Die Verbreitung von Fake news im Netz soll ja,
wenn es nach der bunten Regierung und den
Eurokraten geht, zukünftig unter Strafe gestellt
werden. Natürlich gelten derlei Gesetze nur für
„Durchschnittspersonen“ wie es in einem von
der buntdeutschen Staatsanwaltschaft ausge-
stellten Durchsuchungsbeschluss so schön
heißt.
Unter „Durchschnittspersonen“ dürften in die-
sem Land ganz ausschließlich alle die Personen
verstanden werden, die sich gerade in irgend
einer Weise in Opposition zu diesem Staat be-
finden. Also für gewöhnlich biodeutsche Rechte
oder Querdenker! Etwa einen Straftäter mit Mi-
grationshintergrund als „Durchschnittsperson“
zu bezeichnen, wäre bestimmt „rassistisch“ und
„diskriminierend“!
Wenn also Systemlinge Fake news verbreiten,
gelten diese weder als „Durchschnittspersonen“
noch werden sie strafrechtlich verfolgt. Bestes
Beispiel hierfür ist die ARD Tagesschau. Hier
hat man schon längst jede journalistische Sorg-
faltspflicht über Bord geworfen und berichtet
stark tendenziös. Bei so viel politischer Korrekt-
heit bleiben Lügen und Fake news natürlich
nicht aus.
Während die Nachrichtenagentur Reuters von
einem ukrainischen Angriff im ostukrainischen
Donezk berichtete, schrieb die „Tagesschau“ den
Beschuss russischen Truppen zu. Warum man
in der ARD wider besseren Wissens den Angriff
einfach russischen Truppen zuschrieb wurde na-
türlich nie untersucht.
Schließlich will ja der deutsche Bürger dafür noch
extra Gebühren bezahlen, dass er für sein Geld be-
logen wird, wo er doch dasselbe von seiner Regier-
ung gratis wird. Obwohl gratis ist dass ja auch nicht,
denn schließlich zahlt der Bürger für jede Lüge der
Regierung am Ende die Zeche mit seinen Steuergel-
dern. Aber kommen wir zurück zum Thema und
der ARD.
Im Zweiten, den ZDF, gab man schon vor längerer
Zeit zu, dass die Falschnachrichten etwa bei zwei
Dutzend im Jahr liegen. Hier werden wir also im
Durchschnitt alle vierzehn Tage einmal belogen!
Bei der ARD dürfte es kaum besser aussehen.
Würde so eine „Durchschnittsperson“ etwa in sei-
nem Blog alle 14 Tage eine Fake news verbreiten,
würde sein Blog längst gesperrt, von Correktiv &
Co an den Pranger gestellt und ein Ermittlungsver-
fahren gegen ihn eingeleitet.
Gegen das Öffentlich Rechtliche wurde diesbezüg-
lich noch nie ermittelt. Hier reicht es, wenn man
die verbreitete Fake news in der Mediathek än-
dert, wo die alten Nachrichten im Schnitt kaum
jemand liest! ,, Der Bericht der „Tagesschau“
wurde nachträglich in der Mediathek korrigiert„
heißt es denn auch zur Fake news über den an-
geblichen russischen Beschuss im Donbass. Da
diese Praxis keinerlei Konsequenzen nach sich
zieht, wird weitergemacht wie bisher also auch
weiter gelogen!
Auch in der staatsnahen Presse reicht es bezüg-
lich einer Falschmeldung aus, auf hinterster
Seite zu schreiben ,,wir haben uns geirrt„:
Eine „Durchschnittsperson“ die einen Blog be-
treibt, würde wohl kaum in der buntdeutschen
Justiz damit davon kommen, dass er seine Fake
news einfach im Blog-Archiv korrigiert oder es
dort schreiben täte ,, ich habe mich geirrt„ und
alles ist vergessen.
Einer „Durchschnittsperson“ soll gesetzlich ein
Verhaltenskodex aufgezwungen werden, und
Eurokraten wie Buntdeutsche arbeiten emsig
daran, dass man die Verbreitung von Fake news
unter Strafe stellt. Selbstverständlich werden so-
dann diese Strafen einzig für „Durchschnittsper-
sonen“ gelten. Dies soll das Netzwerkdurchsuch-
ungsgesetz ( NetDG ) regeln. Schon als noch ein
Heiko Maas „Bundesjustizminister“ war wurde
versucht es durchzuboxen. Christine Lambrecht
legte dann später dazu Gesetzesentwürfe vor, die
gleich mehrfach gegen das Grundgesetz verstießen,
was zeigt, wohin der Weg führt.
Das Gesetz gilt natürlich wieder nur für die „Durch-
schnittspersonen“, also auf Plattformen und Netz-
werke. Natürlich nicht für die Erste Reihe. Wie will
man die auch bestrafen? Deren Redakteure und In-
tendanten vor Gericht stellen oder nach jeder dort
verbreiteten Fake news dem Beitragszahler einen
Teil seiner Gebühren zurückerstatten?
Anders als einen Blog oder Internetseite kann man
eben nicht die ARD Tagesschau mal eben kurz für
ein halbes Jahr sperren oder eine Tageszeitung ver-
bieten.
Im Grunde genommen ist dementsprechend das
Netzwerkdurchsuchungsgesetz ( NetDG ) nichts
anderes als eine Privilegierung des Öffentlich
Rechtlichen und der Presse, dass dieses das all-
einige Privileg auf die Verbreitung von Fake news
gewährt.
Von daher sind eben die Nachrichtensendungen
der Ersten Reihe unterdurchschnittlich schlecht,
weil sie nicht von Durchschnittspersonen kontrol-
liert werden! Auch die Gesetzesvorlagen gegen die
Verbreitung werden eben nicht von Durchschnitts-
personen eingebracht, sondern von der Politik.
Und für die Politiker ist es natürlich klar, dass
die ihr Monopol zum Belügen des Volkes als ge-
sichert wissen wollen. Darum artet der Kampf
gegen Fake news-Verbreitung auch immer mehr
in reine Willkür und blanke Zensur aus.