Während man einem Kasachen, der in Hamburg einen
jüdischen Studenten mit einem Spaten angriff, unmit –
telbar nach der Tat sofort die Unzurechnungsfähigkeit
bescheinigte, hat man für den Attentäter von Halle trotz
bereits laufenden Prozesses nach über einem Jahr im –
mer noch kein ein psychiatrisches Gutachten parat!
Augenscheinlich sollte so wohl sichergestellt werden,
dass Politik und Medien gut ein Jahr lang ungestört
die Straftat als sogenannte ,,rechtsextremistische Tat„
für ihre Zwecke instrumentalisieren können.
Überhaupt mutet es in der buntdeutschen Justiz mehr
als seltsam an, wie schnell und wie oft Straftäter mit
einem Migrationshintergrund als ,,psychisch krank„
und damit als ,,schuldunfähig„ eingestuft werden.
,,Ohne Schuld handelt laut Strafgesetzbuch, wer we –
gen ,,krankhafter seelischer Störung„, ,,tiefgreifen –
der Bewusstseinsstörung„ oder «schwerer anderer
seelischer Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht sei –
ner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu
handeln„.
Warum nun allerdings ein Straftäter mit Migrations –
hintergrund sofort so eingestuft, während bei einem
bio-deutschen Täter dies sichtlich hinausgezögert,
kann uns die buntdeutsche Justiz allerdings nicht
sagen. Ebenso wenig, wie uns etwa eine der ansons –
ten doch so typischen ,,in Auftrag gegebene Studie„
sagen könnte, wie viel psychisch-kranke Migranten
sich denn hier in Deutschland als tickende Zeitbom –
ben aufhalten.
Prozessbeginn
Vom Unterschied des Schauprozess
Wie nicht anders zu erwarten, wird im Schauprozess
gegen den Täter des Anschlags von Halle gleich zu
Prozessbeginn in die Kiste derjenigen Gesetzausleg –
ungen gegriffen, die definitiv in dieser Justiz nur für
rechte Straftäter gelten.
So werden etwa die Eltern und eine Halbschwester
des Angeklagten dazu befragt, wie sich der Ange –
klagte zum Täter entwickelt habe. Da die drei dazu
nicht aussagen wollen, lässt das Gericht nunmehr
den Ex-Freund der Schwester sowie ehemalige Mit –
schüler und Lehrer des Angeklagten verladen.
Hat man je gehört, dass an einem deutschen Gericht
Eltern, Freunde, Mitschüler und Lehrer von Intensiv –
tätern mit Migrationshintergrund, von islamischen
Terroristen und Hasspredigern, von Familienclanan –
gehörigen und so weiter und so fort vorgeladen wur –
den, um vor Gericht aussagen zu müssen, warum sich
ihrer Meinung nach der oder die Angeklagte so ent –
wickelt haben? Wurden im Freiburger Vergewaltig –
ungsprozess die Eltern, Mitschüler, Lehrer, der Ex-
Freund(in) der Geschwister der 11 Angeklagten vor –
gladen, um zu mutmaßen warum sich diese 11 Mi –
granten zu solchen Subjekten entwickelt?
Es gibt in der buntdeutschen Justiz eben bestimmte
Gesetzesauslegungen, die nur für mutmaßlich rechte
Angeklagte gelten. So wie etwa der Umstand, dass bei
rechten Straftätern auch Derjenige der dem Rechten
eine Waffe verkauft hat mit vor Gericht gestellt, damit
der Eindruck einer größeren rechten Gruppe vorge –
täuscht wird.
Wurden etwa bei den sogenannten ,,Ehrenmorde„ die
Waffenhändler zusammen mit den Mördern angeklagt?
Wurden etwa bei den RAF-Morden die Waffenlieferer
mit als Teil der Bande angeklagt? Wurde etwa je der
Waffenlieferant einer türkischen Hochzeitsgesellschaft
mit angeklagt, wenn diese Autobahnen versperrt und
wild in die Luft geballert ? Sichtlich geschieht dies ex –
plizit eben nur bei rechten Straftaten!
