranke gewesen, der durch das
Mobbing seiner Mitschüler zu der Tat gedrängt.
Also nur weil drei untalentierte „Rechtsextre-
mismusforscher“ den Bodycount von 7 Toten
für ihre „Arbeit“ benötigten, wurde aus dem
Iraner Ali ein „Deutsch-Iraner“ und schließ-
lich ein „deutscher“ Rechtsextremist!
Nicht viel anders verhielt es sich im so genann-
ten „NSU-Prozess“. Dort sollen Uwe Böhnhardt
und Uwe Mundlos, die angeblich nichts mehr
hassten als Migranten, mit der Beate Zschäpe,
die selbst einen Migrationshintergrund hat, –
ihr Vater ist Rumäne -, durch das Land gezo-
gen sein und Migranten ermordet haben, wenn
sie nicht gerade Banken ausraubten.
Schon im Vorfeld durften türkische Journalisten
den Prozessort bestimmen und machten damit
die „unabhängige“ Justiz in Deutschland lächer-
lich. Dem folgte ein Richter, Manfred Götzl, der
sich schon vor Prozess erblödete, diesen Journa-
listen die Gefängnisbettwäsche der Beate Zschäpe
zu präsentieren. Wohl noch nicht einmal der linien-
treueste russische Richter hätte sich dazu hergege-
ben, irgendwelchen (sensations)geilen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vor-
zuführen. So einen Richterschlag findet man eben
nur in Buntdeutschland!
Es dürfte in der gesamten buntdeutschen Justiz
wohl nicht einen einzigen Fall in dem gegen bio-
deutsche Rechtsextremisten verhandelt, indem
nicht politischen Einfluss auf die Strafverfolgung
genommen!
Wenn man nun also gegen Polen klagt und vorgeht,
um wie viel dringender wäre es dann, einmal einen
genauen Blick auf die buntdeutsche Justiz zu werfen,
wo kaum nach Rechtstaatlichkeit, sondern willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinnung
abgeurteilt wird?
NSU: Schauprozess-Urteil bestätigt
Das Urteil gegen Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft
ist nun „rechtskräftig“. Ob auch rechtstaatlich sei da-
hingegestellt! Es hatte mehr etwas von einem Schau-
prozess wie man ihn aus Diktaturen kennt, was aber
auch für die Bunte Republik nicht ungewöhnlich ist.
Anders als im stalinistischen Schauprozess wurden
hier sogar noch Nebenkläger frei erfunden!
Selbstredend wurde der zwielichtige Anwalt der
einen Nebenkläger einfach erfand nicht zur Ver-
antwortung betrogen, denn wer im Sinne der Po –
litik der Regierung lügt, stiehlt oder betrügt, darf
immer auf die Milde der buntdeutschen Justiz hof-
fen, in der das regierungsnahe Handeln als ganz
besonderer Tatbestand zur Abmilderung eines Ur –
teils führt.
Richter Manfred Götzl ist schon vor Prozessbginn
jegliche gegebene Neutralität über Bord geworfen,
indem er sich erblödete, zumeist türkischen, (sen-
sations)lüsternen Journalisten die Gefängnisbett-
wäsche der Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht ein-
mal der linientreueste russische Richter hätte sich
dazu verleiten lassen, derartigen Journalisten die
Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzu-
führen. Nein solche Richter gibt es wirklich nur
made in Federal Republic of Germany.
Da das in Brand stecken ihrer Wohnung für eine
lebenslange Haft nicht ausreichte, weil man A)
dann auch alle linksextremistischen Brandstifter
für mindestens 10 Jahre einsperren müsste, und
B) weil man nichts anderes hatte, musste man
also, ganz wie in einem stalinistischen Schaupro –
zess üblich, einen Strafbestand erfinden. Schließ –
lich konnte niemand in einem ehrlichen Prozess
es überzeugend beweisen, dass die Zschäpe aus
„ausländerfeindlichen Motiven“ gehandelt. Man
hätte es allenfalls als „Selbsthass“ darstellen kön-
nen, denn die Zschäpe hat ja selbst einen Migra-
tionshintergrund: ihr Vater ist Rumäne!
So erfanden Richter und Staatsanwalt als „Tat-
bestand“, dass die Zschäpe für die beiden Uwe
den Haushalt geführt habe. Natürlich wäre die
in den Händen der Sozialdemokratie befindliche
Justiz keine der Bunten Republik, wenn nicht
selbst hier noch gravierende Unterschiede ge-
macht werden würden. In einer Justiz, in der
eben nicht alle Menschen vor dem Gesetz voll-
kommen gleich behandelt werden, sondern
vollkommen willkürlich nach ethnischer Her-
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt
wird, reicht bei nach Deutschland zurückge-
holte IS-Bräute der „Tatbestand“, dass sie
dem eigentlichen IS-Straftäter den Haushalt
geführt, nicht aus um ihnen den Prozess zu
machen! Ebenso wenig wie man der Freundin
eines Haaspredigers, eines islamischen oder
linksextremistischen Terroristen, eines Ma-
fiosi oder eines Familienclanmitgliedes usw.
jemals dafür wird anklagen in der Justiz der
Bunten Republik!
Es sind also typische Gesetzesauslegungen,
wie sie in der Bunten Republik jeder Rechts-
staatlichkeit zum Trotz, einseitig nur gegen
Rechte zur Anwendung gebracht.
