Wenn man in diesem Land die Straftäter mit Migrations-
hintergrund beim Vornamen nennt, sei dies angeblich
rassistisch. Das dagegen deutsche Täter ständig mit
ihrem Vornamen genannt werden, – wie zum Beispiel
der Bundeswehrsoldat Franco A. -, ist nicht rassistisch
sondern ganz normal.
Die Lücken-Presse hat sich ja schon lange die Selbst-
zensur auferlegt, ja nicht den Migrationshintergrund
von Tätern zu nennen oder deren sozialen Status wie
dem eines Asylbewerbers. In Zeiten, die weit weniger
schnelllebig und in der nur wenige einen Internetan-
schluss hatten, mochte dies noch funktioniert haben,
aber heute kaum.
So führte die Prozedur letztendlich nur dazu, dass die
Lückenpresse noch mehr Leser verlor, die sich lieber
gleich in den Sozialen Netzwerken informieren, wo
eben nicht die Hälfte an Informationen weggelassen
wird.
Die Presse dagegen behauptet, dass es für die Aufklär-
ung nicht relevant und nicht im Interesse der Öffent-
lichkeit sei, etwas über den Migrationshintergrund
der Täter zu berichten. Warum es dann angeblich für
die Aufklärung der Tat wichtig und angeblich im In-
teresse der Öffentlichkeit sei, bei Deutschen stets den
Vornamen zu nennen, wie eben bei Franco A. und zu
betonen, dass er Deutscher sei, dafür hat man in der
selben Presse keine Erklärung. Warum etwa im soge-
nannten NSU-Prozess die beiden Uwes und die Beate
genannt werden und es nicht wie in der Berichterstatt-
ung über Migranten üblich nicht „drei Jenaer im Alter
von … , haben dies und das begangen“ hieß!
Ein weiterer Kniff, den die Lücken-Presse anwendet,
wenn es um Straftäter mit Migrationshintergrund geht,
ist der von einem „mutmaßlichen Täter“ daherzureden,
als ob denn an seiner Täterschaft noch der geringste
Zweifel bestehen würde. Aktuelles Beispiel der Mörder
der Lehrerin von Ibbenbüren. Da der Vornamen sicht-
lich nicht Deutsch, wird er nicht genannt und prompt
taucht „der mutmaßliche Täter“ in der Berichterstatt-
ung der Lücken-Presse auf!
Inzwischen haben viele Bürger in diesem Land gelernt
zwischen den Zeilen zu lesen, wo wichtiger ist, was da
nicht steht als die Informationen der Lücken-Presse.
Wenn es in der Lücken-Presse nur heißt ,,ein 35-jäh-
riger Mann“ habe dies und das getan und keine wei-
teren Informationen, dann weiß der darauf geschulte
Leser auch so, dass der Täter mal wieder einen Migra-
tionshintergrund hatte. Ebenso, wenn der Täter nur
nach der Stadt benannt, in der er sich aufhält, wie
z.B. ein ,,40-jähriger Kölner“. Beides, nur das Alter
oder die Stadtbenennung, werden gerne im Zusam-
menhang mit dem „mutmaßlichen Täter“ verwendet,
wie z. B. ,, der mutmaßliche Täter, ein 35-jähriger
Duisburger“.
Ein weiterer Kunstgriff der Lücken-Presse ist es aus
dem deutschen Staatsangehörigen einen „Deutschen“
zu machen. So wurde etwa aus dem Attentäter von
München, dem Iraker Ali, ein rechter Deutscher ge-
macht! Immer, wenn es plötzlich im Interesse der
Öffentlichkeit ist und für die Aufklärung der Tat ex-
trem relevant ist, es zu erwähnen, dass der Täter ein
„Deutscher“ sei, ohne, dass man gleich seinen Vor-
namen nennt, ist gesunder Argwohn angebracht!
Erklären kann es die Lückenpresse auch nicht, wa-
rum es „rassistisch“ sei einen Iraker als solchen und
bei seinem Vornamen zu nennen, es dagegen nicht
rassistisch sein soll, wenn man ihn als „irakischstäm-
migen Deutschen“ oder einen Deutsch-Iraker“ zu be-
zeichnen.
Gänzlich zur Lügenpresse wird die Lückenpresse,
wenn es heißt, dass Migranten nicht mehr Straftaten
begehen als Deutsche. Wenn Migranten tatsächlich
kaum Verbrechen in Deutschland begehen, hätte
man in den Staatsmedien nicht solch große Angst
davor, dass deren Straftaten in der Öffentlichkeit
bekannt werden. Wären es tatsächlich nur einige
wenige Einzeltaten, dann könnte man diesbezüg-
lich Ross und Reiter offen beim Namen nennen,
und müsste nicht so oft augenblicklich zur Lücken-
presse oder gar zur Lügenpresse mutieren, wenn
es um die tägliche Berichterstattung geht! Dann
hätten jetzt die dafür politisch Verantwortlichen
auch nicht solch dermaßen Angst davor, dass der
Öffentlichkeit die Vornamen der Täter bekannt
werden! Das man täuscht, heuchelt und sogar
vor Lügen nicht zurückschreckt, lässt das wahre
Ausmaß dahinter nur erahnen!
NSU-Prozess
Die Berliner-Verschwörung
Berlins regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey,
natürlich SPD, ist eine dieser Verschwörungsanhän-
gerinnen, welche einen Täter nicht beim Vornamen
nennt, – weil das ja so etwas von rassistisch sei -, und
daher die Verschwörungstheorie teilt den Betreffen-
den nach der Stadt zu nennen. So wird er denn ein
Berliner.
Wie alle Verschwörungstheorien hat auch diese einen
Haken, denn die Giffey weiß nicht ,,wer von den Anwe-
senden in Berlin geboren und aufgewachsen sei“.