Oder denken wir nur an den sogenannten NSU-Prozess
gegen Beate Schäpe, wo die Justiz ungewöhnlich oft in
diese Trickkiste griff. So war einer der Hauptverurteil –
ungsgründe der Zschäpe, der, dass sie den beiden Uwe
den Haushalt geführt. Aber wurde in Deutschland je
eine Freundin eines RAF-Mitglieds, eines Familien –
clan-oder Mafiamitglieds, eines islamischen Terroristen
u.s.w. dafür angeklagt dem eigentlichen Täter den Haus –
halt geführt zu haben? Wurde dafür denn je eine dieser
nach Deutschland zurück gekehrten IS-Bräute angeklagt
und verurteilt?
Ich will hier weiß gut keine Lanze für rechte Straftäter
brechen, denn deren Taten sind auf das schärfste zu
verurteilen. Jedoch sollte wenigstens ein klein wenig
Rechtsstaatlichkeit herrschen und der oberste Grund –
satz, dass vor dem Gesetz alle gleich zu sein haben, ein –
gehalten werden. Denn erst die Nichteinhaltung dessen
macht solch einen Prozess zum Schauprozess!
Zum Prozessauftakt in Magdeburg
Endlich kann die buntdeutsche Medienlandschaft auf –
atmen. Mitten in das Sommerloch erfolgt nun gerade
noch rechtzeitig der Prozessbeginn über den Amok –
lauf von Halle. Da können endlich die Presstituierten
wieder über das Einzige schreiben, was sie glauben
halbwegs zu beherrschen, nämlich über die bösen
Rechten. Da braucht man keine richtige Recherchiere,
was die meisten von denen ohnehin nicht mehr be –
herrschen, sondern man kann einfach alte Parolen
wiederholen, Begriffe sinnlos aneinander reihen, da –
zu noch ein Zitat des obligatorisch dazu befragten
Politologen und schon ist der Artikel fertig.
Für genau diese Art von Berichterstattung wurde
der Prozess auch von Halle nach Magdeburg ver –
legt, weil hier mehr Zuschauer Platz finden. Und
Zuschauer kann man nie genug haben in so einem
Schauprozess.
Auch die Richterin, welche die gebotene Neutralität
ihres Amtes gleich zu Prozessbeginn über Bord wirft,
ist wieder mit dabei. Wäre Stephan Balliet eine Frau,
so hätte man bestimmt auch wieder lüsternen Repor –
tern seine Gefängnisbettwäsche vorgeführt, aber an –
sonsten lief vom Saalwechsel bis zum ersten Auftritt
der Richterin alles ganz nach dem Drehbuch des so
genannten NSU-Prozesses ab.
Selbst der Bundesstaatanwalt spielt mit und sagt über
den Täter: ,, Er handelte aus einer rassistischen, anti –
semitischen und fremdenfeindlichen Gesinnung her –
aus „. Etwas mehr Fantasie war von der Anklage
auch nicht zu erwarten. Ansonsten ist sich, wie es
eben bei Schauprozessen üblich, alles darüber einig,
dass der Angeklagte das Höchststrafmaß bekommt.
Was in Fällen, wo der Täter einen Migrationshinter –
grund hat, durchaus dem als Strafmilderungsgrund
zugute kommt, nämlich die ,,mediale Vorverurteil –
ung„, gilt für Stephan B. nicht. Schon vor Beginn
der eigentlichen Gerichtsverhandlung galt Balliet
als ,,Nazi-Killer„ und ,,deutscher Rechtsextremist„,
wohingegen sein englisch-sprachiges Video auf dem
er seine Tat festhielt sich eher an den Fans derlei
Videos in Übersee gerichtet haben dürfte als an
deutsche Rechte, und damit eher belegt, dass sich
der Täter in der Welt der Videospiele und im Netz
der Videoszene radikalisiert hat, und nicht ansatz –
weise in der deutschen Rechtenszene oder der inter –
nationalen Naziszene aktiv gewesen ist. Selbst die
extremlinke ,,Junge Welt„ gestand ein: ,,Er traf
sich im Netz anonym auf sogenannten Image Boards
mit Gleichgesinnten vor allem aus den USA, die
sich gegenseitig in ihrem Juden- und Frauenhass
bestärkten „. Balliet ist, wie er es selbst aus –
drückte einfach nur der totale Versager, welcher
unbedingt mit irgend was berühmt werden wollte!
Und so einen baute man, wie zuvor schon den Atten –
täter von Hanau oder den Amokläufer von München,
zum ,,deutschen Rechtsextremen„ propagandistisch
in den Medien auf. Weil man dessen in den Medien
unbedingt benötigte zur Ablenkung von den wirklichen
Problemen im Lande.
