100 Meisterwerke des Qualitätsjournalismus- Heute: Stimmungsmache

Es ist immer wieder schön mit zu lesen, wie man
sich bei „Correktiv“ verbiegt und windet, weil nicht
sein darf, was ist.
Und so versuchen die eingekauften „Faktenchecker“
natürlich niemals Fake news in der Ersten Reihe oder
der staatsnahen Presse aufzuklären. Geradezu lächer-
lich wird dazu aufgerufen für Correktiv zu spenden,
weil die ja angeblich unabhängig recherchieren und
einen von großen Zeitungsverlagen unabhängigen
Journalismus betreiben. Nun verlegt man sich da-
rauf der russischen Presse Falschmeldungen nach-
zuweisen.
Leider sind die Mitarbeiter von Correktiv zumeist
so etwas von talentbefreit für ihre Arbeit, dass zu-
meist schon das Lesen wegtut.
Lesen wir nur einmal einen der Aufregen mit. In
denselben wird behauptet: ,, Eine Frau in der saar-
ländischen Gemeinde Quierschied wird beschuldigt,
ein Plakat mit Verschwörungsmythen und Falschin-
formationen in ihr Fenster gehängt zu haben. Weil
darauf der Krieg gegen die Ukraine ausdrücklich gut-
geheißen wird, läuft nun ein Ermittlungsverfahren
gegen sie. Ein russisches Medium nutzt den Fall, um
Stimmung gegen Deutschland zu machen„.
Das veranlasst Correktiv nun zu der Behauptung:
Größtenteils richtig. Die Staatsanwaltschaft Saar-
brücken bestätigt, dass gegen eine Frau aus der
saarländischen Gemeinde Quierschied ermittelt
wird, weil in ihrem Fenster ein Plakat hing, auf
dem der Krieg Russlands gegen die Ukraine gebil-
ligt wird. Anklage wurde bisher nicht erhoben. Da
deutsche Ermittlungsbehörden den Angriffskrieg
als Straftat einstufen, kann es strafbar sein, diesen
öffentlich zu befürworten„.
Dementsprechend wäre hier die eigentliche Fake
news, einzig die von Correktiv, die behaupten,
dass russische Medien, wenn sie wahrheitsgemäß
über einen Vorfall berichten, dass die damit dann
Stimmungsmache betreiben. Das würde dann im
Umkehrschluß bedeuten, dass man bei Correktiv
wie gedruckt lügen muss, um keine Stimmungs-
mache zu betreiben! In diesem Artikel stellt sich
Alice Echtermann ein echtes Armutszeugnis aus!
An dieser Stelle ist sie nämlich gezwungen die von
ihr verbreitete Fake news über russische Stimm-
ungsmache zu beweisen. Was ihr natürlich recht
schwer fällt. Zumal bei Correktiv für gewöhnlich
der überwiegende Teil der Recherche darin be –
steht, einfach nur etwas zu googeln.
Da die Echtermann so nicht beweisen kann, was
sie selbst verbreitet, so sind plötzlich denn nicht
die Meldungen der russischen Medien über den
Vorfall falsch, sondern dass, was auf dem Plakat
der Frau stand falsch und daran arbeitet sich nun
die Echtermann gehörig ab.
Schon kann sie in ihrer Recherche noch nicht ein-
mal erklären, dass, wenn noch keine Anklage erho-
ben, dann trotzdem weiter ein Ermittlungsverfah-
ren gegen die Frau laufe. Weil die buntdeutsche
Staatsanwaltschaft dann behaupten kann, mit ge-
nau solchen Fällen völlig überlastet zu sein und so
die echten Kriminalfälle nicht bearbeiten kann.
Was sodann dafür sorgt, dass viele echte Krimi-
nelle vorseitig auf freien Fuss oder gar nicht erst
in den Knast kommen. Eben, weil es ja weitaus
wichtiger ist bis in alle Unendlichkeit dahingeh –
end zu ermitteln, ob nun es nun eine Straftat ist,
wenn eine Frau auf einen Plakat Putin dafür dankt,
dass er die Ukraine vom Faschismus befreit! Da
muss man mindestens hundert Mal länger und
gründlicher ermitteln, als es dauert einen dieser
muslischen Einzeltäter die Amok laufen und da-
bei deutsche Bürger messern, wirklich psychisch-
krank und damit strafunfähig sind. Dies wird in
der Regel schon am Tattag entschieden, um nicht
weiter nach einem echten Tatmotiv ermitteln zu
müssen!
Und wenn solch ungewöhnliche Handlungsweise
