Erwartungsgemäß endete der Prozess zu Halle mit der
Verkündung der Höchststrafe für den Täter. Die bunt –
deutsche Justiz gab sich wieder einmal die Blöße eines
Schauprozesses.
Durch gezielte mediale Vorverurteilung des Opfers be –
stand kaum noch ein Zweifel daran, dass das Urteil be –
reits im Vorfeld fest stand und der gesamte Prozess so
nur ein Schauspiel, besonders für die sensationsgeilen
Medien gewesen.
Irritierend dürfte an dem Prozess nur gewesen sein,
dass die buntdeutsche Justiz, ganz wie in Regimen
üblich zur Sippenhaft übergehen sollte. Unbedingt
sollte die Familie des Eigenbrötlers Stephan Balliet
mit den Fall hineingezogen und für die Tat mit ver –
antwortlich gemacht werden. Daher dürfte nur die
Sensationspresse und das von vorn herein partei –
ische Gericht noch darüber verwundert gewesen
sein, dass der Angeklagte daher eher lieber keine
Angaben zu seiner Biographie machte.
Um eine echte Aufarbeitung ging es in diesem Fall
ohnehin nicht. Die beiden eigentlichen, weil deut –
sche, Opfer wurden zur reinen Nebensache damit
sich die Juden als ewige Opfer zelebrieren konnten.
Daneben wurde der Fall von der Regierung gerade –
zu schamlos ausgenutzt, um unter dem Vorwand
der Bekämpfung von ,,Hasskriminalität„ die to –
tale Kontrolle und Zensur über die Sozialen Netz –
werke zu bekommen. So musste Balliet unbedingt
,,Komplizen„ im Netz gehabt haben, auf deren
Seiten er sich radikalisiert habe. Aber diese polit –
ische Ausnutzung kennzeichnet eben auch einen
typischen Schauprozess, und somit gelang es der
buntdeutschen Justiz zu keiner Zeit die Politik
aus dem Prozess herauszuhalten. Um dieses, trotz
aller Beweise dafür, dass Balliet ein Einzeltäter
gewesen ist, schamlos durchzusetzen erfand die
Politik einfach den Begriff des ,,neuen globalisierten
Typus von isolierten Terroristen „. Das dies kein
neuer Typ ist, schon weil sie die meisten Islamisten
auf diese Weise ebenso radikalisieren, wie die mili –
tanten Umweltschutzaktivisten, war scheiß egal,
weil man eben bloß einen Vorwand zur Kontrolle
über das Internet brauchte. Da kam allen der Fall
Baillet gerade recht! Sie brauchten halt als Vor –
wand eine ,, Internet-Kultur„ über die sich der
Täter radikalisiert habe.
Wie parteiisch etwa die Richterin Ursula Mertens
gewesen, geht aus deren Aussagen klar hervor:
,, Dass jemand jahrelang in seinem Kinderzimmer
sitze und unbemerkt Waffen und Sprengsätze zu –
sammenbaue, habe eine neue Qualität. Wie kommt
es, dass Bildung, Familie und soziales Umfeld so ver –
sagen? Das treibt uns um „. Ob Richterin Mertens
solches auch jenen linksextremistischen Bomben –
bauer aus Thüringen gefragt hätte, welcher sogar
mit dem Demokratiepreis der Thüringer Landes –
regierung geehrt? Hätte Richterin Mertens etwa
die Familie der linksextremistische Leipziger
,,Kommandoführerin„ Lisa zu der Entwicklung
ihrer Tochter gefragt? Natürlich nicht, weil solch
Versuche der Einführung von Sippenhaft in die –
sem Land und unter dieser Justiz ausschließlich
deutschen Rechten vorbehalten ist!
Das erinnert uns in beschämender Weise stark
an den NSU-Prozess, in dem ein ebenso partei –
ischer Richter, Manfred Götzl, schon vor Prozess –
beginn sich dazu erblödete lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorzuführen. Auch Zschäpe wurde ein –
seitig dafür verurteilt, dass sie den beiden Uwes
den Haushalt geführt! Dagegen heißt es in der
parteiischen Justiz der bunten Republik bezüg –
lich der IS-Bräute, dass das Führen des Haus –
halts alleine für eine Anklage nicht ausreiche.
Für Beate Zschäpe dagegen war es vollkommen
ausreichend, um sie für Jahre einzusperren!
Im Fall Balliet zeigte sich Richterin Mertens zu –
tiefst enttäuscht, dass sie,, seiner Familie keine
Schuld dafür geben, dass sie die Verbrechen nicht
verhindert habe „ und man ihr so eine Sippenhaft
nicht zugestehen wollte. Der eigentliche Grund da –
für dürfte aber wohl eher gewesen sein, dass solches
etwas zu sehr an die Sippenhaft der Nationalsozialis –
ten erinnert hätte! Immerhin verglich selbst Balliets
Pflichtverteidiger Hans-Dieter Weber dessen Tat mit
,, mit den Verbrechen der Nationalsozialisten „. So
wie eben in einem richtigen Schauprozess ist noch
nicht einmal die Verteidigung frei von ideologischer
Beeinflussung!
Auch wenn Stephan Balliet zur Höchststrafe mit an –
schließender lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung
verurteilt worden, wird seine Tat noch jahrzehntelang
von Medien und Politik gnadenlos instrumentalisiert
werden, um Kapital daraus zu ziehen. Was anderes
kann man in diesem Land nicht erwarten.
NSU-Prozeß
Wie Lügen fürs System einen Schauprozess entlarven
Die immer noch Heiko Maas-geschneiderte Justiz in
diesem Land macht mit ihrem jüngsten Schandurteil
einmal mehr deutlich, dass, wer für das System lügt in
der Bunten Republik vollkommen straflos davon zu
kommen pflegt.
So ist es in diesem Land vollkommen straffrei sich als
ein den Holocaust überlebender Jude auszugeben die
absurdesten Leidensgeschichten zu erfinden, darüber
in der Öffentlichkeit Vorträge hält, solange man dafür
nicht irgendwelche Dokumente fälscht. Wobei man
sich letztere Spitzfindigkeit nur ausgedacht, weil es
schon die Holocaust-Leugnungsparagraphen jedem
Betreffenden nahezu unmöglich machen von einem
vermeintlichen Holocaust-Überlebenden Beweise
wie eben Dokumente abzufordern. Solch eine For –
derung würde sofort als Herabwürdigung des Holo –
caustes angesehen und hätte für den Betreffenden
weitreichende Folgen.
