Es muss der Redaktion der „ZEIT“ sehr wichtig
gewesen sein, den Amokläufer von Heidelberg in
einen „Rechten“ zu verwandeln. Immerhin waren
gleich vier Leute, – Christian Fuchs, Astrid Geisler,
Yassin Musharbash und Martin Steinhagen -, sehr
schwer damit beschäftigt, den diesbezüglichen Ar-
tikel fertigzustellen.
Immerhin „interessierte“ sich der Täter als Vierzehn-
jähriger angeblich für die Partei „Der Dritte Weg“.
Für was sich Nikolai G. sonst noch als Teenager so
alles interessierte, das erfahren wir aus der wie üb-
lich stark tendenziösen Berichterstattung der „ZEIT“
natürlich nicht.
Für die linksversiffte „ZEIT“ ist einzig wichtig, dass
es „eine Spur ins rechtsextreme Spektrum“ gibt. Den
nur so kann man die Tat gehörig instrumentalisieren.
Es ist zudem recht fraglich warum die Ermittler in
diesem Fall, noch während den laufenden Ermittlun-
gen derartige Details an die Presse durchgeben. Dies
geschieht bei sogenannten „rechten“ Fällen immer
wieder. Würde umgekehrt ein Beamter Details zu
Taten von linken oder Straftätern mit Migrations –
hintergrund an die Öffentlichkeit weiterleiten, wür-
den sofort eine Untersuchung gegen den Betreffen-
den eingeleitet. Immerhin behauptet die „ZEIT“ aus
„Sicherheitskreisen“ informiert worden zu sein!
Hierin zeigt sich mal wieder die gute Zusammenar-
beit zwischen Staatspresse ( die es angeblich nicht
gibt ) und Staat bzw. dessen Sicherheitsapparat!
Geht es um mutmaßliche „Rechte“ setzen Staatsan-
waltschaft und Ermittlungskommission schnell mal
geltenden Recht außer Kraft und geben diesbezüglich
Informationen an die Presse weiter!
Sichtlich hatte man in diesen Kreisen ein auffallend
großes Interesse daran, der „ZEIT“ die Information
zuzuspielen, nach den „Ermittler den Namen des 18-
Jährigen auf einer älteren internen Liste der Partei
gefunden haben“.
Die „ZEIT“ erfuhr auf ihre Anfrage hin, dass man es
selbst bei den „Rechten“ vom Dritten Weg weitaus
ernster mit dem Datenschutz nimmt als beim Blatt
und ihren staatlichen Informanten: „Ein Sprecher
der Partei Der Dritte Weg wollte auf Anfrage von
ZEIT ONLINE mit Verweis auf den Datenschutz
weder bestätigen noch dementieren, dass der mut-
maßliche Täter früher Mitglied der Partei gewesen
war“!
Das Einzige, was an dem Artikel der „ZEIT“ tatsäch-
lich interessant wäre, dass erfährt man natürlich in
dem Blatt nicht, nämlich wer von der 32-köpfigen
Ermittlungsgruppe „Botanik“ unter Leitung der
Staatsanwaltschaft Heidelberg solch ein auffallend
großes Intresse daran hat solche Details unmittelbar
an die Presse weiterzureichen! Auch der für sie zu –
ständige baden-württembergische Innenminister
Thomas Strobl (CDU), der noch vor Abschluss der
Untersuchungen die in solchen Fällen übliche Meld-
ung verbreiten ließ, dass der Täter psychisch-krank
gewesen, und dies noch während der „laufenden Er-
mittlung“ macht sich damit sehr verdächtig!
Man könnte sich an dieser Stelle auch fragen, warum
die beiden großen Rechtsstaat – und Demokratiebe-
wahrer, Bundesjustizminister Marco Buschmann
und Bundesinnenministerin Nancy Faeser in diesem
Fall nicht längst dringenden Handlungsbedarf sehen
oder gar handeln!
Staatsanwalt
Instrumentalisierung des Mordfall Lübcke für Gerichtsverhandlungsbeginn von ,,8 Sachsen und 1 Luftgewehr„
Im Staatsfernsehen der Ersten Reihe sind die
Propagandaabteilungen schwer am trommeln.
Einmal mehr wird von ihnen der Mordfall Wal –
ter Lübcke instrumentalisiert.
Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke wird
zum Blutzeugen der Bewegung hochstilisiert.
