Nachdem Bundesjustizminister Marco Buschmann
außer einer geheuchelten verbalen Erklärung zu
den Klebebanden der Endzeitsekte “ Letzte Genera-
tion “ nichts unternommen, geht das Beihilfeleisten
in der Justiz munter weiter. Nachdem schon eine
Freiburger Richterin einen der Aktivisten frei ge-
sprochen „weil er so nett“, hatte in Berlin ein Rich-
ter einen weiteren Aktivisten frei gesprochen und
sein fragwürdiges Urteil mit der „Weltlage“ begrün-
det.
Diese Urteile haben allerdings nichts mit der Welt-
lage, sondern mehr mit der Schieflage in der bunt-
deutschen Justiz zu tun. Die BRD ist schon längst
kein Rechtsstaat mehr, in dem der oberste Grund-
satz gilt: Vor dem Gesetz sind alle gleich! Vielmehr
wird in der buntdeutschen Justiz willkürlich nach
ethnischer Herkunft und polirischer Gesinnung ab-
geurteilt!
In Berlin gab man sich nun das Feigenblatt einer
Rechtsstaatlichkeit, indem die Staatsanwaltschaft
das Urteil des Richters aufhob und im Verfahren
gegen den Aktivisten nun die Richter ausgetauscht
werden. Warum ein Richter dessen Urteilsvermö-
gen von der politischen Weltlage bestimmt anstatt
von bestehenden Gesetzen, weiterhin im seinem
Amt tätig sein kann, muss man den feinen Herrn
Buschmann fragen. Fürchtet man doch sonst bei
jedem AfD-nahen Richter sofort politische Ein-
flussnahme, nicht aber bei einem Richter, der
offen nach politischer Weltlage handelt! Von dem
besagtem Richter heißt es entsprechend seines Frei-
spruchs eines Aktivisten, dass er „seine Bewertung
so verinnerlicht habe, dass er selbst vom Landgericht
nicht mehr zu überzeugen ist“. In seinem Beschluss
ging der Richter mehrfach auf den Klimawandel ein.
Er sprach unter anderem von einer ökologisch not-
wendigen Wende, die „wissenschaftlich nicht zu be-
streiten“ ist.
,,Nach Einschätzung des Richters bestehe eine „ob-
jektiv dringliche Lage bei gleichzeitig nur mäßigem
politischem Fortschreiten unter Berücksichtigung
namentlich der kommenden Generationen“. Die be-
troffenen Autofahrer bezeichnete er als „Teil der Kli-
maproblematik“. Die Aktivisten würden für sie „mit
demonstrieren“, erklärte er. Außerdem hätten Auto-
fahrer aufgrund der Ankündigung auch auf öffent-
liche Verkehrsmittel umsteigen können“.
Mehr Beihilfeleisten im Amt, nebst politischem Sta-
tement, geht nun wirklich nicht!
Würde ein AfD-Richter seine innere Überzeugung
so in die Bewertung eines Urteils einfließen lassen,
würde Berlins linke Justizsenatorin Lena Kreck so-
fort auf seine Entlassung hinarbeiten. Wenn aber
ein Richter linke Aktivisten nach der politischen
Weltlage freispricht, unternimmt Lena Kreck gar
nichts.
Was sichtlich nur ein weiterer Beweis für die heuch-
lerisch-verlogene Doppelmoral, die unter der Bun-
deskanzlerin Angela Merkel zum Standard in der
Politik geworden, mittlerweile auch fest in der Jus-
tiz verankert ist!
In einem Land, in dem schon die frühere Bundes-
justizministerin Christine Lambrecht, die ja als
Anwältin beruflich selbst aus der Justiz kam, Ge-
setzesentwürfe einbrachte, die gleich mehrfach
gegen das Grundversetz verstießen, ist wohl alles
möglich, nur kein Hinwendung zum Guten. So
vertraut man der sich als Justizministerin voll-
kommen unfähig erwiesenen Lambrecht nun
sogar die Verteidigung unseres Landes an! Was
zeigt, dass der gravierendste Fachkräftemangel
in Deutschland in der Bundesregierung selbst
herrscht!
Richter
Doppelmoral in der Justiz
Gerade regte man sich noch mächtig über Polen
und die dortige Justiz auf, hielt es nicht mit EU-
Recht vereinbart, dass der polnische Staat also
die polnische Regierung in die Justiz eingereife
und ihr missliebige Richter in den Ruhestand
schicke.
Aber Buntdeutschland wäre nicht der heilige
Gral an heuchlerisch-verlogener Doppelmoral,
wenn sich hier nicht Politiker unterstehen haar-
genauso wie ihre Kollegen in Polen zu handeln.
Und das nicht weniger den heiligen Gral der
Doppelmoral anbetende EU-Parlament schaut
dabei weg.
Erst trat man in Sachsen gegen den AfD-Politi-
ker und Richters Jens Maier so auf, nun hat man
in Berlin den nächsten Fall. Die linke Berliner
Justizsenatorin Lena Kreck greift als Politikerin
der Linkspartei ebenfalls in die angeblich doch
unabhängige Justiz ein, um eine AfD-Politikerin
als Richterin aus ihrem Amt zu entfernen. Die
Berliner Richterin soll nicht mehr als Richterin
zugelassen, weil der Kreck Aussagen der Richte-
rin, welche sie in ihrer Zeit als Abgeordnete des
Bundestags getätigt, missfallen haben!
