Vorhersehbare Ablenkung: Nach Illerkirchberg große Razzia gegen Rechts – Nachtrag

Das sich alle 52 widerstandslos verhaften ließen,
zeigt schon deutlich auf, dass die Gruppe weitaus
weniger gefährlich als uns Lügen – und Lücken-
presse weiß machen wollen. Dafür spricht auch
der Umstand, dass die Gruppe seit November
2021 bekannt, von März bis September 2022
verstärkt überwacht worden ist, ohne, dass man
sich zu einem Eingreifen genötigt sah.
Wie viele V-Leute schalteten sich in die abgehör-
ten privaten Chats der Gruppe ein und in wie weit
waren es V-Leute, die mit ihren Äußerungen die
Radikalisierung forcierten oder gar selbst zu Ge-
walt aufriefen?
Das man über ein Jahr lang nicht eingriff, zeigt
deutlich, dass man sich die Gruppe aufgespart
und nun ihre Verhaftung zur Ablenkung vom
Eigentlichen benötigte.
Nämlich um von der Bluttat in Illerkirchberg
abzulenken!
Schon das die Staatspresse beim Mörder von
Illerkirchen immer noch vom „mutmaßlichen
Täter“ spricht, als bestehe an der Täterschaft
des Asylbewerbers aus Eritrea noch irgendwel-
che Zweifel zeigt dies deutlich auf, denn bei den
52 Verhafteten wird nicht von „mutmaßlichen
Tätern“ gesprochen, weil für die Staatspresse
in typischer medialer Vorverurteilung die Täter-
schaft schon vor der eigentlichen Untersuchung
feststeht.
Wenn das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im
Fall der Bluttat von Illerkirchberg bei Ulm dem
gängigen Standard entspricht und nicht nur bei
mordenen Migranten angewandt wird, hätte sie
zuerst einmal überprüfen müssen, ob keiner der
52 Angeklagten „psychisch-krank“ und damit für
seine Taten, – die sichtlich nur in Reden bestan-
den -, verantwortlich gemacht werden kann.
Als Zweites hätte die Staatsanwaltschaft zunächst
prüfen müssen ob die mutmaßlichen Angeklagten
ein Verhältnis mit ihren vermeintlichen Opfern ge-
habt. Hatte etwa die AfD-Richterin eine Beziehung
zu Olaf Scholz, der vermeintliche Prinz zu Nancy
Faeser oder Annalena Baerbock. Hatte der frühere
Polizeibeamte eine homoerotische Beziehung zu
Marco Buschmann?
All diese Untersuchungen sind unterblieben und
zeigen damit deutlich an, dass die Handlungsweise
der Staatsanwaltschaft in Illerkirchberg keineswegs
Standard ist, sondern nur bei Migranten angewandt,
damit dieselben schon im Vorfeld strafmildernd oder
gar straffrei davonkommen!
Die vollkommen überzogene Razzia mit 2000 Beamte
für 52 mutmaßliche Angeklagte, also 38 Beamte auf
einen Festgenommenen, zeigt auch deutlich auf, dass
die Razzia einzig als großes Ablenkungsmanöver für
die Bluttat von Illerkirchberg durchgezogen wurde.
Gefahr war nicht im Verzug, wie die über einjährige
Überwachung zeigt, dass man sich nicht genötigt sah
zu handeln.
Warum? In Illerkirchberg hatte die Staatsanwaltschaft
im bewährten Muster nur überprüfen lassen, ob der
Täter wie üblich für „psychisch-krank“ erklärt werden
kann und wenn nicht, ob man die Sache dann als „Be-
ziehungstat“ darstellen kann. Ein mögliches Tatmotiv
fand man nicht, weil danach erst gar nicht gesucht!
Mitten in diese Standardvorgehensweise für Messer-
männer mit Migrationshintergrund, die schon voll
am Anlaufen gewesen, schaltete sich plötzlich der
türktische Botschafter persönlich ein. Dessen Er-
scheinen vor Ort verhinderte, dass man den Täter
wie üblich schon im Vorfeld für „psychisch-krank“
und damit für schuldunfähig erklären und den Fall
zu den Akten legen konnte. Nun kommt die Staats-
anwaltschaft nicht umhin auf türkischem Druck hin
eine echte Aufklärung der Tat in die Wege leiten zu
müssen. Und das Ergebnis dessen konnte alles an-
dere als schön sein und kam im unpassenden Mo-
ment wo gerade die Regierung Scholz ihre großen
Einwanderungsgesetze durchzusetzen gedachte.
Also brauchte man ein noch größeres Ablenkungs-
manöver und schon war die „rechte Gruppierung“,
die man sich seit März 2022 aufgespart, – für genau
solch einen Vorfall -, fällig. Die plötzliche vollkom-
men übertriebene Eile und das übermäßige Aufge-
bot von 2.000 Mann, – und dass in Zeiten, wo man
bei der Aufklärung und Aburteilung echter Strafta-
ten immer Personalmangel bei Polizei und Justiz
vorschiebt -, sind hierfür nur weiterer Beleg!

Tod eines Messermann in Dortmund: Einzig gegen die Polizei wird ermittelt

Da in der bunten Republik nie gegen die eigentlichen
Drahtzieher, Hintermänner, Beihilfeleister sowie sons-
tige Gefährder ermittelt wird, weitet die Staatsanwalt-
schaft nun  ihre Ermittlungen im Falle des Tod des
senegalesischen Messermann Mouhamed in Dort-
mund eben gegen die Polizisten um so eifriger.
Gegen die Hintermänner, die Mouhamed aus dem
durchaus sicheren Senegal nach Deutschland einge-
schleust, ihn alimentiert, mit Papieren versorgt, seine
sofortige Abschiebung be – und verhindert und den
wie üblich psychisch-kranken Muslim auf die deut-
schen Zivilisten losließen, wird natürlich nicht er-
mittelt. Der wie üblich „unbegleitete Jugendliche“,
eben von der Sorte, mit denen es in Buntdeutsch-
land nur Ärger gibt, konnte obwohl erst 16 Jahre
alt, weder mit Pfefferspray noch mit Teaser ruhig
gestellt werden, und wurde daher von der Polizei
erschossen. Die werden daraufhin, ebenfalls szene-
typisch, zu Hauptverdächtigen erklärt und gegen
sie ermittelt. Der unglückliche Polizist, der dazu
gezwungen war zu schiessen, um dass ausbaden
zu müssen, was die Asyl – und Migrationslobby in
diesem Land angerichtet, wird nun zusätzlich we-
gen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.
Gegen eine Polizistin, die den Jugendlichen mit
Reizstoff besprüht hat, werde wegen gefährlicher
Körperverletzung im Amt ermittelt. Ebenso gegen
eine Beamtin und einen Kollegen, die das Distanz-
Elektroimpulsgerät (DEIG) gegen den Jungen ein-
gesetzt haben.
Diejenigen die täglich Körperverletzung an der
deutschen Zivilgesellschaft begehen, indem sie
solche psychisch-kranke Messermänner ins Land
holen und auf ungeschützte Zivilisten loslassen,
werden dagegen hier nie angeklagt! Da können
die noch so viel Beihilfe leisten und da kann noch
so viel Blut von Deutschen an ihren Händen kle-
ben.
Vielleicht sollten die Polizisten den nächsten dieser
psychisch-kranken Messermänner einfach mal ein-
fangen und dann im Büro des Staatsanwalt oder im
Gerichtssaal mit seinem Messer wieder laufenlassen,
damit sich derlei Staatsanwälte und Richter selbst
ein Bild davon machen können, was Notwehr ist
und was nicht! Schön, wenn auch NRW-Innenminis-
ter Herbert Reul mit dabei wäre, um sich so vor Ort
einen Überblick über „rechtstaatliche“ Verfahren in
diesem Land zu verschaffen! Im Grunde läuft doch
das ganze Verfahren nur ab, damit Mouhamed ja
nicht Täter, sondern wie von Migranten gewohnt,
ausschließlich nur Opfer gewesen sein. Nämlich
nur dann können die wahren Beihilfeleister und
Gefährder den senegalesischen Messermann in
ihre „Erinnerungskultur“  ein ewiges Gedenken
seiner vom deutschen Bürger einfordern.
Man sollte an dieser Stelle vielleicht auch einmal
überdenken, warum die Rückführung des Toten
in seine Heimat Senegal schnellstens geschehen
konnte, während sich seine Rückführung als Le-
bender schlichtweg als unmöglich in diesem Land
erwies. Und letztendlich haben die, welche seine
sofortige Rückführung in den Senegal verhindert,
den 16-jährigen Mouhamed auf dem Gewissen.
Auch, wenn es sich in ihrer „Erinnerungskultur“
dann anders darstellt!