Aber wie schrieben die selbsternannten Faktenchecker
von MIMIKAMA im Oktober 2019 so schön: ,,Es bleibt
nur zu sagen: Diese Art der Verschwörungstheorien sind
einfach schäbig. Ein Mann, dessen Identität eindeutig
identifiziert wurde, der seine Taten live gestreamt hat,
der sich schriftlich im Netz dazu bekannt hat, der bei
der Ausführung der Tat gefilmt wurde, dessen Familie
befragt wurde, der mittlerweile gestanden hat, wird
Netz mit purer Absicht manipulativ dargestellt, um
Desinformation zu schaffen „. Damit sollten die von
MIMIKAMA doch wirklich einmal recht behalten
haben!
Wobei ich die Taten des Angeklagten auf schärfste
verurteile und keineswegs gut heiße. Allerdings will
ich auch nich gut heißen, wie man jetzt seine Tat pro –
pagandistisch auszuschlachten versucht..
Da er als Täter zweifelsohne fest steht und zwei Men –
schen getötet, steht sein Urteil ohnehin fest. Alles,
was das Gericht nun noch leisten muss, ist nicht die
echte Aufklärung, sondern aus den durch Ballerspiele
und Videos von Amokläufen radikalisierten Täter, der
weniger aus politischer Überzeugung gehandelt, son –
dern einzig nur berühmt werden wollte, den perfekten
Nazi zu machen, den man sodann in der Propaganda
schamlos schablonenhaft auf alle Rechten anlegen
kann.
Wir sind uns sicher, dass in dieser Hinsicht Richterin
Ursula Mertens und ihr Team ( Richterin Mertens leitet
die Verhandlung und wird dabei von zwei Richterinnen
und zwei Richtern unterstützt ) ganze Arbeit leisten wer –
den. Insofern kann man sich das Lesen der Berichter –
stattung über den Prozess vollkommen sparen und so
das verkündete Endurteil abwarten.
Wichtige Details wird dieser Prozess ohnehin nicht zu
Tage fördern, wie etwa, warum die 40-jährigen Passan –
tin. B., die sich dem Täter mutig in den Weg gestellt und
ihn zur Rede stellte, woraufhin der Täter sie erschoss,
für ihre mutige Tat nicht postum das Verdienstkreuz
verliehen bekommen. Oder reichte der Umstand, dass
sie Deutsche und gerne deutsche Schlager hörte, im
Schloß Bellevue als Ablehnunggrund völlig aus? Da –
bei könnte man auch gleich die Frage klären, warum
Steinmeier nie die Angehörigen der zwei deutschen
Opfer zu sich ins Bellevue eingeladen, zumal der ja
einer der Eifrigsten ist, wenn es darum geht die Blut –
tat von Halle propagandistisch auszuschlachten.
Lübcke-Mordprozeß : Journaille schwer empört
In der ,,Süddeutschen Zeitung„ ist Annette Ramels –
berger tief enttäuscht. Da kann man endlich wieder
jeden Tag über Walter Lübcke berrichten, und dann
das : ,, Zudem hat der Senat Auflagen für die Presse
verfügt, die ihr die Arbeit fast unmöglich machen.
Man fühlt sich zurückversetzt in die Achtzigerjahre:
Ohne Laptop, ohne Mobiltelefon sollen die Journa –
listen arbeiten, nur mit Stift und Block im Saal sit –
zen „.
Unerhört, man kann nicht während der Gerichtsver –
handlung googeln, was die anderen Zeitungen über
den Fall berichten, nicht mehr, wie üblich, in Erman –
gelung eigener Rechecherearbeit, diese dann zitieren.
Womöglich müssen Journalisten jetzt damit anfangen
selbst mitzuschreiben und womöglich sogar eigene
Artikel schreiben. Was kommt als nächstes? Müssen
Journalisten vielleicht demnächst noch objektiv-sach –
lich berichten?
Unmögliche Arbeitsbedingungen für die Ramelsberger,
denn ,, Journalisten schreiben das, was sie hören und
sehen, ohnehin auf und verbreiten es. So ist das auch
gedacht „. Äh, wo liegt denn da nun das Problem?
Das sie zum ersten Mal, seit den 1980er Jahren wie –
der richtige journalistische Arbeit machen müssen?