sogar in Russland auffällt, dann kann es eben nur
Stimmungsmache sein.
Und wir erfahren von Correktiv, dass die buntdeut-
sche Staatsanwaltschaft viel Mühe und Zeit aufwen-
det, um die harmlose Taten zu großen Verbrechen
aufzubauschen, damit sich der Amtschimmel hier
nicht mit echten Straftaten befassen muss: ,,Tat-
sächlich berichtete das Redaktionsnetzwerk
Deutschland im April von rund 140 Verfahren
gegen Menschen, die den Krieg gegen die Uk-
raine befürworten. Meistens gehe es dabei um
die Verwendung des Z-Symbols, mit dem die
russischen Armee ihre Panzer und Fahrzeuge
kennzeichnet„.
Warum sollten also russische Zeitungen unbedingt
berichten, was alles noch auf dem Plakaten so zu
lesen war. Als würden denn in Deutschland die
Medien bei einer Protestaktion der Identitären
Bewegung auch den genauen Text auf deren Pla-
kat wortwörtlich wiedergeben! Da ist dann auch
nur von einem „staatsfeindlichen“ Plakat die Rede
ohne genauestens auf den Inhalt einzugehen!
Wenn sich also russische Medien desselben Weg-
lassungsstil bedienen, der in der deutschen Presse,
so zum Standard geworden, dass er ihr im Volke
den Namen „Lückenpresse“ einbrachte, dann ist
dies als „Stimmungsmache“. Gut zu wissen! Jetzt
wissen wir also, wenn man uns in der Presse dem-
nächst wieder den Migrationstatus der Täter ver-
schweigt, dann ist dass reine Stimmungsmache!
Weiterhin bringt Alice Echtermann dann groß
den § 140 ins Spiel: ,, Paragraf 140 des Strafge-
setzbuchs stellt das „Belohnen und Billigen“
von Straftaten unter Strafe. Demnach ist es
verboten, rechtswidrige Taten öffentlich, zum
Beispiel in einer Versammlung oder durch Ver-
breiten eines Inhalts, gutzuheißen. Es drohen
bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geld-
strafe„.
Warum dann in der BRD nie ein Politiker, Jour-
nalist oder Bürger ins Gefängnis musste, der et-
wa den Vietnamkrieg gebilligt oder die Angriffs-
kriege auf Serbien, den Irak oder Lybien billigte,
kann uns Frau Echtermann nicht erklären. Dürfte
aber daran liegen, dass in der bunten Republik
die Gesetze eh nur noch für biodeutsche Rechte
und Querdenker gelten, der oberste Grundsatz
der Rechtsstaatlichkeit nicht gilt, wonach vor
dem Gesetz alle Menschen gleich sind! Dagegen
wird in der BRD willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeur-
teilt.
Und dies können russische Medien ruhig weiter
anprangern und Stimmung dagegen machen!
Und dass dies in der bunten Republik so ist, be-
stätigt Frau Echtermann unbewusst auch gleich
noch selbst: ,, In dem mutmaßlichen Durchsuch-
ungsbeschluss heißt es, die Billigung einer Straftat
liege vor, wenn eine „Durchschnittsperson“ aus
den Handlungen einer anderen Person schlussfol-
gern würde, dass diese eine positive Haltung zu
einer Straftat (hier dem Angriffskrieg) habe. Das
sei bei dem Plakat „aufgrund der eindeutigen Aus-
führungen der Fall“.
Durchschnittspersonen sind die, welche sich gerade
in Opposition zur Regierung befinden, und System-
linge wie Politiker, Journalisten, Talkshowmodera-
toren, Nachrichtensprecher usw. sind halt keine
„Durchschnittspersonen“ und stehen damit über
dem Gesetz! Auch gut zu wissen!
Geradezu lächerlich ist Echtermanns Erklärung:
,,Am 28. März twitterte das Bundesinnenministe-
rium: „Der russische Angriffskrieg gegen die Uk-
raine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg
öffentlich billigt, kann sich strafbar machen.“
Zumal man je selbst in den Medien verbreitet als
Donald Trump noch US-Präsident gewesen, dass
Twitter die Plattform der Rechten sei. Und da die
selbe Regierung die faschistische Asow-Brigade
in der Ukraine und andere Nationalisten unter-
stützt, könnte an dieser Meldung sogar etwas
dran sein. Aber dies ist natürlich nicht strafbar!

