Weiterer MNMM-Auftritt zu Krefeld

In Krefeld konnte ein wie üblich mehrfach „poli –
zeilich bekannter„ Messermann aus Sierra Leone
nur noch mit einem Schuss von der Polizei gestoppt
werden.
Merkels namenloser Messermann ( MNMM ) war
bereits mehrfach wegen Gewalttätigkeit aufgefallen.
„Zum Tatzeitpunkt stand er nach Verbüßung einer
mehrjährigen Freiheitsstrafe unter Führungsauf-
sicht“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Wozu man
seine Fachkraft in Deutschland auch nach den Straf –
ten „dringend benötigte“, konnte die Staatsanwalt-
schaft ebenso wenig erklären, wie den Umstand wa-
rum man ihn nicht längst abgeschoben hat.
Auch nun wird der Messermann aus Sierra Leone
wieder der Untersuchungshaft zugeführt werden,
was für gewöhnlich bedeutet, dass dieser Messer-
mann weiterhin in Deutschland bleiben kann.
Sitzt er hier lange genug in Haft, kann er nach EU-
Recht nicht mehr so einfach aus Deutschland abge-
schoben werden. Genau darauf läuft das Treiben
der Messermänner hinaus. Wahrscheinlich wird
die Staatsanwaltschaft schnell zur Überzeugung
gelangen, dass der Messermann psychisch-krank,
also nicht schuldfähig gewesen sein.
Um vieles härter dürfte sich da die Untersuchung
gegen die deutschen Polizisten gestalten, die den
Messermann nur durch einen Schuss ins Bein noch
haben stoppen können.
Die üblichen Verdächtigen im Fall des afrikanischen
Messermanns sind die Politiker, die sein Einschleu –
sen nach Deutschland besorgt, ihn mit deutschen
Papieren versorgt und ihn alimentiert und seine so-
fortige Abschiebung verhindert, sowie die Banden-
kriminalität der Asyl – und Migrantenlobby, die sol-
ches reichlich deckte. Von daher wird auch keiner
dieser Beihilfeleister zur Verantwortung gezogen,
eben da sie Teil des politischen Systems sind!
Obwohl Merkels namenloser Messermann aus Afrika
nur einer von vielen, die dieses Jahr schon aktiv ge-
worden, wird man im Bundesinnenministerium un-
ter Nancy Faeser auch weiterhin nicht das aller Ge –
ringste unternehmen um die deutsche Zivilisten end-
lich vor Messermännern und psychisch-kranken Ein-
zeltäter tun, noch wird ein Bundespräsident Frank
walter Steinmeier deren Opfer in seiner „Erinner-
ungskultur“ aufnehmen oder der Bundesjustizmi-
nister Buschmann endlich schärfere Gesetze gegen
die MNMMs erlassen.
Insoweit nichts Neues in Deutschland!