Jedoch der Holocaustgeschichtenerfinder bleibt da –
gegen vollkommen straffrei, da er ja für eine ,,gute
Sache„, im Sinne des Staates und System gelogen
hat!
Genauso muss man den nunmehrigen Freispruch
des Anwalts Ralph Willms betrachten. Auch dieser
log ja für das politische System, in dem er im soge –
nannten NSU-Prozess vorgab ein Opfer zuvertreten,
dass gar nicht existierte. Solch Handlungsweise er –
innert eher an die dunklen Zeiten der Hexenverfolg –
ungen, in den die armen Hexen auch Dingen bezich –
tigt wurden, die es gar nicht gab. Ganz so wie dann
im NSU-Prozess nichtexistierende Opfer!
Damit machte die buntdeutsche Justiz wieder ein –
mal deutlich, dass im ,,deutschen Rechtsstaat„ vor
dem Gesetz nicht alle gleich sind. Erfindet nämlich
so ein Rechter ein Opfer indem er etwa eine Verge –
waltigung einer Deutschen durch einen Ausländer
erfindet und diese Meldung in den Sozialen Netz –
werken postet, dann ist es eine Straftat ( weil er
eben nicht für das bestehende politische System
gelogen ), wobei dann nicht nur der eigentliche
Verursacher verfolgt, sondern gleich alle, welche
seine Meldung weiterverbreitet!
Wenn dagegen ein Anwalt ein Opfer mit Migra –
tionshintergrund von Deutschen erfindet, lügt
er damit für das System und kommt somit eben
vollkommen straffrei davon!
Ebenso wie jener Mitglieder eines Berliner Asyl –
und Migrantenlobbyvereins, welche eine toten
Flüchtling vor dem Lagesos in Berlin erfanden.
Auch diese Lüge war nach buntdeutscher ,,Recht –
sprechung„ nicht strafbar, weil man halt für das
System gelogen.
Wenn man in einem Land lebt, dass von Politi –
kern regiert, für welche das Belügen des Volkes
die Höchstform dessen darstellt, was diese für
Demokratie halten, muss es da eben auch eine
so bescheissende Justiz geben, damit denn so
mancher Politiker nicht mehr Zeit auf der An –
klagebank als auf seinen Sitz im Bundestag ver –
bringt. Da ja der betreffende Politiker oder Poli –
tikerin für das System gelogen, kommen auch
sie vollkommen strafbar davon.
Zu einer Lüge gehört natürlich auch immer eine
weitere Lüge mit der man die Erste deckt. Im
Fall des Anwalts Ralph Willms gibt man daher
einfach dem Migranten Atilla Ö. die Schuld, weil
dieser 2017 verstorben und damit nicht mehr
Rede und Antwort stehen kann. Dieser alleine
habe die Frau namens Meral Keskin erfunden.
,,Nach Ansicht des Gerichts hat Atilla Ö. gleich
zwei falsche Opfer als Nebenklägerinnen in den
NSU-Prozess gebracht: seine Mutter und ihre an –
gebliche Freundin, Meral Keskin. Atilla Ö. wusste
aus eigener Erfahrung, dass die Bundesregierung
den Opfern des NSU jeweils 5000 Euro Entschä –
digung zahlt. Und er wusste, dass es Anwälte gibt,
die großes Interesse haben, an diesem »Jahrhun –
dertprozess« teilzunehmen. Atilla Ö. soll sich für
die Vermittlung von Mandaten Geld versprochen
haben„heißt es in der Presse dazu.
Mit anderen Worten: Attila Ö. wusste von Anfang
an, dass es sich bei dem sogenannten NSU-Prozess
um einen reinen Schauprozess gehandelt, in wel –
chem die mutmaßlichen Täter längst medial vor –
verurteilt und damit feststanden und es eigentlich
nur noch darum ging, daraus gehörig Kapital zu
schlagen! Das alles wirft ein mehr als beschämen –
des Bild auf die vermeintlichen Opfer und deren
Opferanwälte im NSU-Prozess. Und es fügt den
vielen Ungereimtheiten, welche nicht wenige da
mehr an eine staatliche Verschwörung als an die
rechte Dreibande glauben, eine weitere Seite hin –
zu!
Warum allerdings Willms das nicht vorhandene
Opfer 2 ½ Jahre lang an 230 Verhandlungstagen
vor Gericht vertreten, dafür ließ sich dann keine
erklärende Lüge finden. Obwohl damit der An –
walt gegen so ziemlich jede anwaltliche Pflicht
verstoßen hat, konnte die Vorsitzende Richterin
Melanie Theiner jedoch keinen fahrlässigen Be –
trug. »Anders gesagt: Der fahrlässige Betrug ist
nicht strafbar.« Ehrlicher wäre es gewesen offen
einzugestehen, dass Betrug im Sinne des Systems
nicht strafbar ist. Denn was ist mit dem Rechten,
der in seinem Blog oder auf seiner Seite in den
Sozialen Medien nur die erfundene Vergewaltig –
ung durch einen Migranten nur weiter gepostet?
Der hat dann, wenn er angezeigt wird, ja auch
nur ,,fahrlässig„ gehandelt, trotzdem wird bei
dem dann ,,Hasskriminalität„ oder gar ,,Volks –
verhetzung„ daraus!
An dieser Stelle muss man sich eher schon fragen,
ob Richterin Theiner überhaupt fähig gewesen so
einen Betrug einschätzen zu können. Entweder ist
die nämlich extrem unfähig oder es wurde absicht –
lich im Sinne Lügen fürs System so von ihr ,,Recht„
gesprochen. Immerhin hatte Willms, zwischen 2013
und 2015, 25 Vorschusszahlungen für seine Phantom-
Tätigkeit beantragt und bekommen. Insgesamt über
211.000 Euro an Gebühren, Auslagen und Reisekos –
ten! Dazu hatte Willms noch wissentlich ein gefälsch –
tes Attest eingereicht ! Mit solcher Urkundenfälsch –
ung wäre es sogar für einen Holocaustüberlebenden-
Vorlüger eng geworden. Nicht aber für den schmieri –
gen Anwalt! Übrigens, wenn dies kein hinlänglicher
Betrug, warum muss der Anwalt dann dies Geld zu –
rückzahlen?