Der Fall Patricia Schlesinger und das System dahinter

Im Fall Patricia Schlesinger versuchen Politik und
Staatspresse nun die Günstlingswirtschaft im öffent-
lich rechtlichen Fernsehen an einer Person festzu-
machen. Als wäre Patricia Schlesinger hier die ein-
zig schuldige und alleine mit ihren Rücktritten als
Intendantin von ARD und RBB alles geklärt.
Mitnichten, denn beide Sender verfügten über ei-
nen Aufsichtsrat, der wohl kaum nach Befähigung,
sondern nach politischen Interessen besetzt wer-
den. Also mit den üblichen Systemlingen! Und wie
üblich in der Politik schritten diese nicht ein als
man sich fette Gehaltserhöhungen und obendrauf
noch ein Bonussytem gönnte.
Kein Wunder, dass bei solch einer Vetternwirtschaft
die Erste Reihe alle paar Jahre nach einer Erhöhung
der Zwangsgebühren schreit. Offenheit ist nicht die
Sache der Staatspresse. Die hat nur Angst, dass der
Fall Patricia Schlesinger ,, den erklärten Gegner von
ARD, ZDF und Deutschlandfunk steht nun ein gewal-
tiges Arsenal von Beispielen zur Verfügung„ stellt!
Wie immer bei politisch brisanten Fällen wird dann
die Sache nicht vor Gericht verhandelt, sondern es
werden „Ausschüsse“ gebildet, in welchen die sel-
ben Konsorten den Fall von einer von ihnen unter-
suchen und so in der Regel nichts dabei herauskom-
men wird. In Fall Schlesinger nennt sich derselbe
nun „Findungskommission“. Wer darin sitzen soll,
das erfährt man von der Staatspresse lieber nicht,
weil es ansonsten zu offensichtlich ist.
Ebenso wie man ja nicht die Aufsichtsräte von ARD
und RBB nennt, um deren Systemlinge möglichst
ungestraft davonkommen zu lassen. Darum wird
nun versucht Patricia Schlesinger als den berühm-
ten „Einzelfall“ mit der Schlesinger als mutmaß-
licher „Einzeltäterin“ hinzustellen. Ganz so, wie
man es in Buntdeutschland von den Straftätern
mit Migrationshintergrund zur Genüge gewohnt
ist! Zu dieser Ablenkungsmasche passt, dass es
der Staatspresse nun nach einer „fachlich kom-
petente und absolut integre“ Persönlichkeit als
Intendanten verlangt.
Der Aufsichtsrat des RBB macht nämlich die
Verstrickung von Politik und „öffentlich recht-
lichem Rundfunk“ sehr deutlich: Vorsitzender
des Verwaltungsrat ist Dr. Hartmann Kleiner.
Der ist ehrenamtliches Mitglied des Sozialbeirates
der Bundesregierung, seit 2002 Vorsitzender des
Vorstands der Deutschen Rentenversicherung
Bund und Vorsitzender des Aufsichtsrates von
Vivantes. Zuvor war er Hauptgeschäftsführer
von mehreren Wirtschafts- und Arbeitgeberver-
bänden! Seine Stellvertreterin ist Jutta Quoos.
Die ist seit 1991 Geschäftsführerin der Fließgrund
Agrarproduktion GmbH Schönewalde. Zuvor war
die Diplom-Wirtschaftsingenieurin als Finanz-
bzw. Hauptbuchhalterin der LPG Tierproduktion
Schönewalde beschäftigt. Sie engagiert sich ehren-
amtlich u. a. als Vorstandsmitglied des Landes-
bauernverbandes Brandenburg e. V., als Vorsit-
zende des Brandenburger Landfrauenverbandes
e. V., als Zweite Vizepräsidentin des Deutschen
Landfrauenverbandes e. V.
Dann sind da noch Bertram Althausen. Derselbe
leitet seit 2007 das Institut für Bildung und Ent-
wicklung (ibe) der Stephanus-Stiftung und der
Hoffbauer-Stiftung. Von 2001 bis 2007 war er
Superintendent in Potsdam und Pfarrer an der
Friedenskirche Potsdam-Sanssouci. Er war Mit-
glied in verschiedenen Aufsichtsräten und Kura-
torien gemeinnütziger Stiftungen und Gesell-
schaften.
Auch Suat Bakir sitzt hier. Sie ist seit 2009 Ge-
schäftsführer der Türkisch-Deutschen IHK. Zu-
vor arbeitete er im Consulting, leitete von 1999
bis 2007 die Oyak Anker Bank in Berlin und war
bei der Berliner Volksbank beschäftigt. Seit 2007
ist er ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht
Berlin-Brandenburg und Jurymitglied des Haupt-
stadtpreises der Hauptstadtinitiative. Intensiv
engagiert sich Suat Bakir für soziale und multi-
kulturelle Projekte, u. a. in diversen Beiräten für
die Schaffung von Ausbildungsplätzen.
Weiter sitzt dort Dr. Bärbel Grygier. Sie ist seit
2011 Vorsitzende des Kuratoriums des Jüdischen
Krankenhauses Berlin. Die ehemalige Bezirks-
stadträtin war von 1996 bis 1999 Bezirksbürger-
meisterin von Berlin-Hohenschönhausen und
wurde 2000 erste Bezirksbürgermeisterin von
Friedrichshain-Kreuzberg. Das Amt hatte sie
zwei Jahre inne. 2002 war sie Mitglied des
Deutschen Bundestages.
Auch dabei: Dorette König. Die ist seit 03/2011
Geschäftsführerin des ADAC Berlin-Brandenburg
e. V. und seit 2007 Mitglied im Aufsichtsrat der
Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte. Von 2008
bis 02/2011 arbeitete sie bei einem Immobilienun-
ternehmen, von 2006 bis 2007 war sie Staatssek-
retärin im Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung des Landes Brandenburg. Zuvor
arbeitete sie für die Brandenburgische Boden Ge-
sellschaft für Grundstücksverwaltung und –ver-
wertung mbH.
Nicht zu vergessen der Dutzfreund der Schlesin-
ger, Wolf-Dieter Wolf. Der ist als Immobilieninves-
tor und -berater tätig. Seit 2010 ist er Aufsichts-
ratsmitglied der Messe Berlin, seit 2002 Aufsichts-
ratsmitglied und Vorsitzender des Wirtschaftsaus-
schusses der Berliner Bäder-Betriebe und seit 2001
Mitglied des Präsidiums und Wirtschaftsbeirates
des Landessportbundes Berlin e. V. 1985 hat er die
Firma Grundkonzept GmbH gegründet. Zuvor war
er u. a. für eine Immobilienvertriebsgesellschaft
und für den Bund Deutscher Konsumgenossen-
schaften tätig.
Nicht zu vergessen Ansgar Hocke. Der arbeitet
seit 1984 als Autor, Regisseur, Reporter, Modera-
tor und Kommentator für den Sender Freies Ber-
lin (SFB), später für den Rundfunk Berlin-Bran-
denburg. Er ist stellvertretender Vorsitzender
im rbb-Personalrat, der ihn als Vertreter in den
rbb-Verwaltungsrat entsandt hat. Ansgar Hocke
war Autor bei der Berliner Morgenpost und dem
Wiesbadener Kurier.
Und der Newcomer im Verwaltungsrat ist der
Prof. Martin Rennert. Derselbe ist seit 2006 Prä-
sident der Universität der Künste Berlin und Stell-
vertretender Vorsitzender der Landeskonferenz
der Rektoren und Präsidenten der Universitäten
und Hochschulen des Landes Berlin. Seit 1985 ar-
beitet er als Professor für Konzertgitarre an der
UdK Berlin, zwischen 1989 bis 1995 als Dekan
der Fakultät Musik. Von 1995 bis 1997 war er Prä-
sident der European League of Institutes of the
Arts (ELIA) in Amsterdam. Der Musiker gibt seit
1972 weltweit Konzerte als Solist, ist als Heraus-
geber tätig und fertigte zahlreiche Produktionen
für Hörfunk und Fernsehen in den USA, Europa
und Australien.
Also genau dass, was man uns in der Staatspresse
so gerne als vermeintliche „Zivilgesellschaft“ be-
zeichnen würde, vomPfaffen bis zu sich für Multi-
kulti einsetzendenMigrantin, vom Pfründeposten
einnehmenden Bundestagsabgeordneten bis zum
von staatlichen Sendern abhängigen Künstler ist
hier alles vertreten. Und dieses feine Gespinst ei-
ner Rekonstruktion der Zivilgesellschaft, soll nicht