Die Gesetze dahin gehend zu ändern, dass kein
unabhängiger Richter in diesem Land einer Par-
tei angehören oder für dieselbe in einem Amt
tätig sein, auf diese Idee kommt in der Bunten
Republik niemand. Zum einen hätte man dann
zum großen Teil eine wirklich unabhängige Jus-
tiz zum anderen aber dürften dann auch all die
Günstlinge von der in ihrer Jugend in linksextre-
mistischen Bands Mitspielenden, bis zu Christine
Lambrecht, bliebe so der Justiz Etliches erspart!
Weil man aber lieber weiterhin parteiisch und
so der heuchlerisch-verlogenen Doppelmoral
frönt, so trifft ein Verbot einseitig nur Richter,
die zumeist der AfD angehören.
Ob in einer echt unabhängigen Justiz dann nicht
eher Richter wie Manfred Götzl, welcher im NSU-
Prozess seine Unabhängigkeit unter Beweis stellte,
indem er bereits vor dem eigentlichen Verhand-
lungsbeginn (sensations)lüsternen türkischen
Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Beate
Zschäpe vorführte, auch in den vorzeitigen Ruhe-
stand hätten versetzt werden müssen, diese Frage
stellt sich erst gar nicht.
Die linke Berliner Justizsenatorin Lena Kreck kann
daher ausgerechnet an den Gesetzen scheitern, die
diese Günstlingswirtschaft sichern. Denn nach der
dürfen sich Richter, – und so nichts nur linke bis
linksextreme -, politisch betätigen und ihre Mein-
ung frei äußern. Selbstredend gilt hierbei noch ein
besonderer Schutz für Politiker und Politikerinnen,
von denen zweifelsohne Lena Kreck früher oder spä-
ter selbst profitieren wird, und ganz besonders für
dass, was im Bundestag sitzt. Dort gilt der Grund-
satz der sogenannten „Indemnität“: Ein Abgeord-
neter darf für Äußerungen, die er im Bundestag ge-
tätigt hat, weder gerichtlich noch dienstlich verfolgt
werden. Ausnahme: „Verleumderische Beleidigun-
gen“.
Interessant wird es, wenn die Entlassung der Ber –
liner Richterin Malsack-Winkemann, die sich in
ihrer Abgeordnetenzeit nicht zu Schulden kom-
men ließ, so dann selbst auf Verleumdung durck
die Justizsenatorin beruhen. Zumal der Vorwurf
im Raum steht, dass der Berliner Senat die Ein-
träge Birgit Malsack-Winkemann in den Sozialen
Netzwerken “ stark verzerrt“ wiedergegeben habe.
Sodann wäre in einer echten Demokratie dann
auch eine Rückkehr von Lena Kreck in die Justiz
ausgeschlossen. Und in Berlin steht bald die Wie-
derholung der Wahlen an! Nicht, dass 2023 die
Kreck selbst gewogen und für zu leicht befunden
wird. Aber die wird ja nicht nur durch dehnbare
Gesetzesparagraphen, sondern auch durch die
vorherrschende Doppelmoral hinlänglich ge-
schützt.
Letztendlich also durch genau die Zustände, die
man Polen gegenüber meint an den Pranger stel-
len zu müssen! Und es darf dabei niemanden ver-
wundern, dass sich am Europäischen Gerichtshof
niemand für das Treiben der Lena Kreck interes-
siert, schon weil man dort derselben Doppelmoral
mit Wonnen frönt!
Von wegen fehlendes Personal
Wenn es um echte Kriminelle geht, fehlt es in der
Bunten Republik vorgeblich immer an Richter und
Staatsanwälten, um die Prozesse rechtzeitig über
die Bühne zu bringen. Viele Kriminelle kommen
so vorzeitig aus der U-Haft oder gar nicht erst ins
Gefängnis.
Wenn es aber um den eigenen Arsch geht, sei es
bei Beleidigungen von Politikern im Netz oder
bei Demonstrationen gegen sie, dann stehen
plötzlich ganze Kohorten zur Verfügung. So
heißt es zum G7-Gipfel von dpa: ,, Zum G7-
Gipfel auf Schloss Elmau bei Garmisch-Parten-
kirchen werden mehr als zwei Dutzend Staats-
anwälte und Richter vor Ort sein. Um über Maß-
nahmen bei möglichen Aktionen von Demons-
tranten schnell entscheiden zu können, sollen
im Schichtbetrieb mehr als 25 Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte rund um die Uhr bereitstehen.
Daneben werden in Garmisch-Partenkirchen zwi-
schen vier und sieben Richterinnen und Richter
eingesetzt sein, wie das Justizministerium mit-
teilte„.
Auch bei den beliebten Schauprozessen gegen
die biodeutschen Rechten, wird nie das Personal
knapp.