Daneben fragt man sich, wie glaubhaft es ist, dass
jemand als Anwalt zweieinhalb Jahre in einem Pro –
zess auftritt ohne überhaupt die Prozessakten ge –
lesen zu haben. Immerhin geht nun das Gericht
davon aus ,,, dass der Anwalt die NSU-Akten nie
gelesen hat. Andernfalls wäre ihm vielleicht auf –
gefallen, dass nirgendwo der Name Meral Keskin
auftaucht „. Allerdings müssten dann auch sämt –
liche Richter und Staatsanwälte nie die Akten ge –
lesen haben, da sie die nicht existente Keskin als
angebliche Geschädigte die ganze Zeit über zuge –
lassen, ohne das jemals nachgefragt wurde. Das
hingegen bestätigt eher den Verdacht, dass nie –
mand in diesem Prozess die Akten wirklich zu
lesen brauchte, eben weil er als ein reiner Schau –
prozess in Szene gesetzt, bei dem die Täter ohne –
hin schon im Vorfeld feststanden. Das wirft aller –
ding ein weiteres zutiefst beschämendes Bild auf
die Bunddeutsche Justiz.
Es ging also bloß noch ums reine Abzocken der
deutschen Steuerzahler, der für all die vielen Ge –
richtskosten aufkommen muss. Alleine Willms
kassierte ja über 211.000 Euro ab!
Bei solch Summen noch von einer ,,geringfügigen„
Fahrlässigkeit zu sprechen, muss man als Richterin
fast schon verlogener agieren als Attila Ö. und sein
Anwalt zusammen!
Ganz nebenbei ergibt sich aus dem Vorfall in welch
großem Stil der NSU-Prozess zur reinen Abzocke
verkommen, und dass wusste ganz bestimmt nicht
nur Attila Ö.!
Hier noch ein schönes Beispiel für alle Opfer von
Migrantengewalt oder deren Angehörigen, die oft
jahrelang um eine Entschädigung kämpfen müssen:
,, Willms hat für Meral Keskin auch die 5000 Euro
Entschädigung aus dem Opferfonds der Bundesre –
gierung beantragt. Das zuständige Bundesamt für
Justiz zahlte es ihm aus „!
Ein Gutes hat der Fall, denn das Gericht fand nun
erst heraus: ,, Auch der Senat des Oberlandesgerichts
München unter Vorsitz von Manfred Götzl, die Staats –
anwaltschaft Köln, das Bundesamt für Justiz und die
Staatsanwaltschaft Aachen hätten versagt „. Dabei
hatte jeder schon vor Prozess erkennen können, dass
Richter Götzl ein Komplettversager ist, der mit dem
Fall überfordert. Schon vor Prozessbeginn hatte sich
jener Richter erdreistet, (sensations)lüsternen türk –
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der
Beate Zschäpe vorzuführen. Spätestens hier hätten
in der buntdeutschen Justiz alle Alarmglocken auf –
schrillen müssen, dass so ein Lüstling eher ungeeig –
net ist. Kein regimetreuer Richter in Russland hätte
sich dazu erblödet russischen Journalisten die Ge –
fängnisbettwäsche der Pussy Riot-Girls vorzuführen!
Nein, so etwas darf tatsächlich nur in Deutschland
Recht sprechen!
Zum Thema mediale Vorverurteilung haben wir an
dieser Stelle auch noch gleich etwas finden können.
So heißt es da: ,, Das Bundesamt für Justiz habe zwar
»immerhin gezögert«, dann aber doch die 5000 Euro
Entschädigung an ein Phantom gezahlt – aus Angst,
dass sich Meral Keskin, sollte es sie doch geben, an
die Medien wendet und sich über die Verweigerung
der Entschädigung beklagt „. Hier haben wir nun
endgültig die Bestätigung eines reinen Schauprozes –
ses!
Dementsprechend kommt Anwalt Willms milde da –
von: Die Staatsanwaltschaft hatte für Willms als Ge –
samtstrafe zwei Jahre auf Bewährung und ein auf
zwei Jahre befristetes Berufsverbot im Bereich Straf –
recht gefordert. Natürlich ist dies Urteil noch nicht
rechtskräftig, denn in der buntdeutschen Justiz lässt
immer noch was drehen!
Vom Unterschied des Schauprozess
Wie nicht anders zu erwarten, wird im Schauprozess
gegen den Täter des Anschlags von Halle gleich zu
Prozessbeginn in die Kiste derjenigen Gesetzausleg –
ungen gegriffen, die definitiv in dieser Justiz nur für
rechte Straftäter gelten.
So werden etwa die Eltern und eine Halbschwester
des Angeklagten dazu befragt, wie sich der Ange –
klagte zum Täter entwickelt habe. Da die drei dazu
nicht aussagen wollen, lässt das Gericht nunmehr
den Ex-Freund der Schwester sowie ehemalige Mit –
schüler und Lehrer des Angeklagten verladen.
Hat man je gehört, dass an einem deutschen Gericht
Eltern, Freunde, Mitschüler und Lehrer von Intensiv –
tätern mit Migrationshintergrund, von islamischen
Terroristen und Hasspredigern, von Familienclanan –
gehörigen und so weiter und so fort vorgeladen wur –
den, um vor Gericht aussagen zu müssen, warum sich
ihrer Meinung nach der oder die Angeklagte so ent –
wickelt haben? Wurden im Freiburger Vergewaltig –
ungsprozess die Eltern, Mitschüler, Lehrer, der Ex-
Freund(in) der Geschwister der 11 Angeklagten vor –
gladen, um zu mutmaßen warum sich diese 11 Mi –
granten zu solchen Subjekten entwickelt?
Es gibt in der buntdeutschen Justiz eben bestimmte
Gesetzesauslegungen, die nur für mutmaßlich rechte
Angeklagte gelten. So wie etwa der Umstand, dass bei
rechten Straftätern auch Derjenige der dem Rechten
eine Waffe verkauft hat mit vor Gericht gestellt, damit
der Eindruck einer größeren rechten Gruppe vorge –
täuscht wird.
Wurden etwa bei den sogenannten ,,Ehrenmorde„ die
Waffenhändler zusammen mit den Mördern angeklagt?
Wurden etwa bei den RAF-Morden die Waffenlieferer
mit als Teil der Bande angeklagt? Wurde etwa je der
Waffenlieferant einer türkischen Hochzeitsgesellschaft
mit angeklagt, wenn diese Autobahnen versperrt und
wild in die Luft geballert ? Sichtlich geschieht dies ex –
plizit eben nur bei rechten Straftaten!