nur nicht möglichst nicht beschädigt werden, son-
dern auch aus einem Prozess gegen die Schlesinger
herausgehalten werden, so dass diese brandenburg-
ische Sumpflandschaft gleich für den neuen inte-
geren Intendanten oder Indendantin in in alter
Form und Frische wieder bereitsteht! Das nenne
ich mal eine gelungene Aufklärung!
Zwischen den Zeilen gelesen, gibt so die Staats-
presse indirekt, wenn auch ungewollt zu, dass
bislang die Führungsriege der Ersten Reihe we-
der nach Fähigkeit besetzt und auch nicht be-
sonders integre waren. Tom Buhrow lässt an
dieser Stelle grüßen!
Der Fall Patricia Schlesinger ist auch Sand im
Getriebe all derer, die immer mehr Frauen an
der Spitze von Unternehmen sehen wollen und
behaupten, dass diese besser geeignet als Män-
ner seien. Patricia Schlesinger machte es jeden-
falls an der Spitze der Ersten Reihe ebenso we-
nig besser als eine Christine Lambrecht oder
eine Nancy Faeser und Ricarda Lange in der
Politik!
Und es ist nicht die Einzelperson Schlesinger
die all diese ungeheure Korruption und Raff-
gier ermöglichte, wie etwa fingierte Spesen,
einen Chauffeur für ihren Mann, einen 20.000
Euro Bonus auf ihr Gehalt von 303.000 Euro,
sondern es ist das ganze perfides System da-
hinter! Ein System, dass haargenau der Politik
in diesem Land und damit den Gewohnheiten
von Land – und Bundestagen entspricht! Auch
in der Ersten Reihe wird ebenso wie im polit-
ischen System auf „Beraterfirmen“ gesetzt. Er-
schreckend ist es, wenn man bedenkt dass der-
lei Beraterfirmen, und darunter nicht wenige
aus dem Ausland, die eigentliche Politik im
Lande bestimmen!
Beim RBB heißt es dazu: ,, Variable Gehaltsan-
teile für außertariflich bezahlte Führungskräfte
sind im RBB seit Jahren gängige Praxis. Das
Modell und die praktische Umsetzung sind
nicht intransparent, sondern wurden mit der
Personalberatung Kienbaum entwickelt und
mit dem Verwaltungsrat abgestimmt, zu wei-
teren Details äußern wir uns nicht.“
Da haben wir neben der „Einzeltäterin“ Patri-
cia Schlesinger, dem Aufsichtsräten und den
Beraterfirmen gleich noch einen weiteren Ver-
dächtigen in diesem Stil: den Verwaltungsap-
parat! Auch dies kennen wir aus der Politik
zur Genüge, wo das Finanzministerium ver-
tuscht und das Justizministerium verschleppt.
Denn es ist ein und dasselbe korrupte System!
Und um dieses weiter zu decken, wird Patricia
Schlesinger eben nur vor extra hierzu gebilde-
ten Ausschüssen aussagen, in denen alles was
da gesagt wird hinter verschlossenen Türen
bleibt, und nicht vor ein anständiges öffent-
liches Gericht gestellt! Selbst die Geschäfts-
essen der RBB-Führung, für deren Vier-Gänge-
Menüs sich die brandenburgischen Politiker
nun so sehr interessieren, kommen uns selt-
sam vertraut aus der Politik vor! Da der ge-
wöhnliche Politiker zum Recherchieren und
wirklichen Nachhaken kaum zu was taugt,
so engaierte man im Brandenburger Land-
tag neben seinem zu nichts taugenden Aus-
schuss auch gleich noch die Kanzlei Lutz Abel
für Nachforschungen, natürlich auf Kosten
des Steuerzahler. Patricia Schlesinger gleich
anzuklagen und vor Gericht zu stellen, wäre
natürlich so um vieles billiger, aber es besteht
die Gefahr, dass die Intendant dann zu viel
aus dem Nähkästchen plaudert, über ein Sys-
tem, dass in vielem haargenau dem in den
Landtagen und im Bundestag ähnelt!
In einem politischen System in dem die Poli-
tik sogar bestimmt was Recht und was Un-
recht ist, wird der Systemling solange als nur
möglich gedeckt. Außer die Politik kann den
Fall für seine ideologische Propaganda aus-
schlachten. Wäre Patricia Schlesinger in der
AfD dann gebe es sogar einen öffentlichen
Schauprozess! Im Brandenburger Landtag
gibt es dagegen nur den üblichen “ parlamen-
tarische Hauptausschuss“, in dem alles hin-
ter verschlossenen Türen bleibt!
Wie das System beim RBB funktionierte, er-
fahren wir aus „Business Insider“ zum Teil:
,, Wie aus internen Unterlagen hervorgeht,
koppelte der RBB die variable Vergütung von
diversen Führungskräften u.a. an den Bau des
„Digitalen Medienhauses“. Dabei handelt es sich
um das umstrittene Prestige-Projekt, für das Be-
rater engagiert wurden, die Verwaltungsratschef
Wolf zuvor empfohlen hatte und mit denen der
Immobilienunternehmen geschäftliche Bezieh-
ungen pflegt. Um das Bonusziel von 100 Prozent
zu erfüllen, musste ein RBB-Direktor aber keine
großen Erfolge vorweisen. Es reichte, Schlesinger
eine „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Gross-
investition“ zu präsentieren. Gar 125 Prozent gab
es, wenn der Manager „ein mögliches Szenario“,
also was sein könnte, vorlegt„. Welchem Teil
des bestehenden Systems etwas vorgelegt wer-
den musste, das erfahren wir natürlich nicht.
Der Fisch stinkt bekanntlich immer vom Kopf
her! Von daher nützt es recht wenig nur die
Köpfe der Intendanten zu ersetzen, wenn das
System dahin, dies System aus Beratern, Ver-
waltungsapparat und Aufsichtsräten, völlig
unangetastet bleibt!
Der Sumpf und Filz reicht bis in Schlesingers
Familie: der Ehemann von Schlesinger, Ger-
hard Spörl, der privat die RBB-Dienstwagen
benutzte, ist ein Ex-„Spiegel“-Journalist und
heute als Berater tätig. Hier schließt sich der
Kreis, der wie die Faust aufs Auge zum polit-
ischen System der BRD passt!
Hier sollte also nicht nur ein Urteil über die
Patricia Schlesinger sondern über ein mehr
als fragwürdiges System gefällt werden!
Doch ging das politische Spiel um den RBB nicht
ganz auf. Die AfD stellte Anzeige gegen Patricia
Schleusinger. So kam die Staatsanwaltschaft nicht
umhin, nun doch die Ermittlungen aufnehmen zu
müssen. Aus der Staatspresse erfahren wir dazu:
,, Eine Anzeige der AfD hatte die Staatsanwaltschaft
kürzlich nicht weiterverfolgt, nun wurde das Ver-
fahren demnach in der vergangenen Woche wieder
aufgenommen„. Warum man zwischenzeitlich das
Verfahren eingestellt und die Anzeige der AfD nicht
zur Kenntnis genommen, dass muss die buntdeutsche
Justiz erst einmal erklären. Offensichtlich wurde erst
als sich nichts mehr vertuschen und kein Deckel mehr
draufhalten ließ, die Ermittlungen durch die Staatsan-
waltschaft widerwillig aufgenommen.
,, Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die zu-
rückgetretene rbb-Intendantin Patricia Schlesinger,
ihren Ehemann und früheren „Spiegel“-Journalisten
Gerhard Spörl sowie den rbb-Verwaltungsratsvorsit-
zenden Wolf-Dieter Wolf„ heißt es aus der Staats-
presse. Warum man nicht gleich den Rest des Ver-
waltungsrat mit in die Untersuchungen ein bezieht,
wird uns auch nicht verraten. Sichtlich will man von
seiten der der Staatsanwaltschaft nicht zu sehr im
Sumpf des RBB herumstochern, wo ganz bestimmt
noch die eine oder andere Moorleiche liegt und es
vor allem Linke bis Linksextreme sind, die sich im
filzigen Morast verbergen. Da wundert es keinen
mehr, dass die angeblich unabhängige Staatsan-
waltschaft die AfD-Anzeige im wahrsten Sinne
des Wortes links liegen ließ!