Buntdeutsche Justiz: Der feine Unterschied

In der buntdeutschen Justiz tut man sich bekanntlich
sehr schwer mit dem obersten Grundsatz eines jeden
Rechtsstaat, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
zu sein haben.
Besonders deutlich wird dieses bei Straftaten im Zu –
sammenhang mit Schusswaffengebrauch.
Während sich die Staatsanwaltschaft bei sogenannten
rechten Straftaten im Zusammenhang mit Gebrauch
von Schusswaffen stets darum bemüht den Waffen –
lieferanten ausfindig zu machen und mitanzuklagen,
damit man so eine größere Personengruppe beisam –
men hat, um daraus eine ,,rechtsextremistische Grup –
pierung„ zu bilden, ist das beim Einzeltäter mit Mi –
grationshintergrund eher nicht der Fall, dass hier der
Waffenlieferant mit wegen Mordes angeklagt sind.
So sind von daher in der Bunten Republik eben so
mancher etwas gleicher vor dem Gesetz als der an –
dere. Statt Rechtsstaatlichkeit wird in der buntdeut –
schen Justiz eher willkürlich nach ethnischer Her –
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt.
Wie gesagt, dies wird gerade in Strafverfahren im
Zusammenhang mit Schusswaffengebrauch mehr
als deutlich.
Etwa, wenn es um Rechte oder Reichsbürger geht,
ist die Politik schnell mit schärferen Waffenschein –
kontrollen zur Stelle.
Allerdings bei Amokläufen, wo die Mehrzahl aller
Täter ein Mitglied einer Schützenzunft gewesen,
scheint dieses nicht zu gelten. Nie wird ein schär –
feres Waffengesetz in Zusammenhang mit der Auf –
bewahrung und den Umgang mit Schusswaffen in
einem Schützenverein gefordert.
Was eine Frage aufwirft : Wie viele Politiker der
Regierungsparteien, als Christ – und Sozialdemo –
kraten, insbesondere Bürgermeister und Gemein –
devorsteher sind Mitglied in einem Schützenver –
ein oder nehmen regelmäßig an Veranstaltungen
eines solchen teil?
Oder liegt genau hierin das Problem? Denn, wäh –
rend man bei Rechten und Reichsbürger deren
Waffenhändler mit wegen Mordes anklagt, müsste
man dann nicht auch die Schützenbrüder mit an –
klagen, die leichtfertig einem auffälligem Mitglied
den Waffenbesitz bestätigt? Wären dann in diesem
Fall die Politiker, die Mitglied in besagtem Schüt –
zenverein auch als Mitglieder einer kriminellen Ver –
einigung anzusehen, insbesondere dann, wenn im
Verein bekannt gewesen, dass sich der Täter illegal
weitere Schusswaffen besorgt?
Liegt darin der Grund, dass man bei Schützenverei –
nen und Straftätern mit Migrationshintergrund bis –
her immer weggeschaut?
So bekam der Amokschütze von Hanau, Tobias
Rathjen, obwohl als psychisch krank und polizei –
bekannt, für drei Jahre einen Waffenschein aus –
gestellt. Ist hier der dafür Zuständige nicht auch
wegen Beihilfe zu belangen, zumal ja die Tat als
,,rechtsextremistisch„ eingestuft? Zumal doch
die Polizei nach ,,potenziellen Mittätern„ aus –
giebig gesucht! Die Pistolen, mit denen Tobias
Rathjen mordete, besaß er legal. Zwei hatte er
gekauft, eine in einem Waffengeschäft ausge –
liehen. War auch Rathjen ein Mitglied in einem
solchen Schützenverein?
Oder geht es politisch im Bundestag wieder ein –
mal mehr ausschließlich um die 750 Rechtsextre –
misten und rund 500 Reichsbürger, welche im
Jahr 2019 Waffenscheine besaßen, wie sich aus
einer diesbezügliche Anfrage der Grünen schlies –
sen lässt?
Sichtlich war Politik und Justiz im Falle Tobias
Rathjen einzig wichtig aus einem psychisch-Kran –
ken, der wissentlich an einer paranoide Schizo –
phrenie litt, unbedingt einen Rechtsextremisten
zumachen, der aus ,,rassistischen Motiven„ ge –
handelt habe!
Immerhin war Rathjen seit dem Jahre 2002 auf –
fällig als die Polizei ihm einen Arzt vorführte, der
ihm eine ,, Psychose aus dem schizophrenen For –
menkreis, paranoide Inhalte „ bescheinigte und
eine ,, sofortige Unterbringung in einem psychia –
trischen Krankenhaus„ empfahl.
2013 erwarb Rathjen dann den Waffenschein zum
Erwerb und Besitz von Schusswaffen, Waffenbe –
sitzkarte für Sportschützen. Wäre in diesem Fall
etwa der hessische Innenminister Boris Rhein ein
Beihilfeleister, weil er eine bundesweite Verwalt –
ungsvorschrift per Erlaß durchsetzte, dass in Zu –
kunft die Waffenbehörde nicht mehr in den Anträ –
gen beim Gesundheitsamt nach psychischen Er –
krankungen immer nachfragen, sondern nur noch
in ,,Verdachtsfällen„? Nämlich genau durch die –
sen Erlaß erhielt Rathjen den Grünen-Standard –
Waffenschein! Trotz diverser Vorstrafen bekam
der Täter im Jahre 2019 einen weiteren Waffen –
schein, den Europäischen Feuerwaffenpass, aus –
gestellt.
Und nach diesem Behördenversagen infolge, be –
ginnen wir es langsam zu verstehen, warum es in
der Buntdeutschen Justiz solch feine Unterschiede
in Punkto Gefährder und Beihilfeleister gibt und
somit eben nicht alle Menschen vor dem Gesetz
gleich sind!