So wie es in der Justiz eben szenetypisch ist,
nur den illegalen Waffenverkäufer, der einen
Rechten eine Waffe besorgt, mit wegen Mor-
des anzuklagen, um damit in der Bevölkerung
den Anschein zu erwecken es habe sich bei
dem Täter, anstatt in Wahrheit um einen Ein-
zelteten, eben um eine „rechte Gruppierung“
gehandelt habe. Bei Moden oder Anschlägen
von Straftätern mit Migrationshintergrund
wurden noch nie deren Waffenverkäufer mit
angeklagt um den Anschein einer „terrorist-
ischen Vereinigung“ zu erzeugen. Sodann
müsste nämlich auch jeder Waffenhändler,
der die Waffe illegal für einen „Ehrenmord“
dem Täter besorgt, für Jahre ins Gefängnis,
ganz so, wie die vermeintlichen „Helfer“ des
NSU.
In einem anderen Prozess in Buntdeutschland
wurde eine 24-jährige Frau die nur die eigent –
lichen Täter zum Tatort gefahren hatte, wo die-
selben einen Brandanschlag auf ein Asylheim
begingen, bei dem niemand zu Schaden kam,
zu 4 ½ Jahre Haft. Kennt jemand einen Pro-
zess in dem Jemand, der einen Terroristen,
Mafiosi oder Clanmitglied usw. zum Tatort
gefahren je zu solch einem Strafmaß verur-
teilt worden?
Nachdem man so Tatbestände erfunden und
die Mitgliedszahl des NSU zu einer „Gruppier-
ung“ künstlich erhöht, konnte man dann der
Zschäpe den Prozess machen. Auch der lief
dann alles andere als „rechtsstaatlich“ ab.
Man hatte nichts außer Mutmaßungen, wie
zum Beispiel der Behauptung, dass die Beate
Zschäpe etwa Tatorte mit ausgespäht habe.
Aber was braucht man schon Beweise, wenn
das Urteil bereits vor Prozessbeginn von vorn-
herein feststand! Demensprechend stützte die
Beweisaufnahme auch in keinster Weise das
Urteil! Selbst die „Süddeutsche Zeitung“ muss
es denn auch offen eingestehen: „Es ist eine
durchaus mutige rechtliche Konstruktion, auf
die sich das Urteil gegen die einzige Überleb-
ende des NSU stützt“. Was ist daran mutig?
Würde Annette Rammelsberger in der „Süd-
deutschen“ wohl auch die Urteile von Roland
Freisler oder Hilde Benjamin als „mutig“ be-
zeichnen? Wohl kaum!
Wie man in der Bunten Republik wohl auch
kaum einen Straftäter mit Migrationshinter-
grund finden würde, der 10 Jahre in Unter-
suchungshaft gesessen, der für einen Mord
ohne je an einen Tatort gewesen zu sein zu
lebenslanger Haft verurteilt worden wäre?
Um wirkliche Aufklärung der Taten ging es
indes im gesamten NSU-Prozess nicht.
Es wurde nie geklärt, wie es sein kann, dass
man bei der ersten Durchsuchung eines im
Wohnwagen gefundenen Rucksack nichts
vorfand, bei einer zweiten Durchsuchung
desselben plötzlich Geld fand, dass aus von
den angeblich von Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt begangene Banküberfälle stam –
men soll.
Nie geklärt wurde auch der Tod der beiden
Uwes. Bei der Obduktion fand man keinerlei
Rauchpartikel in deren Lungen, wonach die
Theorie, dass der eine Uwe den anderen er-
schoss, dann den Brand legte, und sich an-
schließend selbst erschoss, mehr als fraglich
macht.
Auch das seltsame Ableben vermeintlicher
Zeugen, wurde nie aufgeklärt, so wie vieles
andere im Zusammenhang mit dem NSU.
Dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft
extrem schlampig gearbeitet, schon bei der
Vorbereitung des Prozess, zeigt bereits der
Umstand, dass ein nicht existenter Neben-
kläger zum Prozess zugelassen worden!
Das Ergebnis des Prozesses war dann auch
ganz „ergebnisorientiert“, wie es Zschäpes
Anwalt ausdrückte!
Zum Thema: Ende des Haller Schauprozesses
Erwartungsgemäß endete der Prozess zu Halle mit der
Verkündung der Höchststrafe für den Täter. Die bunt –
deutsche Justiz gab sich wieder einmal die Blöße eines
Schauprozesses.
Durch gezielte mediale Vorverurteilung des Opfers be –
stand kaum noch ein Zweifel daran, dass das Urteil be –
reits im Vorfeld fest stand und der gesamte Prozess so
nur ein Schauspiel, besonders für die sensationsgeilen
Medien gewesen.
Irritierend dürfte an dem Prozess nur gewesen sein,
dass die buntdeutsche Justiz, ganz wie in Regimen
üblich zur Sippenhaft übergehen sollte. Unbedingt
sollte die Familie des Eigenbrötlers Stephan Balliet
mit den Fall hineingezogen und für die Tat mit ver –
antwortlich gemacht werden. Daher dürfte nur die
Sensationspresse und das von vorn herein partei –
ische Gericht noch darüber verwundert gewesen
sein, dass der Angeklagte daher eher lieber keine
Angaben zu seiner Biographie machte.
Um eine echte Aufarbeitung ging es in diesem Fall
ohnehin nicht. Die beiden eigentlichen, weil deut –
sche, Opfer wurden zur reinen Nebensache damit
sich die Juden als ewige Opfer zelebrieren konnten.