Man könnte sich natürlich fragen, wo dann plötz-
lich all die Richter und Staatsanwälte herkommen
und welche Kriminalfälle dann wegen dem G7-Gip-
fel liegenbleiben. Man könnte allerdings hinter all
den Prozessverschleppungen Absicht unterstellen,
da zumeist Straftäter mit Migrationshintergrund
sowie große Steuerbetrüger und Geschäftemacher
von solch Prozessverschleppung profitieren und
so unverurteilt frei kommen. Da fehlte es angeb-
lich an Personal, während es etwa bei Gerichts-
fällen gegen Rechte, welche sich gut propagandist-
isch von Politik und Medien vermarkten lassen, es
an Sonderermittlern, Staatsanwälten und Richtern
nur so wimmelt.
Natürlich kann es in der Bunten Republik niemand
rational erklären, warum für politisch motivierte
Verbrechen oder solche aus denen man so etwas
macht ganze Kohorten an Personal zur Verfügung
stehen, während es für die echten Kriminellen an-
geblich immerzu an Personal mangelt. Offensicht-
lich muss man davon ausgehen, dass auch an den
Gerichten nur politisch motiviert gearbeitet wird!
Sachsen: Mit Blick auf Polen – Angemeierte Justiz
Gerade noch regte sich die Bunte Regierung über
Polens Justiz auf. Die sei nicht „rechtsstaatlich“,
weil es eine Richterdisiplinierungsstelle gibt, die
der Regierung nicht genehme Richter in den Ruhe-
stand versetze.
Und nun tut man in Buntdeutschland haargenau
das Selbe. In Sachsen gefällt es nämlich der grünen
Justizministerin Katja Meier nicht, dass der AfD-
Abgeordnete Jens Maier nach Ende seines Mandats
wieder zurück in seinen alten Richterberuf will.
Was man den Polen als Verstoß gegen die Rechts-
staatlichkeit auslegt, und behauptet in Polen gebe
es keine unabhängige Justiz, so beweist die grüne
„Justizministerin“ nun dass es in Buntdeutschland
nicht anders läuft! Richter Jens Maier soll in den
Ruhestand versetzt werden, nicht weil er sich im
Amt etwas zu Schulden kommen lassen hat, son-
dern einzig, weil der grünen Fanatikerin seine Par-
tei nicht gefällt!
Für solche Fälle hat die „unabhängige“ Justiz in
Buntdeutschland ebenfalls Paragraphen, die sich
hinter der polnischen Rechtsprechung nicht zu
verstecken brauchen. Auch hier kann ein Richter
in den Ruhestand geschickt werden, „wenn Tat-
sachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit
eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten,
um eine schwere Beeinträchtigung der Rechts-
pflege abzuwenden“!
Dieser Fall zeigt einmal mehr die heuchlerisch-
verlogene Doppelmoral die unter Merkel zum
Standard in der Politik geworden. Mit dem Fin-
ger auf Polen zeigen und dann das Gleiche selbst
tun. Mit der sächsischen „Justizministerin“ hat
sich eine weitere buntdeutsche Politikerin von
der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet. Dieselbe
ist ohnehin nur noch Fassade eines Potemkinschen
Dorfes, hinter der schon seit Jahrzehnten willkür-
lich nach ethnischer Herkunft und politischer Ge-
sinnung abgeurteilt wird!
Und wie schon die Bundesjustizministerin Chris-
tine Lambrecht, natürlich SPD, es mit ihren Ge-
setzesverschärfungen, die gleich mehrfach gegen
das Grundgesetz verstießen, bestens bewies: Es
wird von Jahr zu Jahr schlimmer!
Offen labbert die sächsische Justizministerin her-
um davon, dass ,,eine schwere Beeinträchtigung
der Rechtspflege bedeute, dass bei einer Richterin
oder einem Richter aufgrund ihres oder seines Ver-
haltens die Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Un-
parteilichkeit, Neutralität und Integrität in Frage
stünden und so die Gefahr einer „Justizkrise“ be-
stehe„. Dabei treffen auf Katja Meier ihre eigenen
Anschuldigungen, weitaus mehr zu als auf den Rich-
ter Jens Maier! Denn sie ist hier weder unparteilich
noch neutral in ihrem Amt und ist selbst eine schwere
Beeinträchtigung des Ansehens der buntdeutschen
Justiz, sofern Letzteres überhaupt noch vorhanden!
Immerhin bestätigt Katja Meier in ihrer bodenlosen
Arroganz auch noch gleich, dass die buntdeutsche
Justiz in keinerlei Weise von der Politik „unabhän-
gig“ ist, indem nämlich das Parlament mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit der Absetzung eines Richtes
zustimmen muss.
Das die Hexenjagd auf Richter Jens Maier einzig
politisch motiviert ist, verdeutlicht auch der Um-
stand, dass politisch Einfluss auf die deutsche Jus-
tiz nehmende NGOs, wie das Auschwitz-Komitee
und der Zentralrat der Juden darauf drängen Rich-
ter Maiers Rückkehr in die Justiz zu verhindern!
Mehr politische Einflussnahme geht kaum noch!
Die sächsische Justizministerin Katja Meier ver-
gewaltigt nicht nur die Rechtsstaatlichkeit, son-
dern beschädigt das Ansehen der Demokratie
massiv. Dieser unerhörte Vorfall zeigt mit aller
Deutlichkeit offen auf, dass es um die Rechtsstaat-
lichkeit in Polen um vieles besser steht als in der
buntdeutschen Justiz!