Laut Verschwörungstheorie sagt die Bürgermeisterin:
,, Aber wenn man alle abziehe, die nicht bis ins Mittel-
alter Berliner Herkunft hätten, dann wäre der Raum
nach ihren Worten leer“.
Indirekt gab die Giffey damit zu, dass Berliner, deren
Vorfahren seit Jahrhunderten in der Stadt leben also
eher kaum Verbrechen begehen.
Warum es gerade jetzt nötig sei aus jedem Achmed
und Ali einen Berliner zu machen, kann sich die Ver-
schwörungstheoretikerin allerdings auch nicht erklä-
ren.
„Ich kann nicht akzeptieren, dass der Name darüber
entscheidet, ob ich jemanden als guten oder schlech-
ten Menschen einstufe. Das kann doch nicht wahr
sein“, sagte Giffey. Damit zugebend, dass ihre Ver-
schwörungstheorie nicht so ganz der Wahrheit ent-
spricht.
Die Berliner-Verschwörungstheorie hinkt aber vor
allem daran, dass ihre Anhänger zuvor keinerlei Pro-
blem damit gehabt, die Vornamen zu nennen, wenn
sie Deutsch klangen. So hat sich etwa im dem sich
über Monate hinziehenden NSU-Prozess, niemand, –
auch Franziska Giffey nicht -, nicht das allergeringste
Problem damit die beiden Uwe und die Beate so zu
nennen. So wurde z.B. die Beate Zschäpe weder in
der Presse noch in der ihren Fall für sich instrumen-
talisierenden Politik, noch vor Gericht, jemals nur
die Jenaerin genannt! Ebenso wenig wie der Zschäpe, –
ihr Vater war Rumäne -, ihr Migrationshintergrund
jemals erwähnt worden. Auch Uwe Mundlos und
Uwe Böhnhard wurden nie nur als ein „Jenaer“ be-
zeichnet. Da hatte die Franziska Giffey augenschein-
lich keinerlei Ptoblem damit und konnte es ohne wei-
teres akzeptieren, dass der Name darüber entscheidet,
ob ich jemanden als guten oder schlechten Menschen
einstufe“.
Die Verschwörungstheoretiker haben also keinerlei
Problem damit, dass durchaus in „rassistischer Art
und Weise“ die Vornamen genannte werden, solange
sie nur irgendwie halbwegs Deutsch klingen. Nur wo
das nicht der Fall ist greift ihre Verschwörungstheorie
und wird dann aus dem Täter ein Berliner!
100 Meisterwerke des Qualitätsjournalismus – Heute: Thema verfehlt – Mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung “ ist zur Zeit in
der buntdeutschen Staatspresse die Vorreiterin darin,
all die Silvester-Randale 2022/2023 zu verharmlosen
und zu beschönigen.
Wer eignet sich besser dazu als der Mietschreiberling
Daniel Deckers. Derselbe macht seinem Namen alle
Ehre, indem er die kriminellen Migranten zu decken
versucht.
Die in der Überschrift gestellte Frage „Integration, aber
wie?“ kann Deckers selbstredend nicht beantworten, so
wie er in seinem Artikel das Thema überhaupt verfehlt.
In gewohnter medialer Vollverblödung fährt Deckers
den NSU-Prozess, Hanua und Halle auf, um daraus
nicht das aller Geringste ableiten zu können, was sich
mit den Silvester-Randalen irgendwie in Verbindung
bringen ließe.
Schon bei der Erwähnung des NSU-Prozesses muss
Deckers auf die vielseitig anwendbare Bezeichnung
„deutsche Staatsbürger“ zurückgreifen. Immerhin
waren die beiden Uwes, die ja angeblich nichts mehr
hassten als Migranten, mit Beate Zschäpe, die selbst
einen Migrationshintergrund hatte, – ihr Vater war
Rumäne -, durch Deutschland zogen.
Auch Hanau eignet sich nicht sonderlich zu der Rein-
waschung der Migranten, denn der Täter war der üb-
lich psychisch-kranke Einzeltäter, der sogar seine ei-
gene Mutter umgebracht. Einziger Unterschied ist
der das sein Fall von der Staatspresse gnadenlos ins-
trumenalisiert worden im Gegensatz zu sämtlichen
mittlerweise unzähligen Fälle, in den der psychisch-
kranke Einzeltäter als einer mit Migrationshinter-
grund herausstellte!
Nachdem also Decker einen Haufen von Einzelfällen,
die nicht das aller Geringste mit den Silvester-Randa-
len zu tun haben, wild aneinanderreiht, um zu bewei-
sen, wo es nichts zu beweisen gibt, scheitert er gnaden-
los an einer Erklärung, wie man das Potenzial von Mes-
sermännern und anderen Migranten entschärfen ließe.
Darauf hat nämlich Daniel Deckers ebenso wenig eine
Antwort, wie darauf, was NSU-Prozess, sowie die Taten
von Halle und Hanau mit den Silvester-Randalen zu tun
hat, für welche Deckers ebenfalls keine Erklärung hat!
Den einzigen „Beweis“, den Daniel Decker in der Frank-
furter Allgemeinen“ abliefert, ist der, welch ein Haufen
von Stümpern hierzulande dem Journalisten als Beruf
nachgehen!
Beate Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Beate Zschäpe ist am Bundesverfassungsgericht mit
ihrer Klage gegen ihre lebenslange Haft gescheitert.
Wir erinnern uns : Beate Zschäpe, selbst mit Migra-
tionshintergrund, – ihr Vater ist Rumäne – soll mit
den beiden Uwes, – Uwe Mundlos und Uwe Böhn-
hardt, die angeblich nichts mehr hassten als Migran-
ten durch Deutschland gezogen sein und zahllose
Verbrechen begangen haben, welche sich wunder-
bar von der Politik instrumentalisieren ließen.