Nicht schnell googeln und dann schreiben ,, wie der
SPIEGEL berichtete„? Nun muss man seine volle Ar –
beitszeit im Gerichtssaal bleiben, und kann so wirk –
lich nur das berichten, was dort auch wirklich gesagt
worden! Das aber macht die Medien angreifbar, da
nur der Schreiberling in einer besonderen Verant –
wortung steht, für dass was er da geschrieben. Kein
Verweisen auf andere Blätter, sondern man muß für
seinen politisch korrekten Text auch gerade stehen.
Genau dass haben doch die Journalisten immer von
den kleinen Blogbetreibern verlangt, aber selbst nie
eingehalten!
Wenn es nun plötzlich die gleichgeschaltete unterein –
ander vernetzte Presse im Gerichtssaal nicht mehr
gibt, muss jeder Journalist für seine eigene Bericht –
erstattung einstehen. Mal sehen, wie lange wir da
noch deren Klarnamen über den Berichten vom Wal –
ter Lübcke Mordprozess lesen können!
Wie die Berichterstattung dieser Medien aussieht
zeigt schon im Vorfeld der Umgang derselben mit
dem Lohfelder Video von 2015:
Für die ARD berichtet Frank Bräutigam im üblichen
stark tendenziösen Stil über den Auftakt zum Mord –
prozess Walter Lübcke.
Bräutigam berichtet: ,, . E. hatte mit Markus H. im
Oktober 2015 eine Bürgerversammlung in Lohfelden
besucht, auf der Lübcke die Unterbringung von Flücht –
lingen in der Region erläuterte und Werte wie Solida –
rität und Nächstenliebe vehement verteidigte. Auf
einem Video der Veranstaltung ist zu hören, wie E.
„Ich glaubs nicht“ und „verschwinde“ ruft. Seitdem
habe Stephan E. seinen Fremdenhass auf Lübcke
projiziert. 2016 habe er den Entschluss gefasst,
Lübcke für seine Haltung in der Flüchtlingspolitik
abzustrafen und begonnen, dessen Lebensumstände
auszuspähen „. Warum E. diese Ausrufe getätigt,
erfahren wir selbstverständlich nicht. Aus ,,reiner
Nächstenliebe„ hatte Lübcke nämlich den Leuten
im Saal zugerufen, dass wer für seine Werte nicht
eintrete, der kann jederzeit dieses Land verlassen,
wenn er nicht einverstanden ist „.
Sichtlich sind der Journaille inzwischen derlei Sätze,
die den Märtyrer der Bewegung in einem ganz ande –
ren Licht zeigen, inzwischen unangenehm, und wer –
den von daher einfach weggelassen. Das ist wieder
einmal Lücken-Presse vom feinsten!
,, Ein Video, in dem Rechtsradikale gegen Lübcke
hetzten, führte zu Morddrohungen. Eine AfD-nahe
Politikerin wie die frühere CDU-Abgeordnete Erika
Steinbach hatte es noch drei Monate vor seinem Tod
gepostet „ macht Anette Ramelsberger für die ,,Süd –
deutsche Zeitung„ daraus. Sichtlich ist der Ramels –
berger dabei entgangen, dass es sich bei dem besag –
ten Video um einen Mitschnitt von Lübckes Auftritt
gehandelt, auf dem sichtlich nur einer große Reden
führte!
Auch bei t-online-Nachrichten erfahren wir zu dem
Video nur : Laut Recherchen von t-online.de besuch –
ten sie im Jahr 2015 die angeblich für die Tat aus –
schlaggebende Bürgerversammlung mit Regier –
ungspräsident Walter Lübcke im hessischen Loh –
felden. H. verbreitete anschließend den berüchtig –
ten Video-Mitschnitt der Veranstaltung auf der
Video-Plattform YouTube, der zu den rechtsextre –
men Drohungen gegen Lübcke führte „.