100 Meisterwerke des Qualitätsjournalismus- Heute: Stimmungsmache

Es ist immer wieder schön mit zu lesen, wie man
sich bei „Correktiv“ verbiegt und windet, weil nicht
sein darf, was ist.
Und so versuchen die eingekauften „Faktenchecker“
natürlich niemals Fake news in der Ersten Reihe oder
der staatsnahen Presse aufzuklären. Geradezu lächer-
lich wird dazu aufgerufen für Correktiv zu spenden,
weil die ja angeblich unabhängig recherchieren und
einen von großen Zeitungsverlagen unabhängigen
Journalismus betreiben. Nun verlegt man sich da-
rauf der russischen Presse Falschmeldungen nach-
zuweisen.
Leider sind die Mitarbeiter von Correktiv zumeist
so etwas von talentbefreit für ihre Arbeit, dass zu-
meist schon das Lesen wegtut.
Lesen wir nur einmal einen der Aufregen mit. In
denselben wird behauptet: ,, Eine Frau in der saar-
ländischen Gemeinde Quierschied wird beschuldigt,
ein Plakat mit Verschwörungsmythen und Falschin-
formationen in ihr Fenster gehängt zu haben. Weil
darauf der Krieg gegen die Ukraine ausdrücklich gut-
geheißen wird, läuft nun ein Ermittlungsverfahren
gegen sie. Ein russisches Medium nutzt den Fall, um
Stimmung gegen Deutschland zu machen„.
Das veranlasst Correktiv nun zu der Behauptung:
Größtenteils richtig. Die Staatsanwaltschaft Saar-
brücken bestätigt, dass gegen eine Frau aus der
saarländischen Gemeinde Quierschied ermittelt
wird, weil in ihrem Fenster ein Plakat hing, auf
dem der Krieg Russlands gegen die Ukraine gebil-
ligt wird. Anklage wurde bisher nicht erhoben. Da
deutsche Ermittlungsbehörden den Angriffskrieg
als Straftat einstufen, kann es strafbar sein, diesen
öffentlich zu befürworten„.
Dementsprechend wäre hier die eigentliche Fake
news, einzig die von Correktiv, die behaupten,
dass russische Medien, wenn sie wahrheitsgemäß
über einen Vorfall berichten, dass die damit dann
Stimmungsmache betreiben. Das würde dann im
Umkehrschluß bedeuten, dass man bei Correktiv
wie gedruckt lügen muss, um keine Stimmungs-
mache zu betreiben! In diesem Artikel stellt sich
Alice Echtermann ein echtes Armutszeugnis aus!
An dieser Stelle ist sie nämlich gezwungen die von
ihr verbreitete Fake news über russische Stimm-
ungsmache zu beweisen. Was ihr natürlich recht
schwer fällt. Zumal bei Correktiv für gewöhnlich
der überwiegende Teil der Recherche darin be –
steht, einfach nur etwas zu googeln.
Da die Echtermann so nicht beweisen kann, was
sie selbst verbreitet, so sind plötzlich denn nicht
die Meldungen der russischen Medien über den
Vorfall falsch, sondern dass, was auf dem Plakat
der Frau stand falsch und daran arbeitet sich nun
die Echtermann gehörig ab.
Schon kann sie in ihrer Recherche noch nicht ein-
mal erklären, dass, wenn noch keine Anklage erho-
ben, dann trotzdem weiter ein Ermittlungsverfah-
ren gegen die Frau laufe. Weil die buntdeutsche
Staatsanwaltschaft dann behaupten kann, mit ge-
nau solchen Fällen völlig überlastet zu sein und so
die echten Kriminalfälle nicht bearbeiten kann.
Was sodann dafür sorgt, dass viele echte Krimi-
nelle vorseitig auf freien Fuss oder gar nicht erst
in den Knast kommen. Eben, weil es ja weitaus
wichtiger ist bis in alle Unendlichkeit dahingeh –
end zu ermitteln, ob nun es nun eine Straftat ist,
wenn eine Frau auf einen Plakat Putin dafür dankt,
dass er die Ukraine vom Faschismus befreit! Da
muss man mindestens hundert Mal länger und
gründlicher ermitteln, als es dauert einen dieser
muslischen Einzeltäter die Amok laufen und da-
bei deutsche Bürger messern, wirklich psychisch-
krank und damit strafunfähig sind. Dies wird in
der Regel schon am Tattag entschieden, um nicht
weiter nach einem echten Tatmotiv ermitteln zu
müssen!
Und wenn solch ungewöhnliche Handlungsweise
sogar in Russland auffällt, dann kann es eben nur
Stimmungsmache sein.
Und wir erfahren von Correktiv, dass die buntdeut-
sche Staatsanwaltschaft viel Mühe und Zeit aufwen-
det, um die harmlose Taten zu großen Verbrechen
aufzubauschen, damit sich der Amtschimmel hier
nicht mit echten Straftaten befassen muss: ,,Tat-
sächlich berichtete das Redaktionsnetzwerk
Deutschland im April von rund 140 Verfahren
gegen Menschen, die den Krieg gegen die Uk-
raine befürworten. Meistens gehe es dabei um
die Verwendung des Z-Symbols, mit dem die
russischen Armee ihre Panzer und Fahrzeuge
kennzeichnet„.
Warum sollten also russische Zeitungen unbedingt
berichten, was alles noch auf dem Plakaten so zu
lesen war. Als würden denn in Deutschland die
Medien bei einer Protestaktion der Identitären
Bewegung auch den genauen Text auf deren Pla-
kat wortwörtlich wiedergeben! Da ist dann auch
nur von einem „staatsfeindlichen“ Plakat die Rede
ohne genauestens auf den Inhalt einzugehen!
Wenn sich also russische Medien desselben Weg-
lassungsstil bedienen, der in der deutschen Presse,
so zum Standard geworden, dass er ihr im Volke
den Namen „Lückenpresse“ einbrachte, dann ist
dies als „Stimmungsmache“. Gut zu wissen! Jetzt
wissen wir also, wenn man uns in der Presse dem-
nächst wieder den Migrationstatus der Täter ver-
schweigt, dann ist dass reine Stimmungsmache!
Weiterhin bringt Alice Echtermann dann groß
den § 140 ins Spiel: ,, Paragraf 140 des Strafge-
setzbuchs stellt das „Belohnen und Billigen“
von Straftaten unter Strafe. Demnach ist es
verboten, rechtswidrige Taten öffentlich, zum
Beispiel in einer Versammlung oder durch Ver-
breiten eines Inhalts, gutzuheißen. Es drohen
bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geld-
strafe„.
Warum dann in der BRD nie ein Politiker, Jour-
nalist oder Bürger ins Gefängnis musste, der et-
wa den Vietnamkrieg gebilligt oder die Angriffs-
kriege auf Serbien, den Irak oder Lybien billigte,
kann uns Frau Echtermann nicht erklären. Dürfte
aber daran liegen, dass in der bunten Republik
die Gesetze eh nur noch für biodeutsche Rechte
und Querdenker gelten, der oberste Grundsatz
der Rechtsstaatlichkeit nicht gilt, wonach vor
dem Gesetz alle Menschen gleich sind! Dagegen
wird in der BRD willkürlich nach ethnischer
Herkunft und politischer Gesinnung abgeur-
teilt.
Und dies können russische Medien ruhig weiter
anprangern und Stimmung dagegen machen!
Und dass dies in der bunten Republik so ist, be-
stätigt Frau Echtermann unbewusst auch gleich
noch selbst: ,, In dem mutmaßlichen Durchsuch-
ungsbeschluss heißt es, die Billigung einer Straftat
liege vor, wenn eine „Durchschnittsperson“ aus
den Handlungen einer anderen Person schlussfol-
gern würde, dass diese eine positive Haltung zu
einer Straftat (hier dem Angriffskrieg) habe. Das
sei bei dem Plakat „aufgrund der eindeutigen Aus-
führungen der Fall“.
Durchschnittspersonen sind die, welche sich gerade
in Opposition zur Regierung befinden, und System-
linge wie Politiker, Journalisten, Talkshowmodera-
toren, Nachrichtensprecher usw. sind halt keine
„Durchschnittspersonen“ und stehen damit über
dem Gesetz! Auch gut zu wissen!
Geradezu lächerlich ist Echtermanns Erklärung:
,,Am 28. März twitterte das Bundesinnenministe-
rium: „Der russische Angriffskrieg gegen die Uk-
raine ist eine Straftat. Wer diesen Angriffskrieg
öffentlich billigt, kann sich strafbar machen.“
Zumal man je selbst in den Medien verbreitet als
Donald Trump noch US-Präsident gewesen, dass
Twitter die Plattform der Rechten sei. Und da die
selbe Regierung die faschistische Asow-Brigade
in der Ukraine und andere Nationalisten unter-
stützt, könnte an dieser Meldung sogar etwas
dran sein. Aber dies ist natürlich nicht strafbar!