Hier wie immer der Original-Artikel:

https://correctiv.org/faktencheck/2022/06/21/saarbruecken-ja-gegen-eine-frau-wird-ermittelt-weil-sie-auf-plakaten-russlands-krieg-gegen-die-ukraine-billigte/

Fake-Meldungen oder ab in die Meinungsdiktatur

In der deutschen Blumenkübel-Demokratie möchten
deren Politiker nun gerne, das Falschmeldungen, –
und hierbei natürlich nicht ihrer eigenen – unter Strafe
gestellt werden sollen. Gelogen darf also in Zukunft
nur noch im Namen des Systems oder für das System !
Ansonsten säße ja schließlich bald der halbe Bundestag,
sämtliche Redaktionen öffentlich-rechtlicher Nachrichten –
sendungen, Höhere Polizeibeamte und eine Vielzahl von
Journalsiten hinter Gitter.
Erinners sie sich noch an den erfundenen Toten vor dem
Berliner Lageso ? Damals beeilten sich die Medien es so –
gleich bekannt zugeben, das der Verbreiter der Fake-Mel –
dung, dafür nicht bestraft werde. Weil man eben in diesem
Land für die Asylantenlobby lügen kann, wie viel man will !
Bestraft wurde auch nicht die Kölner Polizeiführung als sie
am 1.1. 2016 den Fake von einer “ weitgehend entspannten
Lage zu Silvester“ in die Welt setzten.
Oder all die Journalisten und Politiker, die Frauke Pettry
Schießbefehl in die Welt gesetzt und immer wieder diesen
Begriff verwendet, obwohl die AfD-Politikerin diesen Aus –
spruch gar nicht getätigt oder die uns den Amokläufer von
München als „deutschen Rechten“ präsentierten !
Bestraft werden sollen nach dem Willen der Parteibonzen,
nur die Betreiber von Seiten in den Sozialen Netzwerken
oder Blogs, die Falschmeldungen verbreiten und auch hier –
bei nur die, welche kritisch über die Merkel-Regierung be –
richten, also alle, die in die rechte Ecke gestellt. Frei nach
dem Motto die Kleinen hängt man und die Großen läßt
man laufen !
Wer schreibt „Ausländer nehmen uns die Arbeit weg „, der
soll wegen solch Fake-Meldung bestraft werden. Wenn aber in
Dresden linke Organisationen die Fake-Meldung herausgeben,
das friedliche PEGIDA-Demonstrationen Arbeitsplätze und
den Tourismus in Dresden gefährden ( 2015 mehr Touristen
in Dresden als zuvor ), dann werden die nicht bestraft,
weil sie für das System lügen !
Wenn ein „Rechter“ die Fake-Meldung über eine angebliche
Vergewaltigung durch Flüchtlinge im Netz verbreitet, soll
der schwer bestraft werden. Wenn aber die Mitglieder einer
Berliner Flüchtlingshilfsorganisation einen toten Flücht –
ling vor dem Lageso erfindet, dann werden die nicht be –
straft, da sie für die Asylantenlobby lügen. So sieht also
die reale Heiko Maas-geschneiderte Justiz der Blumenkübel –
Demokraten aus ! Das spricht jedem Rechtsstaat blanken Hohn
und zeigt deutlich auf, das es hier einzig um die Gewinnung
der Meinungs – und Deutungshoheit geht !
Auch gegen russische Medien will man nun mobil machen.
Das erinnert uns an tiefste DDR-Zeiten, als die SED-Kader
den russischen „Sputnik“ verboten, als dieser begann in den
1980er Jahren über Glasnost zu berichten. Auch heute wie –
der steht der „Sputnik“ ganz weit oben auf der Liste der BRD –
Oberen. Warum die US-amerikanischen Medien weiterhin
ihre Fakes in Deutschland verbreiten dürfen, aber russische
nicht, zeigt deutlich wohin die Reise geht. Hier will ein po –
litisches System die Meinungshoheit errichten und das en –
det, wie einst in der DDR, mit der völligen Gleichschaltung
aller Medien. Wie lautet so schön ein Werbe-Slogan der
„Jungen Freiheit“ : Wo alle einer Meinung sind wird meist
gelogen ! Und genau darauf läuft es hinaus.
Meinungsvielfalt soll eingegrenzt und unterdrückt werden
und alle nur noch die Systemsprache verwenden, also in
Deutschland den Wortlaut der „Politischen Korrektheit“
und die Betreiber von Blogs und Facebook-Seiten sollen
sich einer „Selbstkorrektur“ unterziehen und so nicht mehr
über das berichten, was nach der Meinung der da Oben
nicht sein darf. Zweifellos befindet sich Deutschland
bereits auf dem besten Weg in eine Meinungsdiktatur.