Oder denken wir nur an den sogenannten NSU-Prozess
gegen Beate Schäpe, wo die Justiz ungewöhnlich oft in
diese Trickkiste griff. So war einer der Hauptverurteil –
ungsgründe der Zschäpe, der, dass sie den beiden Uwe
den Haushalt geführt. Aber wurde in Deutschland je
eine Freundin eines RAF-Mitglieds, eines Familien –
clan-oder Mafiamitglieds, eines islamischen Terroristen
u.s.w. dafür angeklagt dem eigentlichen Täter den Haus –
halt geführt zu haben? Wurde dafür denn je eine dieser
nach Deutschland zurück gekehrten IS-Bräute angeklagt
und verurteilt?
Ich will hier weiß gut keine Lanze für rechte Straftäter
brechen, denn deren Taten sind auf das schärfste zu
verurteilen. Jedoch sollte wenigstens ein klein wenig
Rechtsstaatlichkeit herrschen und der oberste Grund –
satz, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben, ein –
gehalten werden. Denn erst die Nichteinhaltung dessen
macht solch einen Prozess zum Schauprozess!
Wo Gerichte kalte Füsse vor ihren eigenen Urteilen bekommen
Das Oberlandesgericht (OLG) München kommt recht
spät mit seiner Feigenblattaktion der Belehrung der
Journaille im NSU-Prozess daher. Dort hatte es bis –
lang über den gesamten Prozessverlauf niemanden ge –
stört, dass allem voran die Staatsmedien von Anfang
an die mediale Vorverurteilung der Beate Zschäpe mit –
gemacht.
So etwas wie ein Rechtsstaat existierte in diesem Pro –
zess nicht. Schon vor Verhandlungsbeginn erblödete
sich der Richter lüsternen türkischen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Beate Zschäpe vorzu –
führen. Noch nicht einmal der linientreuste russische
Richter hätte Reportern die Gefängnisbettwäsche der
Pussy Riot-Girls vorgeführt. Nein, so etwas gab es
eben nur in der Heiko Maas-geschneiderten Justiz
der bunten Republik! Auch einzigartig in der Ge –
schichte der bunt-deutschen Justiz, dass nämlich
die Zschäpe schließlich allem voran wegen des Füh –
rens des Haushalts für die beiden Uwes angeklagt
und verurteilt worden! Auch wieder so eine typisch
buntdeutsche Rechtsverdrehung, die einzig für die
Zschäpe galt, denn nir ist in der BRD bislang eine
IS-Braut, die Freundin eines Mafia-Bosses oder
eines Islamisten bzw. eines Familienclan-Mitglie –
des je wegen Führung des Haushalt für den eigent –
lichen Straftäter angeklagt oder gar verurteilt wor –
den. In der bunt-deutschen Justiz scheinen einige
Paragraphen ausschließlich nur für so genannte
,,Rechte„zu gelten! Und dass, wo es doch der
oberste Grundsatz eines jeden Rechtsstaates ist,
dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich zu sein
haben!
Dies hat man nun endlich auch im Oberlandesge –
richt (OLG) München erkannt, und fürchtet vor
allem in der Berichterstattung der Qualitätsme –
dien nicht so gut weg zukommen. Anstatt endlich
einmal rechtstaatlich aktiv zu werden, ist es natür –
lich einfacher der Presse die Sache in die Schuhe
zu schieben. Sichtlich war man sehr vom schlech –
ten Gewissen geplagt als man die Belehrung für
die Lücken-Presse erließ!
Dieselbe habe nämlich nun ,, eigenverantwortlich
zu prüfen hätten, „ob die Veröffentlichung von Ur –
teilsinhalten den allgemeinen gesetzlichen und ver –
fassungsrechtlichen Anforderungen genüg. Medien
hätten gesteigerte Sorgfaltspflichten zu beachten. Es
gelten die Grundsätze der Verdachtsberichterstatt –
ung „. Demnach müssen nun die Medien all jenes
beachten, was an den Gerichten in der Heiko Maas –
geschneiderten Justiz nie eine Rolle gespielt!
Es scheint als bekomme die Justiz ob ihres Treiben
plötzlich kalte Füße vor Verkündigung der endgül –
tigen Urteile im NSU-Prozeß. Plötzlich ist nämlich
die Schuld der Beate Zschäpe noch ,, och nicht rechts –
kräftig festgestellt „. Das hat die Staatsanwaltschaft
zuvor nie gestört als die sich mit jedem noch so win –
zigen und nie wirklich überprüftem Detail sofort an
die Medien gewandt, und nicht nur dies, sondern ex –
tra für die türkische Journaille und Erdgan-treue Me –
dien die Verhandlung in größere Räumlichkeiten ver –
legt, die mehr Reporter aufnehmen konnten. Hat da
eigentlich einer der dafür Verantwortlichen an die
,,gesteigerte Sorgfaltspflicht„ der nunmehr im Saal
anwesenden in – und ausländischen Berichterstatter
gedacht oder an die Persönlichkeitsrechte einer Beate
Zschäpe? Wohl kaum!
Dementsprechend protestierte der Bundesvorsitzende
des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank
Überall, sofort dagegen nunmehr eine Belehrung un –
terschreiben zu müssen. Derselbe verwies auf ihren
Pressekodex, der infolge der politischen Korrektheit
die eigenen Zeitungen zur Lücken-Presse mutieren
lässt. Schließlich gab es an bunt-deutschen Gerichten
bislang keine ,, schutzwürdige Belange „, wenn es
um Angaben zu rechten Täter ging! Schutzwürdig
waren dort stets nur Straftäter mit Migrationshin –
tergrund, korrupte Politiker und Linksextremisten,
sowie höchstens noch Kinderschänder und Spitzel! Da –
gegen wurde stets medial vorverurteilten Rechten nie
ein Persönlichkeitsschutz zuerkannt!
Das nunmehr am Gericht in Umlauf gesetzte Form –
blatt scheint also eher ein Indiz dafür, dass man am
Gericht vor der Verkündung der ohnehin schon im
Vorfeld feststehenden hohen Haftstrafen im NSU –
Prozess langsam kalte Füße bekommt.
Zwischen Macheten-Mann und Rechtstaatlichkeit
Wie schon bei dem Gleisschupser zu Frankfurt am
Main, so sind Relotius-Presse und Born-Medien
auch beim Machetenmann von Stuttgart sogleich
wieder dabei, das Märchen vom ,, mutmaßlichen
Täter„ auszustreuen als könne es denn an der
Täterschaft noch irgendwelche Zweifel geben.