Daneben wurde der Fall von der Regierung gerade –
zu schamlos ausgenutzt, um unter dem Vorwand
der Bekämpfung von ,,Hasskriminalität„ die to –
tale Kontrolle und Zensur über die Sozialen Netz –
werke zu bekommen. So musste Balliet unbedingt
,,Komplizen„ im Netz gehabt haben, auf deren
Seiten er sich radikalisiert habe. Aber diese polit –
ische Ausnutzung kennzeichnet eben auch einen
typischen Schauprozess, und somit gelang es der
buntdeutschen Justiz zu keiner Zeit die Politik
aus dem Prozess herauszuhalten. Um dieses, trotz
aller Beweise dafür, dass Balliet ein Einzeltäter
gewesen ist, schamlos durchzusetzen erfand die
Politik einfach den Begriff des ,,neuen globalisierten
Typus von isolierten Terroristen „. Das dies kein
neuer Typ ist, schon weil sie die meisten Islamisten
auf diese Weise ebenso radikalisieren, wie die mili –
tanten Umweltschutzaktivisten, war scheiß egal,
weil man eben bloß einen Vorwand zur Kontrolle
über das Internet brauchte. Da kam allen der Fall
Baillet gerade recht! Sie brauchten halt als Vor –
wand eine ,, Internet-Kultur„ über die sich der
Täter radikalisiert habe.
Wie parteiisch etwa die Richterin Ursula Mertens
gewesen, geht aus deren Aussagen klar hervor:
,, Dass jemand jahrelang in seinem Kinderzimmer
sitze und unbemerkt Waffen und Sprengsätze zu –
sammenbaue, habe eine neue Qualität. Wie kommt
es, dass Bildung, Familie und soziales Umfeld so ver –
sagen? Das treibt uns um „. Ob Richterin Mertens
solches auch jenen linksextremistischen Bomben –
bauer aus Thüringen gefragt hätte, welcher sogar
mit dem Demokratiepreis der Thüringer Landes –
regierung geehrt? Hätte Richterin Mertens etwa
die Familie der linksextremistische Leipziger
,,Kommandoführerin„ Lisa zu der Entwicklung
ihrer Tochter gefragt? Natürlich nicht, weil solch
Versuche der Einführung von Sippenhaft in die –
sem Land und unter dieser Justiz ausschließlich
deutschen Rechten vorbehalten ist!
Das erinnert uns in beschämender Weise stark
an den NSU-Prozess, in dem ein ebenso partei –
ischer Richter, Manfred Götzl, schon vor Prozess –
beginn sich dazu erblödete lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorzuführen. Auch Zschäpe wurde ein –
seitig dafür verurteilt, dass sie den beiden Uwes
den Haushalt geführt! Dagegen heißt es in der
parteiischen Justiz der bunten Republik bezüg –
lich der IS-Bräute, dass das Führen des Haus –
halts alleine für eine Anklage nicht ausreiche.
Für Beate Zschäpe dagegen war es vollkommen
ausreichend, um sie für Jahre einzusperren!
Im Fall Balliet zeigte sich Richterin Mertens zu –
tiefst enttäuscht, dass sie,, seiner Familie keine
Schuld dafür geben, dass sie die Verbrechen nicht
verhindert habe „ und man ihr so eine Sippenhaft
nicht zugestehen wollte. Der eigentliche Grund da –
für dürfte aber wohl eher gewesen sein, dass solches
etwas zu sehr an die Sippenhaft der Nationalsozialis –
ten erinnert hätte! Immerhin verglich selbst Balliets
Pflichtverteidiger Hans-Dieter Weber dessen Tat mit
,, mit den Verbrechen der Nationalsozialisten „. So
wie eben in einem richtigen Schauprozess ist noch
nicht einmal die Verteidigung frei von ideologischer
Beeinflussung!
Auch wenn Stephan Balliet zur Höchststrafe mit an –
schließender lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung
verurteilt worden, wird seine Tat noch jahrzehntelang
von Medien und Politik gnadenlos instrumentalisiert
werden, um Kapital daraus zu ziehen. Was anderes
kann man in diesem Land nicht erwarten.
Wie Lügen fürs System einen Schauprozess entlarven
Die immer noch Heiko Maas-geschneiderte Justiz in
diesem Land macht mit ihrem jüngsten Schandurteil
einmal mehr deutlich, dass, wer für das System lügt in
der Bunten Republik vollkommen straflos davon zu
kommen pflegt.
So ist es in diesem Land vollkommen straffrei sich als
ein den Holocaust überlebender Jude auszugeben die
absurdesten Leidensgeschichten zu erfinden, darüber
in der Öffentlichkeit Vorträge hält, solange man dafür
nicht irgendwelche Dokumente fälscht. Wobei man
sich letztere Spitzfindigkeit nur ausgedacht, weil es
schon die Holocaust-Leugnungsparagraphen jedem
Betreffenden nahezu unmöglich machen von einem
vermeintlichen Holocaust-Überlebenden Beweise
wie eben Dokumente abzufordern. Solch eine For –
derung würde sofort als Herabwürdigung des Holo –
caustes angesehen und hätte für den Betreffenden
weitreichende Folgen.
Jedoch der Holocaustgeschichtenerfinder bleibt da –
gegen vollkommen straffrei, da er ja für eine ,,gute
Sache„, im Sinne des Staates und System gelogen
hat!
Genauso muss man den nunmehrigen Freispruch
des Anwalts Ralph Willms betrachten. Auch dieser
log ja für das politische System, in dem er im soge –
nannten NSU-Prozess vorgab ein Opfer zuvertreten,
dass gar nicht existierte. Solch Handlungsweise er –
innert eher an die dunklen Zeiten der Hexenverfolg –
ungen, in den die armen Hexen auch Dingen bezich –
tigt wurden, die es gar nicht gab. Ganz so wie dann
im NSU-Prozess nichtexistierende Opfer!
Damit machte die buntdeutsche Justiz wieder ein –
mal deutlich, dass im ,,deutschen Rechtsstaat„ vor
dem Gesetz nicht alle gleich sind. Erfindet nämlich
so ein Rechter ein Opfer indem er etwa eine Verge –
waltigung einer Deutschen durch einen Ausländer
erfindet und diese Meldung in den Sozialen Netz –
werken postet, dann ist es eine Straftat ( weil er
eben nicht für das bestehende politische System
gelogen ), wobei dann nicht nur der eigentliche
Verursacher verfolgt, sondern gleich alle, welche
seine Meldung weiterverbreitet!