Nur ein weiterer Sargnagel
Richter Thomas Kelm vom Landgericht Dortmund (NRW)
ist so einer dieser Richter, für die es in Polen eine Disipli-
nierungsstelle gibt. Hier in Buntdeutschland aber dürfen
solche Richter willkürlich nach ethnischer Herkunft und
politischer Gesinnung urteilen. Oder den Rechtsstaat mit
dem an buntdeutschen Gerichten immer noch geltenden
Migrantenbonus verhöhnen.
Denselben hatte auch Richter Kelm für Alim K. sofort pa-
rat. Alim hatte seiner schwangeren Ex-Freundin mit dem
Messer aufgelauert, also eine vorsätzlich geplanter Mord,
und seine Ex-Freundin mit 76 Messerstichen niedergemet-
zelt. Es war kaltblütiger Mord! Nicht aber für Richter Kelm,
für den es nur Totschlag ist, damit Alim mit einer weitaus
geringeren Strafe davon kommt. Die extrem fragwürdige
Begründung dieses Richters: ,, „Es war auch eine Tat ge-
gen sich selbst. Denn er wollte ja das Kind.“!
Sichtlich wäre Richter Kelm ideal für ein Schariagericht
aber eine Schande für jeden echten Rechtsstaat. Ganz im
Sinne arabischen Rechtempfindens galt es für den Richter
als weitere Strafmilderungsgründe, da das Opfer dem Täter
,, Kontra gab und sich in der Beziehung nicht alles gefallen
ließ“. Besser hätte man es sichtlich auch in einem Scharia-
gericht im IS-Staat nicht ausdrücken können. Eine Frau,
die ihrem Freund widerspricht und sich nicht in allem
fügt, unvorstellbar für Richter Thomas Kelm!
Solche Neandertaler im Gerichtssaal, sind dass, was man
in Buntdeutschland unter einem „Rechtsstaat“ versteht!
Der oberste Grundsatz eines Rechtsstaat, dass vor dem
Gesetz alle Menschen gleich zu sein haben, gilt an den
buntdeutschen Gerichten ohnehin nicht, schon weil,
hier der orientalische Messermann jederzeits dem bio-
deutschen Nazi vorgezogen wird.
So wie am buntdeutschen Gerichten die Beate Zschäpe
wegen Führung des Haushalts hauptsächlich bestraft,
während für die IS-Braut das Führen des Haushalts als
Strafbestand plötzlich alleine nicht ausreicht.
Man braucht sich an dieser Stelle wohl gar nicht erst
zu fragen, wie ein Richter Thomas Kelm so einen deut-
schen Rechten, der von einer Türkin beschimpft zum
Messer gegriffen, geurteilt hätte.
Von einer wirklich unabhängigen Justiz ist Deutschland
so weit entfernt wie Bangladesch von der Mondlandung.
Man blicke hier nur auf den NSU-Prozess gegen Beate
Zschäpe. Der angeblich „unabhängige“ Richter Manfred
Götzl erblödete sich vor dem Prozessbeginn (sensations)-
lüsternen türkischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche
der Zschäpe vorzuführen. Nicht einmal der linientreueste
russische Richter würde sich dermaßen vergehen, russ-
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der Pussy
Riot-Girls vorzuführen! So etwas findet man eben nur in
Deutschland!
Überhaupt war der NSU-Prozess eher eine reine Farce,
mit medialer Vorverurteilung der Angeklagten, fingierten
Nebenklägern und brachte kaum echte Aufklärung. So
konnte es nie geklärt werden, warum die beiden Uwes,
die ja angeblich nichts mehr hassten als Migranten, so-
dann ausgerechnet selbst mit einer Migrantin, Zschäpes
Vater ist Rumäne, durch die Gegend zogen. Seltsam auch
wie man die beiden Uwes in Zusammenhang mit Bank-
überfälle brachte: Angeblich fand man in ihrem in Brand
gesetzten Wohnmobil einen Rucksack, bei dessen ersten
Durchsuchung man nichts vorfand, bei so einer zweiten
Durchsuchung will man dann plötzlich Geld aus Banküber-
fälle in besagtem Rucksack vorgefunden haben. Und so
sieht es mit vielen Indizien für die Täterschaft der beiden
Uwes aus. Um das ohnehin schon im Vorfeld feststehende
Urteil gegen die Zschäpe denn noch durchzusetzen, verfiel
man am Gericht auf den Dreh mit der Haushaltsführung!
Und da wagen es die, welche solch einer Justiz frönen, An –
klage gegen die Justiz in Ungarn und Polen zu erheben!
Sichtlich hat dass, was in Buntdeutschland „Recht“ spricht,
große Angst davor, dass auch hier die Bürger solch eine
Disiplinierungsstelle für Richter fordern, die dann solche
Richter wie Kelm und Götzl und ihre „Rechtsprechung“
beurteilen und nötigenfalls auch solche Richter aus dem
Amt entfernt!
Das Urteil des Richter Thomas Kelm ist hier nur ein wei –
terer Sargnagel, mit dem man den Deckel auf dieser Jus-
tiz draufbehalten will. Echte Rechtsstaatlichkeit geht an-
ders! Aber in einem echten Rechtsstaat würden sich die
Verfassungsrichter auch nicht konspirativ zu einem Essen
mit der Staatsführung treffen!