Nach medialer Vorverurteilung bekam die Zschäpe
einen Richter vorgesetzt, namens Manfred Götzl.
Götzl vertritt den so was von unabhängigen Rich-
tertypen, der schon vor Prozessbeginn (sensations)
lüsternen türkischen Journalisten die Gefängnis-
bettwäsche der Beate Zschäpe vorführte.
Der Prozess gegen Beate Zschäpe, schon im Vor-
feld zum NSU-Prozess von einer Presse erhoben,
die mit ihrer gewohnt extrem tendenziösen Bericht-
erstattung von Anfang an das Geschehen bestimm-
ten und dies nicht nur dadurch, dass auf ihr Veto
sogar der Verhandlungsort geändert werden musste,
weil es für die anwesende Journaille schlichtweg zu
eng wurde.
Auch der Prozess selbst hatte zwar alle Anzeichen
eines Schauprozesses, war daneben aber eher selbst
ein Krimi, indem es wirklich an nichts fehlte, um
dass bloßzustellen, was man in der Bunten Repu-
blik unter einer unabhängigen Justiz oder gar un-
ter einem Rechtsstaat versteht.
Von nicht existierenden Nebenklägern, bis zum
mysteriösen Ableben von Zeugen und V-Männern,
bis hin zu seltsamen Ableben der beiden Uwes. Von
denen soll der eine den anderen erschossen haben,
dann den Wohnwagen in Brand gesteckt und sich
selbst erschossen haben. In den Lungen beider
Uwes wurde keine Brandrauch-Spuren gefunden,
welche diese Theorie bestätigt hätte. Trotzdem
störte sich niemand im Gericht daran. Auch mit
dem Beweis für die angeblichen Banküberfälle
welche die beiden Uwes begangen haben sollen,
verhielt es sich ähnlich seltsam. Da wird im aus-
gebrannten Wohnwagen ein Rucksack gefunden,
untersucht und nichts gefunden. Später wird,
warum auch immer derselbe Rucksack wieder-
um untersucht und nun findet man darin das
Geld aus den Banküberfällen darin vor.
Überhaupt war man hyperaktiv darin den bei-
den Uwes so ziemlich jede unaufgeklärte Straf-
tat anzulasten, selbst Sexualstraftaten, wie den
Fall Peggy, wo angeblich DNA-Spuren vertauscht.
Nicht nur dies lässt auf eine gewollt schlampige
Untersuchung der Fälle schließen. Dazu auch die
gezielte Vernichtung der Akten des Verfassungs-
schutz!
So konnte schließlich das Gericht unter Richter
Götzl der Beate Zschäpe nichts außer einer Brand-
stiftung vorweisen, die kaum eine lebenslange Haft-
strafe gerechtfertigt hätte. Also kam man auf dem
Dreh es zum Hauptanklagepunkt zu machen, dass
die Zschäpe den beiden Uwes den Haushalt geführt.
Auch dies in der buntdeutschen Justiz ein einmali-
ger Vorgang, denn noch nie wurde eine Mafiosi –
oder IS-Braut, die Freundin eines Mörders oder
der arabischen Terroristen in diesem Land dafür
angeklagt, dass sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt! Was Beate Zschäpe die Höchst-
maß an Haftstrafe einbrachte, reicht bei IS-Bräu-
ten alleine angeblich als Grund nicht aus um sie
anzuklagen. Im buntdeutschen Rechtsstaat sind
eben doch nicht alle im Gericht vor dem Gesetz
gleich!
Nach all dem teilt nun das Bundesverfassungsge-
richt fest: “ Es sei weder dargelegt worden noch
aus sich heraus ersichtlich, dass die 47-Jährige in
ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei „.
Hier schließt sich der Kreis buntdeutscher Justiz
und des Rechtsstaats 2023!
Nur ein weiterer Sargnagel
Richter Thomas Kelm vom Landgericht Dortmund (NRW)
ist so einer dieser Richter, für die es in Polen eine Disipli-
nierungsstelle gibt. Hier in Buntdeutschland aber dürfen
solche Richter willkürlich nach ethnischer Herkunft und
politischer Gesinnung urteilen. Oder den Rechtsstaat mit
dem an buntdeutschen Gerichten immer noch geltenden
Migrantenbonus verhöhnen.
Denselben hatte auch Richter Kelm für Alim K. sofort pa-
rat. Alim hatte seiner schwangeren Ex-Freundin mit dem
Messer aufgelauert, also eine vorsätzlich geplanter Mord,
und seine Ex-Freundin mit 76 Messerstichen niedergemet-
zelt. Es war kaltblütiger Mord! Nicht aber für Richter Kelm,
für den es nur Totschlag ist, damit Alim mit einer weitaus
geringeren Strafe davon kommt. Die extrem fragwürdige
Begründung dieses Richters: ,, „Es war auch eine Tat ge-
gen sich selbst. Denn er wollte ja das Kind.“!
Sichtlich wäre Richter Kelm ideal für ein Schariagericht
aber eine Schande für jeden echten Rechtsstaat. Ganz im
Sinne arabischen Rechtempfindens galt es für den Richter
als weitere Strafmilderungsgründe, da das Opfer dem Täter
,, Kontra gab und sich in der Beziehung nicht alles gefallen
ließ“. Besser hätte man es sichtlich auch in einem Scharia-
gericht im IS-Staat nicht ausdrücken können. Eine Frau,
die ihrem Freund widerspricht und sich nicht in allem
fügt, unvorstellbar für Richter Thomas Kelm!
Solche Neandertaler im Gerichtssaal, sind dass, was man
in Buntdeutschland unter einem „Rechtsstaat“ versteht!