Wenn dagegen ein Anwalt ein Opfer mit Migra –
tionshintergrund von Deutschen erfindet, lügt
er damit für das System und kommt somit eben
vollkommen straffrei davon!
Ebenso wie jener Mitglieder eines Berliner Asyl –
und Migrantenlobbyvereins, welche eine toten
Flüchtling vor dem Lagesos in Berlin erfanden.
Auch diese Lüge war nach buntdeutscher ,,Recht –
sprechung„ nicht strafbar, weil man halt für das
System gelogen.
Wenn man in einem Land lebt, dass von Politi –
kern regiert, für welche das Belügen des Volkes
die Höchstform dessen darstellt, was diese für
Demokratie halten, muss es da eben auch eine
so bescheissende Justiz geben, damit denn so
mancher Politiker nicht mehr Zeit auf der An –
klagebank als auf seinen Sitz im Bundestag ver –
bringt. Da ja der betreffende Politiker oder Poli –
tikerin für das System gelogen, kommen auch
sie vollkommen strafbar davon.
Zu einer Lüge gehört natürlich auch immer eine
weitere Lüge mit der man die Erste deckt. Im
Fall des Anwalts Ralph Willms gibt man daher
einfach dem Migranten Atilla Ö. die Schuld, weil
dieser 2017 verstorben und damit nicht mehr
Rede und Antwort stehen kann. Dieser alleine
habe die Frau namens Meral Keskin erfunden.
,,Nach Ansicht des Gerichts hat Atilla Ö. gleich
zwei falsche Opfer als Nebenklägerinnen in den
NSU-Prozess gebracht: seine Mutter und ihre an –
gebliche Freundin, Meral Keskin. Atilla Ö. wusste
aus eigener Erfahrung, dass die Bundesregierung
den Opfern des NSU jeweils 5000 Euro Entschä –
digung zahlt. Und er wusste, dass es Anwälte gibt,
die großes Interesse haben, an diesem »Jahrhun –
dertprozess« teilzunehmen. Atilla Ö. soll sich für
die Vermittlung von Mandaten Geld versprochen
haben„heißt es in der Presse dazu.
Mit anderen Worten: Attila Ö. wusste von Anfang
an, dass es sich bei dem sogenannten NSU-Prozess
um einen reinen Schauprozess gehandelt, in wel –
chem die mutmaßlichen Täter längst medial vor –
verurteilt und damit feststanden und es eigentlich
nur noch darum ging, daraus gehörig Kapital zu
schlagen! Das alles wirft ein mehr als beschämen –
des Bild auf die vermeintlichen Opfer und deren
Opferanwälte im NSU-Prozess. Und es fügt den
vielen Ungereimtheiten, welche nicht wenige da
mehr an eine staatliche Verschwörung als an die
rechte Dreibande glauben, eine weitere Seite hin –
zu!
Warum allerdings Willms das nicht vorhandene
Opfer 2 ½ Jahre lang an 230 Verhandlungstagen
vor Gericht vertreten, dafür ließ sich dann keine
erklärende Lüge finden. Obwohl damit der An –
walt gegen so ziemlich jede anwaltliche Pflicht
verstoßen hat, konnte die Vorsitzende Richterin
Melanie Theiner jedoch keinen fahrlässigen Be –
trug. »Anders gesagt: Der fahrlässige Betrug ist
nicht strafbar.« Ehrlicher wäre es gewesen offen
einzugestehen, dass Betrug im Sinne des Systems
nicht strafbar ist. Denn was ist mit dem Rechten,
der in seinem Blog oder auf seiner Seite in den
Sozialen Medien nur die erfundene Vergewaltig –
ung durch einen Migranten nur weiter gepostet?
Der hat dann, wenn er angezeigt wird, ja auch
nur ,,fahrlässig„ gehandelt, trotzdem wird bei
dem dann ,,Hasskriminalität„ oder gar ,,Volks –
verhetzung„ daraus!
An dieser Stelle muss man sich eher schon fragen,
ob Richterin Theiner überhaupt fähig gewesen so
einen Betrug einschätzen zu können. Entweder ist
die nämlich extrem unfähig oder es wurde absicht –
lich im Sinne Lügen fürs System so von ihr ,,Recht„
gesprochen. Immerhin hatte Willms, zwischen 2013
und 2015, 25 Vorschusszahlungen für seine Phantom-
Tätigkeit beantragt und bekommen. Insgesamt über
211.000 Euro an Gebühren, Auslagen und Reisekos –
ten! Dazu hatte Willms noch wissentlich ein gefälsch –
tes Attest eingereicht ! Mit solcher Urkundenfälsch –
ung wäre es sogar für einen Holocaustüberlebenden-
Vorlüger eng geworden. Nicht aber für den schmieri –
gen Anwalt! Übrigens, wenn dies kein hinlänglicher
Betrug, warum muss der Anwalt dann dies Geld zu –
rückzahlen?
Daneben fragt man sich, wie glaubhaft es ist, dass
jemand als Anwalt zweieinhalb Jahre in einem Pro –
zess auftritt ohne überhaupt die Prozessakten ge –
lesen zu haben. Immerhin geht nun das Gericht
davon aus ,,, dass der Anwalt die NSU-Akten nie
gelesen hat. Andernfalls wäre ihm vielleicht auf –
gefallen, dass nirgendwo der Name Meral Keskin
auftaucht „. Allerdings müssten dann auch sämt –
liche Richter und Staatsanwälte nie die Akten ge –
lesen haben, da sie die nicht existente Keskin als
angebliche Geschädigte die ganze Zeit über zuge –
lassen, ohne das jemals nachgefragt wurde. Das
hingegen bestätigt eher den Verdacht, dass nie –
mand in diesem Prozess die Akten wirklich zu
lesen brauchte, eben weil er als ein reiner Schau –
prozess in Szene gesetzt, bei dem die Täter ohne –
hin schon im Vorfeld feststanden. Das wirft aller –
ding ein weiteres zutiefst beschämendes Bild auf
die Bunddeutsche Justiz.