Hier wie immer der Original-Artikel:

https://correctiv.org/faktencheck/2022/06/21/saarbruecken-ja-gegen-eine-frau-wird-ermittelt-weil-sie-auf-plakaten-russlands-krieg-gegen-die-ukraine-billigte/

Angela Merkel und ihre Kanzleramtsbande sind die Hauptverdächtigen beim Anschlag von Berlin-Wilmerdorf

Das Afghane der in Berlin eine Frau messerte, die
gerade eine Hecke schnitt, weil er keine Frau habe
arbeiten sehen können, sitzt derweil in Untersuch-
ungshaft.
Anstatt den Fall aufzuklären, ist der für den Fall
zuständige Staatsanwalt schwer damit beschäftigt
nach Ausreden für die Tat zu suchen. Immerhin
ist es der Staatsanwaltschaft schon nicht gelungen,
den Afghanen als den üblich psychisch-Kranken
hinzustellen und damit von der Haft zu befreien.
So wird nun halt nach anderen Ausreden gesucht!
„Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass einige
Flüchtlinge «mit schlimmsten Gewalterfahrungen»
und psychischen Beeinträchtigungen «schwerste
Gewaltverbrechen» begehen, könne «eine ganze
Reihe von Motiven» haben. «Es kann auch durch
einen Wahn ausgelöst werden, der nicht selten
auch religiöse und sozio-kulturelle Facetten
hat.»“ heißt es dazu aus der Presse.
Die Staatsanwaltschaft will also immer noch aus
dem Afghanen einen psychisch-Kranken machen,
um ihn seiner gerechten Strafe zu entziehen!
Wenn ,,gar nicht so selten„ ein religiöser Wahn
ausgelöst wird, warum sind dann nicht längst alle
Koranausgaben in Deutschland mit einem deut –
lich sichtbaren Aufkleber gekennzeichnet, dass
das Lesen desselben bei psychisch-Kranken zu
Wahnvorstellungen führen kann? Schließlich
muss jedes Videospiel solch einen Hinweis auf
Epilepsie-Auslösung enthalten, wenn unter 1
Million Spieler einer beim Spielen einen epilep-
tischen Anfall bekommen kann. Und die Zahl
all der psychisch-kranken Muslime, welche nur
in Deutschland solche Wahnvorstellungen voll
ausleben, scheint weitaus größer zu sein!
Auch ist die Staatsanwaltschaft vollkommen un-
fähig zu erklären, warum derlei Muslime nur in
Deutschland immer wieder zum Messer greifen.
Aus Flüchtlingslagern in Pakistan, der Türkei
oder Jordanien ist so etwas nicht bekannt. Ent-
weder besitzen muslimische Länder eindeutig
die besseren Therapien oder dass, mit dem stän-
dig psychisch-kranken islamischen Terroristen,
ist nichts als ein großer Schwindel, mit dem der
deutsche Bevölkerung Glauben gemacht werden
soll, dass es kaum islamische Anschläge hier in
Deutschland gibt.
So wird jeder der Allah beim Messern preist, so-
gleich zum psychisch-Kranken erklärt. Wie wie
an den Fall aus Berlin sehen, hängt die dortige
Staatsanwaltschaft einfach weiterhin der These
vom im Wahn handelnden Muslime an, obwohl
der Afghanen als voll schuldfähig eingestuft wor-
den ist!
Das der Staat keinerlei Handlungsbedarf sieht,
etwas gegen die psychisch-kranken Muslime,
die fast schon im Wochentakt zuschlagen zu
unternehmen, zumal er dieselben ja selbst ins
Land geholt, ohne dafür eine demokratische
Mehrheit zu haben, und sie vollkommen un-
beaufsichtig auf die deutsche Zivilgesellschaft
loslässt, was fast schon einem Beihilfeleisten
von Seiten der Regierung gleichkommt.
Anstatt den Afghanen unbedingt zu einem
Geisteskranken erklären zu wollen, sollte die
Staatsanwaltschaft lieber einmal überprüfen,
wie ein Afghane der hier Frauen anfällt, weil
er nicht ertragen kann, dass Frauen arbeiten
gehen, hier Asyl erhalten konnte! Sichtlich
wurde dieses Subjekt ganz bestimmt daheim
nicht von den Taliban bedroht!
Würden wir nun auf den afghanischen Terro-
risten, und um nichts anderes handelt es sich
hier, dieselben Maßstäbe anlegen wie sie hier-
zulande einzig für biodeutsche Rechtsextremis-
ten gelten, hätten wir hier eine muslimische
Terrorzelle, bestehend aus dem Afghanen
selbst, aus der Merkel-Regierung, welche
ihn nach Deutschland eingeschleust, sowie
Mitarbeitern buntdeutscher Behörden, wel-
che den Terroristen mit Geld und Ähnlichen
versorgt, vor uns!
Noch dazu sind hier die Indizien für die Mit –
täterschaft der Merkel-Regierung und deren
Handlanger in den Behörden erdrückend.
Der Afghane wanderte 2015 illegal über Bul-
garien ein, wurde abgelehnt nach Bulgarien
zurückgeschickt. Wieder kehrte er aus dem
sicheren Bulgarien illegal nach Deutschland
zurück, wiederum handelte nicht eine einzige
Behörde. Ganz im Gegenteil : Im Herbst 2017
erhielt er eine Aufenthaltsgenehmigung als
Flüchtling! Mehr Beihilfeleistung für einen
afghanischen Terroristen geht kaum noch!
Der afghanische Terrorist wurde also von der
Merkel-Regierung gleich zwei Mal bei seiner
illegalen Einreise nach Deutschland gedeckt,
und beim zweiten Mal, ohne das es dafür ei-
nen Asylgrund gegeben, mit Geld und Papiere
für seinen Aufenthalt in Deutschland versorgt,
so dass er sich hier voll seiner Tätigkeit als
muslimischer Terrorist widmen konnte.
Selbst die mit bemerkenswerter Blindheit be-
schlagene Staatsanwaltschaft musste es offen
eingestehen: ,, Bei dem verdächtigen Afghanen
gab es demnach in der Vergangenheit mehrere
Vorfälle mit Bezügen zum Islamismus, etwa
«Bekehrungsversuche».„ Man wusste also
bereits im Vorfeld, dass es sich bei dem Afg –
hanen um so einen Islamisten handelte. So
gesellt sich zu der Beihilfe der Merkel-Regier-
ung an dieser Stelle auch noch die arglistige
Gefährdung! Die Gefährder aus der Regierung
haben also einen Afghanen, von den man es
wusste, dass er ein Islamist gewesen, trotz-
dem ohne alle Notwendigkeit, entgegen allen
bestehenden Asylgesetzen im Lande behalten
und alimentiert auf Kosten des deutschen
Steuerzahlers! Alleine dies sind schon mehr
Indizien für eine direkte Beteiligung der Mer-
kel-Regierung an dem muslimischen Anschlag
von Berlin-Wilmersdorf, als Beweise gegen so
manchen Mitangeklagten in einem Prozess
gegen Rechtsextremistische Anschläge!
Selbstredend wird die angeblich „unabhängige“
Staatsanwaltschaft in diese Richtung gar nicht
erst ermitteln. Nicht, dass man noch am Ende
auf die terroristische Gruppe aus dem Kanzler-
amt stößt, die von Angela Merkel, Tarnname
„Flüchtlingsmutti“ mit dem Ziel der Kanzler-
schaft über den gesamten afrikanischen Konti-
nent dort seit 16 Jahren agiert. Die Staatster-
roristin mit dem bezeichnenden Tarnnamen
„Flüchtlingsmutti“ war zudem seit 30 Jahren
im Bundestag aktiv. 2015 war dieselbe für ge-
nau die Grenzöffnung die einzige Verantwort-
liche, durch welche der afghanische Terrorist
in die EU gelangen konnte!
Da beginnen wir langsam zu verstehen, wa –
rum die Staatsanwaltschaft den Afghanen un-
bedingt zu einem psychisch-Kranken machen
will. Um wie viel kranker ist dann eine Regier-
ung die solche Geisteskranken als angeblich
politisch Verfolgten Asyl gewährt? Um wie
viel kranker ist eine Regierung, die Hunderte
vom religiösen Wahne ergriffene Muslime
auf ihre eigene Bevölkerung loslässt? Um
wie viel kranker ist eine Regierung, die zu-
dem nicht einen Finger rührt, um solche
Überfälle zu verhindern, die immer weitere
solcher Muslime nach Deutschland holt, um
sodann seinem Volk dreist zu erklären, dass
man gegen deren Anschläge nichts machen
könne? Ja mehr noch, die sogar nach jeder
Wahnsinnstat von Muslimen, dieselben noch
frech zu den eigentlichen Opfern erklärt!
Damit solch eine Regierung weiterhin schuld-
unfähig im Amt bleiben kann, müssen eben
alle Islamisten zu Geisteskranken erklärt, da-
mit niemand den Wahn seiner Regierung er-
kennt!
Von daher liegen sich die Wahnsinnigen aus
dem Bundestag auch dauernd mit den geistes-
kranken Flüchtlingen in den Armen, und sind
nicht „nur gefühlt“ nur noch für sie da, denn
in Deutschland hat der Wahnsinn längst Met-
hode!

