In den sich nur selbst so nennenden „Qualitätsmedien“
meint man nun unbedingt über „Meinungsfreiheit“
diskutieren zu müssen. Der Grundtenor : Meinungs-
freiheit sei ein hohes Gut“, gefolgt vom „aber“ nur,
wenn die Meinungsäußerung, genau dem entspricht,
was die Regierung sagt. So ist, was früher ein „Rechter“
oder „Nazi“ war, dann ein „Verschwörungstheoretiker“
und „Querdenker“ wurde, nun der „Putin-Versteher“!
Das heißt eben, ein Mensch der anderer Meinung als
die von oben verordnete ist, und dessen Meinungsfrei-
heit muss selbstverständlich eingeschränkt und be-
kämpft werden.
Ebenso wenig, wie sich zuvor Querdenker damit abge-
funden von Presstituierten als „Corvididioten“ betiteln
zu lassen und auf die Straße gegangen, lassen sich nun
Russischstämmige in Deutschland zum erklärten Feind-
bild machen und gehen mit Demos und Autokorsos da-
gegen vor. Was natürlich der „Lügen-Presse“ ein Dorn
im Auge ist.
Im berüchtigten „PR Online“ wird dementsprechend
herumgeheult: „Die Meinungs- und Versammlungs-
freiheit ist ein hohes Gut in unserer Verfassung. Wie
Behörden und Gerichte reagieren sollten, wenn Putin-
versteher diese Rechte für ihre Zwecke ausnutzen“.
Für gewöhnlich sind die, welche Andersdenkende als
„Corvidioten“ und „Putinversteher“ betiteln, die Ers-
ten, die wie ein kleines Kind in der Ecke stehen und
losheulen, wenn man sie „Lügen-Presse“ schimpft.
Und da einer alleine gar nicht so dumm sein, kann
findet der Presstituierte, stets einen Politologen,
Soziologen oder Extremismusforscher, der ihn in
seiner grenzenlosen Blödheit noch bestätigt.
Im Falle von „PR Online“ ist es der Verfassungs-
rechtler Christoph Degenhart von der Universität
Leipzig. Dieser bestätigt auch gleich die heuchler-
isch-verlogene Frage „Aber sind solche Demonstra-
tionen nicht durch die Meinungs- und Versamm-
lungsfreiheit gedeckt? Degenhart erklärt denn auch
gleich: „Wer Kriegsverbrechen relativiert oder sie
sogar billigt, kann sich nicht auf die Versammlungs-
und Meinungsfreiheit berufen“. Okay, dann darf sich
die „Lügen-Presse“, welche die Militäreinsätze im Li-
banon, Libyen und dem Irak relativiert, auch nicht
auf die Pressefreiheit berufen!
Degenhart als Paragraphen-Hörnchen: „Artikel 26
des Grundgesetzes postuliert das Friedlichkeitsgebot
und verbietet Angriffskriege und auch Äußerungen
und Versammlungen, so Degenhart, „wenn die De-
monstranten zu nationalem, religiösem oder rass-
istischem Hass aufrufen oder Kriegshetze betreiben“.
Wie sieht dass denn dann mit den Nachrichten der
Ersten Reihe aus, indem reihenweise Ukrainer die
Russen als „Hurensöhne“, „Schweine“ usw. bezeich-
nen und behaupten, dass die Russen keine Menschen
seien?
Auch bei der nächsten Frage kann Degenhart nicht
punkten, indem er erklärt: „Dem ist unbedingt zu-
zustimmen, zumal die Versammlungsfreiheit aus-
drücklich deutschen Bürgerinnen und Bürgern vor-
behalten ist und nicht Angehörigen fremder Natio-
nen. So ausdrücklich scheint dies nämlich nicht zu
sein, sonst dürften hier kaum Migranten demons-
trieren, Ukrainer auftreten oder Türken ihren Wahl-
kampf in der Türkei hier austragen! Oder will Degen-
hart damit eher sagen, dass die Einschränkung der
Meinungsfreiheit nur für Deutsche in ihrem eigenen
Land gilt?
„Die Verwendung russischer Wappen und Hoheits-
zeichen kann nur so verstanden werden, dass die
Demonstranten den Angriffskrieg Putins befürwor-
ten“, beurteilt es der Verfassungsrechtler Degenhart.
Das würde allerdings umgekehrt auch bedeuten, dass
bei türkischen Demonstranten, die stets die türkische
Fahne mit sich führen, Ukrainer mit der ukrainischen
Flagge, Juden mit der israelischen Flagge bei Demons-
trationen in Deutschland ihr Interesse an Deutschland
auch nur vortäuschen!
Und so eindeutig scheint das Grundwissen des „Verfass-
ungsrechtler“ in diesem Fall auch nicht sein, denn wie
sonst kommt er darauf, dass die Ordnungsämter der
Städte sich vor den „Entscheidungen der Verwaltungs-
gerichte“ bei Klagen so fürchten? Sichtlich ist hier die
Rechtslage also bei weitem nicht so klar, wie es Degen-
hart hier behauptet!
Hier wie immer der Original-Artikel:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-grenze-der-meinungsfreiheit/ar-AAWaGwd?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=2c6bf06e5a9b40b584dffd04a4b84e9a