Es ging also bloß noch ums reine Abzocken der
deutschen Steuerzahler, der für all die vielen Ge –
richtskosten aufkommen muss. Alleine Willms
kassierte ja über 211.000 Euro ab!
Bei solch Summen noch von einer ,,geringfügigen„
Fahrlässigkeit zu sprechen, muss man als Richterin
fast schon verlogener agieren als Attila Ö. und sein
Anwalt zusammen!
Ganz nebenbei ergibt sich aus dem Vorfall in welch
großem Stil der NSU-Prozess zur reinen Abzocke
verkommen, und dass wusste ganz bestimmt nicht
nur Attila Ö.!
Hier noch ein schönes Beispiel für alle Opfer von
Migrantengewalt oder deren Angehörigen, die oft
jahrelang um eine Entschädigung kämpfen müssen:
,, Willms hat für Meral Keskin auch die 5000 Euro
Entschädigung aus dem Opferfonds der Bundesre –
gierung beantragt. Das zuständige Bundesamt für
Justiz zahlte es ihm aus „!
Ein Gutes hat der Fall, denn das Gericht fand nun
erst heraus: ,, Auch der Senat des Oberlandesgerichts
München unter Vorsitz von Manfred Götzl, die Staats –
anwaltschaft Köln, das Bundesamt für Justiz und die
Staatsanwaltschaft Aachen hätten versagt „. Dabei
hatte jeder schon vor Prozess erkennen können, dass
Richter Götzl ein Komplettversager ist, der mit dem
Fall überfordert. Schon vor Prozessbeginn hatte sich
jener Richter erdreistet, (sensations)lüsternen türk –
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der
Beate Zschäpe vorzuführen. Spätestens hier hätten
in der buntdeutschen Justiz alle Alarmglocken auf –
schrillen müssen, dass so ein Lüstling eher ungeeig –
net ist. Kein regimetreuer Richter in Russland hätte
sich dazu erblödet russischen Journalisten die Ge –
fängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzuführen!
Nein, so etwas darf tatsächlich nur in Deutschland
Recht sprechen!
Zum Thema mediale Vorverurteilung haben wir an
dieser Stelle auch noch gleich etwas finden können.
So heißt es da: ,, Das Bundesamt für Justiz habe zwar
»immerhin gezögert«, dann aber doch die 5000 Euro
Entschädigung an ein Phantom gezahlt – aus Angst,
dass sich Meral Keskin, sollte es sie doch geben, an
die Medien wendet und sich über die Verweigerung
der Entschädigung beklagt „. Hier haben wir nun
endgültig die Bestätigung eines reinen Schauprozes –
ses!
Dementsprechend kommt Anwalt Willms milde da –
von: Die Staatsanwaltschaft hatte für Willms als Ge –
samtstrafe zwei Jahre auf Bewährung und ein auf
zwei Jahre befristetes Berufsverbot im Bereich Straf –
recht gefordert. Natürlich ist dies Urteil noch nicht
rechtskräftig, denn in der buntdeutschen Justiz lässt
immer noch was drehen!
Zwischen Macheten-Mann und Rechtstaatlichkeit
Wie schon bei dem Gleisschupser zu Frankfurt am
Main, so sind Relotius-Presse und Born-Medien
auch beim Machetenmann von Stuttgart sogleich
wieder dabei, das Märchen vom ,, mutmaßlichen
Täter„ auszustreuen als könne es denn an der
Täterschaft noch irgendwelche Zweifel geben.
Andersherum ist bei ,,rechten„ Strafttaten nie
von einem ,,mutmaßlichem Täter„die Rede,
weil dort, in typisch medialer Vorverurteilung
der Schuldige sowie sein Motiv feststeht.
Wäre übrigens der Machetenmann ein rechter
Deutscher, dann hätte die Staatsanwalschaft
sofort nach dem Lieferanten der Machete fahn –
den lassen, um sodann aus Käufer und Verkäufer
eine rechte Organisation zusammenzuzaubern,
um so einen neuen NSU in die Welt zu setzen.
Warum hören wir im Zusammenhang mit Tätern
mit Migrationshintergrund nie, dass auch deren
Waffenverkäufer festgenommen und wegen Bei –
hilfe zum Mord angeklagt werden ?
Wohl weil bestimmte ,,Gesetze„ oder besser ge –
sagt deren Auslegung nur für rechte Deutsche in
der immer noch Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz gelten!
Dies dürfte auch erklären, warum nur eine Beate
Zschäpe wegen des ,,Führung des Haushaltes„
für die beiden Uwes angeklagt, aber keine einzige
der heimgekehrten IS-Bräute.
Übrigens gilt der Strafmilderungsgrund einer
,,medialen Vorverurteilung„ auch nur für Täter
mit Migrationshintergrund oder straffällig gewor –
dene Systemlinge, und hat weder Anwendung bei
der wohl in der BRD am meisten medial vorverur –
teilten Beate Zschäpe Anwendung gefunden, noch
wird sie dem Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke
zuerkannt!
Davon ab, dass sich die Staatssender der Ersten
Reihe regelmäßig weigern überhaupt über Mord –
fälle zu berichten, in denen der Täter einen Migra –
tionshintergrund hat, und die Relotius-Medien
diese Täter ebenso regelmäßig als ,,Deutsche„
ausgeben, dürfen diese durchaus auf Strafmilder –
ung wegen angeblicher ,, medialer Vorverurteil –
ung„ rechnen.