Rechtsstaatlichkeit? Nicht in Deutschland!

Nachdem sich in Buntdeutschland Justiz, Polizei und
Politik einmal mehr vollkommen unfähig erwiesen ha –
ben mit den aufgeputschten Migrantengruppen auf der
Straße fertigzuwerden, musste dringend Ablenkung
her.
Wie immer in solch einem Fall, und da man in diesem
Staat eben nur gegen Rechte kann, ging man deshalb
besonders hart gegen kleine Querdenker-Gruppen vor
und der Clou der natürlich nicht voreingenommenen
Staatsanwaltschaft bildete die Hausdurchsuchung bei
Björn Höcke.
Höckes schweres Verbrechen bestand in Majestätsbe –
leidigung der deutschen Säulenheiligen der Asyl – und
Migrantenlobby, der Schlepperkönigin Carola Rackete.
Über dieselbe etwas negatives zu sagen ist in diesem
Land tatsächlich ,,Volksverhetzung„. Sichtlich ist die
Diktatur der Justiz unter Christine Lambrecht soweit
gediegen, dass jede Beleidigung von Links als Satire
bewertet, jede antisemitische Äußerung von Muslimen
als hart an der Grenze der Meinungsfreiheit, nur der
deutsche Rechte darf sich gar nicht äußern!
Aber Deutschland ist unter der SPD-Justiz von der
Rechtsstaatlichkeit soweit entfernt, wie die Erde vom
Mond. Oberster Grundsatz eines jeden Rechtsstaat
ist es, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich zu
sein haben. Nicht aber in Deutschland, hier wird
unter der Verfassungsvergewaltigerin Lambrecht
willkürlich nach ethnischer Herkunft und politischer
Gesinnung abgeurteilt! So wird eben nicht eine
Luisa Neubauer sofort angeklagt und eine Haus –
durchsuchung angeordnet, wenn die in einer Talk –
show den Politiker Hans Georg Maaßen herabge –
würdigt. Natürlich gibt es gegen die Neubauer
auch keine Anzeige wegen ,,Volksverhetzung„.
Eben auch weil sämtliche ,,Volksverhetzungs„ –
Paragraphen eben wieder nur gegen deutsche
Rechte gelten. So galt es auch als ,,Satire„ in
diesem Land als ein Politiker von ,,Der Partei„
in einem Stauffenberg-ähnlichem Aufzug zu
Attentate auf AfD-Politiker aufrief. Natürlich
galt es nicht als Herabwürdigung Stauffenbergs
dass der Politiker dabei in einer schwarzen also
der SS ähnlichen Uniform aufgetreten und es
war keine ,,Volksverhetzung„ so offen zu Atten –
tate auf AfD-Politiker aufzurufen! Aber wenn sich
ein Björn Höcke über Carola Rackete äußert, dann
gilt das nicht als von der Meinungsfreiheit gedeckt
und die ganze sozialdemokratische Schlechtstaat –
lichkeit wird gegen ihn aufgewandt!

Buntdeutsche Justiz: Der feine Unterschied

In der buntdeutschen Justiz tut man sich bekanntlich
sehr schwer mit dem obersten Grundsatz eines jeden
Rechtsstaat, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
zu sein haben.
Besonders deutlich wird dieses bei Straftaten im Zu –
sammenhang mit Schusswaffengebrauch.
Während sich die Staatsanwaltschaft bei sogenannten
rechten Straftaten im Zusammenhang mit Gebrauch
von Schusswaffen stets darum bemüht den Waffen –
lieferanten ausfindig zu machen und mitanzuklagen,
damit man so eine größere Personengruppe beisam –
men hat, um daraus eine ,,rechtsextremistische Grup –
pierung„ zu bilden, ist das beim Einzeltäter mit Mi –
grationshintergrund eher nicht der Fall, dass hier der
Waffenlieferant mit wegen Mordes angeklagt sind.
So sind von daher in der Bunten Republik eben so
mancher etwas gleicher vor dem Gesetz als der an –
dere. Statt Rechtsstaatlichkeit wird in der buntdeut –
schen Justiz eher willkürlich nach ethnischer Her –
kunft und politischer Gesinnung abgeurteilt.
Wie gesagt, dies wird gerade in Strafverfahren im
Zusammenhang mit Schusswaffengebrauch mehr
als deutlich.
Etwa, wenn es um Rechte oder Reichsbürger geht,
ist die Politik schnell mit schärferen Waffenschein –
kontrollen zur Stelle.
Allerdings bei Amokläufen, wo die Mehrzahl aller
Täter ein Mitglied einer Schützenzunft gewesen,
scheint dieses nicht zu gelten. Nie wird ein schär –
feres Waffengesetz in Zusammenhang mit der Auf –
bewahrung und den Umgang mit Schusswaffen in
einem Schützenverein gefordert.
Was eine Frage aufwirft : Wie viele Politiker der
Regierungsparteien, als Christ – und Sozialdemo –
kraten, insbesondere Bürgermeister und Gemein –
devorsteher sind Mitglied in einem Schützenver –
ein oder nehmen regelmäßig an Veranstaltungen
eines solchen teil?
Oder liegt genau hierin das Problem? Denn, wäh –
rend man bei Rechten und Reichsbürger deren
Waffenhändler mit wegen Mordes anklagt, müsste
man dann nicht auch die Schützenbrüder mit an –
klagen, die leichtfertig einem auffälligem Mitglied
den Waffenbesitz bestätigt? Wären dann in diesem
Fall die Politiker, die Mitglied in besagtem Schüt –
zenverein auch als Mitglieder einer kriminellen Ver –
einigung anzusehen, insbesondere dann, wenn im
Verein bekannt gewesen, dass sich der Täter illegal
weitere Schusswaffen besorgt?
Liegt darin der Grund, dass man bei Schützenverei –
nen und Straftätern mit Migrationshintergrund bis –
her immer weggeschaut?
So bekam der Amokschütze von Hanau, Tobias
Rathjen, obwohl als psychisch krank und polizei –
bekannt, für drei Jahre einen Waffenschein aus –
gestellt. Ist hier der dafür Zuständige nicht auch
wegen Beihilfe zu belangen, zumal ja die Tat als
,,rechtsextremistisch„ eingestuft? Zumal doch
die Polizei nach ,,potenziellen Mittätern„ aus –
giebig gesucht! Die Pistolen, mit denen Tobias
Rathjen mordete, besaß er legal. Zwei hatte er
gekauft, eine in einem Waffengeschäft ausge –
liehen. War auch Rathjen ein Mitglied in einem
solchen Schützenverein?
Oder geht es politisch im Bundestag wieder ein –
mal mehr ausschließlich um die 750 Rechtsextre –
misten und rund 500 Reichsbürger, welche im
Jahr 2019 Waffenscheine besaßen, wie sich aus
einer diesbezügliche Anfrage der Grünen schlies –
sen lässt?
Sichtlich war Politik und Justiz im Falle Tobias
Rathjen einzig wichtig aus einem psychisch-Kran –
ken, der wissentlich an einer paranoide Schizo –
phrenie litt, unbedingt einen Rechtsextremisten
zumachen, der aus ,,rassistischen Motiven„ ge –
handelt habe!
Immerhin war Rathjen seit dem Jahre 2002 auf –
fällig als die Polizei ihm einen Arzt vorführte, der
ihm eine ,, Psychose aus dem schizophrenen For –
menkreis, paranoide Inhalte „ bescheinigte und
eine ,, sofortige Unterbringung in einem psychia –
trischen Krankenhaus„ empfahl.
2013 erwarb Rathjen dann den Waffenschein zum
Erwerb und Besitz von Schusswaffen, Waffenbe –
sitzkarte für Sportschützen. Wäre in diesem Fall
etwa der hessische Innenminister Boris Rhein ein
Beihilfeleister, weil er eine bundesweite Verwalt –
ungsvorschrift per Erlaß durchsetzte, dass in Zu –
kunft die Waffenbehörde nicht mehr in den Anträ –
gen beim Gesundheitsamt nach psychischen Er –
krankungen immer nachfragen, sondern nur noch
in ,,Verdachtsfällen„? Nämlich genau durch die –
sen Erlaß erhielt Rathjen den Grünen-Standard –
Waffenschein! Trotz diverser Vorstrafen bekam
der Täter im Jahre 2019 einen weiteren Waffen –
schein, den Europäischen Feuerwaffenpass, aus –
gestellt.
Und nach diesem Behördenversagen infolge, be –
ginnen wir es langsam zu verstehen, warum es in
der Buntdeutschen Justiz solch feine Unterschiede
in Punkto Gefährder und Beihilfeleister gibt und
somit eben nicht alle Menschen vor dem Gesetz
gleich sind!