Vom Europäischen Gerichtshinterhof
Spätestens seit der Europäische Gerichtshof die
Benes-Dekrete zu „EU-Recht“ erklärt, weiß man,
dass dort weder Demokraten und schon gar nicht
Juristen mit irgendwelchem Fachwissen über
Rechtsstaatlichkeit sitzen.
Dementsprechend wollen diese Laienschauspieler
sich auch immer in das Rechtssystem anderer EU –
Staaten einmischen, mit Vorliebe in den Staaten,
in denen das Recht noch nicht so vergewaltigt wor-
den, wie am EU-Gerichtshof.
In Polen wird die Disiplinierstelle für Richter be-
mängelt. Dabei würden sich die Bürger wohl in
vielen ihrer EU-Staaten solch eine Stelle wünschen,
in der man etwa Richter, die immer noch den zwar
offiziell nicht vorhandenen „Migrantenbonus“ ge-
währen oder gravierende Fehlurteile fällen, dem-
entsprechend diszipliniert und notfalls aus dem
Amt entfernt werden kann. Hier fürchten wohl
derlei Richter am EU-Gerichtshof folgerichtig
um ihren Job. Für sie nicht auszudenken, dass
in Zukunft vielleicht Juristen nach Befähigung
zum Richter ernannt, und nicht von einem Sys-
tem, dass die mörderischen Bens-Dekrete, die
einer Viertel Million deutscher Zivilisten das
Leben kostete, Enteignung, Zwangsarbeit und
Vertreibung „legalisierte“ zu EU-Recht ernannt.
Dagegen ist selbst die Arbeit des linientreusten
polnischen oder ungarischen Richters noch be-
merkenswert!
Nun wollen die Laientrichter vom Europäischen
Gerichtshof sich in die ungarische Gesetzgebung
einmischen. In der ungarischen Gesetzgebung
werden nämlich die „Flüchtlingshelfer“ also die
Mitarbeiter von NGOs die als professionelle
Schlepper und Schleuser agieren, als dass ange-
sehen, was sie wirklich sind, nämlich gewöhn-
liche Kriminelle!
Das aber ist den Kriminellen vom EU-Gerichts-
hof die mit ihrem Asylgesetzen den Schleppern
und Schleusern Vorschub leisten und Beihilfe
beim illegalen Eindringen in die EU ein Dorn
im Auge. Nicht auszudenken, wenn an den EU-
Außengrenzen wieder Recht und Ordnung herr-
schen!
Konnten die Gefährder vom Europäischen Ge-
richtshinterhof schon nicht die polnische Grenz-
sicherung verhindern, so soll es ihnen nun der
Ungar büßen!
Schon die ungarische Gesetzgebung zum Thema
George Soros ist dem Gerichtshinterhof ein Dorn
im Auge. Denn so wie ihnen die Benes-Dekrete
rechtens sind, soll es auch sein, dass Milliardäre
das EU-Finanzsystem mit Spekulationen gefähr-
den und mit den Gewinnen daraus ganz gezielt
Einfluß auf die Politik der EU-Staaten nehmen!
Ganz in diesem Stil verstößt jetzt Ungarn auch
gegen EU-Recht, weil es „Strafandrohung für
Organisationen, die „Beihilfe zur illegalen Mi-
gration“ leisten – die also Asylbewerber unter-
stützen, bei denen die ungarischen Kriterien
nicht erfüllt sind„ androht. Also wer dafür
eintritt, dass sich Migranten illegal in einem
Land aufhalten, dieselben unterstützt, der ge-
nießt den vollen Rechtsschutz der EU!
Denn nur so können die Beihilfeleister der ille-
galen Migration und die Gefährder der inneren
Sicherheit in den Parlamenten, allem voran im
EU-Parlament ihrer „Arbeit“ nachgehen, so wie
eben diverse NGOs an den EU-Außengrenzen
und im Mittelmeer ihre Schleuser und Schlep-
pertätigkeit. Umgekehrt ist eben die Unterstütz-
ung von illegalen Migranten also EU-Recht.
Vielleicht sollte man am Europäischen Hinter-
hofgericht einmal bedenken, dass Polen und
Ungarn sich rächen, indem sie die Benes-De-
krete, also bestehendes EU-Recht, dass ja für
deutsche Vertriebene und somit denn auch für
Flüchtlinge galt, ganz korrekt für Migranten
anwendet. Also denen ihre Handys und Smart-
phones wegnimmt, sie unentgeltlich Zwangs-
arbeit leisten lässt und dann, wenn man ihrer
überdrüssig, sie einfach wieder vertreibt. Ge-
nau dieses wiesen nämlich die Benes-Dekrete
einst an! Das hieße dann die Eurokraten mit
ihren eigenen Gesetzen zu schlagen.
EU-Gerichtshof hält eigenes EU-Recht nur „wahrscheinlich“ für rechtsstaatlich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bewies gegen –
über Polen seine beschämende Unfähigkeit. Denn,
so dass, was sich in der EU Richter nennt ,,verstosse
die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur
Bestrafung von Richtern wahrscheinlich gegen EU-
Recht. Das „wahrscheinlich“ soll wohl heißen, dass
die Richter es selbst nicht wissen, ob das EU-Recht
nun eigentlich dem eines Rechtsstaates entspricht.