Sichtlich wollte die Erste Reihe nicht über den
Fall informieren, weil all die Details typisch für
Merkels Gäste oder ,,Goldstücke„. So heißt es :
,, Der Tatverdächtige wird bislang als 28-Jähriger
mit syrischer Staatsbürgerschaft angegeben. Nach
Informationen der Stuttgarter Nachrichten soll
der Mann jedoch seit vier Jahren unter falscher
Identität in Deutschland leben. Demnach sei er
in Wirklichkeit bereits 30 Jahre alt und Palästi –
nenser. Nun werde laut Bericht ermittelt, ob es
sich tatsächlich um eine andere Person handelt“.
Na da sieh einer an!
Im Fall des Stuttgarter Machetenmannes zieht
es die Staatsanwaltschaft vor, erst einmal die
Zeugen der Tat zu kriminalisieren : ,, Die Staats –
anwaltschaft Stuttgart prüft, ob sich Menschen,
die Videos aufgezeichnet und hochgeladen haben,
strafbar gemacht haben. Laut einem Sprecher geht
es hier um die „Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen „.
Nach und nach wird nun bekannt, dass es sich bei
dem Täter um den üblich ,,polizeibekannten„
Flüchtling handelt. Wegen was der Machetenmann
der Polizei bekannt, will diese lieber nicht
öffentlich machen. Im Mordfall Lübcke kennt die
Staatsanwaltschaft Kassel solche Zurückhaltung
bei ihren Mutmaßungen über den vermeintlich Tat –
verdächtigen nicht!
Seltsam, dass die Staatsanwaltschaft dann nicht
eben so gegen die Verbreiter des Videos von der
Chemnitzer Hetzjagd vorgegangen. Wie man da –
ran sehen kann, gibt es keinen Rechtsstaat in der
BRD, dessen oberster Grundsatz wäre, dass vor
dem Gesetz alle Menschen gleich zu sein haben!
Nein, in der BRD wird willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeurteilt,
wobei der Deutsche sichtlich weitaus schlechter
gestellt als jeder Ausländer.
Sichtlich will die Staatsanwaltschaft kein Beweis –
material in den Medien. Denn, wie im Mordfall
Jose M. aus Münster, der Afghane Seyed M. trotz
sechs Messerstiche noch ,,Notwehr„ von Richter
und Staatsanwaltschaft attestiert. 2013 schon wurde
in Berlin dem Afrikaner Mahamad N. das Niedermes –
sern seines Landsmannes Hamidou S. als ,,Notwehr„
ausgelegt, und der Afrikaner bekam noch 5.450 Euro
,,Haftentschädigung„ obendrauf! Auch zwei junge
Afghanen die am Aachener Busbahnhof auf ihre
Kontrahenten im Drogenhandel einstachen, wur –
den im Juni 2019 selbstverständlich freigesprochen,
und bescheinigt aus ,,Notwehr„ gehandelt zu ha –
ben! Insofern hätte der Macheten-Mann wohl gute
Chancen gehabt, auch mit ,,Notwehr„ davonzu –
kommen, wenn es nicht so viele Videoaufnahmen
von der Tat gegeben. Kein Wunder, dass da also
nun die Filmer das büßen sollen!
Ein anderes schönes Beispiel bietet hier der Mord –
fall Lübcke. Schon vor Prozessbeginn gibt hier die
mehr als parteiische Karlsruher Staatsanwaltschaft
jede Vermutung und Verdächtigung über den Täter
sofort an die Medien weiter. Wir erinnern uns noch
gut an den Fall als ein Gefängniswärter nur die Ko –
pie eines Schreibens betreffend eines Täters mit Mi –
grationshintergrund der Öffentlichkeit zugänglich
machte, sofort mit harten Strafmaßnahmen rech –
nen musste.
Die Parteilichkeit von Richtern und Staatsanwälten,
wenn es bei den Verdächtigen um rechte Deutsche
geht, kennt kein Maß!
So gefiel sich etwa der Richter im NSU-Prozess, Man –
fred Götzl, schon vor Prozessbeginn darin, lüsternen
türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche von
Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht einmal der linien –
treueste russische Richter hätte sich dazu erblödet,
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot –
Girls vorzuführen. So etwas passiert eben nur in der
Bunten Republik Deutschland.
Ein wahrlich historisches Urteil im Beate Zschäpe-Prozeß
In der Bunten Republik gibt es vom Gericht,
wenn in den Medien viel über den Fall be –
richtet, die Erfindung des Strafmilderung
wegen ´´ medialer Vorverurteilung „. Das
es nur eine Erfindung, beweist schon der
Umstand, das in der Heiko Maas-geschnei –
derten Justiz ausschließlich nur bei Straf –
tätern mit Migrationshintergrund und in
recht seltenen Fällen bei Systemlingen
angewandt.
Dabei ist in der Geschichte der BRD wohl
niemand so sehr medial vorverurteilt wor –
den, wie Beate Zschäpe !
Wäre Deutschland also nun ein Rechts –
staat, also ein Land, wo vor Gericht der
oberste Grundsatz gilt, das vor dem Ge –
setz alle Menschen gleich zu sein haben,
und wäre die ´´ mediale Vorverurteilung „
nicht nur der Zug von Winkeladvokaten,
dann wäre Beate Zschäpe längst frei.
Der Prozess gegen Beate Zschäpe war
von Anfang an ein Schauprozess, in dem
ausländische Journalisten die Größe des
Gerichtsraum festlegten und schon vor
dem eigentlichen Prozess, der Richter
sich erblödete, sensationsgeilen Journa –
listen die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorzuführen. Und wie in jedem
Schauprozess, stand das Urteil schon im
Vorfeld fest und musste nur durch wei –
tere juristische Winkelzüge, in vollkom –
menem Mangel an echten Beweisen,
vollstreckt werden.