Der Zweck des ganzen Getrommels ist mehr als
durchschaubar : Es beginnt die Gerichtsverhand –
lung gegen acht Chemnitzer. Der Fall wurde in
ganz Deutschland unter ,, 7 Sachsen und ein Luft –
gewehr„ bekannt.
Inzwischen sind es schon acht Angeklagte! Mit
dem Getrommel in der Ersten Reihe soll dem
stets etwas einfältigen Gutmenschen ordentlich
Angst vor den Rechten gemacht werden. Es muß
sehr bedenklich um die BRD-Demokratie bestellt,
wenn acht Sachsen, bewaffnet mit nur einem Luft –
gewehr, – mehr ,,Waffen„ gaben Hausdurchsuch –
ungen nicht her -, faktisch den Staatsstreich in die –
sem Lande hätten vollführen können!
Wenngleich man gerade eine große Plakatanzeige
zum Rechtsstaat durchgeführt, indem angeblich
als Unschuldig gilt, bis er einer Straftat überführt,
gilt dies bei ,,Rechten„ in der immer noch Heiko
Maas-geschneiderten Justiz nicht. Wie in stalinist –
ischem Schauprozess stehen hier die Urteile, das
heißt hohe Haftstrafen, bereits im Vorfeld fest.
Und so, wie früher unter den Kommunisten, dient
das Getrommel der Systempresse lediglich dazu,
die vermeintliche Schuld der Angeklagten zu be –
legen.
Man darf einzig noch darauf gespannt sein, wie es
die Staatsanwaltschaft erklären will, wie die 8 Ver –
dächtigen mit nur einem Luftgewehr den Staats –
streich hätten vollführt.
Sichtlich ist man sich selbst im Staatsfernsehen
nicht sicher, ob dieser, ,,einer der größten Fälle„,
wie es von der Staatsanwaltschaft heißt, auch so
beim Zuschauer ankommt. Wie im Fall Freithal,
wo sich der Verfassungsschutz aus ein paar China –
böller einen neuen NSU zusammenzubasteln ver –
suchte, sind nun die acht Sachsen fällig. Nur um
sicher zu gehen wird nun auf allen Kanälen noch
einmal ordentlich der Mordfall Lübcke instrumen –
talitiert, um dadurch die Stimmung im Volke zu
schüren, dass alle mit den schon im Vorfeld fest –
gelegten hohen Urteilsstrafen einverstanden sind.
Wenn das nicht ausreichen sollte, lässt man eben
noch schnell den üblichen linksextremistischen
Krawallmob zu Demonstrationen gegen Rechts
aufmarschieren.
Erst damit gerät der Rechtsstaat Deutschland end –
gültig in Schieflage.
Vier-Klassen-Justiz beschädigt deutschen Rechtsstaat weiter
In der Deutschen Blumenkübel-Demokratie
herrscht immer noch in weiten Teilen die
Heiko Maas-geschneiderte Justiz vor. Ob –
wohl Maas selbst, der offen mit Linksextre –
misten in seinem Ministerium zusammen –
gearbeit, selbst nicht mehr als Justizminister
agiert, tut seine Nachfolgerin nicht das aller
Geringste, um an den Zuständen, die jedem
echten Rechtsstaat spotten, etwas zu ändern.
Der oberste Grundsatz eines jeden Rechts –
staat, das vor dem Gesetz alle Menschen
gleich zu behandeln sind, gilt in Deutsch –
land schon lange nicht mehr.
Ob ein Hamburger Gericht, das einem Tür –
ken erlaubte alle Deutschen pauschal als
´´ Köterrasse „ und ´´ Hundeclans „ zu
bezeichnen, was in diesem Fall straffrei
ausging und nicht als ´´ Volksdverhetz –
ung „ angesehen, weil in diesem Land
sämtliche Volksverhetzungs-Paragrap –
hen ausschließlich für deutsche Rechte
nur gelten oder in Tausend anderen Fäl –
len wurde so geurteilt als ob es in diesem
Land ein vier Klassen-Recht gebe.
1. Klasse : Prominente, Staatsdiener und
Politiker, Manager und Banken, die zu –
meist mit Bagatellstrafen davon kommen.
2. Klasse : Die Migranten, die, wenn sie
dasselbe Verbrechen wie ein Deutscher
begehen, mit einer viel geringeren Strafe,
– oftmals auch mit Bewährung -, davon
kommen.
3. Klasse : Der normale Deutsche, der
für eine Straftat bedeutend härter be –
straft wird als ein Täter mit Migrations –
hintergrund.