Andersherum ist bei ,,rechten„ Strafttaten nie
von einem ,,mutmaßlichem Täter„die Rede,
weil dort, in typisch medialer Vorverurteilung
der Schuldige sowie sein Motiv feststeht.
Wäre übrigens der Machetenmann ein rechter
Deutscher, dann hätte die Staatsanwalschaft
sofort nach dem Lieferanten der Machete fahn –
den lassen, um sodann aus Käufer und Verkäufer
eine rechte Organisation zusammenzuzaubern,
um so einen neuen NSU in die Welt zu setzen.
Warum hören wir im Zusammenhang mit Tätern
mit Migrationshintergrund nie, dass auch deren
Waffenverkäufer festgenommen und wegen Bei –
hilfe zum Mord angeklagt werden ?
Wohl weil bestimmte ,,Gesetze„ oder besser ge –
sagt deren Auslegung nur für rechte Deutsche in
der immer noch Heiko Maas-geschneiderten Jus –
tiz gelten!
Dies dürfte auch erklären, warum nur eine Beate
Zschäpe wegen des ,,Führung des Haushaltes„
für die beiden Uwes angeklagt, aber keine einzige
der heimgekehrten IS-Bräute.
Übrigens gilt der Strafmilderungsgrund einer
,,medialen Vorverurteilung„ auch nur für Täter
mit Migrationshintergrund oder straffällig gewor –
dene Systemlinge, und hat weder Anwendung bei
der wohl in der BRD am meisten medial vorverur –
teilten Beate Zschäpe Anwendung gefunden, noch
wird sie dem Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke
zuerkannt!
Davon ab, dass sich die Staatssender der Ersten
Reihe regelmäßig weigern überhaupt über Mord –
fälle zu berichten, in denen der Täter einen Migra –
tionshintergrund hat, und die Relotius-Medien
diese Täter ebenso regelmäßig als ,,Deutsche„
ausgeben, dürfen diese durchaus auf Strafmilder –
ung wegen angeblicher ,, medialer Vorverurteil –
ung„ rechnen.
Sichtlich wollte die Erste Reihe nicht über den
Fall informieren, weil all die Details typisch für
Merkels Gäste oder ,,Goldstücke„. So heißt es :
,, Der Tatverdächtige wird bislang als 28-Jähriger
mit syrischer Staatsbürgerschaft angegeben. Nach
Informationen der Stuttgarter Nachrichten soll
der Mann jedoch seit vier Jahren unter falscher
Identität in Deutschland leben. Demnach sei er
in Wirklichkeit bereits 30 Jahre alt und Palästi –
nenser. Nun werde laut Bericht ermittelt, ob es
sich tatsächlich um eine andere Person handelt“.
Na da sieh einer an!
Im Fall des Stuttgarter Machetenmannes zieht
es die Staatsanwaltschaft vor, erst einmal die
Zeugen der Tat zu kriminalisieren : ,, Die Staats –
anwaltschaft Stuttgart prüft, ob sich Menschen,
die Videos aufgezeichnet und hochgeladen haben,
strafbar gemacht haben. Laut einem Sprecher geht
es hier um die „Verletzung des höchstpersönlichen
Lebensbereichs durch Bildaufnahmen „.
Nach und nach wird nun bekannt, dass es sich bei
dem Täter um den üblich ,,polizeibekannten„
Flüchtling handelt. Wegen was der Machetenmann
der Polizei bekannt, will diese lieber nicht
öffentlich machen. Im Mordfall Lübcke kennt die
Staatsanwaltschaft Kassel solche Zurückhaltung
bei ihren Mutmaßungen über den vermeintlich Tat –
verdächtigen nicht!
Seltsam, dass die Staatsanwaltschaft dann nicht
eben so gegen die Verbreiter des Videos von der
Chemnitzer Hetzjagd vorgegangen. Wie man da –
ran sehen kann, gibt es keinen Rechtsstaat in der
BRD, dessen oberster Grundsatz wäre, dass vor
dem Gesetz alle Menschen gleich zu sein haben!
Nein, in der BRD wird willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeurteilt,
wobei der Deutsche sichtlich weitaus schlechter
gestellt als jeder Ausländer.
Sichtlich will die Staatsanwaltschaft kein Beweis –
material in den Medien. Denn, wie im Mordfall
Jose M. aus Münster, der Afghane Seyed M. trotz
sechs Messerstiche noch ,,Notwehr„ von Richter
und Staatsanwaltschaft attestiert. 2013 schon wurde
in Berlin dem Afrikaner Mahamad N. das Niedermes –
sern seines Landsmannes Hamidou S. als ,,Notwehr„
ausgelegt, und der Afrikaner bekam noch 5.450 Euro
,,Haftentschädigung„ obendrauf! Auch zwei junge
Afghanen die am Aachener Busbahnhof auf ihre
Kontrahenten im Drogenhandel einstachen, wur –
den im Juni 2019 selbstverständlich freigesprochen,
und bescheinigt aus ,,Notwehr„ gehandelt zu ha –
ben! Insofern hätte der Macheten-Mann wohl gute
Chancen gehabt, auch mit ,,Notwehr„ davonzu –
kommen, wenn es nicht so viele Videoaufnahmen
von der Tat gegeben. Kein Wunder, dass da also
nun die Filmer das büßen sollen!
Ein anderes schönes Beispiel bietet hier der Mord –
fall Lübcke. Schon vor Prozessbeginn gibt hier die
mehr als parteiische Karlsruher Staatsanwaltschaft
jede Vermutung und Verdächtigung über den Täter
sofort an die Medien weiter. Wir erinnern uns noch
gut an den Fall als ein Gefängniswärter nur die Ko –
pie eines Schreibens betreffend eines Täters mit Mi –
grationshintergrund der Öffentlichkeit zugänglich
machte, sofort mit harten Strafmaßnahmen rech –
nen musste.
Die Parteilichkeit von Richtern und Staatsanwälten,
wenn es bei den Verdächtigen um rechte Deutsche
geht, kennt kein Maß!
So gefiel sich etwa der Richter im NSU-Prozess, Man –
fred Götzl, schon vor Prozessbeginn darin, lüsternen
türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche von
Beate Zschäpe vorzuführen. Nicht einmal der linien –
treueste russische Richter hätte sich dazu erblödet,
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Pussy Riot –
Girls vorzuführen. So etwas passiert eben nur in der
Bunten Republik Deutschland.