Das in diesem Fall auch noch die An –
wälte der Opfer, selbst mit zum Teil
erfundenen Opferangehörigen, die
Rolle der Geschworenen übernah –
men, dürfte ein weiterer Tiefschlag
für den deutschen Rechtsstaat ge –
wesen sein!
Heute spricht dieselbe Presse, welche
die Zschäpe vorverurteilt, von einem
´´ historischen Urteilsspruch „. Der ist
in der Tat ´´ historisch „, denn noch
nie ist in der Geschichte der BRD-Jus –
tiz eine Frau zu lebenslanger Haft ver –
urteilt worden, auf Grund des einzigen
Beweises für ihre Schuld, nämlich dem,
den eigentlichen Tätern den Haushalt
geführt zu haben!
Immerhin ist in der Bunten Republik
noch nie die Freundin oder Ehefrau
eines Mafiosis, eines kriminellen arab –
ischen Familienclan-Mitgliedes oder
etwa der gerade verbotenen Osmanen-
Rocker, dafür verurteilt worden, daß
sie dem eigentlichen Straftäter den
Haushalt geführt habe ! Auch all die
Freundinnen von ´´ Flüchtlingen „, so –
fern sie von denen nicht gemessert,
werden nie deshalb angeklagt und
selbst die IS-Bräute, die man nach
Deutschland zurückgeholt, brauchen
solches hier in der Bunten Republik
nicht zu befürchten ! So ist es also
in der Tat ein historisches Urteil, daß
wie selten ein Prozess den stetigen
Niedergang der Justiz in den grellsten
Farben beleuchtet!
Man braucht sich an dieser Stelle noch
nicht einmal mehr die Frage zu stellen,
ob die Halbrumänin Zschäpe wohl auch
für 15 Jahre in Haft gekommen, wenn
sie den Mitgliedern einer osteuropä –
ischen Bande den Haushalt geführt,
welche zehn deutsche Kaufleute oder
Juwiliere ermordet !
Wir könnten es uns an dieser Stelle
natürlich auch fragen, ob diejenigen,
welche Flüchtlingen falsche Identitäten
und Papiere beschafft, ebenfalls als Mit –
glieder einer kriminellen Vereinigung zu
jehrelanger Haft verurteilt werden in
Deutschland oder ob derjenige welcher
einem Migranten eine Schußwaffe verkauft,
mit welcher Letzterer dann einen Ehren –
mord begeht, auch zu langem Gefängnis –
Aufenthalt verurteilt worden, oder wa –
rum solch hohe Haftstrafen nur gegenüber
Rechten verhängt. Da solches in der Bun –
tenrepublik nicht geschieht, handelt es
sich bei den heute verkündeten Urteilen
um reine Gesinnungsurteile.
Richter Manfred Götzl, der sich schon vor
Prozeßbeginn dazu erblödete, jegliche Neu –
tralität seines Amtes über Bord zu werfen,
um geilen, zumeist türkischen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Zschäpe vorzu –
führen, wird so zum Sinnbild reiner Willkür –
Justiz! Ja, noch nicht einmal der aller regime
treueste russische Richter, hätte sich dazu
hergegeben, westlichen Journalisten in solch
einer Art und Weise die Gefängnisbettwäsche
der Pussy Riot-Girls vorzuführen. Solch ein
Götzendienst wirft ein grelles Licht auf die
deutsche Justiz!
Der gewisse feine Unterschied
Gerne behauptet die deutsche System oder Lügen –
Presse, daß es in Russland nur noch Putin-treue
Medien gäbe.
Wodurch unterscheidet sich dann aber die Putin
treue Presse von der ´´ unabhängig freien „, die
es angeblich in Deutschland irgendwo geben soll?
Als etwa in einer russischen Stadt in Sibirien ein
paar Migranten, so wie sie es aus Westeuropa her
gewohnt, ein paar russischen Mädchen massiv
zu belästigen begannen, da griffen russische
Männer ein, schafften die Migranten aus der
Disko und ließen denen eine Abreibung zu –
teil werden, welche die Migranten im wahrs –
ten Sinne des Wortes schlagartig von ihrer
sexuellen Wollust befreite.
Anders als bei der deutschen System oder
Lügenpresse, so wie es im Fall Mügeln im
Jahre 2008 geschehen, gab sich in der Putin –
treuen Presse niemand der tendenziösen Be –
richterstattung hin, welche politisch korrekt
die Belästigung von Frauen durch die Mi –
granten weggelassen, und aus den russischen
Männern eine Horde fremdenfeindlicher Na –
zis gemacht ! In Deutschland besteht die so –
genannte ´´Pressefreiheit„ seit Jahrzehnten
darin die Tatsachen zu verdrehen, wie es in
Sebnitz, Mügeln und Ludwigshafen usw. ge –
schehen und in vielen Fällen immer noch ge –
schieht !
Anders als in Deutschland, muß sich ein russ –
ischer Journalist sehr wohl vor Gericht verant –
worten, wenn er Fakenews verbreitet. Was
würde wohl einem russischen Journalisten
drohen, wenn er einen toten Flüchtling vor
einer staatlichen russischen Einrichtung er –
funden ? In der deutschen System – und Lü –
gen-Presse, war die Erfindung eines toten
Flüchtlings vor dem Berliner Lageso voll –
kommen straffrei, weil man halt für das po –
litische System gelogen ! Aber ist der russ –
ische Journalist damit unfrei ?
Ist den die russische Presse tatsächlich unfrei,
nur weil man dort nicht einer politischen Kor –
rektheit frönt ?
Auch die westliche Sicht auf den Umgang mit
Staatsfeinden in Russland, ist stark tendenziös.