Bamf Bremen: Außer Spesen nichts gewesen?

Wie immer in der Bunten Republik, wenn Politiker der –
selben Parteien die Verfehlungen ihrer Parteigenossen
in irgendwelchen Ausschüssen aufzuklären versuchen,
so kam auch bei der Bremer Asylbescheids-Affäre nichts
heraus.
Schnell wurden aus den mindestens 3.332 Asylakten, die
in Bremen falsch bearbeitet, erst 1.200 dann infolge der
weiteren Ermittlungen 120 von denen dann die Staatsan –
waltschaft noch ganzen 22 Fällen nachging. So das Ergeb –
nis eines 40-köpfigen Ermittlungsteam nach zwei Jahren
Arbeit.
Natürlich sah man für typische Vertreter der Asyl – und
Migrantenlobby denn auch ,,keinen Straftatbestand„.
Selbstredend hatte die Anklagebehörde nach diesem vor –
hersehbaren Ergebnis keinerlei Rückgrat dagegen noch
Widerspruch einzulegen.
Ginge es bei der angeklagten Leiterin der Bremer Außen –
stelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge um
,,rechte Straftaten„ so hätte dieselbe Staatsanwaltschaft
weder Kosten noch Mühen gescheut, um ihr alle 3.332
zur Last gelegten Taten nachzuweisen, und hätte ganz
bestimmt auch ihre Komplizen zutage gefördert, um so
eine rechtsextreme Gruppierung daraus zu machen.
So aber verlor die damalige Bamf-Präsidentin Jutta
Cordt als Bauernopfer ihren Posten und das wars!
Für die Hauptangeklagte Ulrike B. blieb nur eine Hotel –
rechnung über 65 Euro übriggeblieben, der Verdacht
der Datenfälschung und der Verrat von Dienstgeheim –
nissen übrig. Urkundenfälschung und der Verrat von
Dienstgeheimnissen ist keine große Sache, wenn sie
nicht der normale Bürger begeht, sondern ein willi –
ges Werkzeug der Asyl – und Migrantenlobby. Dann
sind es bloß Peanuts, dass kennt man ja schon!
Der entstandene Schaden ist nur insofern ,,politisch
dramatisch„ weil das Ansehen einer Bundesbehörde
,,beschädigt worden„. Da das Ansehen derlei Behör –
den beim normalen Bürger ohnehin sehr gering, ist
somit kein allzu großer Schaden entstanden.
Die ,,Aufklärung„ selbst war reine Nebensache und
nur davon geprägt, ,, dass der AfD damit Munition ge –
liefert„ worden. Augenscheinlich war damit also die
gesamte ,,Aufklärung„ anstatt am Aufdecken der Vor –
fälle mehr daran interessiert, dem politischen Gegner
bloß keine Munition zu liefern!
Ganz in diesem Sinne sind dann wohl auch die Sätze
des Unions-Obmann im Innenausschuss, Alexander
Throm, zu werten, dass ,, zum Glück weniger her –
aus gekommen, als man ursprünglich befürchten 
musste„. Das lässt tief blicken!
Throms Lehren aus dem Vorfall ebenfalls: ,, In Zukunft
hofft er auf Beteiligte, die sich rechtzeitig daran erin –
nern, dass nichts so heiß gegessen wie gekocht wird.“
Mit anderen Worten: lieber einmal weiter wegsehen
als etwas aufzudecken!
Wie üblich in solch gravierenden Fällen wird, ganz so
wie es schon seit den Zeiten der Hexenprozesse in die –
sem Lande, stets da aufgehört nachzuforschen, wenn
es die Obrigkeit erreicht. ,, Es habe zwar krasse Miss –
stände beim Bundesamt gegeben, aber die hätten po –
litische Ursachen gehabt „ heißt es dazu vielsagend.
Ebenfalls szenetypisch, versucht die Grünen-Bundes –
tagsabgeordnete Luise Amtsberg, ihres Zeichens die
flüchtlingspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, aus
dem Vorfall Kapital zu schlagen und nun die Asyl –
suchenden zu den eigentlichen Opfern zu erklären.
,, Asylsuchende, die Behörde, betroffene Beamtinnen
und Beamte sind schwer beschädigt worden „ er –
kärt, nämlich die Grünen-Politikerin. Sichtlich scheint
dabei manchen eher das Dachstübchen schwer beschä –
digt worden zu sein!
Die durch diesen Vorfall ,,besser gewordene Arbeit
der Bamf dürfte darin liegen, in Zukunft besser nichts
an die große Glocke zu hängen und so gibt es auch wei –
terhin in der buntdeutschen Bürokratie nichts, dass
nicht unter einem großen Aktenberg begraben kann.

Halle: Sven Liebich beherrscht immer noch die Meute

Im Fall eines Sven Liebich scheint sich das alte
das Sprichwort : Getroffene Hunde bellen, zu be –
wahrheiten. Und täglich wird die Menge derer, die
da heulen und besonders laut kläffen größer.
In Halle sind die Omas gegen Rechts verzweifelt.
Nicht eine einzige ihrer Protestdemos gegen Sven
Liebich zeigte auch nur den geringsten Erfolg. Im –
mer wieder schafft es Liebich die Omas so in Be –
drängnis zu bringen, dass sie sich letztendlich nur
noch selbst der Lächerlichkeit preis geben.
Selbst eine Anzeige der Omas gegen Liebich wegen
im Dezember 2019 getätigten Satz: ,, So fordern wir
sie auf, liebe Omas, in das nächstgelegene Flücht –
lingsheim zu gehen und eure drei möglicherweise
auch schon vertrockneten Löcher hinzugeben, auf
dass es weniger Vergewaltigungen in Deutschland
gibt „, hatte nicht den gewünschten Erfolg und
wurde von der Staatsanwaltschaft Halle dement –
sprechend abgeschmettert und das Verfahren ein –
gestellt.
Erschwerend kommt beim Kampf gegen Rechts
noch hinzu, dass sich Liebich gnadenlos ihrer Pa –
rolen bedient und damit die Linken ihrer einzigen
Argumente bearubt. Oft genug müssen sich Linke
daher mit hilflosen ,,Nazi raus„-Rufen, schwer ge –
schlagen geben.
Ja, selbst die jüdische Gemeinde Halle, die meinte
das Copyright auf den Judenstern zu haben, kam
mit ihrer Anzeige nicht durch, als Liebich gelbe so
genannte Judensterne übers Internet verkaufte
und dies mit “Der Dieselfahrer ist der neue Jude
bewarb. Aber auch seine Anzeige wurde einge –
stellt. Die Staatsanwaltschaft Halle sieht in Sven
Liebichs Dieselfahrer-Stern lediglich eine “bewusst
übersteigerte Ausdrucksform”.
Für die jüdische Gemeinde unvorstellbar, dass ihr
nicht augenblicklich recht gegeben, und noch nicht
das ansonsten in Deutschland unschlagbare Argu –
ment der Erinnerung an den Holocaust da etwas
bewirkte.
Auch Valentin Hacken vom „Bündnis Halle gegen
Rechts.“ vermochte bislang nicht das Mindeste ge –
gen Sven Liebich auszurichten. Dabei hat er in bes –
ter Stasi-Manier alle Aktivitäten Liebichs seit Jahren
dokumentiert. Im MDR wird Hacken daher auch als
,, Beobachter der rechtsextremen Szene in Halle
genannt.
Auch die unermüdliche örtliche Antifa in Halle war
bislang nicht in der Lage zu liefern. Zwar sammelte
die sämtliche Fotos Liebichs der letzten fast 30 Jahre
aber auch das zeigte keinerlei Erfolg.
Dabei hatten die Linken wirklich alles versucht und
allein bis Oktober 2019 über 200 Anzeigen gegen
Liebich verfasst.
Auch der hallesche SPD-Bundestagsabgeordnete
Karamba Diaby musste sich im Kampf gegen Sven
Liebich bislang schwer geschlagen geben. Diaby hat
nämlich Liebich nie verziehen, dass dieser es wagte
ihn zu fragen: ,, Sprichwörtlich hat er sein eigenes
Volk, das der Senegalesen, in den Arsch getreten
und hat es vorgezogen, hier in Deutschland zu blei –
ben. Und wie sollen wir denn davon ausgehen, dass
sie unser Volk, also das der Deutschen, zu dem Sie ja
dank geschenktem Pass auch gehören nun, nicht auch
wieder in den Arsch treten werden „. Sichtlich hat
der aus dem Senegal stammende Diaby darauf bis
heute keine Antwort und betrachtet daher Liebich
als eine Bedrohung. Schließlich kann man sich in
der SPD Halle nie sicher sein, welche Frage Liebich
ihnen als Nächstes stellt, auf die man wieder keine
richtige Antwort hat.
In der Linkspartei ist man besonders sauer, weil
Liebich keine Parteibeiträge gezahlt. So heißt es
von der Linkspartei selbst: ,,Der in Sachsen gemel –
dete Liebich hatte zwar online die Mitgliedschaft
beantragt, aber nie Mitgliedsbeiträge gezahlt. Da –
mit sei die Mitgliedschaft nie zu Stande gekommen,
so die Partei „.
Der sich in dieser Sache ebenfalls als vollkommen
nutzlos erwiesene Landtagsabgeordnete der Grünen,
Sebastian Striegel, fordert daher nun endlich eine
eigene vollkommen parteiische Staatsanwaltschaft
für rechte Delikte. Das spricht zwar jeglicher Rechts –
staatlichkeit, nach der vor dem Gesetz alle Menschen
gleich zu sein haben, völlig Hohn, aber das ist dem In –
nenpolitiker Striegel scheiß egal.
Auch der Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben, natürlich
SPD, will das Recht auf Meinungs und Versammlungsfrei –
heit nicht gelten lassen, wenn es um Sven Liebich geht.
Der SPD-Genosse behauptet: „In Bayern und Hessen wäre
es längst verboten„, und fordert harte Kante zu zei –
gen.
Bislang musste man sich mit Zensur begnügen, und
Liebichs ,,Konten bei sozialen Netzwerken werden
regelmäßig gesperrt oder gelöscht „ wie der MDR
euporisch bemerkte. Beim MDR ist man immer noch
sauer, weil Liebich bei einer Demo ein MDR-Team
als ,, aggressive Maulhuren der Lügenpresse „ be –
zeichnet, und dem MDR bislang keine glaubwürdige
Gegendarstellung gelungen. Dagegen lässt sich der
MDR nun Akten über Liebich zukommen.
Selbst der auf Liebich angesetzte Verfassungsschutz
konnte nicht liefern. Dort wird Liebich zwar als ,,Agi –
tator und Aufstachler„ bezeichnet, doch echte Be –
weise blieb man bislang schuldig. Der Verfassungs –
schutz wendet sich daher den Geschäften Liebichs
zu, die angeblich ,,grenzwertig„ seien. Mit anderen
Worten: man ist auch hier nicht wirklich fündig ge –
worden.