Anmerkungen zu : IS-Heimkehrer zurück nach Deutschland holen
Im September 2014 log der Vorsitzende Zentralrats
der Muslime in Deutschland, Aiman A. Mazyek, daß
es in seinen Gemeinden nicht einen Anhänger des
IS gäbe. Im Januar 2015 mußte Mazyek dann einge –
stehen, daß seine Gemeinden hoffnungslos über –
fordert mit IS-Anhängern und Islamisten seien.
Die Bundesregierung tat seitdem nichts als sich für
den Bau neuer Moscheen stark zu machen und Ge –
gendemos gegen Rechte zu organisieren, wenn die
gegen von Muslimen begangene Morde demons –
tierten. Daneben wurde von deren Beamten groß –
zügig an jedem Gesocks und Gesindel die deutsche
Staatsbürgerschaft verteilt, worunter sich haufen –
weise Islamisten und Kriminelle befanden. Wobei
der Umstand, das arabische Kriminelle magisch
vom Koran angezogen, die Sache noch in allem
verschlimmerte. Waren doch der überwiegende
Teil der islamischen Terroristen und Attentäter,
zuvor gewöhnliche Kriminelle!
Auch gegen diese Kriminellen tat die Bundes –
regierung nichts, außer unter ihrem Volk das
Märchen, von der ,, von der Bevölkerung nur
gefühlten Zunahme der Kriminalität „ in den
Massenmedien verbreiten zu lassen!
Über 1.000 von denen, darunter viele von der
Bundesregierung großzügig mit Doppelpass Ver –
sehene, verließen Deutschland wieder, um im
Islamischen Staat ( IS ) ihr Glück zu versuchen.
Die teilten sich in zwei Gruppen : Idioten, die
man mit jeder Versprechung ködern konnte,
und in gewöhnliche Kriminelle. Vor allem die
letztere Gruppe beging dann im IS die Kriegs –
verbrechen. Vom Gangsterrapper über den
Dieb, vom Vergewaltiger bis zum Gangmit –
glied war dort alles vertreten. Für den größ –
ten Teil unter ihnen war der Glaube nur vor –
gespielt.
Nun soll in Deutschland genau die Regierung,
die uns solche ´´Fachkräfte„ beschert und die –
selben zu ´´ Deutschen „ erklärt, ihre Schütz –
linge aus den Gefängnissen zurückholen. Ge –
schickt schiebt es Außenminister Maas auf
Donald Trump, das man die IS-Leute zurück –
nehmen müsse und sie hier in Freiheit her –
umlaufen lassen müsse, da die Bundesdeut –
sche Gesetzgebung, – wie immer -, hoffnungs –
los mit den Kriminellen mit Migrationshinter –
grund überfordert sei. Es fehlten die Ermitt –
lungsergebnisse aus dem IS usw.
Dabei ließe sich viele der IS-Leute schon hin –
ter Schloß und Riegel bringen, wenn die Heiko
Maas-geschneiderte Justiz nur dieselbe Recht –
sprechung, wie gegen deutsche Rechte auch
gegen IS-Rückkehrer angewendet würden!
Erinnern wir uns : In der Rechtsprechung der
BRD einzigartig, wurde Beate Zschäpe im so –
genannten NSU-Prozess zu einer langjährigen
Haftstrafe verurteilt, weil sie den beiden ei –
gentlichen Tätern den Haushalt geführt!
Wieso wendet man diese Gesetzgebung nun
bicht auch bei den IS-Bräuten an ?
In der Rechtsprechung der BRD wurde eine
junge Frau, welche nur die eigentlichen Tä –
ter zum Tatort gefahren, wo diese einen
Brandanschlag auf eine Asylunterkunft be –
gingen, bei dem nur Sachschaden entstand
und niemand verletzt wurde, zu vier einhalb
Jahren Gefängnis verurteilt. Dementsprech –
end müsste jeder Islamist, der in den IS ge –
reist mit eben solch hoher Haftstrafe dafür
bestraft werden.
Aber leider ist die BRD kein Rechtsstaat,
dessen oberster Grundsatz, daß vor dem
Gesetz alle gleich zu sein haben, in diesem
Land nichts gilt. Hier wird nach politischer
Gesinnung und ethnischer Herkunft will –
kürlich geurteilt! Somit dürfen also die IS-
Heimkehrer mit der Kuscheljustiz, und ein –
schließlich des Migrantenbonus, rechnen,
während einzig rechte Deutsche mit ho –
hen willkürlich gefällten Gesinnungsurtei –
len rechnen müssen.
Und sichtlich dient die ganze derzeitige
Medienkampagne nur dazu, die deutsche
Bevölkerung darauf vorzubereiten, daß der
Großteil der IS-Heimkehrer in diesem Land
völlig straffrei bleiben und dazu noch auf
Lebenszeit, einschließlich ihrer gesamten
Nachkommenschaft, reichlich vom deut –
schen Steuerzahler alimentiert werden
müssen.
Das dürfte bei vielen Deutschen weiter da –
zu beitragen, die derzeitigen Altparteien
teien unwählbar und deren Blumenkübel –
Demokratie noch mehr scheiße zu finden.
Hans-Georg Maaßen als Bauernopfer 3.Teil
Hans-Georg Maaßen ist ganz bestimmt kein
besonders fähiger Verfassungsschutzchef,
sonder eher Mittelmaß. Trotzdem hatte
die SPD, die Grünen und die Linkspartei
mit dieser Mittelmäßigkeit nie ein Pro –
blem, solange alles nur nach Rechts ge –
schaut.
Dabei war Maaßens Rolle von Anfang an,
die des Handlangers, der im NSU-Prozess
dafür zu sorgen hatte, daß der Deckel
draufblieb und niemand zu tief in den
Gartopf schaute, der sich darunter ver –
barg! Nun ist der NSU-Prozeß beendet
und Maaßen taugt aller höchstens noch
zu einem Bauernopfer.
Aber dann wagte es sich der Verfassungs –
schutzchef sich gegen die mediale Vorver –
urteilung aufzulehnen und nun ist der ge –
samte deutsche Schweinejournalismus
hinter ihm her.
´´ Das Gerangel um Maaßen schürt den
Ekel vor der Politik „ heißt es etwa bei
der ´´BILD„. ´´ Szenarien im Fall Maaßen:
Gehen, fliegen oder bleiben „ sekundiert
der ´´SPIEGEL„. Es darf niemanden wun –
dern, daß dieselben Medien die Vorreiter
in der medialen Vorverurteilung der Vor –
fälle in Chemnitz gewesen, sich nun be –
sonders gegen Maaßen hervortun. Sie
sind nämlich Teil dieses Systems, daß
der Verfassungsschutzchef viel zu lange
schon gedeckt hat!