Nehmen wir einmal den Fall der Pussy Riot –
Girls als Beispiel, weil dieser Fall in den deut –
schen Medien sehr präsent gewesen.
Die deutsche System – oder Lügen-Presse er –
klärte einhellig, daß das Vorgehen der russ –
ischen Justiz gegen die Pussy Riot-Girls völ –
lig überzogen gewesen wäre. Was aber wäre
im Vergleichsfall in Deutschland passiert ?
Wenn dort eine regierungskritische, also
rechte Frauengruppe eine Synagoge gestürmt,
die anwesenden Juden an der Ausführung des
Gottesdienstes gehindert, den Oberrabbiner ein
Schwein genannt und zum Sturz der Merkel –
Regierung aufgerufen hätten ? Glauben sie
ernsthaft, daß solch rechte Täterinnen in die –
sem Land nicht vor Gericht gestellt, so wie
es die deutsche Systempresse von Russland
in Bezug auf Pussy Riot gefordert ? Gewiß
würden die rechten deutschen Regierungs –
gegnerinnen in Deutschland, für dieselbe
Tat, weitaus länger im Gefängnis sitzen
als die Pussy Riot-Girls in Russland !
Übrigens hätte sich nicht einmal der linien –
treueste russische Staatsanwalt oder Richter
dazu dermaßen erblödet, sensationslüsternen
ausländischen Journalisten die Gefängnis –
bettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzufüh –
ren, so wie es ein deutscher Richter, Man –
fred Götzl, vor türkischen Journalisten mit
der Bettwäsche einer Beate Zschäpe getan !
Aber genau solche Details, machen den ge –
wissen Unterschied aus.
Vergessene deutsche Geschichte: Der 19. Mai 2017
Verzweifelung machte sich an jenem schwarzen
Freitag im Büro des Justizministers breit. Würde
man ihn jetzt aus seinem Ministerium verjagen,
so wie im Jahr zuvor aus der Stadt Zwickau ?
Heiko Maas fühlte sich ein wenig, wie Salvdor
Allende beim Pinochet-Putsch. Er schwor das
Justizministerium bis zum letzten Atemzug zu
verteidigen. Gerne hätte er das nun mit einer
Waffe in der Hand getan. Allerdings hielten
ihn selbst seine engsten Mitarbeiter für viel
zu unfähig, um ihm eine Schußwaffe in die
Hand zu geben. So hielt Klein Heiko an die –
sem schwarzen Freitag eben nur eine Wasser –
flasche in der Hand.
Während die bösen Rechten direkt vor der Tür
seines Ministeriums demonstrierten, überlegte
Heiko Maas, wie er die Rechten drankriegen
könne. In Gedanken war er schon bei einem
neuen NSU-Prozess. Sah es schon vor sich,
wie der Richter Manfred Götzl vor dem Pro –
zeß linken Journalisten die Gefängnisbett –
wäsche der Identitären Bewegung vorführte.
Irgendwie erregte der Gedanke ihn sehr.
Leider konnte er die Identitären nicht wegen
Hausfriedensbruch drankriegen, weil die vor
dem Ministerium demonstrierten. Wenn die
doch wenigstens da unten einen Blitzknaller
zünden oder eine Bengalfackel, dann könnte
man daraus im wahrsten Sinne des Wortes
Sprengstoff machen. Aus Chinaböllern hat
man sich schon einmal einen neuen NSU im
Osten zusammengebastelt !
Verdammter Osten ! Da muß er gleich wieder
an Zwickau denken. Keiner der Nazis dort, hat
es ihm abnehmen wollen, ein Werktätiger zu
sein !
Verzweifelt schaute Heiko auf sein Handy. Bei
der Anetta Kahane war das Telefon laufend be –
setzt. Wen aber könnte er sonst noch anrufen ?
Soll er nicht den Sören Kohlhuber anrufen, da –
mit der alle Linksextremisten via Internet zur
Jagd auf die Identitären aufrief ?
Wie Hitler im Führerbunker hockte Heiko in sei –
nem Büro auf die Antifa-Entsatzarmee Wenck
hoffend. Doch niemand eilte ihm zu Hilfe. Doch
anders als bei Hitler und Allende, war dieses
Mal das Schicksal auf seiner Seite. Vielleicht
hatte ja die Göring-Eckhardt für ihn gebetet !
Denn als Heiko ängstlich aus dem Fenster
schaute, da sah er sie : Eine Hand voll Linker
auf der anderen Straßenseite. Er wähnte sich
errettet. Mit Wasserflaschen in der Hand stieg
Heiko todesverachtend über die Identitären
hinweg und lief seinen Befreiern entgegen.
Wie VW seine Diesel-Autos, so pries er sein
Wasser nun unter den Linken an. Aber kaum
ein Linker wollte von einer Flasche wie ihn
eine Selterflasche. Aber es sollte noch weit –
aus schlimmer für ihn kommen.
Die linken Befreier nahmen nicht nur von ihm
keine Wasserflasche an, sondern sie fingen nun
an ihn zu beschimpfen. All das, was Heiko an –
sonsten Andersdenkenden vorwarf, bekam er
nun von seinen roten Befreiern zu hören : Er
sei genau wie die Identitären ! In Klein Heiko
brach eine Welt zusammen. Fast war er nun
geneigt in der Antifa die neuen Faschisten
zu sehen. Da stand er nun mit Wasserflasche
in der Hand und wurde von seinen so heiß ge –
liebten Linken schlimmer behandelt, wie von
den Rechten auf der anderen Straßenseite !
Da stand er nun mit seinem Weihwasser in
der Hand und sah, wie der wahre Teufel da –
vor zurückschreckte. Von diesem Tag an,
war Heiko Maas ein gebrochener Mann :
Er hatte dem wahre Bösen ins Anglitz ge –
schaut !