Ebenso gut könnte also demnach auch das EU-Recht
nur „wahrscheinlich“ rechtsstaatlich sein. Angesichts
dessen dass man die Benes-Dekrete zu „EU-Recht“
erklärt, dürften daran schon erhebliche Zweifel be-
stehen.
Da man also beim Europäische Gerichtshof mehr
mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen arbeitet als
mit rechtsstaatlichen Mitteln, so kann man sich
gegenüber Polen noch nicht einmal auf ein Recht
berufen, sondern geht dreist zur Erpressung über.
Polen soll nun zur Zahlung eines täglichen Zwangs-
geldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt
werden, so die Wahrscheinlichkeitsrechnung des
Europäische Gerichtshofes.
Wahrscheinlich ist das Urteil ebenso wenig rechts-
staatlich oder gar demokratisch, wie es denn demo-
kratisch zu nennen wäre, EU-Staaten wie Polen,
auch gegen den Willen seiner Bevölkerung, Migran-
ten nach irgendwelchen willkürlich von den EU-
Bürokraten festgesetzter Quote aufzuzwingen!
Dass, was innerhalb der EU „wahrscheinliches“
Recht spricht, fürchtet nichts mehr als eine Disi-
plinarstelle für derlei Richter. Was, wenn plötz-
lich auch andere EU-Staaten erwägen, solche
nur „wahrscheinlich“ Recht sprechende Richter
für deren Fehlurteile haftbar zumachen ? Da
dürfte es allem voran für diejenigen, welche für
den Europäischen Gerichtshofs arbeiten, sehr
eng werden. Also verlegt man sich auf dreiste
finanzielle Erpressung, was vollkommen ganz
der „Rechtsstaatlichkeit“ einer EU entspricht,
in der selbst die unmenschlichsten Benes-De-
krete zu „Recht“ erklärt!
Wo schon für 2 Migranten EU-Verträge gebrochen werden
Warum man bei deutschen Gerichten lieber ans
Essen als an die Justiz denkt.
Die Asyl – und Migrantenlobby ist gerade groß am
Feiern. Ihr Schlepper – und Schleuserschiffe im
Mittelmeer landen gerade wieder neue Migranten
an und die Erfüllungsgehilfen der Christine Lam –
brechtschen Justiz erfinden wieder einmal Aus –
reden, um zu verhindern, dass illegal aus Italien
und Griechenland nach Deutschland gekommene
Migranten nicht zurückgeschickt werden dürfen.
Zuvor wurde schon jeder Knall in Afghanistan
schamlos ausgenutzt, um die Abschiebung von
kriminellen Afghanen in ihr Herkunftsland zu
verhindern. Zuletzt erfanden die Beihilfeleister
der Asyl – und Migrantenlobby noch den Um –
stand, dass in Afghanistan angeblich „Menschen
wegen ihres Handy erschossen“ werden, um die
Abschiebungen krimineller Elemente zu verhin –
dern!
An buntdeutschen Gerichten kannte man bislang
die Verbrüderungsszenen der Täter in Robe mit
Straftätern mit Migrationshintergrund nur aus
Tausenden von Fehlurteilen in denen Migranten
immer wieder und wieder mit geradezu lächer-
lichen Bewährungsstrafen davon kamen. Nun
geht man zum offenen Bruch von EU-Abkom –
men über!
In der buntdeutschen Politik sieht es nicht viel
anders aus : Unter Merkel wurden Kanzleramt
und Auswärtiges Amt zu Importfirmen für Mi-
granten umfunktioniert. Im Kanzleramt handeln
ausländische Vertreter der Asyl – und Migranten-
lobby, wie der Österreicher Gerald Knaus, sogar
schon für die Bunte Republik bindende Migra –
tionsabkommen aus, deren Inhalte der Merkel-
Regierung so was von peinlich war, dass ja der
Bürger nichts von deren Inhalte erfährt und
sie deshalb heimlich hinter verschlossenen
Türen ausgehandelt.
Heimlichkeit steht noch vor Scheinheiligkeit
in der Merkel-Regierung ganz oben. Deshalb
verhandelt dieselbe auch gerade wieder heim –
lich mit den Taliban. Sichtlich sollen es die ge –
rade wieder von der Regierung im Stich gelas –
senen süddeutschen Flutkastastrohenopfer
keinesfalls erfahren, was die Merkel-Regier –
ung statt ihnen lieber den afghanischen Tali –
ban zahlt!
Die gegen EU-Verträge agierenden Richter
kommen mit lächerlichsten Erklärungen da –
her. Das ist weder Recht noch Gerechtigkeit!
Gerecht wäre es, wenn die betreffenden Rich –
ter dann auch dazu angehalten werden, für
die durch ihr Urteil in Deutschland verblei-
benden Migranten eine Bürgschaft überneh –
men, und für deren Taten, bei denen die Rich-
ter ja Beihilfe geleistet, dann Letztere auch zur
Kasse gebeten werden! Oder wenn die Richter
wenigstens die NGO der Asyl – und Migranten –
lobby, wie z.B. ProAsyl oder Sea Watch, mit in
Haftung nehmen würde!