Von Selbstversorgern, Reichsbürgern, Veitstänze tanzende Staatsanwälte und Willkürjustiz in Deutschland
Es dürfte in diesem Land kaum noch jemanden
ernsthaft verwundern, daß die Zahl der Reichs –
bürger immer mehr zunehmen, welche diesen
Staat, und allem voran aber seine Justiz ableh –
nen.
Mal ganz abgesehen davon, daß die Zahl der
sogenannten ´´Reichsbürger„ künstlich
hochgerechnet wird, indem man etwa die
´´Selbstversorger„ mit hinzu addiert. So
gesehen wäre also schon Jeder, der sich
nur auf Katastrophen vorbereitet und Vor –
räte hortet, schon ein ´´ Reichsbürger „.
Das Einzige, was uns in diesem Zusammen –
hang noch wundert, ist, das die linke Propa-
ganda nicht längst schon alle Strebergarten –
besitzer, wobei besonders die mit deutschen
Gartenzwergen äußerst verdächtig, mit hin –
zu zählt, um den einfältigen Gutmenschen
diesbezüglich mit übermäßig hohen Zahlen
zu schrecken.
In den Medien, welche natürlich politisch kor –
rekt, nur stark tendenziös über das Thema be –
richten, werden uns die Reichsbürger als weit –
aus gefährlicher als Islamisten geschildert. Als
ob denn der nur Vorräte hortende Selbstver –
sorger schlimmer als ein islamistischer Bom –
benbastler wäre.
Angesicht der Veitstänze, welche die Staats –
anwaltschaft in Gelsenkirchen aufführt, um
den Leibwächter von Osamar bin Laden zu –
rück nach Deutschland zu holen, kommen
immer mehr Menschen zu der Vermutung,
das irgendein, bislang noch nicht identifi –
zierter Virus die deutsche Justiz erfasst,
dessen Ausbruch dazu führt, das sich die
Staatsanwälte und Richter in diesem Land
zunehmend wie Idioten benehmen.
Die Konsequenz ist deselben, ist die, das
immer mehr Menschen, – ja sogar schon
die ersten Gutmenschen, anfangen es zu
glauben, das denn der Rechtsstaat sich nur
noch für Islamisten, Straftäter mit Migra –
tionshintergrund und Politiker der etablier –
ten Parteien existiere.
Kein einziger Rechtsverdreher kann es uns
nämlich ernsthaft erklären, warum nun der
Leibwächter von Osamar bin Laden unbe –
dingt vor tunesischer Gefängnishaft bewahrt
werden muß, aber ein echter Demokrat, wie
Carles Puigdemont, dem man noch nicht ein –
mal etwa vorzuwerfen hat, unbedingt nach
Spanien ausgeliefert werden darf, wo ihn
jahrelange Gefängnishaft erwartet!
Der Fall der Verhaftung Carles Puigdemont
führt uns überhaupt den ganzen Irrsinn, der
immer noch Heiko Maas-geschneiderten
Justiz, deutlich vor Augen, die mit einem
echten Rechtsstaat wenig gemein har.
Während hierzulande osteuropäische Auto –
und Taschendiebe, oder Straftäter mit Mi –
grationshintergrund, selbst auf frischer Tat
gestellt, sogleich wieder, nach Aufnahme
der Personalien, laufengelassen werden,
kann so ein europäischer Haftbefehl so –
fort vollstreckt werden, ,, auch wenn gegen
die Person selbst nichts vorliegt „. Diese
absurde Begründung, welche uns in den
Medien im Fall Puigdemont liefern sollte
man sich einmal durch den Kopf gegen
lassen !
Wir erfahren ganz nebenbei, was uns
in einem EU-Einheitsstaat für ein Jus –
tizsystem droht !
Allerdings ist dies nur die Spitze des Eis –
bergs in Deutschland, wo dem Irrsinn
und der Willkür keinerlei Grenzen ge –
setzt!
Hier nur mal ein weiteres Beispiel für die
vollkommene Widersinnigkeit deutscher
´´ Rechtsprechung„ : Wer den Holocaust
leugnet, wird schwer bestraft. Jedoch ist
das Lügen zum Thema Holocaust vollkom –
men straffrei! Das heißt, wer sich hier in
diesem Land eine jüdische Identität zu –
legt, ermordete Verwandte erfindet, und
ein Lagerleben, wird nicht bestraft, so
lange er dafür keine Urkunden fälscht!
Das kann man wohl ebenso wenig er –
klären, wie Heiko Maas seine Fakenews –
Gesetzgebung, nach welcher der Eine,
der eine Vergewaltigung durch einen
Flüchtling erfunden, schwer bestraft,
aber Mitglieder einer sogenannten Hilfs –
organisation, die einen toten Flüchtling
vor dem Lageso erfanden, völlig straffrei
ausginen.
Würde man derlei Fälle in ihrer Gesamt –
heit einmal auswerten, dann scheint in
der Justiz der Grundsatz zu herrschen :
Wer gegen den Staat lügt, wird bestraft,
wer aber für das System lügt, geht immer
straffrei aus!
Dazu konnte man in diesem Jahr noch
ein reines Willkürurteil erleben : Im so –
genannten ´´NSU-Prozess„ wurde die
Migrantin Beate Zschäpe, – ihr Vater ist
Rumäne -, der man quasi nichts bewei –
sen konnte, zu lebenslanger Haft verur –
teilt, weil sie den mutmaßlichen eigent –
lichen Tätern den Haushalt geführt!
Wer solch eine Justiz unter der Merkel-
Regierung täglich so mit erlebt, kann
kaum das was da im Bundestag sein
Unwesen treibt als seine Regierung
empfinden.
Und dazu muß man noch nicht einmal
ein Reichsbürger sein!
Interview mit Merkel
Nachdem Angela Merkels letzter propagan –
distischer PR-Auftritt in einer KITA, Dank
zweier Plüschteddybären, gründlich in die
Hose ging, und nur für Hohn und Spott
sorgte, gab die Bundeskanzlerin nunmehr
ihren Mietschreiberlingen eine Audienz.
Erwartungsgemäß kam auch dabei nicht
viel raus.
Wie für Linke typisch, die eine Sache in –
haltlich nicht widerlegen können und da –
her am Ton und Stil herumnörgeln, so
sprach auch Merkel von einer ´´ Erosion
der Sprache „.