Der oberste Grundsatz eines Rechtsstaat, dass vor dem
Gesetz alle Menschen gleich zu sein haben, gilt an den
buntdeutschen Gerichten ohnehin nicht, schon weil,
hier der orientalische Messermann jederzeits dem bio-
deutschen Nazi vorgezogen wird.
So wie am buntdeutschen Gerichten die Beate Zschäpe
wegen Führung des Haushalts hauptsächlich bestraft,
während für die IS-Braut das Führen des Haushalts als
Strafbestand plötzlich alleine nicht ausreicht.
Man braucht sich an dieser Stelle wohl gar nicht erst
zu fragen, wie ein Richter Thomas Kelm so einen deut-
schen Rechten, der von einer Türkin beschimpft zum
Messer gegriffen, geurteilt hätte.
Von einer wirklich unabhängigen Justiz ist Deutschland
so weit entfernt wie Bangladesch von der Mondlandung.
Man blicke hier nur auf den NSU-Prozess gegen Beate
Zschäpe. Der angeblich „unabhängige“ Richter Manfred
Götzl erblödete sich vor dem Prozessbeginn (sensations)-
lüsternen türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche
der Zschäpe vorzuführen. Nicht einmal der linientreueste
russische Richter würde sich dermaßen vergehen, russ-
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Pussy
Riot-Girls vorzuführen! So etwas findet man eben nur in
Deutschland!
Überhaupt war der NSU-Prozess eher eine reine Farce,
mit medialer Vorverurteilung der Angeklagten, fingierten
Nebenklägern und brachte kaum echte Aufklärung. So
konnte es nie geklärt werden, warum die beiden Uwes,
die ja angeblich nichts mehr hassten als Migranten, so-
dann ausgerechnet selbst mit einer Migrantin, Zschäpes
Vater ist Rumäne, durch die Gegend zogen. Seltsam auch
wie man die beiden Uwes in Zusammenhang mit Bank-
überfälle brachte: Angeblich fand man in ihrem in Brand
gesetzten Wohnmobil einen Rucksack, bei dessen ersten
Durchsuchung man nichts vorfand, bei so einer zweiten
Durchsuchung will man dann plötzlich Geld aus Banküber-
fälle in besagtem Rucksack vorgefunden haben. Und so
sieht es mit vielen Indizien für die Täterschaft der beiden
Uwes aus. Um das ohnehin schon im Vorfeld feststehende
Urteil gegen die Zschäpe denn noch durchzusetzen, verfiel
man am Gericht auf den Dreh mit der Haushaltsführung!
Und da wagen es die, welche solch einer Justiz frönen, An –
klage gegen die Justiz in Ungarn und Polen zu erheben!
Sichtlich hat dass, was in Buntdeutschland „Recht“ spricht,
große Angst davor, dass auch hier die Bürger solch eine
Disiplinierungsstelle für Richter fordern, die dann solche
Richter wie Kelm und Götzl und ihre „Rechtsprechung“
beurteilen und nötigenfalls auch solche Richter aus dem
Amt entfernt!
Das Urteil des Richter Thomas Kelm ist hier nur ein wei –
terer Sargnagel, mit dem man den Deckel auf dieser Jus-
tiz draufbehalten will. Echte Rechtsstaatlichkeit geht an-
ders! Aber in einem echten Rechtsstaat würden sich die
Verfassungsrichter auch nicht konspirativ zu einem Essen
mit der Staatsführung treffen!
Weitaus schlimmer als die Justiz in Polen
Gerade sind die Eurokraten dabei gegen Polen vor-
zugehen, weil dort angeblich die Regierung zu viel
Einfluss auf die Justiz nehme.
Dagegen sollten die Abgeordneten aus dem Bundes –
tag lieber erst mal ihre eigene Justiz in Augenschein
nehmen. Nicht nur, dass gerade eine sozialdemokrat-
ische Ministerin, das Recht vergewaltigt, indem sie
Gesetzesverschärfungen durchsetzen will, welche in
gleich mehrfach gegen die Verfassung verstoßen. Je-
doch ist Christine Lambrecht, nicht die Einzige, die
weitaus mehr politischen Einfluss auf die Justiz ge-
nommen als es sich die polnische Regierung je im
Traum hätte einfallen lassen.
So wurde zum Beispiel unter Heiko Maas als Bundes-
justizminister das Justizministerium sogar dazu miss-
braucht mit Linksextremisten zusammenarbeiten zu
müssen, wie der Fall Sören Kohlhuber bestens belegt.
Die politische Beeinflussung der Justiz zeigt sich be-
sonders im Fall des Amoklaufes von München 2016.
Hier übernahmen nicht etwa Polizei und Staatsanwalt-
schaft die Einstufung des Verbrechens, sondern drei
Politikwissenschaftler bzw. Soziologen, Christoph
Kopke, Matthias Quent und Florian Hartleb machten
aus dem Iraner Ali einen „deutschen Rechtsextremis-
ten“! Ein größere Verquickung von Politik und Justiz
hatte es, bis auf den so genannten NSU-Prozess bis
daher nicht gegeben.
Drei inkompetente „Rechtsextremismusforscher“
sorgten mit ihrem „Gutachten“ dafür, dass die Jus-
tiz den Fall plötzlich ganz anders bewertete. In der
üblichen Verlogenheit, die solchen „Rechtsextre-
misforschern“ innewohnt, brauchte man die Opfer
von München in den gefälschten Bilanzen unbedingt
als Opfer von Rechtsextremisten. So erschufen die
drei Schwachköpfe einfach rechtsextremistische
Opfer, weil man diese als „Rechtsextremismus-
forscher“ dringend benötigte, nur um seine eigene
zumeist komplett nutzlose Arbeit zu rechtfertigen!
