Nie wurde in der jüngeren Geschichte der bunten Republik
ein Mordfall so politisch instrumentalisiert worden, wie der
Mordfall Walter Lübcke.
Und um diesen vollsten auszunutzen, muss es unbedingt
mehrere Täter geben, aus denen man sich sodann einen
neuen NSU zusammenbasteln kann. Bislang waren der –
artige Versuche immer schief gegangen. So wollte zum
Beispiel niemand glauben, dass sieben Sachsen, bewaff –
net mit nur einem Luftgewehr den Umsturz in der Repu –
blik herbei geführt hätten. Also soll es nun unbedingt der
Mordfall Lübcke sein.
Jedoch bricht auch hier das Gebilde immer mehr zusam –
men. Schon musste der Mitangeklagte mangels jeglicher
Beweise freigelassen werden. Das will die Bundesanwalt –
schaft nicht hinnehmen. Die hängz immer noch ihren Ver –
schwörungstheorien an! Also legte sie Beschwerde ein. Da
es keinerlei Beweis für eine direkte Tatbeteiligung gibt, ver
sucht man es mit dem Vorwand der Beihilfeleistung.
Markus H. muss der Bundesanwaltschaft nach unbedingt
an der Tat beteiligt gewesen sein, denn er ist als Neonazi
bekannt. Nur so kann man einen Zusammenhang zwischen
der ,,rechten Szene„ und dem Täter, Stephan Ernst, kons –
truieren. Was nicht passt, wird eben passend gemacht!
So kann es in der bunten Justiz dazu kommen, dass Markus
H. ,,verdächtig ist„, nur weil Lübckes Angehörige behaup –
ten, sie seien ,, fest davon überzeugt, dass die Tat von bei –
den Angeklagten gemeinschaftlich geplant und gemein –
schaftlich verübt worden ist“!
Hat man in Mordfällen, in denen der Traftäter einen Mi –
grationshintergrund hatte, sich im Prozess auch jemals
danach gerichtet, wenn die Angehöriger des Opfers für
schuldig halten? Hat die Bundesanwaltschaft in solch
einem Mordfall denn auch schon einmal so energisch
Beschwerde eingelegt, wenn Komplizen des Straftäters
mit Migrationshintergrund, auf Grund mangelnder Be –
weise frei kamem? Hat man in einem einzigen solchen
Fall die NGOs der Asyl – und Migrantenlobby, durch de –
ren Treiben der Mörder mit Migrationshintergrund ins
Land gekommen, der Beihilfe bezichtigt, sie als krimi –
nelles Netzwerk bezeichnet und sie angeklagt? Wurde
auch nur bei einem Mord oder Straftat dievon Migran –
ten begangen, bei denen eine Schusswaffe im Spiel, je –
mals dessen Waffenlieferant mit angeklagt und beide
zusammen als kriminelle Bande bezeichnet?
Augenscheinlich ist der gesamte Lübcke-Mordprozess
rein politisch motiviert, weil man unbedingt eine Ver –
bindung zur rechten Szene braucht, um einen neuen
NSU daraus konstruieren zu können. Dagegen kann
man aus einer weiteren kriminellen Migrantenbande
keinerlei Kapital schlagen und den Fall politisch und
propagandistisch ausschlachten. Hier wäre eher das
Gegenteil der Fall! Also daher gibt es eine Justiz inner –
halb der buntdeutschen Justiz, mit eigenen Gesetzes –
auslegungen, die ausschließlich an deutschen Gerichten
nur für deutsche ,,Rechte„ gelten! Ein Rechtsstaat, in –
dem vor dem Gesetz alle gleich sind, sieht wahrlich an –
ders aus!