Nachdem Merkel ihrem Volk Urlaub in
den Krisenregionen verordnet, selbst
aber in sicheren Bergregionen Urlaub
gemacht, hält sie sich mit ihren Urlaubs –
plänen sehr zurück. ´´ Dazu sag ich nichts„
klang in dieser Hinsicht, denn auch eher
wie das Eingestehen eigener Schuld !
Aber es sieht Merkel nicht ähnlich die
eigene Schuld einzusehen oder gar et –
was zu ändern, und dies hatte sie auch
im Interview in keinster Weise vor. Statt
dessen breitete sie ihre übliche Schwam –
migkeit aus. Immer getreu dem Politiker –
motto : Bloß nichts Konkretes sagen, auf
das man sie hinterher festlegen könne.
Also hätte man sich die große Pressekon –
ferenz schenken können.
Merkel blieb eher einsilbig sowie schroff,
und keiner der Mietschreiberlinge besaß
den Mumm die wirklich interessanten
Fragen zu stellen.
Statt dessen wirft man sich die Bälle zu.
Und nur einmal blüht Merkel so richtig
auf. Nämlich bei der Frage nach dem
Urteil im NSU-Prozess. Da kann sie voll
ihr Mitgefühl mit den Angehörigen der
Opfer zum Ausdruck bringen. Migranten
liegen ihr eben mehr am Herzen als das
eigene Volk!
Und allmählich beginnen wir zu verstehen,
warum der britischen Presse die zwei Plüsch –
teddybären im Hintergrund wichtiger waren
als diese Bundeskanzlerin!
Ein wahrlich historisches Urteil im Beate Zschäpe-Prozeß
In der Bunten Republik gibt es vom Gericht,
wenn in den Medien viel über den Fall be –
richtet, die Erfindung des Strafmilderung
wegen ´´ medialer Vorverurteilung „. Das
es nur eine Erfindung, beweist schon der
Umstand, das in der Heiko Maas-geschnei –
derten Justiz ausschließlich nur bei Straf –
tätern mit Migrationshintergrund und in
recht seltenen Fällen bei Systemlingen
angewandt.
Dabei ist in der Geschichte der BRD wohl
niemand so sehr medial vorverurteilt wor –
den, wie Beate Zschäpe !
Wäre Deutschland also nun ein Rechts –
staat, also ein Land, wo vor Gericht der
oberste Grundsatz gilt, das vor dem Ge –
setz alle Menschen gleich zu sein haben,
und wäre die ´´ mediale Vorverurteilung „
nicht nur der Zug von Winkeladvokaten,
dann wäre Beate Zschäpe längst frei.
Der Prozess gegen Beate Zschäpe war
von Anfang an ein Schauprozess, in dem
ausländische Journalisten die Größe des
Gerichtsraum festlegten und schon vor
dem eigentlichen Prozess, der Richter
sich erblödete, sensationsgeilen Journa –
listen die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorzuführen. Und wie in jedem
Schauprozess, stand das Urteil schon im
Vorfeld fest und musste nur durch wei –
tere juristische Winkelzüge, in vollkom –
menem Mangel an echten Beweisen,
vollstreckt werden.
Das in diesem Fall auch noch die An –
wälte der Opfer, selbst mit zum Teil
erfundenen Opferangehörigen, die
Rolle der Geschworenen übernah –
men, dürfte ein weiterer Tiefschlag
für den deutschen Rechtsstaat ge –
wesen sein!
Heute spricht dieselbe Presse, welche
die Zschäpe vorverurteilt, von einem
´´ historischen Urteilsspruch „. Der ist
in der Tat ´´ historisch „, denn noch
nie ist in der Geschichte der BRD-Jus –
tiz eine Frau zu lebenslanger Haft ver –
urteilt worden, auf Grund des einzigen
Beweises für ihre Schuld, nämlich dem,
den eigentlichen Tätern den Haushalt
geführt zu haben!
Immerhin ist in der Bunten Republik
noch nie die Freundin oder Ehefrau
eines Mafiosis, eines kriminellen arab –
ischen Familienclan-Mitgliedes oder
etwa der gerade verbotenen Osmanen-
Rocker, dafür verurteilt worden, daß
sie dem eigentlichen Straftäter den
Haushalt geführt habe ! Auch all die
Freundinnen von ´´ Flüchtlingen „, so –
fern sie von denen nicht gemessert,
werden nie deshalb angeklagt und
selbst die IS-Bräute, die man nach
Deutschland zurückgeholt, brauchen
solches hier in der Bunten Republik
nicht zu befürchten ! So ist es also
in der Tat ein historisches Urteil, daß
wie selten ein Prozess den stetigen
Niedergang der Justiz in den grellsten
Farben beleuchtet!
Man braucht sich an dieser Stelle noch
nicht einmal mehr die Frage zu stellen,
ob die Halbrumänin Zschäpe wohl auch
für 15 Jahre in Haft gekommen, wenn
sie den Mitgliedern einer osteuropä –
ischen Bande den Haushalt geführt,
welche zehn deutsche Kaufleute oder
Juwiliere ermordet !
Wir könnten es uns an dieser Stelle
natürlich auch fragen, ob diejenigen,
welche Flüchtlingen falsche Identitäten
und Papiere beschafft, ebenfalls als Mit –
glieder einer kriminellen Vereinigung zu
jehrelanger Haft verurteilt werden in
Deutschland oder ob derjenige welcher
einem Migranten eine Schußwaffe verkauft,
mit welcher Letzterer dann einen Ehren –
mord begeht, auch zu langem Gefängnis –
Aufenthalt verurteilt worden, oder wa –
rum solch hohe Haftstrafen nur gegenüber
Rechten verhängt. Da solches in der Bun –
tenrepublik nicht geschieht, handelt es
sich bei den heute verkündeten Urteilen
um reine Gesinnungsurteile.
Richter Manfred Götzl, der sich schon vor
Prozeßbeginn dazu erblödete, jegliche Neu –
tralität seines Amtes über Bord zu werfen,
um geilen, zumeist türkischen Journalisten
die Gefängnisbettwäsche der Zschäpe vorzu –
führen, wird so zum Sinnbild reiner Willkür –
Justiz! Ja, noch nicht einmal der aller regime
treueste russische Richter, hätte sich dazu
hergegeben, westlichen Journalisten in solch
einer Art und Weise die Gefängnisbettwäsche
der Pussy Riot-Girls vorzuführen. Solch ein
Götzendienst wirft ein grelles Licht auf die
deutsche Justiz!