Bei genauer Hinsicht sind die Argumente geradezu
lächerlich. So soll sich der Täter Ali Songboly an-
geblich oft antisemitisch geäußert haben. Das ist
kaum glaubhaft, zumal sich der Iraner Ali selbst
den jüdischen Vornamen David ausgesucht! Ein
von seinen Mitschülern wegen seines Namens
Ali Gehänselter legt sich dann auch noch selbst
einen jüdischen Vornamen zu?
Zu den Beweisen der drei Stümper zählt auch,
dass der Iraner Ali ein Fan von Anders Behring
Breivik gewesen. Doch ließe sich daraus ebenso
konstruieren, dass es die Tat eines jüdischen Frei-
maurers gewesen. Breivik war selbst eine Zeit lang
Mitglied der Freimaurer. In seinem Pamphlet zur
Rechtfertigung seiner Tat zitierte er seitenweise
aus Texten jüdischer Autoren. Und der ohnehin
schon wegen seines Namens Gehänselte legt sich
dann auch noch den jüdischen Vornamen David
zu. Dies wären nun ebenso viel „Beweise“, dass
es sich um einen Anschlag von Freimaurern ge-
handelt hat als wie man denn für die Tat eines
„deutschen Rechtsextremisten“ gehabt. Dabei
geht schon aus seiner persönlichen Vornamens-
wahl deutlich hervor, dass der Iraner Ali der üb-
lich psychisch-Kranke gewesen, der durch das
Mobbing seiner Mitschüler zu der Tat gedrängt.
Also nur weil drei untalentierte „Rechtsextre-
mismusforscher“ den Bodycount von 7 Toten
für ihre „Arbeit“ benötigten, wurde aus dem
Iraner Ali ein „Deutsch-Iraner“ und schließ-
lich ein „deutscher“ Rechtsextremist!
Nicht viel anders verhielt es sich im so genann-
ten „NSU-Prozess“. Dort sollen Uwe Böhnhardt
und Uwe Mundlos, die angeblich nichts mehr
hassten als Migranten, mit der Beate Zschäpe,
die selbst einen Migrationshintergrund hat, –
ihr Vater ist Rumäne -, durch das Land gezo-
gen sein und Migranten ermordet haben, wenn
sie nicht gerade Banken ausraubten.
Schon im Vorfeld durften türkische Journalisten
den Prozessort bestimmen und machten damit
die „unabhängige“ Justiz in Deutschland lächer-
lich. Dem folgte ein Richter, Manfred Götzl, der
sich schon vor Prozess erblödete, diesen Journa-
listen die Gefängnisbettwäsche der Beate Zschäpe
zu präsentieren. Wohl noch nicht einmal der linien-
treueste russische Richter hätte sich dazu hergege-
ben, irgendwelchen (sensations)geilen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vor-
zuführen. So einen Richterschlag findet man eben
nur in Buntdeutschland!
Es dürfte in der gesamten buntdeutschen Justiz
wohl nicht einen einzigen Fall in dem gegen bio-
deutsche Rechtsextremisten verhandelt, indem
nicht politischen Einfluss auf die Strafverfolgung
genommen!
Wenn man nun also gegen Polen klagt und vorgeht,
um wie viel dringender wäre es dann, einmal einen
genauen Blick auf die buntdeutsche Justiz zu werfen,
wo kaum nach Rechtstaatlichkeit, sondern willkürlich
nach ethnischer Herkunft und politischer Gesinnung
abgeurteilt wird?
Zur Bluttat von Würzburg – Nachtrag
1.
Genau, wie wir es vorher gesagt, war der Somalier
Jibril A., der Messermann von Würzburg „polizei –
bekannt“ und „psychisch auffällig“. Also die üb –
liche, zumeist zuvor kriminell gewordene, tickende
Zeitbombe, welche die Gefährder aus dem Bundes –
tag, seit 2015 auf das deutsche Volk loslassen!
Hätte ein deutscher Rechter drei Migranten getötet
und mehrere verletzt, wäre die Tat schon im Vor –
feld als „rechtsextremistisch“ eingestuft worden,
egal ob der Täter psychisch-krank oder nicht.
Aber nun ist der Täter ein People of Color und ein
Muslim, und so weiß man angeblich wieder einmal
nichts über das Tatmotiv.
Wäre der Täter ein deutscher Rechter gewesen, so
hätte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
in der ihr eigenen Schamlosigkeit den Fall instru –
mentalisiert um weitere Gesetzesverschärfungen
gegen Rechte durchzusetzen. Bei toten Deutschen
aber rührt die Lambrecht keinen Finger!
Die politische Clownerie hätte wohl mindestens
die nächsten zwei Jahre lang ihren Zirkus durch –
gezogen und die Opposition im Lande, allem vor –
an die AfD, beschuldigt eine Mitschuld an der Ra –
dikalisierung des Täters zu tragen.
Nun aber ist der Täter ein People of Color und nie –
mand beschuldigt die im Zuge der Black live matter –
Kampagne verstärkt auftretenden schwarzen Aktivis –
ten den Täter mit ihrer Rassismus – und Diskriminier –
ungskampagne radikalisiert und aufgehetzt zu haben.
Ebenso wenig, wie man nun all die Muslimverbände –
und Vereine dessen beschuldigen würde.
Während man bei einer rechten Tat alle Rechten über
einen Kamm schert, muss bei einem People of Color
zwischen dem „Einzeltäter“ und den People of Color
„differenziert“ werden. Selbstredend fordert nun
niemand aus der „Zivilgesellschaft“, dass sich all
die People of Color-NGOs deutlich von dem Täter
distanzieren und dessen Tat öffentlich verurteilen!
Auch all die Migrations-NGOs wie Pro Asyl, die
Amadeus Antonio-Stiftung, Sea Watch & Co müs –
sen sich nicht vom Täter und seiner Tat distanzie –
ren. Wie in diesem Land üblich, werden nämlich
einzig deutsche Rechte einer Mitschuld angeklagt,
nie aber all diese Lobby-NGOs.