Fast schon löblich, erwähnt dann ausgerechnet der
,,SPIEGEL„ Lübckes Sätze: ,, Der Anklage zufolge
hassten sie Lübcke für seine humane Haltung zu
Flüchtlingen. Ernst und H. waren im Oktober 2015
bei einer Bürgerversammlung, bei der der Politiker
die Unterbringung von Asylbewerbern in einem ehe –
maligen Baumarkt bei Kassel gerechtfertigt und über
die Asylpolitik gesagt hatte: „Da muss man für Werte
eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann
jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einver –
standen ist.“, jedoch setzt das Blatt sogleich hinzu :
,, H. filmte Lübckes Auftritt, schnitt die Szene aus
dem Zusammenhang und lud das Video auf YouTube
hoch. Der Clip wurde im Internet verbreitet. Lübcke
bekam daraufhin zahlreiche Morddrohungen „.
Auch in der ,,Hessen-Schau„ berichtet man offener:
,, Auf den Radar der Angeklagten Stephan Ernst und
Markus H. gerät Walter Lübcke bei einer Bürgerver –
sammlung am 14. Oktober 2015 in Lohfelden (Kas –
sel). Lübcke informiert dort über eine geplante Flücht –
lingsunterkunft in einem leerstehenden Gartenmarkt.
Im Raum sind auch Ernst und H. sowie Anhänger von
Kagida, dem Kasseler Ableger der islamfeindlichen Be –
wegung Pegida – immer wieder wird Lübcke aus dem
Publikum provoziert. Er sagt, man müsse für Werte
einstehen. Dann: „Und wer diese Werte nicht vertritt,
der kann dieses Land verlassen, wenn er nicht einver –
standen ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“
Warum erwähnte 2015 die Presse diese Szene nicht?
Warum stammt das einzige Filmmaterial über Lübckes
Auftritt 2015 in Lohfelden von den Tätern? Und wie
kann man in der ,,WELT„ wissen, dass das Material
zusammengeschnitten worden, wenn gar kein weite –
res Filmmaterial existierte? Immerhin berichtet die
,,Hessen Schau„ nichts von einem Zusammenschnitt:
,, Markus H. verbreitet die Szene noch am Abend in
einem kurzen Video auf Youtube, es folgt eine Woge
rechten Hasses gegen Lübcke, er bekommt Morddroh –
ungen „.
Oder gibt es etwa weiteres Filmmaterial, dass aber aus
bestimmten Gründen, der Öffentlichkeit nicht zugäng –
lich gemacht werden soll? Zumal ja, wenn gerade die –
ses Video der Auslöser zum Mord an Walter Lübcke ge –
wesen sein soll. Auf jedem Fall sieht offene oder gar
ehrliche Berichterstattung anders aus! Wenn noch
nicht einmal die ,,Qualitätsmedien„ sich zu einer
objektiv-sachlichen Berichterstattung entschliessen
können, und nicht im Mindesten bereit sind Auf –
nahmen, die den tatsächlichen Verlauf der Bürger –
versammlung in Lohfelden belegen, offen zu legen
und damit nicht fähig sind Lübckes damalige Aus –
sagen richtig zustellen oder im richtigen Kontex zu
zeigen, lässt eher starke Zweifel an einen fairen Pro –
zess schon vor Verhandlungsbeginn aufkommen,
und vor allem stellt sich die Frage, warum in Bezug
auf jenes Video sämtliche Medien so mauern als ob
sie es wären, die da etwas zu verbergen haben!
Statt 25. Chemnitzer Stadtfest nun islamisches Zuckerfest
Die MNMM, Merkels namenlose Messermänner,
können sich einen Sieg auf ihre Fahnen schreiben:
Das Chemnitzer Stadtfest 2019 fällt aus!
Allerdings verdreht die Obrigkeit gerne die Fakten,
und so sind nicht etwas die Messermörder oder
das Feiern der Tat mit einem Konzert linksextre –
mistischer Band daran schuld, dass die Marke
,, Chemnitzer Stadtfest „ so beschädigt, dass
sie nicht mehr gehandhabt werden kann, son –
dern, wie soll es in der Bunten Republik auch
anders sein, die Rechten.
Deren Proteste gegen die Bluttat hätten die
,,Marke Chemnitzer Stadtfest „ nachhaltig
zerstört.
Verstörend wirkt da aber eher die Zusammen –
arbeit der Stadtoberen mit dem ,, Kulturbüro
Sachsen „, zu dessen linkem Kulturgut das Aus –
spähen von Andersdenkenden, in aller bester
Stasi-Tradition gehört! Derselbe ist dann auch
fest in dem Ersatzfest involviert, dass dem Bür –
ger als islamisches Zuckerfest zum Ende des
Ramadan verkauft wird.