Zum Prozessauftakt in Magdeburg

Endlich kann die buntdeutsche Medienlandschaft auf –
atmen. Mitten in das Sommerloch erfolgt nun gerade
noch rechtzeitig der Prozessbeginn über den Amok –
lauf von Halle. Da können endlich die Presstituierten
wieder über das Einzige schreiben, was sie glauben
halbwegs zu beherrschen, nämlich über die bösen
Rechten. Da braucht man keine richtige Recherchiere,
was die meisten von denen ohnehin nicht mehr be –
herrschen, sondern man kann einfach alte Parolen
wiederholen, Begriffe sinnlos aneinander reihen, da –
zu noch ein Zitat des obligatorisch dazu befragten
Politologen und schon ist der Artikel fertig.
Für genau diese Art von Berichterstattung wurde
der Prozess auch von Halle nach Magdeburg ver –
legt, weil hier mehr Zuschauer Platz finden. Und
Zuschauer kann man nie genug haben in so einem
Schauprozess.
Auch die Richterin, welche die gebotene Neutralität
ihres Amtes gleich zu Prozessbeginn über Bord wirft,
ist wieder mit dabei. Wäre Stephan Balliet eine Frau,
so hätte man bestimmt auch wieder lüsternen Repor –
tern seine Gefängnisbettwäsche vorgeführt, aber an –
sonsten lief vom Saalwechsel bis zum ersten Auftritt
der Richterin alles ganz nach dem Drehbuch des so
genannten NSU-Prozesses ab.
Selbst der Bundesstaatanwalt spielt mit und sagt über
den Täter: ,, Er handelte aus einer rassistischen, anti –
semitischen und fremdenfeindlichen Gesinnung her –
aus „. Etwas mehr Fantasie war von der Anklage
auch nicht zu erwarten. Ansonsten ist sich, wie es
eben bei Schauprozessen üblich, alles darüber einig,
dass der Angeklagte das Höchststrafmaß bekommt.
Was in Fällen, wo der Täter einen Migrationshinter –
grund hat, durchaus dem als Strafmilderungsgrund
zugute kommt, nämlich die ,,mediale Vorverurteil –
ung„, gilt für Stephan B. nicht. Schon vor Beginn
der eigentlichen Gerichtsverhandlung galt Balliet
als ,,Nazi-Killer„ und ,,deutscher Rechtsextremist„,
wohingegen sein englisch-sprachiges Video auf dem
er seine Tat festhielt sich eher an den Fans derlei
Videos in Übersee gerichtet haben dürfte als an
deutsche Rechte, und damit eher belegt, dass sich
der Täter in der Welt der Videospiele und im Netz
der Videoszene radikalisiert hat, und nicht ansatz –
weise in der deutschen Rechtenszene oder der inter –
nationalen Naziszene aktiv gewesen ist. Selbst die
extremlinke ,,Junge Welt„ gestand ein: ,,Er traf
sich im Netz anonym auf sogenannten Image Boards
mit Gleichgesinnten vor allem aus den USA, die
sich gegenseitig in ihrem Juden- und Frauenhass
bestärkten „. Balliet ist, wie er es selbst aus –
drückte einfach nur der totale Versager, welcher
unbedingt mit irgend was berühmt werden wollte!
Und so einen baute man, wie zuvor schon den Atten –
täter von Hanau oder den Amokläufer von München,
zum ,,deutschen Rechtsextremen„ propagandistisch
in den Medien auf. Weil man dessen in den Medien
unbedingt benötigte zur Ablenkung von den wirklichen
Problemen im Lande.
Aber wie schrieben die selbsternannten Faktenchecker
von MIMIKAMA im Oktober 2019 so schön: ,,Es bleibt
nur zu sagen: Diese Art der Verschwörungstheorien sind
einfach schäbig. Ein Mann, dessen Identität eindeutig 
identifiziert wurde, der seine Taten live gestreamt hat,
der sich schriftlich im Netz dazu bekannt hat, der bei
der Ausführung der Tat gefilmt wurde, dessen Familie
befragt wurde, der mittlerweile gestanden hat, wird
Netz mit purer Absicht manipulativ dargestellt, um
Desinformation zu schaffen „. Damit sollten die von
MIMIKAMA doch wirklich einmal recht behalten
haben!
Wobei ich die Taten des Angeklagten auf schärfste
verurteile und keineswegs gut heiße. Allerdings will
ich auch nich gut heißen, wie man jetzt seine Tat pro –
pagandistisch auszuschlachten versucht..
Da er als Täter zweifelsohne fest steht und zwei Men –
schen getötet, steht sein Urteil ohnehin fest. Alles,
was das Gericht nun noch leisten muss, ist nicht die
echte Aufklärung, sondern aus den durch Ballerspiele
und Videos von Amokläufen radikalisierten Täter, der
weniger aus politischer Überzeugung gehandelt, son –
dern einzig nur berühmt werden wollte, den perfekten
Nazi zu machen, den man sodann in der Propaganda
schamlos schablonenhaft auf alle Rechten anlegen
kann.
Wir sind uns sicher, dass in dieser Hinsicht Richterin
Ursula Mertens und ihr Team ( Richterin Mertens leitet
die Verhandlung und wird dabei von zwei Richterinnen
und zwei Richtern unterstützt ) ganze Arbeit leisten wer –
den. Insofern kann man sich das Lesen der Berichter –
stattung über den Prozess vollkommen sparen und so
das verkündete Endurteil abwarten.
Wichtige Details wird dieser Prozess ohnehin nicht zu
Tage fördern, wie etwa, warum die 40-jährigen Passan –
tin. B., die sich dem Täter mutig in den Weg gestellt und
ihn zur Rede stellte, woraufhin der Täter sie erschoss,
für ihre mutige Tat nicht postum das Verdienstkreuz
verliehen bekommen. Oder reichte der Umstand, dass
sie Deutsche und gerne deutsche Schlager hörte, im
Schloß Bellevue als Ablehnunggrund völlig aus? Da –
bei könnte man auch gleich die Frage klären, warum
Steinmeier nie die Angehörigen der zwei deutschen
Opfer zu sich ins Bellevue eingeladen, zumal der ja
einer der Eifrigsten ist, wenn es darum geht die Blut –
tat von Halle propagandistisch auszuschlachten.