Während hinter einem rechten Täter immer gleich
ein ganzes Netzwerk stehen muss, wird bei einem
muslimischen Täter immer von einem Einzeltäter
ausgegangen. Sind die Beweise für einen islamist –
ischen Anschlag erdrückend, wird stets die Schiene
des „psychisch-Kranken“ gefahren. Während bei
Videospielen wo unter 1 Million Spielern 1 Fall von
Epilepsie auftreten kann, alle Spiele sofort mit ei –
nem Warnhinweis versehen werden müssen, wer –
den die Koranausgaben in Deutschland auch nach
der x-sten Tat eines psychisch-kranken Muslim
nicht mit Warnhinweise versehen, dass das Lesen
des Korans bei solchen Menschen zu religiösen
Wahnvorstellungen führen kann!
Natürlich wird auch keiner aus der „Zivilgesell –
schaft“ nunmehr fordern, dass der Platz vor der
Moschee, in welcher der Täter gebetet, oder die
Straße in welcher sich die Moschee befindet,
nach einem der drei Todesopfer von Würzburg
benannt.
Inzwischen ist bekannt, dass der „polizeibekannte“
Somalier auch „Gewaltverbrechen“ begangen hat.
In diesem Fall ist das Verhindern seiner sofortigen
Abschiebung als Beihilfeleisten zu werten und die
dafür Verantwortlichen als Gefährder anzusehen.
Und wie in Buntdeutschland üblich wird niemand
die politische Verantwortung für die Tat überneh –
men.
2.
Würde ein Rechter bei einem ausländerfeindlichen
Angriff „Sieg Heil!“ schreien, würde für alle sofort
feststehen, dass es ein rechter Anschlag gewesen
ist, ganz gleich, wie „psychisch-krank“ er ist!
Bei einem Anschlag von einem der üblicher Weise
„psychisch-kranken“ Muslime brauchen dieselben
Ermittler plötzlich einen Taschenrechner um 1+1
zusammen zu addieren!
Der Täter von Würzburg rief während der Tat laut
„Allahu Akbar“ gerufen, und erklärte bei seiner Fest –
nahme zudem, dass er den Dschihad erfüllt habe!
Aber da in Buntdeutschland nicht sein darf, was
ist, reicht dies im Fall des People of Color plötz –
lich nicht aus als Hinweis auf einen „islamist –
ischen“ Tathintergrund.
Vermeldeten zuvor noch einige Zeitungen, dass
man in der Unterkunft des Somalier IS-Propa –
gandamaterial gefunden hätte, so heißt es heute
plötzlich: „Welche weiteren Gegenstände nun
untersucht und bewertet werden, sagte der
Sprecher nicht. Damit ist unklar, ob unter an –
derem auch Schriftstücke entdeckt wurden, die
auf ein politisches Motiv hindeuten könnten“.
Entweder haben da die „Qualitätsmedien“ da
eindeutig Fake news verbreitet, wie Alexander
von Ammon in der ARD-Tagesschau oder es
verschwinden schon wieder ( der NSU-Prozess
lässt grüssen ) auf seltsame Art und Weise ein
paar wichtige Beweisstücke. Vielleicht soll sich
die „Aufklärung“ auch nur solange hinziehen,
bis in der schnelllebigen Zeit die Menschen
den Anschlag wieder vergessen haben.
Augenscheinlich dienen die Ermittlungen im
Augenblick weniger der Aufklärung als viel –
mehr dem Umstand uns den Täter ausschließ –
lich als „psychisch-kranken“ Einzeltäter zu
vermitteln!
Wer bezahlte zum Beispiel die Telefonrech –
nungen für die gleich zwei Handys des Täters?
Wer besorgte dem angeblich so mittellosen
Somalier, der in einer Obdachlosenunterkunft
leben musste diese Handys?
Wer gewährte ihn “ subsidiäre Schutz“ und ver –
hinderte so maßgeblich die sofortige Abschieb –
ung des abgelehnten und kriminellen Asylbewer –
bers?
Wer entließ ihn schon am selben Tag wieder aus
der geschlossenen psychiatrischen Einrichtung,
dies auch noch gleich zwei Mal, und ließ ihn so
als tickende Zeitbombe auf die Würzburger
los? Dies noch dazu, obwohl der Täter Mitbe –
wohner mit einem Messer bedroht!
Diese Fragen sind die relevanten und nicht die
Untersuchung seiner Handyinhalte durch „Is –
lamwissenschaftler“!
In den Medien hat der Prozess der Verdrängung
schon eingesetzt. So meldet etwa DPA: „Bislang
ist nicht bekannt, warum der Migrant am Freitag
in Würzburg drei Frauen mit einem Messer tötete
und sieben Menschen verletzte, fünf davon lebens –
bedrohlich. Womöglich war der Mann geistig ver –
wirrt oder psychisch krank, wie Ermittler vermu –
ten“. Da könnte einem glatt der Verdacht kommen,
dass derlei Ermittler auch bei rechten Anschlägen
lieber mit Vermutungen arbeiten als mit Beweisen.
Da würde zumindest all die Pannen bei der Aufklär –
ung der NSU-Morde erklären!
Dagegen absurdes Theater in den Medien. So heißt
es in der „WELT“: “ Laut Bayerns Innenminister
Joachim Herrmann (CSU) habe man bei der Durch –
suchung der Unterkunft des Angreifers „einiges ge –
funden, was auf islamistisches Propagandamaterial
hinweisen könnte“. Ob der Messerangreifer von
Würzburg ein Terrorist war, lässt sich nach den
Worten des bayerischen Innenministers Joachim
Herrmann derzeit noch nicht sagen. „Das lässt
sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt so noch nicht
beurteilen“, sagte der CSU-Politiker am Montag
im „Morgenmagazin“ von ARD und ZDF „. Auf
„T-Online news“ heißt es gar: “ Der bayerische
Innenminister Joachim Herrmann hat seine
erste Einschätzung zur Tat in Würzburg noch
einmal relativiert. Man könne nach wie vor
noch nicht sagen, ob es sich um Terror han –
delt“.