4. Klasse : Rechte, Neonazis, Regime –
gegner, die zusätzlich zu ihrer viel här –
ter ausfallenden Haftstrafe, noch mit
willkürlichen Gesinnungsurteilen zu
weiterer höherer Haft bestraft werden.
Der staatlichen Willkür sind dabei keine
Grenzen gesetzt : Denken wir an das Ur –
teil gegen eine vierundzwanzigjährige,
die zu 4 ½ Jahren Haft verurteilt, nur
weil sie die eigentlichen Täter zum Tat –
ort gefahren, wo diese wenig später einen
Brandanschlag verübten, bei dem niemand
zu Schaden kann oder an den Fall Zschäpe,
die neben der eigentlichen Haftstrafe zu 10
Jahren weiterer Haft verurteilt werden soll,
nur weil sie den eigentlichen Tätern den
Haushalt geführt !
Wurde etwa die Ehefrau von Reda Seyam, der
von 2002 bis 2013 in Deutschland als Islam –
ischer Hassprediger herumhing und dann den
Bildungsminister des IS mimte, zu 10 Jahren
Haft verurteilt, weil sie dem Islamisten
den Haushalt geführt ? Oder eine andere
Geliebte oder Freundin eines Familienclan –
oder Mafiamitgliedes, eines Hasspredigers
oder eines Terroristen, wegen Führung des
Haushalts angeklagt ? Noch nicht einmal
die IS-Bräute, die nach Deutschland zu –
rückgekehrt, wurden deshalb belangt, eben
weil gewisse Haftgründe ausschließlich für
Rechte in diesem Land gelten !
Im krassen Gegensatz dazu werden für Straf –
täter mit Migrationshintergrund eigens Straf –
milderungsgründe erfunden, wie der, das der
Angeklagte im Gefängnis kein Deutsch könne
oder nicht gewusst haben will, das sein Han –
deln in Deutschland strafbar sei. Oder der
regelrecht erfundene Strafmilderungsgrund
einer ´´ medialen Vorverurteilung „, wie er
dem Mörder von Tugce zugute kam ! Würde
es diesen Strafmilderungsgrund tatsächlich
so geben, dann wäre Beate Zschäpe längst
frei, denn niemand ist in den Medien jemals
so vorverurteilt worden, wie die Zschäpe !
Aber natürlich gelten in der deutschen Jus –
tiz solche Strafmilderungsgründe für Rechte
nie, was dieselben geradezu absurd machen.
Ein Großteil der so gefällten Urteile lässt
einem schon am Verstand von Richtern
und Staatsanwälten starke Zweifel auf –
kommen.
In Duisburg kam etwa die Staatsanwalt –
schaft gerade erst auf den Trichter die
Verhaftung eines Türken für rechtens
zu erklären, weil der sich ´´ zu Unrecht „
der Verhaftung durch die Polizei wider –
setzt habe als gebe es denn für Migranten
in diesem Land schon ein Recht darauf,
sich der Verhaftung durch die Polizei zu –
widersetzen. Auch im Duisburger Fall
rottete sich ein Migrantenmob zusam –
men, um die Verhaftung des Türken zu
verhindern. Bestimmt muß nun in Ell –
wangen erst geprüft werden, ob der
Togonese sich nicht zu Recht seiner
Verhaftung widersetzt habe !
Umgekehrt würde man einem Reichs –
bürger in diesem Land niemals offen
zugestehen, das der sich zu Recht sei –
ner Verhaftung widersetzt habe. Aller –
dings gelten Reichsbürger ja auch als
Menschen vierter Klasse vor deutschen
Gerichten !
Im Fall des Duisburger Türken Mehmet
K. wird selbstredend der Strafmilderungs –
grund einer ´´ medialen Vorverurteilung „
zur Anwendung kommen, denn schon jetzt
darf derselbe sich in den Medien als Opfer
präsentieren und schimpfen, das Deutsch –
land kein Rechtsstaat sei. Womit er nicht
unbedingt falsch liegt.
Erst einmal wurde gegen den Türken ein
Strafbefehl erlassen. ´´ Zweck des Straf –
befehls soll sein, bei Fällen leichter Krimi –
nalität Gericht und Staatsanwaltschaft zu
entlasten „. Selbstverständlich entlastet
der vor allem Straftäter mit Migrations –
hintergrund ! Justizopfer Mehmet K. wird
also allerhöchstens mit einer lächerlichen
Bewährung davonkommen. Das wird zu –
gleich auch den Togonesen hoffen lassen,
um seine Abschiebung noch zu verhindern.