So hat zum Beispiel das Oberverwaltungs –
gericht Münster über die Rückführung der
Migranten in Italien „geurteilt“: In einem
Fall heißt es „der Betroffene würde bei sei –
ner Rücküberstellung nach Italien außer –
halb der Aufnahmeeinrichtungen keine
menschenwürdige Unterkunft finden“.
Gehen nicht gerade hier in Buntdeutsch –
land die Linken in vielen Städten auf die
Straße, weil es angeblich keinen bezahl-
baren Wohnraum dort gibt?
Auch „urteilte“ dasselbe Gericht: Auch
sei es angesichts der Wirtschaftslage in
Italien beachtlich wahrscheinlich, dass
der Kläger im Falle seiner Rückkehr
keine Arbeit finden würde“. Wie beacht-
lich wahrscheinlich es ist, dass dieser
Migrant in Deutschland überhaupt eine
Arbeit annimmt, interessierte dagegen
die Robenträger nicht! Davon ab gibt es
kein Gesetz, – es sei denn die sich im
Kanzleramt die Klinke in die Hand ge-
benden Vertreter der Asyl – und Migran-
tenlobby hätten es inzwischen heimlich,
mit einer dritten Macht zum Nachteil
Deutschlands „ausgehandelt“ -, dass
einen Staat dazu verpflichten täte jeden
Migranten in seinem Land dauerhaft mit
Wohnung und Arbeit zu versorgen! Das
Urteil des buntdeutschen Gerichts lässt
eher keinerlei Zweifel daran, dass es hier
nicht um Asylrecht, sondern um eine ge-
plante dauerhafte Ansiedlung von Migran-
ten in Deutschland geht!
Und dafür setzt die buntdeutsche Justiz
unter Christine Lambrecht eben mal ein-
fach so bestehende EU-Verträge außer
Kraft. Wenn also die bestehenden EU-
Verträge der Merkel Justiz so wenig gel-
ten, dass man sie für das Wohlergehen
von zwei Migranten einfach außer Kraft
setzen kann, warum hebt dann dieselbe
Justiz nicht einfach auch den Vertrag
über die jährlichen Einzahlungen Deutsch-
lands in die EU, zum Wohle des ganzen
Volkes einfach aus, zahlt ein Jahr lang
nichts ein und nutzt die so freiwerden –
den Milliarden zum Wiederaufbau in
Katastrophengebieten? Dafür würde die
Merkel-Regierung sogar, zum ersten Mal
in ihrer Geschichte, eine Mehrheit in der
Bevölkerung hinter sich haben, aber die
handelt eben nur im Interesse von Minder-
heiten und hauptsächlich für Lobbyisten!
USA: Chauvin-Prozess wird zum Justizskandal
Der Chauvin-Prozess in den USA, mit welchem die
Biden-Administration den schwarzen Mob, welcher
ansonsten offen mit landesweiten Krawallen und Un –
ruhen gedroht hatte, ruhig stellen wollte, weitet sich
immer mehr zu einen handfesten Skandal aus.
So entpuppten sich die schwarze Geschworenen im
Prozess als arg parteiisch, wobei es der sichtlich mit
dem Fall vollkommen überforderte Richter Peter
Cahill es obendrein versäumt hatte diese Geschwo –
renen für die Dauer des Verfahrens von der Außen –
welt abzuschirmen. Sichtlich, damit der Mob aus
Schwarzen und linken Aktivisten vor dem Gerichts –
gebäude genügend Druck ausüben konnte, um das
gewünschte Ergebnis, die Verurteilung Derek Chau –
vins, durchzusetzten.
So konnte unter anderem der schwarze Geschworene
Brandon Mitchell mit einem T-Shirt mit deutlicher
BLM-Werbung, herumlaufen. Also kann hier von
Unvoreingenommenheit der Geschworenen keiner –
lei Rede sein. Mitchell verschwieg zudem, dass er
an BLM-Demonstrationen teilgenommen.
Und je länger sich der Prozess hinzieht, desto mehr
werden Chauvins Verteidiger noch ans Licht bringen.
Schon jetzt hat man somit einen Justizskandal ersten
Ranges, welcher die Schuldigsprechung von Derek
Chauvin mehr als fraglich erscheinen lässt. Wobei
der Fall Brandon Mitchell nun auch noch offen be –
legt, dass die Einflußnahme von BLM-Aktivisten
bis in den Gerichtssaal reichte!
Überlastete Gerichte: Es ist ein sich aus der Verantwortlichkeit stehlen zu wollen!
Das jetzige Geschrei von angeblich vollkommen über –
lasteten Gerichten klingt mehr nach einem sich aus
der Verantwortung stehlen wollenden Justizsystem.
Geht es nämlich um Strafverfahren gegen deutsche
Rechte nimmt man sich an deutschen Gerichten sehr
viel Zeit, da verbringt man Dutzende Tage im Gerichts –
saal zu, denken wir nur an den NSU-Prozess oder den
gegen den Mörder von Walter Lübcke oder den Atten –
täter von Halle. Da scheint die Justiz nicht sonderlich
überlastet und Richter können nebenbei noch türk –
ischen Journalisten die Gefängnisbettwäsche der
Beate Zschäpe vorführen und die Staatsanwaltschaft
schon vor Beendigung der eigentlichen Ermittlungen
der Presse Interviews geben. Daneben konnte man
noch reichlich Bücher schreiben, trat in Talkshows
auf oder verfasste als Gastkommentator diesbezüg –
liche Artikel in der Presse. Also kann hier von Über –
lastung der Gerichte keine Rede sein.