Man stellt sich also wie üblich blind, blöd und
taub! Oder wurde Hermann gar von oben zu –
rückgepfiffen? Hat er etwa Fake news verbrei –
tet oder sich nur zu weit vorgewagt?
Und wir sollten unbedingt dringend in die Ge –
setzgebung für Waffen aufnehmen, dass an solch
psychisch-Kranke nur noch Plastebesteck verkauft
werden darf. Wenn der Somalier nun als Islamist
enttarnt, wird dann, wie bei rechten Strafttaten
der Waffenverkäufer, auch der Messerverkäufer
mit belangt, damit man aus beiden zusammen
sich eine terroristische Gruppierung zusammen –
basteln kann?
Überlastete Gerichte: Es ist ein sich aus der Verantwortlichkeit stehlen zu wollen!
Das jetzige Geschrei von angeblich vollkommen über –
lasteten Gerichten klingt mehr nach einem sich aus
der Verantwortung stehlen wollenden Justizsystem.
Geht es nämlich um Strafverfahren gegen deutsche
Rechte nimmt man sich an deutschen Gerichten sehr
viel Zeit, da verbringt man Dutzende Tage im Gerichts –
saal zu, denken wir nur an den NSU-Prozess oder den
gegen den Mörder von Walter Lübcke oder den Atten –
täter von Halle. Da scheint die Justiz nicht sonderlich
überlastet und Richter können nebenbei noch türk –
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der
Beate Zschäpe vorführen und die Staatsanwaltschaft
schon vor Beendigung der eigentlichen Ermittlungen
der Presse Interviews geben. Daneben konnte man
noch reichlich Bücher schreiben, trat in Talkshows
auf oder verfasste als Gastkommentator diesbezüg –
liche Artikel in der Presse. Also kann hier von Über –
lastung der Gerichte keine Rede sein.
Es muss also eindeutig am System liegen, dass man
bei deutschen Rechten alle Fristen einhält und dort
nie ein Rechter wegen Überlastung des Gerichts frei –
gesprochen wird. Sichtlich tritt die Überlastung des
Gerichts nur sodann zutage, wenn der Straftäter ei –
nen Migrationshintergrund hat, mit der Anwendung
des Migrantenbonus gerade nicht zu rechnen ist und
man die diesbezüglichenKriminalstatistiken beschö –
nigen will!
Während man so jeden Rechten, der vielleicht im pri –
vaten Chat unter Freunden etwas gesagt, as der Ob .-
rigkeit nicht passt, dabei vom Verfassungsschutz ab –
gehört wurde, sofort verhaftet und vor Gericht gezerrt
wird, lässt man die Fälle der eigentlichen Verbrecher
halt lieber verjähren!
Ein gutes Beispiel dafür, dass die überlastete Justiz
selbst gerne anführt, sind die Wohnungseinbrüche.
Wer begeht denn in Deutschland die meisten Wohn –
ungseinbrüche? Richtig, genau die Klientel, deren
Straftatanteil man aus den Statistiken heraushalten
will!
Und genau deshalb hat man an buntdeutschen Ge –
richten genügend Zeit und Ressourcen, um gegen
einen deutschen Rentner, der den Holocaust geleug –
net, ellenlange Prozesse zu führen, nicht aber gegen
die zumeist aus Osteuropa kommenden Einbrecher –
banden! Daneben gründet die Bunte Regierung eine
Taskforce nach der anderen gegen sogenannte Hass –
kriminalität und verschärft beständig die Gesetze. So
kommt es in diesem Land, dass jeder Deutsche der
etwas Falsches gesagt oder seinen Unmut in einem
Kommentar freien Lauf gelassen, eher vor Gericht
als ein eigentlicher Straftäter der echte Verbrechen
begeht! Man denke hier nur an den Prozess gegen
sieben Sachsen, die mit einem Luftgewehr bewaff –
net angeblich kurz davor standen das politische
System in Deutschland zu stürzen. Auch bei solch
völlig unsinnigen Anklagen hat man sichtlich im –
mer genügen Personal an deutschen Gerichten zur
Verfügung. Ebenso, wie einen Prozess gegen den
toten Amokläufer von Hanau zu führen, wo man
ohnehin keinen Schuldigen mehr haftbar machen
kann! Aber bei Straftaten, welche die Regierung
für sich politisch instrumentalisieren kann, gibt
es an buntdeutschen Gerichten immer genügend
Zeit und Ressourcen und kein Richter oder Staats –
walt käme auf die Idee statt dessen lieber einen
Mordprozess aufklären zu wollen, bei dem der
Mörder noch lebt und vielleicht sich sogar noch
auf freiem Fuss befindet!
Auch die jetzt jammernden Richter und Staats –
anwälte kämen nie auf die Idee die Verfahren
gegen einen Deutschen der nur mal einen Hass –
kommentar auf der Seite eines Politikers oder
Migranten geschrieben, wegen ,,Geringfügigkeit„
einzustellen, wie sie es bei jedem Migranten tun
würden, der zum ersten Mal einen Ladendiebstahl
begangen, umso mehr Zeit und Ressourcen für
Prozesse gegen echte Straftäter zu haben!