Für den CWE-Geschäftsführer Sören Uhle wohl
,, ein Erlebnis, womit die Gäste gerne nach Hause
gehen „. Wahrscheinlich werden die meisten der
Chemnitzer Bürger auf solch ein ,, Erlebnis„ lie –
ber gleich verzichten, und zu Hause bleiben!
Ausschlaggebend für die Absage des Chemnitzer
Stadtfestes sei der ,, Prozessbeginn gegen einen
der mutmaßlichen Täter am Montag„ gewesen.
Sichtlich ermorden die linken Schreibtischtäter
hier Daniel H. noch einmal, indem man die Tat
ganz einfach totschweigt!
Noch verwunderlicher, dass die Veranstalter für
das 25. Chemnitzer Stadtfest nicht ,, genügend
Sicherheitskräfte„ gehabt haben wollen, wohl
aber für das islamische Zuckerfest! Dies wird
vielen Chemnitzern besonders sauer aufstos –
sen. Man hat sicherlich bei der ,, Marke Zucker –
fest„ keinerlei Bedenken, dass diese Marke da –
durch beschädigt wird, dass es sich bei den Mör –
dern von Daniel H. um Muslime gehandelt!
Aber der größte Hohn dürfte es sein, wenn zu
dem Event ,, die Gläubigen angehalten sind, be –
sonders darauf zu achten, nichts Verwerfliches
anzusehen „. Da sollten also die Stadtoberen
sich lieber vom Fest fernhalten!
Prozessbeginn gegen Totschläger von Köthen
In Zeiten des Dritten Reichs war es üblich den in
den KZs totgeprügelten Häftlingen einen ´´ Tod
durch Herzversagen „ zu attestieren. Im Septem –
ber 2018 feierte diese Erklärung in der BRD fröh –
liche Wiederauferstehung. Denn dies wurde dem
22-jährigen Marcus B., der von zwei Afghanen nie –
dergeschlagen und zusammengetreten.
Nachdem es in Köthen zu rechten Demonstratio –
nen gekommen, und es weder Landesregierung
noch Landeskirche so recht gelungen, den Toten
für sich zu vereinnahmen, wurde dessen ,, Tod
durch Herzversagen „ in die Welt gesetzt. Da –
mit sollte das durch Flüchtlinge verübte Ver –
brechen, weil eines von vielen in Deutschland,
verharmlost werden.
Heute begann der Prozeß gegen die Afghanen,
Hidayatullah H. und Ezatullah M. Wie in der
immer noch Heiko Maas-geschneiderte Justiz
üblich, wird schon im Vorfeld, mal ganz abge –
sehen vom ,, Tod durch akuten Herzinfarkt „,
alles daran gesetzt den Fall herunterzuspielen.
Brav entschuldigte sich einen der Angeklagten
im Gericht bei der Familie des Opfers. Sichtlich
werden Richter und Staatsanwalt am Landge –
richt Dessau-Roßlauhoch gerührt, dafür schon
einen kräftigen Migrantenbonus dabei heraus –
schlagen.
Während die Relotius-Presse, u. a. ´´ BILD„, be –
haupten, der Afghane habe sich auf Deutsch
bei der Familie des Opfers entschuldigt, heißt
es in dagegen in der ´´ Berliner Zeitung „ da –
zu : ,, Der Angeklagte sagte nach der Übersetz –
ung eines Dolmetschers: „Ich entschuldige mich
bei der Familie, es war nicht beabsichtigt, dass
so etwas passiert „. Mit anderen Worten : In
der Relotius-Presse wird schon wieder Stimm –
ung für die afghanischen Täter gemacht und
für Mitgefühl gesorgt werden. Trotz dieser
Entschuldigung bestreiten beide Täter die
eigentliche Tat.
Einen solchen Bonus hat der Afghane Hotak H.,
mit dem die beiden eigentlichen Täter im Streit
geraten, schon eingeheimst. Immerhin sollte er
am 24. April abgeschoben werden. Nunmehr als
Zeuge benötigt, wurde seine Abschiebung erst
einmal aufgehoben. Auch Hotak H. war so eine
typische merkelsche ,, dringend benötigte Fach –
kraft „, die u.a. wegen Körperverletzung, – welch
Ironie -, abgeschoben werden sollte.
Wir sind uns sicher es werden milde Urteile sein.