Es muss also eindeutig am System liegen, dass man
bei deutschen Rechten alle Fristen einhält und dort
nie ein Rechter wegen Überlastung des Gerichts frei –
gesprochen wird. Sichtlich tritt die Überlastung des
Gerichts nur sodann zutage, wenn der Straftäter ei –
nen Migrationshintergrund hat, mit der Anwendung
des Migrantenbonus gerade nicht zu rechnen ist und
man die diesbezüglichenKriminalstatistiken beschö –
nigen will!
Während man so jeden Rechten, der vielleicht im pri –
vaten Chat unter Freunden etwas gesagt, as der Ob .-
rigkeit nicht passt, dabei vom Verfassungsschutz ab –
gehört wurde, sofort verhaftet und vor Gericht gezerrt
wird, lässt man die Fälle der eigentlichen Verbrecher
halt lieber verjähren!
Ein gutes Beispiel dafür, dass die überlastete Justiz
selbst gerne anführt, sind die Wohnungseinbrüche.
Wer begeht denn in Deutschland die meisten Wohn –
ungseinbrüche? Richtig, genau die Klientel, deren
Straftatanteil man aus den Statistiken heraushalten
will!
Und genau deshalb hat man an buntdeutschen Ge –
richten genügend Zeit und Ressourcen, um gegen
einen deutschen Rentner, der den Holocaust geleug –
net, ellenlange Prozesse zu führen, nicht aber gegen
die zumeist aus Osteuropa kommenden Einbrecher –
banden! Daneben gründet die Bunte Regierung eine
Taskforce nach der anderen gegen sogenannte Hass –
kriminalität und verschärft beständig die Gesetze. So
kommt es in diesem Land, dass jeder Deutsche der
etwas Falsches gesagt oder seinen Unmut in einem
Kommentar freien Lauf gelassen, eher vor Gericht
als ein eigentlicher Straftäter der echte Verbrechen
begeht! Man denke hier nur an den Prozess gegen
sieben Sachsen, die mit einem Luftgewehr bewaff –
net angeblich kurz davor standen das politische
System in Deutschland zu stürzen. Auch bei solch
völlig unsinnigen Anklagen hat man sichtlich im –
mer genügen Personal an deutschen Gerichten zur
Verfügung. Ebenso, wie einen Prozess gegen den
toten Amokläufer von Hanau zu führen, wo man
ohnehin keinen Schuldigen mehr haftbar machen
kann! Aber bei Straftaten, welche die Regierung
für sich politisch instrumentalisieren kann, gibt
es an buntdeutschen Gerichten immer genügend
Zeit und Ressourcen und kein Richter oder Staats –
walt käme auf die Idee statt dessen lieber einen
Mordprozess aufklären zu wollen, bei dem der
Mörder noch lebt und vielleicht sich sogar noch
auf freiem Fuss befindet!
Auch die jetzt jammernden Richter und Staats –
anwälte kämen nie auf die Idee die Verfahren
gegen einen Deutschen der nur mal einen Hass –
kommentar auf der Seite eines Politikers oder
Migranten geschrieben, wegen ,,Geringfügigkeit„
einzustellen, wie sie es bei jedem Migranten tun
würden, der zum ersten Mal einen Ladendiebstahl
begangen, umso mehr Zeit und Ressourcen für
Prozesse gegen echte Straftäter zu haben!
Schon unter Heiko Maas als Justizminister war
dieser Weg vorbestimmt, indem man das Justiz –
ministerium dazu zwang mit Linksextremisten
wie Sören Kohlhuber im ,,Kampf gegen Rechts„
zusammenzuarbeiten. Und es ist gerade dieser
politisch von oben verordnete ,,Kampf gegen
Rechts„, der vielfach zum Kampf gegen das
Recht mutierte, welche zunehmend immer
mehr Mannschaft und Ressourcen der Ge –
richte verbraucht, so dass, ein Mensch der
einmal über Migranten geschimpft eher vor
Gericht landet als ein Straftäter mit Migra –
tionshintergrund! So treibt man politisch ge –
wollt rechte Straffälle in die Höhe und ver –
mindert gleichzeitig die Statistik der Straf –
taten von Migranten, Flüchtlingen und an –
deren Ausländern! Und wir brauchen uns
keinerlei Illusionen darüber hingeben, wer
von diesen Überlastungen der Gerichte am
meisten profitiert. Der Fisch stinkt eben im –
mer vom Kopf her!
Das nunmehrige Gejammer um völlige Über –
lastung ist also nichts als ein sich aus der Ver –
antwortung stehlen zu wollen, indem man zu –
vor Jahrzehnte lang an diesem System mitge –
arbeitet hat und auch ein sich drücken vor der
eigenen Schuld daran, unter genau diesem Sys –
tem Urteile gefällt zu haben, die das gesunde
Rechtsempfinden des Bürgers massiv verletzt
haben!