Schon unter Heiko Maas als Justizminister war
dieser Weg vorbestimmt, indem man das Justiz –
ministerium dazu zwang mit Linksextremisten
wie Sören Kohlhuber im ,,Kampf gegen Rechts„
zusammenzuarbeiten. Und es ist gerade dieser
politisch von oben verordnete ,,Kampf gegen
Rechts„, der vielfach zum Kampf gegen das
Recht mutierte, welche zunehmend immer
mehr Mannschaft und Ressourcen der Ge –
richte verbraucht, so dass, ein Mensch der
einmal über Migranten geschimpft eher vor
Gericht landet als ein Straftäter mit Migra –
tionshintergrund! So treibt man politisch ge –
wollt rechte Straffälle in die Höhe und ver –
mindert gleichzeitig die Statistik der Straf –
taten von Migranten, Flüchtlingen und an –
deren Ausländern! Und wir brauchen uns
keinerlei Illusionen darüber hingeben, wer
von diesen Überlastungen der Gerichte am
meisten profitiert. Der Fisch stinkt eben im –
mer vom Kopf her!
Das nunmehrige Gejammer um völlige Über –
lastung ist also nichts als ein sich aus der Ver –
antwortung stehlen zu wollen, indem man zu –
vor Jahrzehnte lang an diesem System mitge –
arbeitet hat und auch ein sich drücken vor der
eigenen Schuld daran, unter genau diesem Sys –
tem Urteile gefällt zu haben, die das gesunde
Rechtsempfinden des Bürgers massiv verletzt
haben!
Zwischen den Zeilen gelesen – Heute: Der Fall Oury Jalloh
Auch 16 Jahre nach seinem Tod geistert der Schwarze
Oury Jalloh immer noch durch die Medien. Immer
noch wird versucht aus den drogensüchtigen und
Frauen belästigenden Schwarzen einen Heiligen
und damit einen Märtyrer im Kampf gegen den
vermeintlich weiß-deutschen Rassismus zu machen.
In Ermanglung neuzeitiger Opfer gerade in der 2020
einsetzenden gezielten Kampagne gegen die deutsche
Polizei, war es nur eine Frage der Zeit, dass die People
of Color wieder mit Jalloh auflaufen würde.
Im ,,Tagesspiegel„ versucht Sebastian Leber den Fall
Jalloh wieder aufleben zu lassen. Das einzig wirklich
Interessante daran ist wohl, dass Leber indirekt bestä –
tigt, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist.
So bestätigt uns Leber ungewollt, genau dass, was man
nur zu gut kennt, allerdings bislang nur aus dem soge –
nannten ,,Kampf gegen Rechts„: ,, Die Beamten des
Landeskriminalamts, die am Tatort Spuren sichern
sollen, sind bereits von ihr überzeugt, bevor sie über –
haupt den Kellertrakt des Gebäudes betreten. Auch
der Staatsanwalt ermittelt einseitig „. Genau soll
erfolgt nämlich die Ermittlungen, bei Straftaten,
die schon vor Beginn der Aufklärungsarbeiten als
,,rechts„ eingestuft werden! Somit würde der Fall
Jalloh nur belegen, dass solch Handeln in der Bunt –
deutschen Justiz inzwischen seit Jahren Routine ist!
Ähnlich wie bei rechten Straftaten forderte auch im
Fall Jalloh die übliche links-rot-grüne Politikerclique
einen ,, Parlamentarischen Untersuchungsausschuss„
Diese Clique würde nie und nimmer solch einen ,,Par –
lamentarischen Untersuchungsausschuss „ einfordern,
wenn ein Totschläger, Mörder oder Vergewaltiger mit
Migrationshintergrund wieder einmal vor einem bunt –
deutschen Gericht straffrei oder mit lächerlicher Bewäh –
rungsstrafe davonkommen!
Aber folgen wir Leber weiter und was er uns zu sagen
hat, erinnert uns ebenfalls stark an den NSU-Prozess
und ähnlich gelagerte Fälle: ,, Außerdem haben etliche
Staatsanwälte und Richter, die zur Aufklärung der Wi –
dersprüche in den Akten hätten beitragen können, den
Prüfern das Gespräch verweigert „. Wurden nicht im
NSU-Prozess die Aufklärung von Widersprüchen gänz –
lich versagt.
Übrigens hatten auch die beiden Uwes in ihrem Wohn –
wagen keinerlei Rauchspuren in den Lungen, trotzdem
wurde behauptet, dass einer den anderen erschossen,
danach den Brand gelegt und sich dann selbst gerich –
tet! Was also im NSU-Prozess widerspruchslos durch –
gegangen, darf im Fall Jalloh nun nicht sein: ,, Denn
hätte Jalloh den Beginn des Feuers und das eigene
Verbrennen bewusst miterlebt und hätte er, wie von
der Polizei behauptet, tatsächlich noch über die Gegen –
sprechanlage um Hilfe gefleht, hätte sein Körper massiv
Stresshormone ausgeschüttet. Die aber fanden sich nicht.
Auch typische Brandgase wie Kohlenmonoxid oder Blau –
säure konnten nicht im Körper nachgewiesen werden„.
Trifft dann Lebers Aussage zum Fall Jalloh auch auf
den NSU-Prozess zu? Immerhin stellt Leber fest: ,, Auf
die Lügen und Vertuschungsversuche der Polizisten ver –
weisen heute ausgerechnet diejenigen, die sich gegen
weitere Ermittlungen aussprechen. Ihre Logik: Die Be –
amten würden sowieso weiter die Unwahrheit sagen.
Also könne man sich das Weiterermitteln gleich spa –
ren „.
So entsteht langsam der Verdacht, dass der Fall Oury
Jalloh nichts Besondere in der buntdeutschen Justiz
ist, sondern etwas mittlerweile ganz Alltägliches! Und
er wirft Fragen auf, warum die vermeintlichen Demo –
kraten den Rechtstaat abgeschafft!